Als Vertretungslehrer an allen Konferenzen teilnehmen?

  • Nun wird es aber dreist!

    Da nutzen Schulleitungen das Gesetz um Teilzeitkräfte überproportional arbeiten zu lassen und das wird hier gutgeheißen, den Arbeitnehmern aber nicht zugestanden unter Beachtung aller Gesetze dies zu kompensieren.

    Man kann sich als Schulleitung nicht heraus nehmen alle Gesetze so zu nutzen, wie es gerade passt, und dann verudutzt aus der Wäsche gucken, wenn Lehrkräfte dies ebenso machen.

    Die eigene Arbeitskraft zu sabotieren ist gerade keine Form der Kompensation unter Beachtung aller Gesetze sondern widerspricht eindeutig und unmissverständlich den beamtenrechtlichen Vorgaben. Hör bitte auf, das anders darstellen zu wollen. Im Einklang mit beamtenrechtlichen Vorgaben ist es dagegen an anderer Stelle Abstriche zu machen. Wir haben gerade absurd viele pädagogische Konferenzen aufs Auge gedrückt bekommen. Die Zeit, die mich das kostet fehlt dann eben für kreative Unterrichtsvorbereitung, die ich sonst machen könnte. Dann muss halt zwei Wochen Aufgabe x in Buch y reichen ergänzt um bereits vorhandenes Material aus früheren Jahrgängen ohne aktualisierte Aufbereitung. Ist für meine Klassen kein Weltuntergang- auch wenn es anders dynamischer und spaßiger wäre für alle Beteiligten- sorgt bei mir dafür, dass ich angesichts der zusätzlichen Korrekturen wenigstens halbwegs in meinen Überstunden für Schulwochen bleibe, damit die Sommerferien (zumindest 5 Wochen davon) einfach der Überstundenausgleich sind und gut.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • wenn sich Teilzeitkräfte ausgeraubt und misshandelt fühlen

    Dezent übertrieben.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • <Mod-Modus>

    Zitat von firelilly

    gutgeheißen, den Arbeitnehmern aber nicht zugestanden unter Beachtung aller Gesetze dies zu kompensieren.


    Zitat von firelilly

    geschickte Wege finden, wie man das für sich im Arbeitsalltag kompensieren kann.


    Aus Erfahrung muss ich Seph zustimmen:

    Zitat

    Ich finde es bedenklich, dass du hier wiederholt im Forum solche Rechtsbrüche ins Spiel bringst und du bist bereits mehrfach von verschiedenen Seiten aufgefordert worden, dies zu unterlassen.


    Da du dich nach eigener Aussage aber im legalen Bereich befindest, kannst du diese Aussage bestimmt konkretisieren. Ich gehe mal davon aus, dass du angemessene, legale Vorschläge hast. Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Und der Schulleiter kann sich nicht beschweren, wenn sich Teilzeitkräfte ausgeraubt und misshandelt fühlen und entsprechende Konsequenzen ziehen.

    Wenn wir diesen Satz so nehmen, wie er da steht, dann hat Firelilly durchaus recht. Die TZ-Kräfte fühlen sich ausgebeutet - die beiden anderen Begriffe würde ich mangels sachlicher Grundlage nicht verwenden. Ja, Konsequenzen darf man ziehen. Was die Diskussion und die unterschwellig vorgebrachte Idee der bewusst schlampig verrichteten Arbeit angeht, sei noch auf Folgendes hingewiesen.

    Hier mal ein Auszug aus dem Landesbeamtengesetz NRW:

    § 46 Diensteid


    (1) Die Beamtin oder der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Wer dies als bloßes Lippenbekenntnis erachtet, sollte seinen Anspruch auf Verbeamtung noch einmal überdenken. Und mit diesem Eid ist auch klar, dass "Unfähigkeit" damit nicht vereinbar ist, auch wenn sie kein Dienstvergehen ist.

    Und hier mal aus dem Beamtenstatusgesetz:

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)


    § 33 Grundpflichten

    (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.


    § 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

    Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern. Sie dürfen ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.


    Die Bezirksregierungen haben für Lehrkräfte zusätzlich präzisiert:

    Allgemeine Wohlverhaltenspflicht (§ 34 Satz 3 BeamtStG)


    Das innerdienstliche Wohlverhalten umfasst die Pflicht zur Redlichkeit und Ehrlichkeit, zu kollegialem Verhalten und Wahrung des Betriebsfriedens, die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu achtungsvollem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, gegenüber Mitarbeitern sowie gegenüber Bürgern.

