Beiträge von Seph

    10.000 € Kreditsumme, jeden Monat 150 € abbezahlt bei 10% Zinsen —> Der Spaß dauert acht Jahre und du zahlst mehr als 4.500 € Zinsen.

    Danke für das passende Beispiel. Wenn man die Zahlen jetzt mit den 4.500€ als Kreditsumme und angeblichen 9.000€ Zinsen vergleicht, zeigt sich, dass irgendetwas im Eingangsbeispiel nicht stimmen kann.

    Bei 4.500€ Restsumme und 1800€ Tilgung p.a. müsste der Zinssatz bei unglaublichen 37,5% p.a. liegen, um Zinsen von 9.000€ zu erklären. So miese Konditionen gab es selbst vor vielen Jahren nicht von Banken.

    Ich finde es problematisch, dass du hier versuchst, Islam und Christentum gleichzustellen. In der Theorie gibt es von beidem liberale und konservative Vertreter, aber in Deutschland, ein christlich geprägtes Land, dominieren doch die liberalen Ansätze. Im Vergleich dazu ist der Islam eine Religion mit vielen Verboten, was schlichtweg mit unserem Freiheitsbegriff kollidiert.

    Zum Einen: Islam und Christentum sind relativ nah verwandte Religionen, die insbesondere im Sinne unseres Grundgesetzes durchaus gleichzustellen sind. Insbesondere ist die freie Religionsausübung zu gewährleisten. Deinem Argumentationsansatz, der Ausübung von Religion mit Verboten zu begegnen, weil sie viele Verbote mit sich bringt, mag ich nicht folgen. Meines Erachtens liegt die Stärke unserer Gesellschaft gerade in einem gelebten Pluralismus, in dem man anderen Wertvorstellungen sicher nicht folgen muss, diese aber auch einmal stehen lassen und tolerieren kann.

    Gerade die Erfahrung von gelebter Pluralität und die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen gilt auch als eine der wesentlichen Säulen zur Präventation von Radikalisierung. Hier im konkreten Fall dem Mädchen die Teilnahme am Schwimmen zu untersagen - was wie gesagt ohnehin rechtswidrig wäre - führt mit Sicherheit nicht zu einer Werteveränderung ihrer Familie, sondern eher zur weiteren Abgrenzung. Damit erweist man sowohl ihr als auch der Gesellschaft insgesamt einen Bärendienst.

    Seph :

    in einigen unserer Bildungsgänge haben sich bei so manchen SuS die Schulschließungen auf jeden Fall auf die Noten ausgewirkt. Wie yestoerty schon berichtete, gab es auch bei uns eine ganze Reihe von SuS (gerade in den "schwächeren" Klassen), die sich komplett zurückgezogen haben und nicht erreichbar waren. Da bei ihnen die Mitarbeit über "Moodle" und "Big Blue Button" (also in Videokonferenzen) kaum bis gar nicht vorhanden war, nützt ihnen auch ein "Anpassen der Leistungserwartungen" nach unten von Lehrkräfteseite nichts mehr. Zumal ihnen dann für Klassenarbeiten oder Tests, die nach Ende der Schulschließungen in der Schule geschrieben wurden, die Grundlagen fehlten und diese dementsprechend schlecht bei den besagten SuS ausgefallen sind.

    Das kann ich nachvollziehen und dann ist auch klar, dass sich das in der Leistungsbewertung widerspiegeln muss. Danke für die Erläuterung.

    Die Inzidenz ist in Deutschland unter der 10. Zwei LKs sind noch Ü50 unterwegs (Zweibrücken, Schweinfurt).

    Ich glaube, alle hier im Forum sind in der Lage, Nachrichten in den einschlägigen Portalen und Zeitungen zu lesen, dafür braucht es deine Updates nicht. Oder dienen diese nur zum Generieren höherer Beitragszahlen? Einen Beitrag zur Diskussion liefern diese jedenfalls nicht.

    Zum Thema Noten: Ich denke, daran kann man kaum die Auswirkungen der Schulschließungen ablesen, da die meisten Lehrkräfte bereits durch Anpassen von Leistungserwartungen darauf reagiert haben. Bei unseren Klassen sieht man in den vorläufigen Notenübersichten kaum Auffälligkeiten, gleichzeitig bestehen durchaus größere Lücken. Nicht weil bestimmte Themen gar nicht behandelt worden wären, sondern weil vertiefende Übungen und der enge Austausch darüber im Distanzlernen etwas auf der Strecke blieben.

