Wenn etwas passiert, hat der Kollege ein Problem. Die Krankschreibung des Arztes ist nicht willenlos und beliebig. Habe gerade in meinen Schulrechtsunterlagen nachgeschaut.(B-W) Da bekamen wir auch ähnliche Beispiele.
Das stimmt so pauschal nicht. Natürlich ist die Krankschreibung nicht "willenlos und beliebig". Und natürlich hat der Beamte auch die Pflicht, auf eine möglichst schnelle Genesung hinzuwirken. Das schließt aber nicht pauschal die Wiederaufnahme des Dienstes aus und in diesem Fall hat man auch nicht automatisch ein Problem.
Um das mal am Beispiel zu illustrieren: 2011 hatte sich eine Beamtin im Vorbereitungsdienst mit Schmerzen krankschreiben lassen, da sie am nächsten Tag aber schmerzfrei war, hatte sie in der Schule angerufen und signalisiert, wenigstens die ersten beiden Unterrichtsstunden halten zu wollen. Auf dem Weg zur Schule erlitt sie einen Wegeunfall, den der Dienstherr zunächst aufgrund der Krankschreibung nicht anerkennen wollte. Eine entsprechende Feststellung des VG München hatte der VGH München im Anschluss aber einkassiert.
Zitat von Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.327Ein Unfall auf dem Weg zum Dienst (Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BayBeamtVG) ist als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der Beamte trotz ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich nicht dienstunfähig war und seinen Dienst dann auch verrichtet hat.
PS: @karuna Wie du siehst, ist auch die Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall trotz Krankschreibung bei Beamten analog zu den arbeitsrechtlichen Regelungen möglich.