    Aber auch außerdienstliches Verhalten kann ein Dienstvergehen sein. Vor allem ist hier die Pflicht zur Beachtung geltenden Strafrechts erheblich. Der erstmalige Verstoß wird nur als Dienstvergehen gewertet, wenn der Beamte gerade wegen seines speziellen Amtes Vertrauen genießt, nicht gegen diese Strafnorm zu verstoßen. Außerdem ist der Beamte zur Wahrung ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Verhältnisse verpflichtet, darf also nicht unehrenhaft Schulden machen.

    Der Allgemeinen Wohlverhaltenspflicht gemäß § 34 Satz 3 BeamtStG kommt auch bei der Ausübung des Lehrerberufs eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn Lehrerinnen und Lehrer müssen, um ihre Aufgabe der Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern erfüllen zu können, bei Eltern, Schülerinnen und Schülern und in der Öffentlichkeit das notwendige Ansehen, die Autorität sowie das Vertrauen in die korrekte Amtsführung besitzen. Sie müssen in ihrer gesamten Lebensführung, also innerhalb und außerhalb des Dienstes, durch regelgerechtes Verhalten Vorbild sein. Von Lehrerinnen und Lehrern wird daher erwartet, dass sie sich aufgrund ihres Erziehungsauftrags gegenüber den Schülerinnen und Schülern in jeglicher Hinsicht regelgerecht verhalten.

    Mit dem Erziehungsauftrag unvereinbar sind deshalb u. a.

    • Straftaten gegenüber Kindern (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Beschaffung und Besitz von Kinderpornografie, Beleidigung, unterlassene Hilfeleistung)
    • körperliche oder psychische Gewalt oder Übergriffe
    • Distanzunterschreitungen
    • Sexuelle Belästigungen und/oder Anspielungen
    • Diskriminierende Äußerungen

    Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf: Die wichtigsten Dienstpflichten im Überblick (nrw.de)


    Wer also sich also an den Fleischtöpfen des Beamtentums laben möchte, der sollte besser wissen, was im Gegenzug von ihm erwartet wird. Das ist ein Geben UND Nehmen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Die TZ-Kräfte fühlen sich ausgebeutet

    Dann fasst ihr Ausbeutung aber sehr weit. Bei Ausbeutung denke ich eher an Menschen, die unterbezahlt werden oder sehr schlecht auf der Arbeit behandelt werden.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Dann fasst ihr Ausbeutung aber sehr weit. Bei Ausbeutung denke ich eher an Menschen, die unterbezahlt werden oder sehr schlecht auf der Arbeit behandelt werden.

    Wenn Du als TZ-Kraft einen deutlich niedrigeren Stundenlohn erzielst, weil der Normaufwand überproportional hoch ist, dann kann man das so empfinden. Es geht dabei um den Vergleich mit den Menschen, die die gleiche Arbeit machen und im Verhältnis mehr verdienen als Du.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei der Ausgangsthese "Teilzeitlehrkräfte fühlen sich ausgebeutet" bin ich vollkommen bei euch und stimme Firelilly da gerne zu. Ich sehe auch die systemimmanente Problematik, dass sich die Teilzeitquote zunächst lediglich auf Deputatsstunden beziehen und bestimmte unteilbare Aufgaben verbleiben.


    Nicht einverstanden bin ich (nur) mit den Schlüssen, die daraus gezogen werden. Denn es gibt - und das haben wir hier bereits mehrfach im Forum ausdiskutiert - sehr wohl genügend sinnvollere Möglichkeiten, die Arbeitszeit aktiv mitzugestalten, als das Begehen von Dienstpflichtverletzungen. Das erfordert aber gerade die Übernahme von Eigenverantwortung anstatt nur über böse Schulleitungen zu schimpfen.

  • Bei meinem Brüderchen heißt es immer „Uni geht vor“ dh er bekäme immer frei, sobald es in der uni stressig wird, jedoch geht er meistens freiwillig zu allen Konferenzen hin, da ihn die so sehr interessieren (typisch jung und lernwillig :) )

    Würde einfach mal mit den Schulleitung an deiner Stelle sprechen

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Der erste Teil des Satzes bedeutet doch - so würde ich es zumindest verstehen -, dass es durchaus möglich ist, schulintern eine Reduzierung der nicht teilbaren außerunterrichtlichen Aufgaben für Teilzeitkräfte vorzunehmen, oder?

    Ja, das würde ich auch so argumentieren. Ich denke, dass sich da kaum einer beschweren wird.

