Beiträge von Seph

    Sowohl als auch. Im Moment baue ich gerne mit meinem Sohn zusammen, der aber noch recht jung ist und gerade den Umstieg von Duplo zu ersten Sets von Lego Classic und City hinter sich hat. Ich selbst habe dadurch aber vor kurzem ebenfalls Lego wieder für mich entdeckt und einen Blick auf die Ideas-Reihe geworfen. Ein sehr schönes Set da ist die Pirates Bay, die ich wahrscheinlich um einige MOCs erweitern werde.

    Derweil geht es schon wieder los. Interessant, wo die Schulen doch angeblich erst am Montag aufmachen laut Vereinbarung.

    (von news4teachers)

    Etwa jede fünfte niedersächsische Schule ist trotz der Schutzvorkehrungen und Homeschooling für viele Klassen von aktuellen Corona-Fällen betroffen. Wie Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) am Donnerstag im Landtag sagte, meldeten am Dienstag 655 der rund 3000 Schulen einen oder mehrere Infektionsfälle, das sind rund 22 Prozent.

    Auch Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Virus an den Schulen maßgeblich weiterverbreitet worden sei. Das gelte nach bisherigen Erkenntnissen auch für die neuen Virusvarianten, die sogenannten Mutanten.

    Können wir mal bitte einen Faktencheck machen? In deiner Kurzmeldung hast du seltsamerweise vergessen zu erwähnen, dass an 2/3 der erwähnten Schulen nur je ein (!) Fall gemeldet wurde, an den übrigen Schulen sind es auch jeweils nur wenige Einzelfälle. An keiner der Schulen kam es zu größeren Ausbrüchen, wie der Pressemitteilung ebenfalls zu entnehmen wäre. Insofern hat Herr Tonne vollkommen Recht mit seiner Aussage.

    Aber das passt natürlich nicht ganz zu der von dir hier vertretenen Agenda.

    PS: Es geht auch nicht klar hervor, inwiefern überhaupt die wenigen Schülerinnen und Schüler im laufenden Präsenzunterricht betroffen sind. Wir melden z.B. grundsätzlich die wenigen uns bekannten Fälle weiter, auch wenn die Betroffenen im Distanzlernen sind oder im Wechselmodell in der betreffenden Woche gar nicht anwesend waren.

    Das ist richtig, aber das hat doch mit dem Kaffeetrinken im Unterricht nichts zu tun!

    Warum denn nicht? Es liest sich oben so, dass du es vor allem ablehnst, da so der Eindruck entstünde, eine kurze Pause zu machen, während die Schülerinnen und Schüler arbeiten und das ja unfair sei. Eine solche kurze Pause - die natürlich keine ist - ist aber gerade sinnvoll, anzuraten und kann den Schülerinnen und Schülern gegenüber auch transparent gemacht werden. Insofern sehe ich da überhaupt kein Problem darin.

    Ich habe schon überlegt, falls die Frage aufkommt, was ich darauf antworten würde. Ich denke, dass es die Asynchronität zwischen Stoff erarbeiten, Fragen hierzu stellen und Stoff anwenden ist, die mich hierbei stört. Gerade den Vorbereitungsaufwand finde ich hierbei auf Schüler- und Lehrerseite auffällig hoch. Außerdem fällt es Kindern häufig schwer, sinnvolle Fragen zu stellen.

    Ich habe da gegenteilige Erfahrungen. Die (material- bzw. quellengestützte) Erarbeitung neuer Inhalte fällt vielen meiner Schülerinnen und Schülern relativ einfach und das bekommen sie gut selbst hin. Die meisten Fragen entstehen bei der Anwendung auf komplexere Problemstellungen als in den oft einfach gehaltenen Einführungsbeispielen. Und genau diese werden im Unterricht angegangen, wofür durch das Auslagern der Trivialbeispiele dann deutlich mehr Zeit ist.

    Letzteres macht auf mich in dieser Situation stark den Eindruck von "Pause machen" oder irgendwie "alles nicht so ernst nehmen". Was ich dann wiederum gegenüber den SuS unangemessen, ja unfair, finde.

    Mir wurde sowohl im Studienseminar als auch von meinem späteren Schulleiter mit auf den Weg gegeben, sich bewusst im Unterricht "Ruhepausen" zu schaffen, indem man einfach mal die Schülerinnen und Schüler arbeiten lässt. Anders sei ein vollgepackter schulischer Alltag auch kaum zu bewältigen. Ich muss als Lehrkraft sicher nicht 90 Minuten Alleinunterhalter spielen und in kurzen oder auch längeren Arbeitsphasen der Schülerinnen und Schüler kann man sich durchaus auch mal 5 Minuten entspannt an den Tisch setzen, bevor man sich genötigt fühlt wieder herumzuwuseln. Dass das auch den Lernenden hilft, sich erst einmal kurz selbständig mit dem Lerngegenstand zu beschäftigen, kann man auch gut transparent machen.

