Beiträge von Seph

    Auf die Idee, einfach eine Mail ins Sekretariat der betreffenden Schule(n) zu schicken, bin ich schon gekommen, habe (wahrscheinlich aufgrund der Corona-Situation und dringlicherer Probleme) allerdings nie eine Antwort bekommen. Daher: Gibt es die Möglichkeit, das bei irgendeiner Stelle zu erfragen, gibt es Listen, Tabellen, Übersichten, irgendwas dazu, welche Schulen Refs mit welchen Fächern ausbilden, die man irgendwo einsehen kann?

    So schlecht war die Idee gar nicht. Ich weiß nicht genau, welchen Einfluss SL in Sachsen auf das Verfahren haben, hier können in gewissen Grenzen Referendare oder zumindest Fachkombinationen aber gezielt angefordert werden. Es schadet m.E. nicht, sich direkt bei den Schulleitungen zu melden und quasi initiativ zu bewerben. Verlieren kann man dabei m.E. jedenfalls nichts.

    Versteh ich nicht (vorsichtshalber: wirklich, ironiefrei!). Er darf nicht mitfahren, ist dann aber trotzdem Begleiter?

    Es müssen ja nicht zwingend alle Begleitperson auf der Fahrt Ersthelfer sein. Nur andersherum darf man nicht ohne Ersthelfer fahren. Insofern kann der betreffende Kollege durchaus seiner Pflicht (je nach Bundesland) zur Teilnahme an Fahrten nachkommen, nur eben nicht eigenverantwortlich eine solche durchführen.

    Na ja, die Anzahl der Fortbildungen, die an Samstagen oder in den Ferien stattfinden, dürfte aber wirklich seeehr gering sein, oder?

    Damit hast du sicher Recht und die Mehrzahl der Fortbildungen dürfte auch als unmittelbar förderlich für die Schule angesehen werden. Nicht selten werden dann im Rahmen eines Fortbildungskonzepts gezielt Kolleginnen und Kollegen entsandt, die dann innerhalb der Schule als Multiplikatoren dienen können. Hierfür stellt man durchaus auch gerne vom Unterricht frei, insbesondere wenn wie erwähnt nur wenige Stunden betroffen sind.

    Ob eine solche Freistellung erfolgt, liegt aber im Ermessen der SL und es liegt kein Ermessensfehler vor, wenn diese auf vergleichbare Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit verweist, wie im hier vorliegenden Fall.

    Es gibt beides. Es liegt im Ermessen deiner SL, ob die Teilnahme an einer Fortbildung während der Unterrichtszeit genehmigt wird oder nicht. Das wird i.d.R. dann so sein, wenn diese thematisch gut zu Entwicklungsschwerpunkten der Schule passt und die Kosten für die Schule ( zu vertretende Stunden und ggf. Teilnahmegebühren) in gutem Verhältnis zum Nutzen stehen. Dabei spielt manchmal auch der Eindruck eine Rolle, ob eine Lehrkraft gezielt Tage mit vielen Unterrichtsstunden dafür heraussucht und damit viele Vertretungen nötig sind, oder ob bereits geschaut wurde, dass der Unterrichtsausfall bzw. Vertretungsaufwand minimiert wird. Gleichzeitig gibt es keinerlei Anspruch, die Fortbildungen innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden zu lassen. Im Regelfall sollen diese außerhalb der Unterrichtszeit liegen.

    Mit der Einstufung als Fortbildung erübrigt sich das doch, oder?

    Was genau soll sich dadurch erübrigen?

    Beamtinnen und Beamte sind nach §22 NBG verpflichtet, an dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen und sich darüber hinaus selbst fortzubilden, um über die Anforderungen ihrer Laufbahn unterrichtet zu bleiben und sich weiterzuentwickeln. Nach §51 Abs. 2 NSchG sind diese Fortbildungen grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. Ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Dienstzeit natürlich nicht nur die Unterrichtszeit umfasst.

    An unsere Schule wird zwar ein Kurs angeboten, der ist aber am Samstag. Kann ich nicht auch so zu einem Kurs z. B. vom DRK während der Dienstzeit? Lt. Erlass sind die Fortbildungsregelungen zu beachten, oder?!

    Meines Erachtens musst du das nicht zwingend an einem Samstag mitmachen. Der Dienstherr wird dich dann wahrscheinlich auf die Teilnahmemöglichkeiten an entsprechenden Kursen in der unterrichtsfreien Dienstzeit, also z.B. während der Sommerferien, verweisen.

