Ausgeschlossen? Steht da nicht das komplette Gegenteil in (2):
(...)
Wenn ich an eine andere Schule versetzt werde, habe ich ja das selbe Endgrundgehalt. Außerdem ist die Tätigkeit aufgrund der vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar. Ist ja genau die gleiche Arbeit.
Ich hatte nicht geschrieben, dass Versetzungen ohne Zustimmung de jure ausgeschlossen sind, sondern dass sie (de facto) nahezu ausgeschlossen sind. Zwar sind sie grundsätzlich erst einmal möglich und darauf hatte ich im nicht vollständig zitierten Beitrag auch hingewiesen, es bestehen aber relativ hohe Hürden und auch Abwehrmöglichkeiten bei Ermessensfehlern (siehe hierzu auch Beitrag #64). Geringere Hürden gibt es übrigens bei zeitlich begrenzten Abordnungen.