Beiträge von Seph

    ach herrje :ohh:

    ja dann mach ich das wohl. Und dich kann dann ganz normal den befristeten Vertrag unterschreiben, der hebt dann den mündlichen unbefristeten nicht auf? ...dass ist echt total schräg

    Warum solltest du denn einen befristeten Vertrag unterschreiben, wenn du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag hättest? Das wiederum wäre nicht schlüssig und könnte mir vorstellen, dass es dann schwer wird, zu argumentieren, es sei nicht von vorneherein die Befristung vereinbart gewesen. Andersherum bedingt die Vereinbarung der Befristung gerade der Schriftform, sodass mündlich geschlossene Arbeitsverträge tatsächlich unbefristet sind. Wenn man es wirklich darauf anlegen will, sollte man es dabei auch belassen.

    Entscheidend für das Zustandekommen ist im Übrigen wirklich wie kleiner gruener frosch bereits beschrieb, die Arbeit auf Anweisung. Es reicht also nicht aus, einfach so freiwillig aufzutauchen und loszulegen. Hier käme es auf die Nachweisbarkeit der Anweisung an, um den wirksamen Vertragsschluss belegen zu können.

    PS: Es gibt noch eine kleine Hürde bei der Durchsetzung des unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrags. Ohne weitere Nachweise lehnt sich dieser - sofern bestehend - weitgehend am jeweiligen Tarifvertrag an. Dieser sieht im öffentlichen Dienst aber gerade die "klassische" Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist vor. Man sollte dann also nicht zu schnell auf die Entfristung pochen ;)

    Hallo,

    da der Lehrermangel laut Prognosen in den kommenden Jahren immer weniger werden soll, habe ich folgende frage: Wer würde bevorzugt werden, wenn es vor allem einen Überhang an Gymnasiallehrer gäbe und diese sich auch an Haupt,- Real, und Gesamtschulen ohne Oberstufe bewerben würden. Würde man die Haupt-, Real- und Gesamtschullehrer bevorzugen oder die Gymnasiallehrer?

    Bevorzugt werden BewerberInnen mit dem passenden Lehramt für die ausgeschriebene Stelle. Insbesondere wenn man unbedingt in gefragten Regionen unterkommen möchte, kann es daher taktisch klug sein, ein entsprechendes Lehramt zu studieren, insbesondere in Nicht-Mangelfächern.

    Aufwandsentschädigungen seitens des eigenen Arbeitgebers sind aber gerade lohnsteuerpflichtig, wie ich bereits weiter oben beschrieben hatte. Aber vlt. hast du ja Glück und das Finanzamt drückt dabei mal ein Auge zu.

    Die Kriterien für personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung liegen im Arbeitsrecht beim unbefristeten Tarifbeschäftigten aber ungleich niedriger als bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Verwaltungsrecht ;)

    Woher nimmst du diese Behauptung denn? Der Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst ist außerordentlich gut. Um das zu verdeutlichen, lohnt sich die Auseinandersetzung mit Fallbeispielen, an denen das deutlich wird. So musste sich z.B. das LAG NDS 2013/14 mal mit einem Fall auseinandersetzen, in dem das Arbeitsverhältnis einer Lehrkraft sogar bei Untersagungsverfügung der Tätigkeit aufgrund angeblich fehlender fachlicher Eignung (man erinnere sich: auch Entlassungsgrund bei Beamten) trotz versuchter außerordentlicher und hilfsweiser ordentlicher Kündigung fortbestand.

    Die Urteilsbegründung ist ziemlich erhellend. Das LAG hatte sich sehr detailliert mit den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigung von angestellten Lehrkräften auseinandergesetzt und deutliche Hürden sowohl bei verhaltensbedingter als auch bei personenbedingter Kündigung aufgezeigt.

