ach herrje
ja dann mach ich das wohl. Und dich kann dann ganz normal den befristeten Vertrag unterschreiben, der hebt dann den mündlichen unbefristeten nicht auf? ...dass ist echt total schräg
Warum solltest du denn einen befristeten Vertrag unterschreiben, wenn du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag hättest? Das wiederum wäre nicht schlüssig und könnte mir vorstellen, dass es dann schwer wird, zu argumentieren, es sei nicht von vorneherein die Befristung vereinbart gewesen. Andersherum bedingt die Vereinbarung der Befristung gerade der Schriftform, sodass mündlich geschlossene Arbeitsverträge tatsächlich unbefristet sind. Wenn man es wirklich darauf anlegen will, sollte man es dabei auch belassen.
Entscheidend für das Zustandekommen ist im Übrigen wirklich wie kleiner gruener frosch bereits beschrieb, die Arbeit auf Anweisung. Es reicht also nicht aus, einfach so freiwillig aufzutauchen und loszulegen. Hier käme es auf die Nachweisbarkeit der Anweisung an, um den wirksamen Vertragsschluss belegen zu können.
PS: Es gibt noch eine kleine Hürde bei der Durchsetzung des unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrags. Ohne weitere Nachweise lehnt sich dieser - sofern bestehend - weitgehend am jeweiligen Tarifvertrag an. Dieser sieht im öffentlichen Dienst aber gerade die "klassische" Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist vor. Man sollte dann also nicht zu schnell auf die Entfristung pochen ![]()