    Das immerhin geht in Niedersachsen und finde ich auch durchaus fair. Damit stehen grundsätzlich auch wirklich alle Ämter allen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen offen und es kann eine Bestenauslese stattfinden. Natürlich haben Bewerber/innen mit höherem Statusamt einen entsprechenden Laufbahnvorteil, was aber in Ordnung ist.

    Immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich die Bundesländer damit umgehen. Ich persönlich würde es ja auch für eine Selbstverständlichkeit halten, dass mit Ausübung des "höherwertigen Dienstpostens" auch die höhere Bezahlung gewährt wird und wegen mir nur die feste Ernennung nach der Erprobungszeit stattfindet. Für das angefragte Niedersachsen kann ich aber (leider) sicher sagen, dass das anders gehandhabt wird.

    Man darf dann einen netten Passus lesen, der sinngemäß lautet:

    Hiermit übertrage ich Ihnen den höherwertigen Dienstposten als (...) der Besoldungsgruppe (...). Gleichzeitig weise ich Sie in eine Planstelle der Besoldungsgruppe (...) ein, aus der Sie weiterhin Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe A13 NBesO erhalten. Bei Bewährung in der Erprobungszeit (...) werde ich Sie zum (...) ernennen.

    Richtig toll ist das dann bei einer ggf. stattfindenden "Sprungbeförderung", da das Zwischenamt regulär zu durchlaufen ist, sodass man dann bereits mindestens 1,5 Jahre nicht entsprechend besoldet wird.

    PS: Da sind die von chilipaprika erwähnten langen Verfahrensdauern beim Besetzungsverfahren noch gar nicht berücksichtigt.

    Man erhält in der Erprobungszeit bis zur Feststellung der Eignung für das höhere Amt Dienstbezüge aus dem bisherigen Statusamt, also nach A13. Erst nach dieser Zeit kann die Beförderung überhaupt erfolgen und damit die Ernennung in ein Amt mit höherem Endgrundgehalt.

    Hallo und willkommen im Forum. Schon einmal ein Hinweis vorab zu Fragestellungen dieser Art: Die Angabe des Bundeslandes ist des Öfteren recht hilfreich. Für Niedersachsen könnte ich sonst schon einmal sagen: Ja, es gibt eine Bewährungszeit von 6 Monaten bevor das höhere Amt übertragen wird.

    Stimmt, das geht irgendwie nicht so klar hervor aus den verschiedenen Mitteilungen. Die Angaben in deinem Link lesen sich wirklich wie: "Alle kommen dann sofort in Szenario B zurück". Ich befürchte auch, dass wir mal wieder mit nur 1 Tag Vorlauf planen können *grmml*.

    Nein, ich habe mich auf die gleiche Quelle bezogen. "Wir planen weitere .... und bis zu den Ostferien..." hatte ich so verstanden, dass man das wie beim letzten Mal schrittweise machen will. Aber das kann natürlich auch alle auf einmal bedeuten. Ist für uns an der GS sowieso egal. Wir arbeiten ja schon voll.

    So habe ich die Aussagen bislang auch verstanden und es würde auch zum Vorgehen im Frühjahr passen. Bereits damals wurden die einzelnen Jahrgangsstufen schrittweise zurück in den Präsenzunterricht (bzw. das Wechselmodell) geholt und nicht alle auf einmal.

    Ich bin ehrlich gesagt überrascht mit welcher Selbstverständlichkeit das hier als "ist eben so, macht doch nichts" abgestempelt wird. Klar, kann hier niemand was dran ändern, aber das es okay ist, dass man so allein gelassen wird, find ich nicht. Das Ref beginnt ja sogar im September, nur kann ich es dort nicht starten weil die Nachreichefrist für das Zeugnis vor dem Termin ist, wo ich das Zeugnis kriege. Die, die die Zeit zum "Kraft tanken" oder so brauchen/wollen könnten doch auch gerne den Februar als Starttermin nehmen. Aber andere (Ich) müssen Rechnungen bezahlen und würden gerne übergangslos starten.

    Ich finde das wirklich mies geplant von den Kollegen aus dem Schulamt.

    der doctor schrieb es gerade bereits: Es ist kaum zu erwarten und aufgrund der verschiedenen Ferientermine auch schwer möglich, dass sich verschiedene Bundesländer in ihrem Zulassungsverfahren noch aufeinander abstimmen, sodass beliebige Ländertausche nahtlos möglich sind. Innerhalb eines Bundeslandes sind die Zulassungstermine i.d.R. angepasst auf die jeweiligen Abschlusstermine der Hochschulen. Auch hier kann es aber zu Verschiebungen kommen, die auch in der eigenen Person liegen können (z.B. Prüfungsverschiebungen aufgrund von Krankheit).

