Und ja, mag sein, dass Prüfungen wiederverwertet werden können (am BK vermutlich sogar noch eher als an anderen Schulformen), aber die Arbeit musste ich jetzt investieren.
Die Arbeit musstest du so oder so investieren, auch wenn der Prüfling kommt. Insofern geht dir nichts verloren, wenn die Prüfung dann doch nicht angetreten wird.
Ganz abgesehen davon gehört es sich auch einfach nicht, Termine ohne Absagen platzen zu lassen. Wir haben nunmal auch einen Erziehungsauftrag und der Umgang mit Verbindlichkeiten gehört für mich absolut ohne Diskussion dazu. Wenn jemand ohne Absage fern bleibt, liegt offensichtlich ein Erziehungsdefizit vor, daher -> Erziehungsmaßnahme absolut zu befürworten.
Den Erziehungsauftrag sehe ich auch und mich ärgern solche Nichtantritte auch. Schulrechtlich sehe ich hier aber keinen Spielraum für Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahmen. Der Nichtantritt einer Prüfung stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der über die Bewertung mit "nicht bestanden" hinaus noch zu ahnden wäre. Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Konsequenz darüber hinaus?
Übrigens: Dieses Jahr war das in NDS für die Abiturprüfungen sogar explizit mit Freigabe für die Prüflinge erlaubt. Diese durften ihre Anmeldungen zu freiwilligen Nachprüfungen bis unmittelbar vor Beginn der Vorbereitungszeit schriftlich zurückziehen. Der Rücktritt hatte auch keine Konsequenzen in Form von nicht bestandenen Prüfungen. Ich muss wohl kaum erwähnen, dass nicht wenige Prüflinge taktisch mehrere Prüfungen angemeldet hatten und diese nur teilweise antraten.