Beiträge von Seph

    Und ja, mag sein, dass Prüfungen wiederverwertet werden können (am BK vermutlich sogar noch eher als an anderen Schulformen), aber die Arbeit musste ich jetzt investieren.

    Die Arbeit musstest du so oder so investieren, auch wenn der Prüfling kommt. Insofern geht dir nichts verloren, wenn die Prüfung dann doch nicht angetreten wird.

    Ganz abgesehen davon gehört es sich auch einfach nicht, Termine ohne Absagen platzen zu lassen. Wir haben nunmal auch einen Erziehungsauftrag und der Umgang mit Verbindlichkeiten gehört für mich absolut ohne Diskussion dazu. Wenn jemand ohne Absage fern bleibt, liegt offensichtlich ein Erziehungsdefizit vor, daher -> Erziehungsmaßnahme absolut zu befürworten.

    Den Erziehungsauftrag sehe ich auch und mich ärgern solche Nichtantritte auch. Schulrechtlich sehe ich hier aber keinen Spielraum für Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahmen. Der Nichtantritt einer Prüfung stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der über die Bewertung mit "nicht bestanden" hinaus noch zu ahnden wäre. Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Konsequenz darüber hinaus?

    Übrigens: Dieses Jahr war das in NDS für die Abiturprüfungen sogar explizit mit Freigabe für die Prüflinge erlaubt. Diese durften ihre Anmeldungen zu freiwilligen Nachprüfungen bis unmittelbar vor Beginn der Vorbereitungszeit schriftlich zurückziehen. Der Rücktritt hatte auch keine Konsequenzen in Form von nicht bestandenen Prüfungen. Ich muss wohl kaum erwähnen, dass nicht wenige Prüflinge taktisch mehrere Prüfungen angemeldet hatten und diese nur teilweise antraten.

    Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen.

    Es wird doch sanktioniert: Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Und das reicht auch vollkommen aus. Im Übrigen ist die Arbeit selten umsonst, die nicht genutzten Prüfungen werden doch sinnvollerweise später genutzt bzw. Teile davon entsprechend aufbereitet.

    Das hat doch damit nichts zutun sondern mit der Gesetzes- und Gesellschaftslage in Deutschland. Wenn Du als Frau im schulischen Umfeld etwas machst, ist das in Deutschland eine ganz andere Sache, als wenn ich als Mann etwas mache.

    Das mag ich so nicht stehen lassen. Mal abgesehen vom §183 StGB fällt mir nichts an der Gesetzeslage in Deutschland ein, was Männer im hier besprochenen Kontext von vorneherein stärker betrifft als Frauen. Auch im schulischen Umfeld ist das weitgehend unproblematisch. Jetzt mal im Ernst:

    Lasst uns mal wegkommen von "habe ich mal gehört", "jemand hat erzählt, dass er gehört hat, dass..." und den üblichen Horrorszenarien, die im Referandariat so verbreitet werden: Wie oft habt ihr selbst bereits erlebt bzw. direkt mitverfolgen können, dass es Probleme für eine männliche Lehrkraft gab, weil sich Schülerinnen ungerechtfertigt beschwert haben? Der erste Absatz im Eröffnungsbeitrag sagt doch in seiner Formulierung letztlich bereits das Entscheidende aus. Es handelt sich hierbei eher um eine Urban Legend als um ein weitverbreitetes Problem.

    Dass man eine professionelle Distanz zu seinen Schülerinnen und Schülern beibehält, wie es Bolzbold weiter oben schön beschrieben hat, versteht sich für Lehrkräfte gleich welchen Geschlechts von selbst.