    In deinem derzeitigen Bundesland Thüringen würde die Nichtvorlage des Abschlusszeugnisses bis zum Termin lediglich zu einer geringeren Priorisierung im Bewerbungsverfahren, nicht aber zum Ausschluss führen. Dein Zielbundesland Sachsen lässt zur Fristwahrung zum 15.07. im Übrigen auch eine vorläufige Bescheinigung der Prüfungsbehörde zu.

    Interessant, für mich ist es eher andersherum. Sicher, es kommt auf die Aufgabe außerhalb des Unterrichts an, aber ich habe immer den Eindruck, dass die ganzen Zusatzaufgaben mich bzw. die Lehrer vom eigentlichen Unterricht und dessen Planung abhalten.

    Für viele Aufgaben würde ich das auch bejahen. Ansonsten hat WillG das auch beschrieben: Die Wahrnehmung von Mitgestaltungsspielräumen kann sogar entlastend wirken. Insbesondere wenn man dadurch wiederum die eigenen Arbeitsbedingungen mitsteuern kann, was gerade im Bereich der Schulentwicklung durchaus möglich ist.

    Jetzt kehren die Klassen genau am Wendepunkt der Infektionsentwicklung zurück, ich mache mal die nächste Vorhersage: Die Schulöffnung wird ein Fiasko werden und binnen 5 Wochen kassiert.

    Ja, die Infektionszahlen werden zeitlich parallel zu den Schulöffnungen und ggf. weiteren Öffnungen im öffentlichen Leben wieder ansteigen und das macht mir auch Sorgen. Gleich von einem Fiasko zu sprechen, erscheint mir aber übertrieben, zumindest wenn wie geplant schrittweise Im Wechselmodell und mit Maskenpflicht Jahrgänge zurückkommen. Kein Verständnis hätte ich hingegen für vollen Präsenzunterricht ohne Masken, wie ihn u.a. Thüringen in den Grundschulen plant.

    In Th. gibt es meines Wissens nach keine Regelbeförderung auf A14 mehr. Heißt: Mit der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit kann man den Stift fallen lassen. Mit gefragten Fächern sogar bei der ersten Einstellung.

    Das ist nicht meine Art, aber gut find ichs trotzdem nicht.

    Während es in fast keinem Bundesland (außer m.W.n. Bayern) A14 noch als Regelbeförderung gibt, hat Thüringen mit (der geplanten) Anhebung aller Lehrämter auf A13 gleichzeitig nahezu alle Funktionsstellen mit Ausnahme der direkten Schulleitung und ggf. der Oberstufenleitung gestrichen, was mich durchaus geschockt hatte. Die Implikation teile ich hingegen nicht uneingeschränkt.

    Für die wenigen noch verfügbaren Funktionsstellen wurde immerhin die Möglichkeit der Sprungbeförderung eröffnet, sodass man im Fall der Fälle nicht auch noch ewig Leitungstätigkeit im Grundamt durchführen muss. Für andere Stellen gibt es immerhin Zulagen, die die Übernahme einer solchen Stelle zumindest ein wenig honorieren. Wenn man das mit den Beförderungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern vergleicht, ist die Situation dennoch irgendwie frustrierend. Für mich ist z.B. völlig unverständlich, wenn ich lese, dass Fachberater und Koordinatoren gerade einmal 100€ Zulage (Brutto!) erhalten, Fachleiter am Seminar nun immerhin ca. 350€ statt vorher 215€. In anderen Bundesländern sind das A15-Stellen!

    Unabhängig davon trägt ein gewisses Engagement außerhalb des Unterrichts u.U. auch zum Empfinden von Selbstwirksamkeit und damit zur Berufszufriedenheit bei. Das gilt zumindest dann, wenn der Aufwand hierfür in überschaubarem Rahmen bleibt. Was ich gerade nicht einschätzen kann, ist die Ausstattung der Thüringer Schulen mit Entlastungsstunden, um weiterführendes Engagement von Lehrkräften abzufedern. Auch diese stellen ja geldwerte Leistungen dar, die manchmal übersehen werden. Kennt sich da jemand genauer aus?

    Interessant, wenn das repräsentativ ist, hat Lego einen großen Anteil erwachsener Käufer*innen.

    Dafür gibt es einen eigenen Begriff: AFOLs (adult fans of lego). Einige der Serien wie Ideas oder Creator Expert und Teile von Serien wie Technic richten sich gezielt an diese Zielgruppe. Reizvoll ist auch die Erschaffung eigener Kreationen (MOCs), für die man auch gezielt benötigte Einzelteile zukaufen kann.

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