    Wen es interessiert: LAG NDS, Az: 12 Sa 443/13

    Wenn der Tarifbeschäftigte auf einer Planstelle die Probezeit überstanden hat, ist auch im weiterem Verlauf der Beschäftigung seine Kündigung von Arbeitgeberseite eigentlich ungleich einfacher, als die eines 'Beamten auf Probe'.

    Von "ungleich einfacher" würde ich dann nicht mehr sprechen. Es greift hier aufgrund der Größe des Arbeitgebers mit Sicherheit der Kündigungsschutz, eine ordentliche Kündigung ist dann nur noch in 3 Fällen möglich:

    1) Betriebsbedingte Kündigung : Im öffentlichen Dienst wohl extrem unwahrscheinlich, selbst bei Schulschließung wäre vorher zu prüfen, ob für den AN alternative Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

    2) Personenbedingte Kündigung: Kommt z.B. analog zu Beamten bei der Nichtbewährung in Frage, kann aber auch durch Langzeiterkrankungen bedingt sein. Bei diesen würde aber auch bei Beamten die Dienstfähigkeit überprüft werden und ggf. in den Ruhestand versetzt werden.

    3) Verhaltensbedingte Kündigung: Führt auch bei Beamten (über den Umweg des Disziplinarrechts) u.U. zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

    Moebius

    Valerianus

    Es steht doch vollkommen außer Frage, dass die Gesamtschulen eine andere Durchmischung der Schülerschaft haben als die Gymnasien. Und natürlich ist diese im Mittel leistungsschwächer als am Gymnasium. Und logischerweise manifestiert sich dieser mittlere Leistungsunterschied dann auch in im Mittel schlechteren Abschlussnoten, wenn man das gleiche Niveau in der gleichen Oberstufe fährt. Das ist doch überhaupt kein Widerspruch.

    Die Behauptung, das Abitur an einer Gesamtschule sei einfacher zu erhalten, fällt damit aber in sich zusammen.

    PS: Ich durfte beide Systeme schon kennenlernen und wie gesagt: sehr große Unterschiede in der Ausgestaltung der Sek I, in der Sek II gerade nicht mehr. Und ja: die Lücken insbesondere im Fach Mathematik sind bei nicht wenigen SchülerInnen frappierend. Es hat einen Grund, warum der Notendurchschnitt im Abitur sich gerade in diesem Fach eklatant zwischen Gymnasien und Gesamtschulen unterscheidet. Aber auch das ist eher ein Beleg dafür, dass tatsächlich mit gleichen Kriterien gearbeitet und nichts "verschenkt" wird.

    PPS: Die Lücken im Fach Mathematik sind auch am Gymnasium bei nicht wenigen frappierend :autsch:

    Die Realität ist heute schon, dass auf Gymnasien und Gesamtschulen formal die gleichen Abschlüsse gemacht werden können, aber Welten zwischen den dafür nötigen Kompetenzen liegen. Und das ist nicht herabblickend auf die andere Schulform gemeint, ich habe großen Respekt vor der Arbeit der Kollegen dort (noch mehr allerdings vor der Arbeit derjenigen an den wenigen verbliebenen Hauptschulen). Beide Schulformen haben nicht nur ihre Berechtigung sondern auch ihre Notwendigkeit. Die Gemeinheit besteht darin, dass man Teilen der Eltern und Schüler vormacht, man könne ja überall das gleiche Abi machen und dann mit den gleichen Voraussetzungen in das Studium starten.

    Dir ist aber schon klar, dass es keine "Gesamtschul-Oberstufe" gibt, oder? Die Gesamtschulen mit Oberstufe haben alle eine stinknormale gymnasiale Oberstufe mit exakt gleichen Stundentafeln, zu belegenden Schwerpunkten und Kursen mit exakt gleichen Kerncurricula. Auch die Abiturprüfungen sind genau die gleichen wie an den Gymnasien auch und die Gesamtschulen nehmen wie die Gymnasien regelmäßig am (fachweisen) Austausch von Prüfungsarbeiten zur Korrektur und am sogenannten Dezernentenabitur teil.