    Seph: Woher ich meine Erfahrungen nehme? Na aus meinem direkten Umfeld ;) .

    Und weil in deinem direkten Umfeld rauchen wohl angesehen ist, ist das in ganz Deutschland gesellschaftlich hoch angesehen? Im Widerspruch zu deiner Behauptung hoher gesellschaftlicher Akzeptanz stehen u.a. die breite Zustimmung in der Bevölkerung für rauchfreie Arbeitsplätze und generelle Rauchverbote in der Gastronomie (je nach Studie etwa 70-80% der Befragten) und die deutlich gesunkene Raucherquote in der Bevölkerung.

    Heute wäre es undenkbar, dass sich mal eben im Zug, im Restaurant oder in der Besprechung auf Arbeit jemand eine Zigarette anzündet. Diese Person würde mit hoher Sicherheit hochkant vor die Tür gesetzt werden. Dass das Rauchen inzwischen (nur noch) in fest definierten Bereichen stattfindet, führt aber auch dazu, dass es sichtbarer wird und evtl. kommt daher der Eindruck, es sei nach wie vor stark präsent.

    Davon aber mal abgesehen, ist Rauchen auch gesellschaftlich hoch angesehen. In vielen Betrieben gibt es "Raucherpausen" - ein Pendant für andere Süchte ist mir nicht bekannt. Früher war es noch extremer, aber während meiner Schulzeit waren die Raucher die Coolen, nicht die Nichtraucher. Keine Ahnung, wie das heute aussieht.

    Daran, dass es in manchen Betrieben noch immer geduldet ist, dass Raucher mal kurz vor die Tür gehen (und andere in die Kaffeeküche oder zum kurzen Tratsch mit Kollegen), kann man wohl kaum festmachen, Rauchen sei gesellschaftlich hoch angesehen. Es gibt im Übrigen auch kein Recht auf "Raucherpausen", sehr wohl aber ein Recht auf Pausen, die ein Raucher auch zum Rauchen nutzen darf.

    Auch mit Blick auf die stetig sinkende Raucherquote, insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen, kann von "Coolness" und hoher Akzeptanz kaum noch die Rede sein. Woher nimmst du diese Behauptung?

    Gleichzeitig sollten Aufgaben, zu denen in der VK hingeführt und die in der VK besprochen wurden, per Mail an die Eltern gehen. Also doppelte Planung. Aber bitte nur zu einem bestimmten Termin.

    Gerne gekoppelt mit der Beschwerde, es sei nicht hinnehmbar, dass Aufgaben bereits am Vorabend online gestellt werden (natürlich für den nächsten Tag), man müsse den Schülern doch mal eine Ruhepause zugestehen. :autsch:

    Die SL bitten, wenn die nein sagt, dann aber im stillen Kämmerlein Lesetexte für die Kinder verfassen, die ich im Arbeitsheft für 4,95 fertig vor mir hätte, das finde ich mitnichten propagierenswert. Aber du darfst das ja gern so machen.

    So muss es aber nicht laufen und auch das ist bereits vor Gericht festgestellt worden. Die tatsächliche Reihenfolge ist folgende:

    1. SL bitten entsprechende Werke zu beschaffen (Anhang: Fachschaftsbeschluss)

    Falls nein:

    2. Dienstherrn bitten, einen mit entsprechenden Werken auszustatten (Anhang: Fachschaftsbeschluss)

    Falls nein:

    3. Selber beschaffen, Rechnung an Dienstherrn weiterreichen und einklagen

    Es ist bereits ausgeurteilt, dass man sich mit diesem Nein nicht begnügen muss und dann auch nicht abwarten muss, bis sich mal jemand regt. Man kann für sich sofort Abhilfe schaffen und dann dennoch die Kosten erstattet bekommen. Wichtig ist nur, dass man vorab um Beschaffung bittet und nicht von Anfang an eigenmächtig beschafft.

    Arbeitsrecht ist kein Landesrecht (von daher isses nicht so bemerkenswer,t dass das BAG sich darauf nicht bezieht) - Landesgerichte heißen übrigens nicht so, weil sie für Landesrecht zuständig sind...