    Die globale Frage ist ja, ob wir möchten, dass Menschen in unserem Land nach streng islamischen Regeln leben oder ob sich das mit unserem Bild von Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie beißt. Im konkreten Fall geht es zwar nur um die Badekleidung bei einem Grundschulkind, aber wie ich Miss Jones inzwischen kenne, geht es ihr eher darum, wie viel Raum wir in unseren Schulen einer Religion einräumen, in der, und das muss man halt so direkt formulieren, Mädchen und Frauen in der Hierarchie unter Männern stehen.

    Gerade das Bild von Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie erfordert zwingend, nicht mit Verboten auf "Andersartigkeit" zu reagieren!

    ...weil es kein "Scheinargument" ist.

    Doch ist es, denn der Argumentation folgend müssten tatsächlich alle Formen von Badebekleidung verboten werden. Dass du dich dafür aussprichst, ist in Ordnung und spiegelt deine persönliche Meinung wieder, die ich als solche durchaus akzeptieren kann. Das ändert aber nichts daran, dass ein Burkini-Verbot rechtswidrig ist.

    Der Cartoon ist natürlich bewusst überspitzt dargestellt. Tatsächlich wäre Nacktheit in diesem Fall nicht grundsätzlich verboten oder gar eine Straftat, könnte aber dennoch nach §118 OWiG zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    ..und es gibt Hausordnungen. Die diesen Quatsch vvöllig zureccht verbieten können. Übrigens aucch keine "Schlabbershorts".

    Dann verweise ich doch mal auf die derzeitige Rechtsprechung zum Thema, auch Hausordnungen dürfen nicht beliebig ausgrenzen, insbesondere nicht bei sonst der Öffentlichkeit zugängigen Lokalitäten. 2019 erst hat das OVG RLP z.B. der Stadt Koblenz untersagt, entsprechende Regelungen in der Haus- und Badeordnung auszuweisen und durchzusetzen. Das grundsätzliche Verbot des Tragens von Burkinis verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (siehe OVG RLP, Az. 10 B 10515/19). Das Urteil richtete sich hier im Übrigen gar gegen das erhobene Scheinargument, das Verbot sei zum Gesundheitsschutz anderer Badegäste erhoben worden.

    Woher nimmst du also die Gewissheit, dass die Hausordnungen dies "völlig zurecht" verbieten könnten?

    Ich danke für den Hinweis und präzisiere meine Frage: Kennt jemand eine CAS-App, für's iPad, die er guten Gewissens empfehlen kann?

    Aus meiner Sicht ist die Nspire-App durchaus gut nutzbar am iPad. Die spezifischen Nachteile bzgl. der Eingabe hängen mit der Geräteklasse zusammen und tauchen in anderen Apps wahrscheinlich auch auf.

    Beim Preis bin ich vollkommen bei dir. Die derzeit aufgerufenen ca. 150€ sind mit hoher Sicherheit in einem Tablet als Universalgerät besser angelegt. Wie gesagt: für den Einsatz im Unterricht kann ich ihn gut und weitgehend unkompliziert nutzen. Viele der Funktionen wären aber in wesentlich günstigeren Geräten auch enthalten.

    Ich benötige am meisten: Funktionen plotten, Wertetabellen anlegen und auswerten (rechnerisch + grafisch), Gleichungen und insbesondere Gleichungssysteme lösen, Berechnen von (kumulierten) Wahrscheinlichkeiten bei Binomial- und Normalverteilungen und Simulationen.

    Für alternative Ideen (Geräte/Software), die das gut bedienbar leisten, bin ich gerne offen, da wir uns mittelfristig auch von den teuren Handhelds lösen möchten.

    Danke für die Rückmeldung. Das Touchpad könnte wirklich besser sein, das Problem besteht zum Glück nur am Handheld und nicht mit der Software. Mit den Modulen und der Menüführung hatte ich bisher keine Probleme. Ich finde die Menüführung tatsächlich sogar recht intuitiv und schnell zu bedienen, auch die Befehle-Bibliothek und die Schnelltaste für Eingabehilfen von Vektoren, Matrizen usw. links daneben sehr nützlich.

    Mir scheint es eher ein Übungseffekt zu sein. An meiner ersten Schule wurde anfangs noch ein anderes Gerät (ohne CAS) genutzt, mit dem ich erhebliche Einarbeitungsprobleme hatte, da ich bereits den Nspire nutzte und mich umstellen musste. Bei der späteren Umstellung auf CAS hatten dann die anderen Lehrkräfte deutliche Startschwierigkeiten. Wenn du bisher den Casio fx991 nutzt, bist du vermutlich daran gut gewöhnt, sodass die Umstellung auf eine andere Form Übergangsschwierigkeiten erzeugt.