    So unterschiedlich die Sek I an den beiden Schulformen ist: die Sek II unterscheidet sich in ihrer Gestaltung und dem notwendigen fachlichen Niveau sicher nicht mehr.

    Edit:

    Bevor es Missverständnisse gibt: Die Aussagen oben beziehen sich natürlich auf NDS, in dem Moebius und ich arbeiten.

    Vlt. bin ich da zu idealistisch eingestellt, würde aber mal auch im Namen meiner Kollegen behaupten, dass wir sehr viel die Schüler dazu ermuntern, ihr volles Potential zu zeigen, dass es aber die Kids sind, die sich selbst im Weg stehen, weil sie z.B. entscheiden, lieber herumzublödeln als im Unterricht aufzupassen. Glaubst du wirklich, dass jemand (im Jahr 2021) einem Kind, das wirklich will, sagen würde "Lass das! Das kannst du eh nicht."?

    Und Kinder (!!!!), die herumblödeln werden dann lieber aussortiert nach dem Motto "Selbst schuld", oder wie ist das zu verstehen? Es sind Kinder und ja, die funktionieren nicht immer so, wie Erwachsene das erwarten. Nicht wenige schaffen das aber, auch wenn sie dafür mehr als die ersten 4 Jahre benötigen. Gerade darum ist es so fraglich, entsprechende Vorsortierungen so früh durchzuführen.

    Freut mich, dass ich dir helfen konnte. Ein Vorteil, den ich bei den Lenovo Thinkpads sehe, ist dass man problemlos Ersatzakkus erhält und diese auch fix tauschen kann. Diese sind nicht allzu teuer und werten ein Gebrauchtgerät ganz schnell wieder deutlich auf, was die Einsatzdauer angeht.

    Man stelle sich vor Ronaldo oder Messi würde täglich mit Kreisklassespielern trainieren anstatt mit anderen Top Spielern. Das würde deren fußballerische Fertigkeiten mit Sicherheit ruinieren.

    In der Schule ist es ebenfalls Verschwendung von Potential, wenn man zu viele schwache SuS hat. Das schadet den Leistungsträgern und hemmt deren Vorankommen.

    Man stelle sich vor, nur Ronaldo und Messi würden fußballerisch stark gefördert werden und die Fähigkeiten aller anderen Spieler würden auf Kreisklasseniveau weiterentwickelt werden. Mit wem spielen die beiden dann in Zukunft zusammen?

    Ich will damit nur zeigen, dass solche überspitzten Aussagen vollkommen verfehlt sind. Die Verschwendung liegt auch darin, dass potentielle Leistungsträger zu früh aussortiert und auf die Ersatzbank geschickt werden. Damit sind wir wieder bei der frühen Auslese und mangelnden Durchlässigkeit.

    Übrigens: Messi litt bis zur Jugend an einer hormonell bedingten Wachstumsstörung und wäre in Analogie zur Schule von dir wahrscheinlich als Inklusionskind schon längst aussortiert worden.

    Ich kann da durchaus auch dem Finanzamt folgen. Eine nebenberufliche Tätigkeit muss sich von der hauptberuflichen Tätigkeit inhaltlich deutlich unterscheiden. Die Lehrtätigkeit in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen sind hingegen gleichartige Tätigkeiten.

    Hier kommt verschärfend noch hinzu, dass - soweit ich das sehe - die Tätigkeit sogar für denselben Dienstherrn erfolgt. Mit diesem Fall musste sich der Bundesfinanzhof 2017 schon einmal auseinandersetzen und entschied, dass eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen ist, wenn ein entsprechender Zusammenhang besteht. Im konkreten Fall ging es gerade darum, dass Mitarbeiter zusätzliche ehrenamtliche Schichten übernahmen, für die sie Aufwandsentschädigungen erhielten.

