Beiträge von Seph

    Eine glatte 4 ist ausreichend. Schlechtere Bewertungen nicht.

    Und doch ist i.d.R. bei überwiegend ausreichenden Leistungen und nur wenigen mangelhaften Leistungen insgesamt noch das Urteil "ausreichend" zu fällen. Kris24 weist vollkommen zurecht darauf hin, dass anderweitige Entscheidungen im Zweifelsfall vor Gericht kaum Bestand haben dürften, es sei denn es kommen belastbare Argumentationen dazu, warum die Gesamtleistung insgesamt mangelhaft war.

    Aber die SuS bekommen doch alle dieselben Tests. Wer alle AFB erfüllt, müsste automatisch auf 1 stehen, oder verstehe ich dich falsch?

    Mir ging es um den Fall, dass ein/e SchülerIn im Laufe des Schuljahres durchgängig auch Aufgaben im Anforderungsbereich III gut bewältigt, in den einzelnen Leistungsüberprüfungen aber aufgrund kleinerer Mängel/Flüchtigkeitsfehler öfter ein "gut" als ein "sehr gut" erhält. Dennoch kann dann die Gesamtleistung im Schuljahr mit "sehr gut" beurteilt werden, obwohl das "rechnerisch" nicht drin wäre.

    Am ersichtlichsten finde ich es bei der 1: 1 bedeutet "sehr gut", dafür muss alles passen. Wenn eine*r auf 1,5 steht, dann ist es eben nicht "alles passt super", sondern "fast alles passt super, der Rest war echt gut". Klingt tendenziell nach ner 2

    Dem schließe ich mich grundsätzlich an, möchte aber noch die Perspektive auf Anforderungsbereiche lenken. Gelingt es einer Schülerin oder einem Schüler fast immer, auch Transferaufgaben im Anforderungsbereich III eigenständig zu lösen, eigene Sachurteile abzugeben und neue Lösungsideen zu entwickeln, verliert aber durch kleinere Fehler immer mal wieder Bewertungseinheiten, so kann trotz tendentiell mehr "guter" als "sehr guter" Bewertungen durchaus auch das Gesamturteil "sehr gut" sachgerecht sein.

    In BW werden Zeugnisnoten nicht ausgerechnet!

    Das sollte grundsätzlich für alle Bundesländer gelten und hängt bereits damit zusammen, dass Noten als ordinal skalierte Daten ohnehin nicht einer Durchschnittsbildung unterliegen können. Es verbietet sich von selbst, mit Noten zu rechnen. Das würde dann klarer, wenn man sich an den offiziellen Notenskalen "sehr gut", "gut" usw. orientieren würde und nicht an den unglücklichen Kurzbezeichnungen "1", "2" usw.

    Natürlich sollten SchülerInnen, die während des Schuljahres fast nur "gute" Leistungen erbracht haben, am Ende auch mit "gut" und nicht mit "ausreichend" beurteilt werden. In Grenzfällen hat die Lehrkraft zu entscheiden und zu begründen, warum die Gesamtleistung "gut" statt "befriedigend" war.

    PS: Es kann z.B. auch sachgerecht sein, SchülerInnen mit gleichem Durchschnitt (wie gesagt: nicht sinnvoll bei Noten) unterschiedliche Gesamtbeurteilungen zukommen zu lassen, um die jeweilige Entwicklung über das Schuljahr abzubilden.

    Ich habe das nicht im Detail analysiert, das werde ich auch nicht tun. Aber solcherlei Probleme riechen immer verdammt nach NP-vollständig.

    Das vermute ich auch. Problematisch bei der rein rechnergesteuerten Umsetzung dürfte sein, die verschiedenen Auswahlkriterien bei der Klassenbildung geeignet zueinander zu gewichten, sodass ein Rechner überhaupt etwas damit anfangen kann. Ich helfe mir derzeit mit einer Kombination aus einer Soziogramm-Software und Excel.

    Schüler haben erwiesenermaßen keine nennenswerten Folgen durch Corona zu fürchten und im Gegenzug sagt selbst die Stiko, dass die Datenlage noch zu gering ist und damit zumindest aktuell Risiken vor Nutzen überwiegen.

    Ich fürchte, du irrst dich da deutlich: Derzeit häufen sich die Hinweise, dass sehr wohl auch Kinder und Jugendliche (trotz oftmals weitgehend symptomlosem Verlauf) an Long-Covid und speziell am PIMS erkranken können. Außerdem lässt du völlig außer Acht, dass bei einer hinreichend großen Gruppe von infizierbaren Personen das Risiko für Ausbildung von Mutationen nennenswert erhöht ist, was wiederum auf alle anderen zurückschlagen kann.

    Der Schluss, dass die Risiken einer Impfung größer als deren Nutzen ist, ist für mich in Anbetracht der geringen Impfnebenwirkungen und äußerst seltenen heftigeren Nebenwirkungen nicht nachvollziehbar.