    Trotzdem ist es im Schulgesetz anders vorgesehen. Entsprechend würden man argumentieren, dass man die Vorgaben des Schulgesetzes so interpretiert um die Vorgaben des Runderlasses einzuhalten. Formal ist es ja letztlich so, dass man zwar immer noch Mitglied des Fachkonferenz ist aber durch den SL von der Teilnahme freigestellt wird. Das macht zwar in der Praxis keinen Unterschied aber ist natürlich etwas anderes als "Man gehört der Konferenz nicht an".

  • Auch in diesem Fall würde ich darum bitten nicht zu pauschalisieren.

    Sehr richtig. Ein offenes Wort kann immer gesprochen werden, wenn’s einem zu viel ist aber ich schätze mal, dass viele TZ-Kräfte das auch sehr gerne machen

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Auch in diesem Fall würde ich darum bitten nicht zu pauschalisieren.

    Ich bitte im Gegenzug darum, den Kontext zu berücksichtigen. Die Aussage bezog sich direkt auf Firelillys Statement - eine Pauschalisierung kann man, muss man hier aber nicht zwingend herauslesen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich bitte im Gegenzug darum, den Kontext zu berücksichtigen. Die Aussage bezog sich direkt auf Firelillys Statement - eine Pauschalisierung kann man, muss man hier aber nicht zwingend herauslesen.

    Ok, dann habe ich das missverstanden. Für mich las es sich so, als würden sich generell alle TZ-Kräfte "ausgebeutet" oder - wie Firelilly schrieb - "ausgeraubt und misshandelt" fühlen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das stark übertrieben ist, denn wenn dem so wäre, hätten wohl viele mir bekannte Lehrkräfte ihren Job bereits an den Nagel gehängt und sich stattdessen (wieder) einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft gesucht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das ist das strukturelle Problem von Teilzeitbeschäftigung. Der "Normaufwand" (d.h. Konferenzen, Klassenleitung etc.) ist bei Teilzeit überproportional hoch. Doof, aber leider nicht zu ändern.

    Wenn der Driss im Verhältnis einen höheren Anteil einnimmt, bleibt weniger Zeit für die Unterrichtsvorbereitung. Klingt absurd, ist aber politisch aber gewollt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn der Driss im Verhältnis einen höheren Anteil einnimmt, bleibt weniger Zeit für die Unterrichtsvorbereitung. Klingt absurd, ist aber politisch aber gewollt.

    Tja, wird aber schwierig, wenn alles drumrum schon alle Zeit frisst, dann kann man auch für Vor- und Nachbereitung nicht weniger nehmen.

    Im Schnitt hatte ich im vorletzten Jahr 15 Minuten je Stunde insgesamt für Vor- und Nachbereitung. Im letzten Schuljahr war ich ohne Vor- und Nachbereitung bereits über meine Arbeitszeit. Und dann? Gehe ich einfach früher aus dem Unterricht?!?

  • Tja, wird aber schwierig, wenn alles drumrum schon alle Zeit frisst, dann kann man auch für Vor- und Nachbereitung nicht weniger nehmen.

    Im Schnitt hatte ich im vorletzten Jahr 15 Minuten je Stunde insgesamt für Vor- und Nachbereitung. Im letzten Schuljahr war ich ohne Vor- und Nachbereitung bereits über meine Arbeitszeit. Und dann? Gehe ich einfach früher aus dem Unterricht?!?

    Nein, natürlich nicht. Spätestens in dieser Situation, wenn bereits die gebundene Arbeitszeit die durchschnittliche wöchentliche Gesamtarbeitszeit übersteigt (eigentlich deutlich vorher), stellst du vor allem erst einmal eine Überlastungsanzeige und forderst deine Vorgesetzten auf, mitzuteilen, welche der Aufgaben reduziert werden sollen.

  • Nein, natürlich nicht. Spätestens in dieser Situation, wenn bereits die gebundene Arbeitszeit die durchschnittliche wöchentliche Gesamtarbeitszeit übersteigt (eigentlich deutlich vorher), stellst du vor allem erst einmal eine Überlastungsanzeige und forderst deine Vorgesetzten auf, mitzuteilen, welche der Aufgaben reduziert werden sollen.

    Das hat meine Kollegin im Schuljahr jede Woche gemacht, außer einem Brief vom Schulrat hat sich nichts getan.

    Ich hatte es nur angedeutet und bekam dann einen freien (Präsenz-)Tag zusätzlich in den Corona-Plänen, führte aber dazu, dass eine KOllegin jede Woche eine Stunde Mehrarbeit hatte. Irgendwie auch keine Lösung.