    Dass solche Leute überdurchschnittlich oft Sek. 1 Lehrer werden kann (!) damit zusammenhängen, dass sie anderen SuS diesen Aufstiegsweg ermöglichen wollen und sie fördern wollen. Es kann aber auch, und das halte ich für sehr wahrscheinlich, damit zusammenhängen, dass z.B. ein Sek II Studium in Mathe dann doch über ihren Niveau liegen würde und sie deshalb lieber Sek I studieren.

    You made may day :D

    Woher nimmst du eigentlich solche "Weisheiten"? Oder sind das mal wieder völlig unreflektierte Behauptungen von dir?

    1. Das sind dann aber anscheinend SuS, die sich eben anscheinend stark anstrengen müssen, um Leistungen zu erbringen. Für mich eben weiterhin ein Fall für eine andere Schulform.

    Ähm nein. Es gibt nicht wenige Kinder, deren Leistungsstärke sich erst in späteren Jahren zeigt. Ich habe es immer wieder mit SchülerInnen zu tun, die ursprünglich keine Gym-Empfehlung erhielten und dennoch problemlos die Sek II bewältigen. Die Kinder bereits nach der 4. Klasse in eine Schublade zu stecken ist anmaßend.

    2. Wenn man SuS auf Verdacht da könnte ja doch noch irgendwann eine "Entwicklung" stattfinden erstmal auf das Gymnasium schickt, dann ist das Gymnasium voll von schwachen SuS (von denen hier oder da sich eine(r) noch mal entwickelt). Und selbst wenn (!) sich dann jemand in späteren Jahren dort noch entwickelt, hat er oder sie in den ersten Jahren der weiterführenden Schule schon genug andere ausgebremst oder mit ihrer Einstellung (wenn es z.B. wirklich daran lag, dass sie einfach noch keine Lust zu lernen hatten) angesteckt! Sowas gucken sich leider auch die engagierten SuS manchmal ab.
    3. Für mich spricht das Beispiel mit den Sek. I Lehrern dafür, dass man das System durchlässig machen sollte. Also lieber stärker Vorselektieren und verbindliche Grundschulempfehlungen (stärkt nebenbei die Kompetenz der Grundschullehrkräfte) wieder einführen, es aber ermöglichen, dass die wenigen besten eines Jahrgangs eben aufs Gymnasium wechseln dürfen.

    Außerdem gibt es ja für "spätberufene" noch die Möglichkeit das Abitur noch nachzuholen.

    Diese Überlegungen sprechen gerade nicht dafür, möglichst früh mit verbindlichen Empfehlungen zu arbeiten, sondern dafür, Kinder möglichst lange gemeinsam lernen zu lassen und schulintern sehr durchlässig zu arbeiten.

    Also für den Wembley-Fall:

    • Test gar nicht gemacht und angegeben, daß man negativ ist: 10.000 fache versuchte fahrlässige Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?
    • Test gemacht, dieser war positiv und angegeben, daß er negativ war: 10.000 fache versuchte Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge, diesmal aber nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?

    zu 1.) Das deutsche Strafrecht kennt den Tatbestand der fahrlässige Körperverletzung, insofern kann das Handeln auch strafbar sein. Darüber hinaus kann das Handeln zivilrechtlicht durchaus Schadensersatzansprüche auslösen. Den Nachweis zu führen, dass der Infizierte A einen Schaden genau durch das Verhalten von Person A erlitten hat, dürfte schwer sein.

    zu 2.) Spätestens bei Kenntnis der eigenen Infektion könnte das Aufsuchen Dritter und die damit verbundene billigende Inkaufnahme der Ansteckung den Tatbestand der (passiven) Körperverletzung erfüllen. Es handelt sich dann ggf. um bedingten Vorsatz statt Fahrlässigkeit. Ob ein (alleiniger) positiver (Schnell-)Test für die Kenntnis der eigenen Infektion bereits ausreicht, kann ich nicht beurteilen. In diesem Fall wäre das mögliche Strafmaß etwas höher als bei fahrlässiger Körperverletzung. Auch hier ergibt sich im Übrigen das Problem der Nachweisbarkeit.