    Ich habe gerade eine Quelle aus der Schweiz gefunden :) .

    Dabei hast du leider folgenden Abschnitt übersehen:

    Zitat
    Pims oder die seltenen schweren Covid-Verläufe bei Kindern sind häufiger als Masern. Gegen Masern impfen wir auch.

    Das finde ich interessant, entscheidet dann die Prüfkommission einheitlich oder hängt das dann davon ab, welche Lehrkraft man in dem Fach hat?

    "Bei Frau M. muss nie jemand in die mündliche, bei Frau B. schon."

    Die Fachlehrkräfte sitzen in den jeweils berufenen Fachprüfungsausschüssen und sind für die Bewertung der jeweiligen Fachprüfung zuständig. Die Prüfungskommission hingegen organisiert und leitet das gesamte Prüfungsverfahren und besteht in der Regel aus 2 Personen bei Sek I Abschlüssen und 3 Personen beim Abitur, von denen die/der SL i.d.R. die Leitung übernimmt. In gewissen zeitlichen Abständen wird die Leitung der Prüfungskommission auch durch SL benachbarter Schulen oder durch die Landesschulbehörde direkt besetzt. Insofern wird mindestens innerhalb der Schule durchaus einheitlich entschieden.

    Für die Fragestellung ist die AVO-Sek_I zu Rate zu ziehen, insbesondere der Paragraph 27. Eine weitere mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kann durch die Prüfungskommission (verpflichtend) angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bestimmten Termin schriftlich verlangt.

    Es gibt in Niedersachsen keinen Automatismus wie von Andrew für NRW beschrieben. Die Prüfungskommission wird Prüfungen i.d.R. dann ansetzen, wenn ohne diese Prüfung das Bestehen nicht gewährleistet ist und kann eine solche auch bei erheblichen Abweichungen von Vorleistungen ansetzen. Hierfür gibt es aber keinen Automatismus.

    So war es bei uns bisher, Montag/Dienstag Konferenz (dieses Jahr 16./17.8.), aber Präsenz wurde ab dem 9. gestern angeordnet

    Montag/Dienstag vor Unterrichtsbeginn liegen in der Woche des Unterrichtsbeginns. Die Woche vor Unterrichtsbeginn ist daher m.E. die volle Kalenderwoche, bevor der Unterricht wieder beginnt. Insofern scheint mir das zwar nicht gerade freundlich ggü. dem Kollegium (wofür soll denn eine so lange Präsenzphase gut sein?), aber für rechtlich möglich.

    Die Diskussion um den hehren Begriff der Solidarität ist ohnehin eine Scheindebatte. Solidarität ist etwas, das freiwillig geleistet wird. Sie kann per definitionem nicht eingefordert und nicht erzwungen werden. Dann ist es keine Solidarität, sondern etwas anderes.

    Diesen Solidaritätsbegriff halte ich ebenfalls für deutlich zu eng gefasst. Der Begriff taucht bereits im römischen Recht als gesamtschuldnerische Haftung auf und wird heute eher als Haltung der Verbundenheit bzw. als Zusammenhalt gleichgesinnter oder gleichgestellter Gruppen gedeutet. Das der Sozialversicherung grundlegende Solidiaritätsprinzip greift darauf zurück. Hierfür ist es gerade nicht notwendig, dass die Einzelnen freiwillig Kosten anderer mittragen.

    Die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit der letzten Ferienwoche. Wenn Unterrichtsbeginn am Mittwoch ist, lese ich da dann die Woche vorher, d.h. Mittwoch bis Dienstag inkl. heraus.

    Ich würde sogar noch weiter gehen wollen: Meines Erachtens kann damit die volle Woche Montag-Freitag vor der Woche des Unterrichtsbeginns gemeint sein und nicht nur exakt 5 Werktage vorab.

    Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kostet nach GOÄ 2,33€ (einfacher Satz) bzw. 5,36€ (2,3-facher Satz) und muss grundsätzlich auch liquidiert werden. Wenn noch Beratungsgespräche und Untersuchungen erfolgen, wird die Rechnung etwas höher liegen, bleibt aber noch gut bezahlbar.

    Suboptimal ist das mit Sicherheit und kommt zum Glück selten vor. Wir können leider nicht so ausschreiben, wie du beschreibst, sondern müssen das an einem Fach festmachen, dem dann Zweitfächer als Optionen oder Ausschlüsse zugeordnet werden. Ich wollte nur aufzeigen, dass es manchmal auch andere Gründe für scheinbar seltsame Kombinationen geben kann als dass diese direkt in dieser Form benötigt werden.

    In NRW würde man das ausschreiben:

    - Kunst/Sowi

    - Kunst/ En

    - Kunst/beliebig,

    bevorzugt eingeladen werden die ersteren beiden Kombinationen.