    Es ist ganz einfach: Sofern die Dame In den Innendient gewechselt wäre und weniger als 80% Ihrer vorherigen bezüge erhalten hätte, hätte Sie zusätzlich auch die BU - Rente bekommen. Ist man mal BU (Definition habe ich bereits erwähnt, ist eine andere als bei DU) so erhält man die Rente sobald man in der Aktuellen Position (Außendienst) nicht mehr arbeiten kann UND bei einer anderen Beschäftigung nicht mehr als 80% der Voreinstellung verdient. Es wird natürlich Jährlich geprüft ob man wieder die alte Stelle besetzen könnte, aber solange Sie das nicht kann und die gerade erwähnten punkte greifen (man kann z.B auch einfach in Teilzeit in den Innendienst) dann bekommt man die BU - Rente.

    Nur zur Einordnung für alle hier: Dieser Fall würde zumindest bei Beamten nicht eintreten, da bei einer Versetzung nicht degradiert wird. Insofern ist der ursprüngliche Vorschlag von Sydney, lieber eine BU statt einer DU abzuschließen, für Beamte nicht sinnvoll.

    Vor diesem Hintergrund: wenn hier wirklich ein Versicherungsberater geschrieben haben sollte, scheint die Qualität der Beratung sehr fragwürdig zu sein. Die Behauptung aus #26 bzgl. der Versicherungsbedingungen der genannten Unternehmen ist m.E. zumindest irreführend.

    Klar, wenn der Braten stinkt hat eine Versicherung immer das Recht nochmal nachzuprüfen. Aber in 95% der Fälle Reicht die Bewertung vom hausarzt.

    In Anbetracht von Leistungsquoten der Versicherer von oft unter 80% der Antragsstellungen darf auch diese Aussage deutlich in Zweifel gezogen werden.

    Was genau hast du denn an der TI Nspire CAS Software bzw. am Handheld auszusetzen? So schlecht finde ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ich konnte im laufenden Unterricht bisher keine Problemstellungen ausmachen, die damit nicht gut in den Griff zu bekommen waren. Ausnahme: das Geometrie-Modul finde ich wirklich etwas fummelig in der Bedienung, das kann GeoGebra naturgemäß besser.

    Die Software an sich ist nahezu 1:1 diejenige, die auch auf dem Handheld zu finden ist. Die Eingabe ist je nach Geräteklasse etwas besser gelöst, insbesondere wenn am PC Maus und Tastatur zur Verfügung stehen. Auf dem iPad wiederum finde ich die Menüführung schlechter gelöst als auf dem Handheld und PC.

    So ganz leuchtet mir das nicht ein.

    Wenn wir aus Effizienzgründen nur das Minimum an LKs anbieten, könnte das dazu führen, dass wir nur LKs mit 31 SuS haben?

    Man schöpft die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden schon aus und peilt im Mittel eine Kursgröße um die 18-20 an. Es ging nur darum, dass die Vereinfachung Schüleranzahl geteilt durch 18/19/20 gleich Anzahl der Leistungskurse höchstens eine Orientierung darstellt, da in der Praxis noch zig weitere Überlegungen für die Kursplanung eine Rolle spielen.

    Edit: Die Rechnung funktioniert btw. aus anderem Grund auch nicht: Die 32 Stunden, die eine virtuelle "Klasse" in der Q-Phase erhält, müssen bereits alle drei eA-Fächer eines Prüflings und damit 15 Wochenstunden eA-Kurse abdecken. In der groben Orientierung müsste die Anzahl der eA-Kurse also Schüleranzahl geteilt durch 6-7 lauten.

    Danke. Den Erlass hatte ich schon gelesen.

    Wie berechnet sich das konkret?

    Schüleranmeldungen für 12 und 13 geteilt durch 18/19/20 = Anzahl der parallelen LKs?

    Z. B. 165 SuS/20=9 LKs -> 5 für Jg. 12 und 4 für Jg. 13

    Ist es obligatorisch beim Erreichen der Zahlen einen weiteren LK zu öffnen oder fakultativ?

    Nein, die Rechnung funktioniert etwas anders. Die Schülerzahlen in 12/13 (tatsächlich vorhandenen zum Stichtag wenige Wochen nach Schuljahresbeginn) geteilt durch 18/19/20 ergeben virtuelle "Klassen", denen dann i.d.R. 32 Stunden zugewiesen werden. Das führt dazu, dass jede(r) SchülerIn in der Q-Phase etwas unter 2 Lehrerstunden generiert. Diese müssen dann genutzt werden, um alle Kurse in der Q-Phase anzubieten.