    Edit: Strafrahmen für fahrlässige KV bis 3 Jahre, für (normale) KV bis 5 Jahre. Das deutsche Recht kennt kein einfaches Aufaddieren von Einzelstrafen.

    Wenn für dich eh ein Lenovo-Gerät denkbar ist, lohnt sich m.E. der Blick auf die Thinkpad-Reihe, die man von entsprechenden Händlern auch gebraucht in gutem Zustand als Leasing-Rückläufer erhalten kann. Der Vorteil von diesen Business-Notebooks ist, dass man sie deutlich besser warten kann und sie ziemlich robust sind.

    Ich selber nutze eines mit 14" (T4xx-Serie) und eines mit 13" (X-Serie), wobei mir inzwischen das kleinere aufgrund der Handlichkeit eher gefällt. In deinem Preisbereich könnte man daher z.B. nach einem T480 oder einem X1 Carbon der 5. oder 6. Generation als Leasingrückläufer schauen (mit i5, 8GB und SSD jeweils um die 700-800€).

    Mein 13" ist noch ein älteres X230t, welches als Convertible auch als eine Art Tablet genutzt werden kann, was ganz nett ist. Dafür scheint es inzwischen die X1 Yoga-Serie zu geben. Damit sollte auch eine gute Stifteingabe möglich sein.

    Du möchtest also, dass 9-10 Jahre lang die Schüler trotz ihrer kognitiven Heterogenität zusammen unterrichtet werden? Was erfhoffst du dir davon? Eines unserer Ziele in der Grundschule war ja bislang, 4 Jahre lang zu ermitteln, welcher schulische Weg der richtige für die Kids nach der Grundschulzeit wäre. Das wäre ja obsolet. Denkst du, leistungsschwache Kinder haben kein Recht auf leistungsgerechte Förderung, leistungsstarke Kinder nicht auf leistungsgerechte Forderung? In einer Klasse mit großer Leistungsspanne ist das nur sehr bedingt machbar.

    Es grenzt an Hybris, anzunehmen, nach 4 Jahren könne man bereits genau einschätzen, welchen Lebens- oder zumindest Bildungsweg ein Kind genau einschlagen könne. Das Problem am (bereits sehr früh) gegliederten Schulsystem ist doch gerade die frühe Einstufung und die dabei bestehende starke Abhängigkeit von sachfremden Faktoren wie sozialer Herkunft.

    Ich habe doch oben gerade erklärt, warum es keine IGS unter anderem Namen ist.....

    Auch habe ich eben erst erwähnt, warum das dreigliedrige Schulsystem nicht immer aufrechterhalten werden kann: Gerade für kleinere Schulträger ist eine Hauptschule, die gerade noch einzügig läuft, nicht tragbar. Dann liegt es nahe, Schulformen zusammenzufassen. Und da haben wir bislang die Kritik am deutschen gegliederten Schulsystem noch ganz außen vor gelassen.

    Wo ist der Unterschied zwischen Oberschulen und IGS, Humblebee ?

    Die Oberschulen sind 2011/12 als Kompromiss eines strukturellen Streits zur Ausgestaltung der nds. Schullandschaft eingeführt worden. Ausgangssituation war das nicht mehr tragbare "Ausbluten" der Hauptschulen und die gleichzeitige Überbelegung der Gymnasien. Die Alternative der grundsätzlichen Schaffung von Integrierten Gesamtschulen stieß auf vehementen Widerstand der Gymnasien, die darauf bestanden, die Hürden für die Gründung einer Gesamtschule hoch zu halten (z.B. mind. 5-Zügigkeit mit Prognose über mehr als 10 Jahre).