    Ohne den Wortlaut des Arbeitsvertrags genau zu kennen, ist die Frage kaum beantwortbar. Grundsätzlich erscheint es mir aber befremdlich, wenn der Arbeitsvertrag so eng zweckgebunden geschlossen worden wäre, dass der Arbeitgeber sich selbst in seinem Direktionsrecht zu stark beschneidet. Üblich ist bei Arbeitsverträgen für Vertretungskräfte eher das Festhalten einer festen Arbeitszeit (bzw. eines Stundendeputats). Den konkreten Einsatz plant dann die entsprechende Schule in Abhängigkeit ihres Bedarfs. Insofern scheint mir das nicht seltsam zu sein.

    Ich kenne keine(n), der/die sich als so unfähig erwiesen hat, dass eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine Entlassung erfolgt wäre.

    Idealerweise werden die entsprechenden Kandidaten auch bereits im Vorbereitungsdienst herausberaten. Dort habe ich es mehrmals beobachten können. In der laufenden Probezeit hingegen tatsächlich noch nie.

    Edit: Der "klassische" Fall für das Nichtbestehen der Probezeit sind dann auch keine Probleme im didaktischen oder pädagogischen Bereich, sondern deutliche Verfehlungen während der Probezeit, die die Eignung als Beamter in Frage stellen. Dazu gehören z.B. in dieser Zeit begangene Straftaten, die eine gewisse Schwelle überschreiten.

    Was passiert denn mit Lehrern, die die Probezeit nicht bestanden haben? Werden diese gekündigt und können nie wieder unterrichten? Oder bleiben die trotzdem an der Schule ( nur halt als Angestellte)?

    Wenn die Probezeit nicht bestanden wird, dann ja gerade, weil sich die angehende Lehrkraft nicht im Dienst bewährt hat. Logischerweise wird diese dann auch nicht weiterbeschäftigt, sondern aus dem Dienst entlassen. Die Hürden für die Feststellung der Nichtbewährung sind allerdings ziemlich hoch.

    Vorsicht! Das heißt gerade nicht, dass in diesen Fächern ein eklatanter Mangel herrscht, sondern dass Schulen ihre Wunschkombinationen nicht besetzen konnten und jetzt zielgerichtet auf die noch offene Bewerberliste schauen, was überhaupt noch am Markt ist.

    War man als Schule also vermessen genug, in der Erstrunde z.B. Kunst oder Physik auszuschreiben und ging dabei leer aus und es sind gleichzeitig gerade noch Geschichtskandidaten auf der Liste übrig, schreibt man halt zähneknirschend Geschichte aus und versucht, intern umzuverteilen. Das bedeutet gerade nicht, dass in Geschichte der Bedarf größer als die Anzahl der Bewerbungen wäre, sondern eher das Gegenteil.

    Die Schule schreibt eine Kombi aus (angenommen Mathe/EK oder Mathe/beliebig) und darf aus dem Pool an Leuten, die zu DIESER Ausschreibung passen (nicht mit anderen Argumenten, die nicht in der Ausschreibung waren) ein paar Leute einladen. Die Note der Person, die am Ende von der Schule ausgewählt wird, darf nicht zu sehr von der besten Note im Verfahren abweichen (ich glaube, ein Notenpunkt ist das Maximum, was bei normalen Ausschreibungen eh eine Menge Menschen bedeutet).

    Das ist tatsächlich noch so.

    Kort1000 Die Schulen in Niedersachsen sind bei der Einstellung also nicht zwingend auf die Reihenfolge der (hier nicht so genannten) Ordnungsgruppen angewiesen und können innerhalb eines gewissen Rahmens Lehrkräfte passend zur eigenen Schule auswählen. Allerdings darf dieser Rahmen auch nicht überdehnt werden und mit Note 3,x wird es durchaus schwierig, wenn es weitere Bewerber auf eine Stelle gibt.

    Mit Mathe/Erdkunde und der Bereitschaft auch fachfremd zu unterrichten sind die Chancen dennoch nicht so gering, wenn dazu noch Flexibilität beim Einsatzort kommt.

    Von da ab liegt alles im Nebel, es war eine Zeit lang so, dass offenbar/ scheinbar (?) nach dieser Liste vorgegangen wurde, in letzter Zeit ging es vorrangig doch nach Note, mit weit weniger Einfluss durch die Schulleitungen.