    Willst du mich jetzt gerade vera****? Das hat hier nirgendwo jemand behauptet. Natürlich ist Arbeitsrecht kein Landesrecht und Landesgerichte einfach nur mittlere Instanzen der regulären Gerichtsbarkeit. Darum geht es aber gar nicht. Das BAG hatte aber konkret zu einem niedersächsischen Fall zu urteilen und @samu hatte korrekt angemerkt, dass Urteile nicht per se auf andere Fälle zu übertragen sind.

    Ausgehend davon habe ich darauf hingewiesen, dass das in der Presse oft herangezogene Urteil des BAG v.a. auf Basis von Regelungen des BGB gefällt wurde und daher m.E. nicht nur landesspezifisch und auch nicht nur für Angestellte Wirkung entfaltet. Niederinstanzliche Arbeits- und Verwaltungsgerichte werden dieses durchaus mit berücksichtigen. Im Übrigen hat das BAG sehr wohl auch einen Blick z.B. in das Niedersächsische Schulgesetz geworfen und auch dieses zitiert.

    Deine Einwürfe gehen insofern vollkommen an der Sache vorbei.

    Danke dir gingergirl , aber ein Urteil ist noch kein Gesetz, heißt, ein anderes Gericht kann in anderem Kontext anders entscheiden

    Gerichte schärfen mit ihren Urteilen den Interpretationsspielraum von Gesetzen aus. Wenn man dann noch etwas auf die Hierarchie der Gerichte schaut, wird man feststellen, dass ein Urteil des BAG nicht so einfach von einem anderen Gericht ignoriert werden kann. Zwar gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle und Gerichte sind in jedem Einzelfall frei in der Rechtsprechung, orientieren sich aber durchaus an höchstrichterlicher Rechtsprechung, da auch anzunehmen ist, dass beim Gang durch die Instanzen diese wieder abgebildet wird. Ein Richter an einer niedrigeren Instanz wird sich daher durchaus an der Rechtsprechung höherer Instanzen orientieren.

    In der Urteilsbegründung des BAG wird sehr detailliert aufgeführt, auf welche Rechtsgrundlage sich die Entscheidung, das Land habe Lehrbücher zu stellen, bezieht. Hier bezieht sich das BAG interessanterweise kaum auf Landesrecht, sondern v.a. auf das BGB und zitiert auch einzelne Entscheidung von Landesgerichten. Man kann daher mit hoher Sicherheit annehmen, dass dieses Urteil auch für andere Bundesländer übertragbar ist.

    Du kannst doch nicht als einzige*r an deiner Schule sagen "ich kaufe den Taschenrechner nicht, auch wenn ihr den nutzt, lieber Mathe-LK.

    Ich kann doch nicht privat tief in die Tasche greifen müssen, nur weil andere Kolleginnen und Kollegen dies tun. Wir hatten die Diskussion z.B. rund um Einführung von Tablets und der Frage, ob eine BYOD-Lösung kommt oder eine zentrale. Ich nutze "natürlich" zur Vereinfachung meiner Arbeit auch ein Privatgerät, aber auf Windowsbasis. Ich würde mir mit Sicherheit nicht privat auch noch ein Ipad o.ä. anschaffen.

    Wer also an der Struktur was ändern will, beschwere sich bitte bei Presse, Kultus und sonstwem, aber werfe nicht den eigenen Kolleginnen vor, sie würden sich nicht richtig verhalten, wenn sie ihrer Arbeit nachgingen. (...) Ich empfinde die Aussage "dann müssen wohl welche beschafft werden" als ziemlich anmaßend, denn es werden eben keine beschafft. (...) Der Bumann ist nicht CDL, der Bumann ist der Schulträger.

    Du beschreibst m.E. treffend, wie die Realität aussieht. Und dennoch stehe ich auf dem Standpunkt, dass der Schulträger und das Land nur so lange nicht reagieren müssen, bis sich der Großteil der Kolleginnen und Kollegen endlich mal weigern, immer wieder aus eigener Tasche zu zahlen. Das mag bei eigenen Stiften vlt. noch verschmerzbar sein, bei Lehrbüchern oder zwangsweise zu nutzenden Geräten (z.B. weil die Schule festgelegt hat, alle arbeiten genau mit Taschenrechner A oder mit Tablet B von Firma C) ist es das nicht.