    Bei der Einrichtung insbesondere der eA-Kurse ist darauf zu achten, dass bestimmte Schwerpunkte angeboten werden müssen/sollen/können und sich gewissen Pflichtkombinationen ergeben. Die nötigen Stundenzahlen kann man dann auch etwas steuern, indem man nicht jeden der möglichen Grundkurse auch als Prüfungsfach anbietet usw.

    Wieviele und welche Kurse dann genau eingerichtet werden, hängt neben den zur Verfügung stehenden Stunden natürlich auch an den Anwahlen und an der geplanten Leistenstruktur. Manchmal führt das zusätzliche Einrichten eines weiteren Kurses auf einer neuen Leiste auch dazu, dass in anderen Fächern die Teilnehmer-Zahlen in den Kursen besser verteilt sind und kann daher geboten sein, obwohl die Kursgröße noch nicht zu groß war.

    Ihre Aussage mit dem Gutachter bei der BU ist leider ebenfalls nicht ganz richtig. Es mag sein dass es den ein oder anderen Versicherer gibt der auf so etwas besteht und dies in seinem Bedingungswerk aufgenommen hat. Jedoch reicht in aller Regel (Bei Versicherungen wie AXA, Allianz, Generali oder Continentale auf jeden fall) die Begutachtung des Hausarztes aus Qualifizierte Meinung.

    Ich zitiere im Folgenden nur mal aus den Bedingungen der AXA, da Sie diese als erstes angeben. Vergleichbare Bedingungen findet man unter Garantie auch bei Allianz, Generali etc.

    Zitat von Versicherungsbedingungen BU AXA
    Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst an-stellen. Dabei sind uns von der Anspruchstellenden Person unverzüglich insbesondere folgende Unterlagen einzureichen (...)

    Auf unsere Kosten können wir außerdem weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere auch zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen durch Angehörige von nichtärztlichen Heilberufen (....)

    BU-Versicherer sind (fairerweise: zum Schutz ihrer Versichertengemeinschaft) bekannt dafür, sehr genau zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und dies in sowenig wie möglichen Fällen anzuerkennen. Von der in den Versicherungsbedingungen genannten Berechtigung wird im Zweifelsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebrauch gemacht und sich nicht nur auf die Aussage des Hausarztes verlassen.

    Polizistin Außendienst Verletzt sich an Ihrer Rechten Hand und kann keine Waffe mehr sicher tätigen, für Büroarbeiten im Innendient reicht es noch = Nicht Dienstunfähig aber dafür Berufsunfähig. Berufsunfähig ist man dann, wenn man die aktuelle Tätigkeit nu weniger als 50% ausführen kann. Entscheiden tut dies der Hausarzt. Es ist deutlich schwerer Dienstunfähig zu werden als Berufsunfähig (Meiner Erfahrung nach).

    Erst einmal willkommen im Forum. An den meisten Stellen teile ich Ihre Ausführungen, was den Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeht, möchte ich dennoch einige Bemerkungen loswerden, da sich Ihr Abschnitt so liest, als sei die einfache BU sinnvoller. Das Beispiel ist m.E. unglücklich gewählt. Die betreffende Polizistin lässt sich durch Versetzung problemlos ranggleich einsetzen, es liegt m.E. weder eine BU noch eine DU vor.

    Beide Versicherungsarten leisten aus ähnlichen Anlässen, die Feststellung erfolgt aber unterschiedlich und gerade nicht durch den Hausarzt. Die BU leistet, wie Sie bereits festgestellt haben, wenn der eigene Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt werden kann. Die Einschätzung darüber obliegt i.d.R. einem von der Versicherung (!) bestellten Gutachter. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird von einem Amtsarzt festgestellt, die Versicherungen mit entsprechenden Klauseln unterwerfen sich i.d.R. diesem Urteil.

    Die Dienstunfähigkeit kann auch festgestellt werden, wenn die Kriterien für die Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Eine reine BU würde dann auch nicht leisten, die DU hingegen schon. Andersherum erhalten Beamte vor Feststellung der Dienstunfähigkeit ohnehin weiter volle Bezüge, sodass eine entsprechende Versicherung auch dann nicht einspringen würde. Im Endergebnis kann im Vergleich eine reine BU für Beamte im Gegensatz zur DU keinesfalls empfohlen werden.

    Das wäre natürlich ein Traum, da es ja schon einen Unterschied macht - ob ich 4500€ oder 13500 € zurückzahlen

    Nur mal nebenbei: Was für Konditionen hatte denn dieses Darlehen? :staun: Selbst bei bereits vor langer Zeit hohen 10% Zinsen p.a. und 10 Jahren Restlaufzeit kommt man nicht auf solche Werte.