    Ist das bei euch in der Grundschule wirklich so? Wir treffen bei den Einstellungsgesprächen direkt die Auswahlentscheidung und geben diese an die Behörde weiter. Dort wird eigentlich nur noch geprüft, ob die Auswahl nicht fehlerhaft war (z.B. weil ein Bewerber mit Note 3,5 einem mit 1,5 vorgezogen wurde und damit der Spielraum überdehnt wurde) und die Formalitäten erledigt. Ich habe bisher kein einziges Auswahlverfahren erlebt, in denen wir nicht die Wunschkandidaten am Ende auch einstellen konnten, sofern diese sich nicht selbst anders entschieden haben.

    Hmmm, hmmm... Da wär ich vorsichtig, täusche dich da mal nicht.

    EDIT: Sehe gerade, dass kodi auch schon auf diese falsche Vorstellung eingegangen ist.

    Kann ich nur bestätigen. Andersherum wird dann noch eher ein Schuh draus: mit einem Physikstudium ist Mathematikunterricht eher möglich als mit einem Mathematikstudium Physikunterricht. In beiden Fällen fehlt aber die jeweils zugehörige Fachdidaktik, die nicht ganz unwichtig ist.

    Wir legen den Abschlusszeugnissen i.d.R. auch bereits 2 beglaubigte Kopien bei, erstellen auf Anfrage aber zu selbst ausgestellten Dokumente auch noch einmal eine beglaubigte Kopie. Zur Siegelführung ist in Niedersachsen laut Rd.Erl. "Bezeichnung und Siegelführung der Schulen" zunächst die SL berechtigt, kann aber durch schriftliche Ermächtigung auch eine weitere Person der Schule dazu berechtigen (i.d.R. Sekretariat).

    Was ist es dann, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, das nicht angemessen ist? Findest du das gesund?

    Wenn es gesundheitlich für linnea78 vertretbar ist, vor der vollständigen Genesung wieder zu arbeiten, steht dem rechtlich nichts im Wege. Und solange es nicht vertretbar ist, ist es auch absolut sinnvoll und notwendig, noch nicht wieder zu arbeiten.

    Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend. Ähnliches gilt für die "Ferndiagnostik" ab wann denn ein schlechtes Gewissen überhaupt angemessen ist und wann nicht, ohne in der konkreten Situation zu stecken.

    Also ich verstehe hier die beiden Extrempositionen nicht. Wenn ich wieder einigermaßen mit Krücken laufen kann und der Arzt mir das okay gibt, natürlich würde ich dann wieder Arbeiten gehen - warum sollte man nicht?

    Das geht mir genauso. Ich lese bei der TE auch nicht heraus, dass sie sich auf Teufel komm raus zur Schule schleppen möchte, obwohl es eigentlich noch nicht geht. Die Anfrage war, ob man rechtlich wieder arbeiten darf, auch wenn die Genesung einer Fußverletzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Und ja, das darf man.

    Die Hinweise anderer, darauf zu achten, sich dabei aber nicht zu überlasten, sind unbedingt ernstzunehmen. Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt schon eine große Rolle und ich finde es grundsätzlich gut, dass dieser vorhanden ist und entsprechend auch über Beiträge zu finanzieren ist. Auch eine gewisse Bandbreite im Programm ist sicher wünschenswert. Kein Verständnis habe ich aber für die Kostenstruktur. So sind die Gehälter noch immer am BAT und nicht am TVÖD orientiert und erreichen damit Höhen, die sonst im öffentlichen Dienst nicht mehr ganz so gegegeben sind. Auch kein Verständnis habe ich für die Gewichtung der Programmbausteine. Insbesondere frage ich mich, warum der öffentliche Rundfunk unbedingt 780 Mio/a für Sportübertragungsrechte ausgeben muss. Welchem tieferen Informationsbedürfnis der Bevölkerung wird denn hierbei Rechnung getragen?