    Ich bin aber auch bei dir, dass die ein oder andere überschaubare Investition einem selbst erheblich Arbeit erspart oder diese angenehmer macht und daher manchmal auch gerne selbst übernommen werden kann. Der Unterschied besteht m.E. genau darin, ob ich zwingend bestimmte (auch teure) Dinge nutzen muss, weil es mir so vorgeschrieben wird oder ob ich mir persönlich etwas anschaffe, um mir meine Arbeit zu vereinfachen.

    Da stellte sich mir gestern die Frage, ob es mir später, also als verbeamteter Lehrer, einfach so möglich sein wird, mich auf eine andere Stelle mit Beamtenstatus zu bewerben? Z.B. in der Verwaltung oder an der Uni als akademischer Rat, Dozent, oder so...

    Die wenigen Stellen als akademischer Rat, die mir bekannt sind, setzen eigentlich immer eine Promotion voraus, sind meist befristet und dienen dabei der Vorbereitung auf eine Habilitation. Viele Hochschulen stellen zudem nur im (befristeten) Angestelltenverhältnis ein. Im Bekanntenkreis habe ich aber einige, die teilabgeordnet sind an die Universität zur Unterstützung der Lehrkräfteausbildung.

    ...und als Dozent wird auch nicht immer eine Promotion vorausgesetzt (ist ja keine Professur).

    Es mag ganz wenige Ausnahmen geben, in denen das zutrifft. Ich persönlich kenne keinen einzigen Dozenten, der nicht mindestens promoviert, meist dafür auch habilitiert ist. Dass davon nicht alle einen Lehrstuhl innehaben, liegt in der Natur der Hochschulstrukturen.

    Mind. einen schmalen Ordner, für jede Unterrichtsstunde/jedes Fach eine "Sammelmappe", Lehrbücher (da ich sie auch zur Unterrichtsvorbereitung benötige, nehme ich sie mit nach Hause), Federmappe, Block, Kalender, "Verpflegung", Taschentücher, Halsbonbons, diverser Kleinkram (wie TippEx, Tesa-Film,...) usw. Ich benötige also auf jeden Fall eine etwas größere Tasche ;) .

    Kleine Frage am Rande: Was ist denn ein "Handapparat"? Dein Fach im Lehrerzimmer?

    Das leuchtet ein, dass dann eine große Tasche nötig ist. Ein "Handapparat" ist per definitionem eine kleinere Auswahl von für einen begrenzten Personenkreis bereitgestellten Medien. In diesem Fall bedeutet das, dass wir als Fachschaft durchsetzen konnten, mindestens je 1 Exemplar des Schulbuches pro Klasse der jeweiligen Jahrgangsstufe in der Schule vorrätig haben, sodass jede unterrichtende Lehrkraft darauf zugreifen kann. Jede Fachschaft hat dann im Lehrerzimmer oder im Vorbereitungsraum etwas Regalfläche, um die Schulbücher und weitere Lernmaterialien unterzubringen.

    Was schleppt ihr denn alles mit, dass die Taschen so schwer sind? Ich benutze auch eine Ledertasche im Stil eines Messenger Bags, drin befindet sich i.d.R. nicht mehr als ein kleines Notebook und eine Federmappe. Lehrbücher u.ä. befinden sich im Handapparat in der Schule und werden dann bei Bedarf mit in die Stunden genommen.

    Sehe ich auch so. Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan, dessen Inhalte zunächst verpflichtend sind. In einem schulinternen Curriculum kann dann z.B. die Reihenfolge der Themen oder besondere Schwerpunkte festgehalten werden, die auch über die Inhalte des Bildungsplans hinausgehen dürfen.

    Meines Wissens darf mir auch überhaupt nicht vorgeschrieben werden, was ich wann und wie unterrichte (solange ich mich an den Bildungsplan halte, natürlich). Gehe ich richtig in dieser Annahme?

    Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.

    PS: Was die Fachschaft genau beschließen darf und was nicht, ist i.d.R. aus dem Schulgesetz und ggf. aus dem Bildungsplan des jeweiligen Faches abzulesen. In Niedersachsen dürfte sie z.B. die Themenreihenfolge und Grundsätze zur Bewertung festlegen, aber keine genauen Ausgestaltungen der Unterrichtsstunden, die in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte bleibt.

    In der Regel ist die Freigabeerklärung bereits im Bewerbungsverfahren erforderlich. Wenn das Zielbundesland die zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht haben möchte, stellt es m.E. auch kein Dienstvergehen dar, sich ohne eine solche zu bewerben. Wie zielführend das ist, steht auf einem anderen Blatt. Ohne Freigabeerklärung wird ein Wechsel jedenfalls nicht möglich sein, insofern ist es durchaus sinnvoll, diese vorab zu klären.

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