    Edit: Außer natürlich, man zahlt nur 40€ pro Monat ab. Dann kommt man bei der absurden Annahme von 10% p.a. wirklich auf diese Zahlen...bei 28 Jahren Laufzeit ;)

    etwas offtopic: wie wäre das eigentlich, wenn während der Aufsicht, für die ich eingeteilt bin, aber wegen von dir genannten Gründen (oder weil ich auf Klo muss (MUSS!)?) etwas passiert (z.B. eine Schlägerei oder ein kleinerer (durch Aufsicht vermeidbarer) Unfall, so wie es halt häufig passiert, bei dem die Eltern die Wände hoch gehen)? Aufsichtspflichtverletzung mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen, obwohl man an seinem Vormittag zeitlich einfach nicht allem gerecht werden kann? Ich meine, es ist ja schön, wenn ich zum Stundenende den Wagen nur noch in die Sammlung fahren muss, die Tafel gewischt ist und die SuS den Fachraum bereits verlassen haben und ich sonst keine Gefahrstoffe zu verantworten habe - aber das klappt bei mir einfach oft (noch) nicht. Deshalb sehr wenig Versuche zu machen, höre ich von sehr vielen Lehrern ("...ist im Alltag gar nicht umzusetzen...").

    Ich teile die Vermutung von Kris24 , dass man dann wahrscheinlich ein Problem hat, denn ich sehe hier eine zumindest grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung. Wenn man zur Aufsicht eingeteilt ist, muss der Unterricht so geplant werden, dass man nicht gerade die Zeit der Aufsicht zum Abbau von Experimenten, Tafel wischen usw. benötigt. Noch besser ist es, wenn dies bereits vermieden wird, indem keine Aufsichten rund um experimentellen Unterricht liegen. Auf Kollisionen im Plan (z.B. Hofaufsicht, aber gleichzeitige Notwendigkeit des Pendelns zur Außenstelle) weist man die Planer natürlich aktiv vorab hin. Und ideal ist es, wenn die Stundenplaner diese Aspekte bereits selbst auf dem Schirm haben.

    Zum Thema Toilette: Von Erwachsenen kann durchaus verlangt werden, das Bedürfnis auch einmal 10-15min zu verschieben. Alternativ kann man für die Zeit kurz eine andere Lehrkraft bitten, einzuspringen.

    Uns kann in unserem Beruf relativ wenig passieren, auch wenn Eltern gerne mit Anwälten drohen. Aufsichtspflichtverletzungen sind aber gerade der Bereich, in dem es durchaus unangenehm werden kann.

    Immer im Kopf da sein, immer Energie haben und dabei so tun, als hätte man immer gute Laune. Bei einem Bürojob, bei dem man auch mal etwas länger aus dem Fenster gucken kann wenn’s die Arbeit grad zulässt, oder wenn man mit Erwachsenen zu tun hat, die man auch mal reden lassen kann, ohne sie inhaltlich korrigieren zu sollen/müssen und mit denen man Verantwortung teilen kann, wäre ich nicht so müde nach nur 4 oder 6 Stunden Arbeit.

    Einen ganzen Tag lang Bodenlegen fand ich als Frau auch nicht so anstrengend, wie einen ganzen Tag im Ref unterrichten und im Lehrerzimmer auch für alles und jeden Verfügbar/ansprechbar zu sein. :D

    Das was du ansprichst, sind doch bereits sinnvolle Ansätze, an denen Veränderungen möglich sind. Mein damaliger SL gab mir nach einem Unterrichtsbesuch im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung den goldenen Tipp, die SchülerInnen "einfach mal machen zu lassen" und solche Unterrichtsphasen gezielt einzuplanen, gerade an Schultagen mit vielen Unterrichtsstunden. Gerade in den höheren Jahrgängen können SchülerInnen auch mal 30min für sich oder in Kleingruppen arbeiten, ohne dass die Lehrkraft sofort hinspringen muss.

    Der andere Punkt bezieht sich auf das, was Humblebee schon ausgeführt hat: Die Pausen auch als solche nutzen und mal nicht ansprechbar sein, zu berufsbezogenen Gesprächen auch "Nein" sagen. Das gilt insbesondere auch für SchülerInnen, die am Lehrerzimmer stehen und nach Lehrkraft X fragen.

    Idealerweise vereinbart ein Kollegium untereinander, dass solche Anfragen grundsätzlich zu bestimmten Zeiten abgelehnt werden und dass es Bereiche gibt, an denen auch untereinander nichts berufliches geklärt wird. Wertvoll ist auch ein dedizierter Ruheraum, auch wenn die räumliche Situation an vielen Schulen äußerst angespannt ist.

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