    Das ist nicht nur in NRW so und wenn man weiß, dass man in der Umgebung als einzige Schule Kunst sucht, würde das wohl so gemacht werden. Wenn sich aber 4-5 Schulen in einer Region um 2 KandidatInnen prügeln, dann ist die Gefahr groß u.U. leer auszugehen und dann in der 2. Ausschreibungsrunde ggf. den Bedarf nicht mehr decken zu können. Dann wird durchaus bereits vorab anders ausgeschrieben, wenn man weiß, dass man durch die Alternativeinstellung i.V.m. internen Verschiebungen den Bedarf ebenfalls gut abgedeckt bekommt.

    personalrattechnisch ist das bestimmt ok, aber schulorganisatorisch bedeutet es ne ziemliche Ungerechtigkeit, das in der Sek 1 die anderen KollegInnen besser für Klassenleitung einzusetzen sind und mehr korrigieren und in der Sek 2 allenfalls zwei LKs drinne sind, weil die LKs im selben Jahrgang potentiell in den selben Schienen stattfinden werden. würd ich mich als Lehrerrätin einschalten.

    Um was zu erreichen? Dass die betreffenden Personen, die zwei zulässige Fächer studiert haben, keine Einstellungschancen haben? Ich bin immer wieder erstaunt, wie sich gleich über vermeintliche Ungerechtigkeiten, die eigentlich gar keine sind, echauffiert wird. Ausschreibungen dieser Art hängen im Übrigen nicht immer direkt an bestimmten Personen an sich, sondern nicht selten stecken auch Überlegungen dahinter, wie man innerhalb des Kollegiums Stunden sinnvoll verschieben kann, um alles abzudecken.

    Mal als Beispiel: Nehmen wir an, wir benötigen an der Schule dringend eine Kunstlehrkraft. Leider ist absehbar, dass es in der Bewerberliste eh nur 2 KandidatInnen gibt, 3-4 Nachbarschulene aber auch ausschreiben würden. An der Schule selbst habe ich im Beispiel vlt. noch eine Lehrkraft Ku/Pw und eine Lehrkraft Ku/En. Dann schreiben wir u.U. mit Blick auf die anderen Schulen gerade nicht Ku/beliebig, sondern Pw/En aus, wenn auf der Liste entsprechende Lehrkräfte auftauchen. Nur Pw/beliebig oder En/beliebig hingegen wäre weniger zielführend, da hier oft Begleitfächer auftauchen, die man ohnehin en masse abgedeckt hat.

    Was die AfD betrifft: Nur im Wahlkreis Erzgebirge 3 hatte die AfD die meisten Stimmen. Das Erzgebirge wählt klassisch CDU.

    Die vielen AfD-Wähler gab es in Sachsen vor allem nördlich und östlich von Dresden, d.h. nicht im Erzgebirge.

    Aber nicht nur im Wahlkreis 3 hat die AfD sehr hohe Ergebnisse realisiert. In jedem Wahlkreis des Erzgebirges lagen sie 2019 bei mindestens 28% der Stimmen und genießen dementsprechend einen hohen Rückhalt in der Bevölkerung. Ich empfinde es auch als irritierend, dass du die derzeitige Stimmung in Sachsen romantisierst, indem du darauf verweist, dass "die Sachsen" schon immer aufsässig sind und sich gerade aus Berlin ungern etwas sagen lässt.

    Wenn das dazu führt, dass man schon aus Prinzip dagegen ist, weil andere dafür sind und rationalen Argumenten nicht mehr zugängig ist, dann ist das mit Sicherheit keine positive Eigenschaft mehr. Glücklicherweise gelten solche Allgemeinplätze ohnehin nicht für jeden, das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es verstärkte Tendenzen in diese Richtung gibt.

    In diesem Jahr laufen Prüfungen und Bewerbungsverfahren für angehende Grundschullehrkräfte wieder zeitgleich, nämlich jetzt gerade.

    Den Vorteil der „fertig ausgebildeten“ Lehrkraft kann ich nicht sehen, wenn es um wenige Tage oder Wochen geht und wenn nur Lehrkräfte vorab fertig sein können, die beim letzten Mal alle Stellen ausgeschlagen haben und/oder zwischenzeitlich anderweitig tätig waren, z.B. Uni/Ausland.

    Das ist echt blöd mit der fehlenden zeitlichen Passung. Ich sehe diesen Vorteil auch nicht, das Vorgehen ist aber leider so verordnet. Wahrscheinlich möchte man mit dieser Vorgabe vermeiden, eine nennenswerte Anzahl von Konkurrentenklagen verhandeln zu müssen. Als Bewerber würde ich mich durchaus etwas seltsam fühlen, wenn jemand ohne vorhandenes 2. Staatsexamen vorgezogen würde, da hier schlicht noch kein entsprechender formaler Eignungsnachweis vorliegt. Genau dieser ist beamtenrechtlich aber erforderlich im Besetzungsverfahren. Das mag anders aussehen, wenn ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt ist.

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