    Ist das so? Ich hatte bisher den Eindruck, dass die MK-Infos immer recht früh kamen- - zumindest habe ich persönlich meistens erst hinterher aus der Presse was erfahren.

    Ja, das ist leider bei weitem nicht das erste Mal und führte auch schon dazu, dass Kolleginnen und Kollegen aufgeregt nach Details gefragt hatten, bevor wir sie überhaupt vorliegen hatten. Zum Glück stimmt deine Beobachtung aber auch, dass (bis auf ganz am Anfang) die MK-Infos immer so rechtzeitig vorlagen, dass man deren Umsetzung noch gut vorbereiten konnte.

    BTW finde ich es nicht wirklich in Ordnung, dass ihr im Vertretungsplan "Stillbeschäftigung" statt "Entfall" eintragt, wenn die SuS gar nichts zu tun haben. Gibt es dafür einen besonderen Grund?

    Sorry, da fehlte Kontext. Dieser Fall tritt i.d.R. bei Klassen der Sek II auf, die meistens von ihren Kurslehrkräften online mit entsprechenden Aufgaben versorgt sind, auch wenn das nicht vorausgesetzt wird. Nur dann taucht "Stillbeschäftigung" auf. In den wenigen Fällen, in denen nichts vorliegt, steht dort natürlich auch "Entfall".

    Also mir würde das System ganz und gar nicht gefallen, weil man da nicht weiß, ob die Eltern überhaupt testen oder eben nicht.

    Geht mir genauso, wie Tom123 das beschrieb. Ich finde es einigermaßen absurd, potentiell kranke SchülerInnen erst in die Schule kommen zu lassen, um das vor Ort festzustellen. Auch falsch positive Ergebnisse sorgen so für unnötig viel Aufregung. Natürlich weiß man beim Testen zu Hause nicht sicher, ob diese auch durchgeführt werden. Das Testen in der Schule bringt aber auch nicht viel mehr als eine scheinbare Sicherheit diesbezüglich. Wir hatten das ganz am Anfang mal und ich kann nicht beurteilen, ob die SchülerInnen den Abstrich tief und lange genug durchgeführt haben, sodass der Test überhaupt halbwegs valide wäre.

    Und was ist dann in deiner Schule die Alternative, wenn sich KuK erst morgens krankmelden? Haben die Klassen, die diese KuK in der 1. Stunde hätten, dann Freistunde? Oder ist immer jemand da, der/die Vertretung übernehmen kann (wie es ja in anderen BL sowieso vorgesehen ist)?

    Meistens sind Vertretungsbereitschaften da. Ansonsten fallen diese Stunden aus, bevorzugt natürlich in den höheren Klassen. Dann taucht im Stundenplan "Stillbeschäftigung" statt "Vertretung" auf. Einerseits ist es den Kolleginnen und Kollegen nicht zumutbar, Parallelvertretungen durchzuführen und andererseits muss die übergeordnete Behörde irgendwie auch mal die Rückmeldung bekommen, dass es bei so geringen Vertretungsreserven unweigerlich zu Unterrichtsausfällen kommt.

    Danke für den Link. Im Grundsatz stimmt dies aber mit der gängigen Rechtsprechung überein. In der verlinkten Quelle wird ebenfalls eingeräumt, dass die Aufsichtssituation bei "Parallelvertretung" kritisch zu beurteilen ist und gerade bei "gefahrträchtigen" Situationen als unzulässig einzustufen ist. Die gute Nachricht für uns: Die Verantwortung wird im Fall der Fälle in erster Linie bei der anweisenden SL zu suchen sein. Gleichwohl würde ich persönlich die Übernahme von Parallelvertretungen grundsätzlich immer ablehnen, da eine genügend umfangreiche Aufsicht - insbesondere bei unbekannten Klassen - kaum gewährleistet werden kann.

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