    Die Oberschulen als Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen mit der Option auf Angliederung eines Gymnasialzweigs dürfen hingegen bereits ab 2- bzw. 3-Zügigkeit eröffnet werden und sind damit an einigen Standorten die pragmatischere Lösung.

    Die Struktur der Oberschulen ist relativ individuell. So gibt es durchaus einige, deren Ausgestaltung nahe am IGS-Konzept ist, in den meisten ist die Trennung der Schulformen intern aber deutlicher, insbesondere die Abtrennung des Gymnasialzweigs. Vielfach setzt die äußere Differenzierung in den Fächern bereits in den kleineren Jahrgängen an, während an der IGS längere Zeit gemeinsam gelernt wird.

    Dir ist dabei natürlich schon klar, dass sich die Aussage jeweils auf die betreffende Region bezieht, oder? Wenn innerhalb der gleichen Region parallel zu den bestehenden Gymnasien zusätzliche (!) Gesamtschulen mit vollen gymnasialen Oberstufen gegründet werden, dann verteilen sich die entsprechenden Schülergruppen durchaus auf nun mehr Schulen.

    Dass es insgesamt nach wie vor eine starke Präferenz für die Schulform Gymnasium gibt und sehr hohe Übertrittsquoten von den Grundschulen an die Gymnasien bestehen, ist davon unbenommen und widerspruchsfrei.

    Ich würde mal behaupten, dass eine Zunahme an Gesamtschulangeboten eher dafür sorgt, dass die Beliebtheit der überbleibenden Gymnasien steigt. Mir fällt da spontan ein Gymnasium im Landkreis ein, das einen sehr guten Ruf genießt, gerade unter Eltern, die zum Bildungsbürgertum gehören.

    Mehr als eine bloße Behauptung ist das allerdings nicht ;) Ausweichbewegungen sind allenfalls denkbar, wenn wirklich Gymnasien in Gesamtschulen umgewandelt werden würden. In Niedersachsen werden diese bislang aber eher parallel gegründet bzw. aus anderen Schulformen heraus aufgebaut und führen mit ihrem Angebot eher dazu, dass die Schülerzahlen an den Gymnasien etwas zurückgehen.

    In der ländlicheren Umgebung kann ich es leider nicht vollständig überblicken, aber die Gesamtschulen und Sekundarschulen im Umbau lassen nichts Positives für die Gymnasien vermuten. Also: wenn es in einer Kleinstadt EIN Gymnasium gibt, glaube ich, dass es "geschützt" ist. Wenn es aber immer mehr Schulformen mit Oberstufen gibt, kommen sie sich ständig in die Quere...

    In "kleinen" Städten mit mehreren weiterführenden Schulen sehe ich das Problem genau wie du. Das bedeutet aber auch, dass im wirklich ländlichen Raum (Kleinstadt, 1 Gymnasium für 20km Einzugsbereich der ganzen umliegenden Dörfer) die Gefahr einer Umwandlung des einzigen Gymnasiums sehr niedrig ist. Und damit bin ich bei der Ausgangsfrage von Midnatsol :

    1. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass im ländlichen Raum bestehende Gymasien mittelfristig eventuell geschlossen oder in Gesamtschulen umgewandelt werden? Ist das mein Hirngespinst oder eine reelle Entwicklungsperspektive?

    2. Was geschieht mit den Kollegen an einer solchen Schule: Werden aus ihnen dann ggf. Gesamtschullehrer, oder werden sie an das nächste Gymnasium versetzt?

    1. Das einzige Gymnasium in der näheren Umgebung wird vermutlich Gymnasium bleiben, bei mehreren Gymnasien vor Ort besteht durchaus die Möglichkeit der Umwandlung einzelner Schulen.

    2. Bei Umwandlung einer Schule bleibt das Kollegium i.d.R. erhalten und wird schrittweise umgebaut. Es gibt kein spezifisches "Lehramt Gesamtschule", insofern würden die bisherigen Lehrkräfte dort einfach weiter unterrichten.

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