  • Das hat meine Kollegin im Schuljahr jede Woche gemacht, außer einem Brief vom Schulrat hat sich nichts getan.

    Ich hatte es nur angedeutet und bekam dann einen freien (Präsenz-)Tag zusätzlich in den Corona-Plänen, führte aber dazu, dass eine KOllegin jede Woche eine Stunde Mehrarbeit hatte. Irgendwie auch keine Lösung.

    Man darf das gerne auch mit Zugzwang versehen. Die Überlastungsanzeige sollte möglichst genau enthalten, warum eine Überlastung vorliegt (z.B. Bezug zu kürzlichen Dienstanordnungen herstellen), wie sich diese äußert, die Bitte um Abhilfe bzw. Konkretisierung der Priorität von Aufgaben und gerne auch eigene Überlegungen zur Reaktion, wenn man keine neuen Anweisungen erhält.


    Das könnte z.B. im Fall von weiteren Aufgaben und unterbesetztem Kollegium so aussehen:


    "Hiermit zeige ich meiner Dienstpflicht entsprechend an, dass es mir nicht mehr möglich ist, meine Dienstgeschäfte ordnungsgemäß zu erfüllen. Aufgrund der vor kurzer Zeit mit Dienstanordnungen vom (...) und vom (...) noch deutlich erweitertem Aufgabenumfang und permanenter Unterbesetzung kann die Arbeit den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften entsprechend nicht mehr fristgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt erledigt werden.


    Um die Aufsichtsführung über die mir anvertrauten SchülerInnen nicht zu gefährden, sehe ich zunächst keine andere Möglichkeit, als andere dienstliche Aufgaben einzuschränken, um meine Gesundheit zu schützen. Damit kann beispielsweise die Vor- und Nachbereitung von Unterricht bis auf Weiteres nicht mehr mit der üblichen Sorgfalt geschehen und sich Korrekturzeiten verlängern. Ich fordere Sie auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, die den beschrieben Zustand der Überlastung beseitigen und mir bis zum (...) mitzuteilen, ob Sie abweichend von den genannten Einschränkungen dienstlicher Aufgaben eine andere Priorisierung wünschen.


    Ich weiße ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der nicht mehr möglichen ördungsgemäßen Ausführung aller Dienstpflichten auch eine Schädigung Dritter nicht ausgeschlossen ist. Ich reklamiere hiermit Haftungsfreistellung, falls aufgrund der Arbeitsüberlastung Schäden entstehen sollten."


    Edit: Noch besser natürlich, wenn dies nicht als einzelne Überlastungsanzeige, sondern gemeinschaftlich aus der Personalversammlung heraus vorgenommen wird.

  • Die Überlastungsanzeige ist ein relativ stumpfes Schwert. Ich habe bislang leider noch nicht erlebt, dass das wirklich zum Erfolg geführt hat. Es ist eine Absicherung, falls jemand auf die Idee kommt Deine Unterichtsvorbereitung in Frage zu stellen, um Dir eine Dienstpflichtverletzung nachzuweisen. Eine nicht behandelte Überlastungsanzeige verbessert natürlich die Rechtsposition bei einem Disziplinarverfahren. Das gleiche gilt,falls Du aufgrund des Ganzen erkrankst und als Langzeitkranker längere Zeit ausfällst. Eine zur Ruhesetzung gegen Deinen Willen dürfte so vor demVerwaltungsgericht keinen Bestand haben. Wer aber meint mit einer Überlastungsanzeige in der nächsten Zeit eine wesentliche Änderung seiner Arbeitsbedingungen zu erfahren irrt im Regelfall.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • @Edit: Noch besser natürlich, wenn dies nicht als einzelne Überlastungsanzeige, sondern gemeinschaftlich aus der Personalversammlung heraus vorgenommen wird.

    Eine Überlastungsanzeige muss immer individuell verfasst werden, sonst schmettert bei uns die Bezreg sie direkt ab. Richtig ist jedoch, wenn viele sich beteiligen und ebenfalls eine ÜÜberlastungsanzeige stellen. Ansonsten vermutet die Dienszstelle, dass die Überlastung in Deiner Person liegt und bietet Dir Kurse an, die Dir das hervorragende Talent vermitteln, Dich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen- Damit hat die Behörde nachgewiesen reagiert zu haben und Du darfs den Kakao durch den Du gezogen wirsz auch noch selber trinken.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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