Ich stelle mir gerade die Schulleitung vor, die (je nach Größe der Schule) zwischen 100 und 1000+ Zeugnisse auf Korrektur liest. Das halte ich für schlicht unmöglich und ich kenne auch keine einzige SL egal welcher Schulform, die das machen würde. Mir scheint das plausibel, wenn man gegenseitig im Kollegium noch einmal über die Zeugnisse schaut oder notfalls das Risiko eingeht, hin und wieder mal ein fehlerhaftes Zeugnis neu ausstellen zu müssen-
Beiträge von Seph
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Teamleiter ist der Meinung, er könne die Arbeit an seine Teammitglieder abwälzen.
Die Arbeit in einem Team bedeutet gerade nicht, dass der Teamleiter alle Arbeiten des Teams erledigt. Natürlich müssen Aufgaben (im Rahmen) auch verteilt werden.
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So steil ist die These doch gar nicht:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=405116
"
Für den Zugang zu den Laufbahnen ist als Bildungsvoraussetzung mindestens zu fordern:
[...]
Doch, die These war etwas steil. Sie suggerierte, dass grundsätzlich Bachelor-Absolventen mit A12 besoldet werden, was gerade nicht so ist. Daher ist der polemische Vergleich von "Masterstudium wird gleichgesetzt mit 3-jährigem Bachelor" so pauschal irreführend.
Desweiteren sind die verlinkten Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahnen Mindestvoraussetzungen. Sie bedeuten gerade nicht, dass nicht auch Masterabsolventen in den gehobenen Dienst einsteigen dürften.
Und dass die aktuelle Besoldung in NRW eine Frechheit ist, ist sogar höchstrichterlich bestätigt:
Das bezieht sich wiederum nicht auf die komplette Besoldungsstruktur, sondern ganz konkret auf die Besoldung kinderreicher Beamter und auf die Besoldung der untersten Besoldungsgruppen. Das bedeutet nicht automatisch, dass alle Besoldungsgruppen anzuheben sind.
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Extrem realistisch. Absolute Katastrophe bei uns.
Kann ich hier zumindest teilweise auch bestätigen. Zwar beobachte ich auch die hier oft angesprochene Formel "Die Schwachen wurden schwächer, die Starken stärker", frage mich aber zunehmend nach lesen dieses Threads, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Mit einem Schulterzucken und der Haltung "Dann gehen die Schwachen halt verloren/ an eine andere Schulform" sollte man sich da wohl eher nicht zufrieden geben.
Die überwiegende Mehrheit unserer SchülerInnen hat auch im Distanzunterricht fleißig gearbeitet, viele Rückfragen gestellt und sind ganz gut mitgekommen, inhaltlich sind wir (theoretisch) genauso weit, wie immer zu dieser Zeit im Schuljahr. Ich habe aber den Eindruck, dass dies nicht hinreichend unterfüttert ist, es fehlt den SchülerInnen einfach über lange Strecken der direkte Austausch untereinander und mit den Lehrkräften. Wir hatten anfangs sehr unterschätzt, dass Arbeitsprozesse im Homeoffice teilweise deutlich länger brauchen, als im Präsenzunterricht. Stolperstellen, die sonst durch eine kurze Nachfrage beseitigt sind, stellten nun im Übungsprozess oft große Hindernisse dar. Das führt dazu, dass auch viele engagierte SchülerInnen beschrieben haben, am Ende zu sein und gerne möglichst schnell zurückkehren zu wollen.
Nicht unterschätzen darf man auch, dass die häuslichen Arbeitsbedingungen nicht immer so sind, wie man sie vlt. selbst kennt. Unser Klientel wohnt nicht immer im großen Einfamilienhaus mit eigenem Kinderzimmer für jedes Kind und ruhigen Arbeitsplätzen. Wenn man dann Distanzunterricht in einer 50m² Wohnung mit 3 Geschwistern machen soll, ist das auch für engagierte SchülerInnen irgendwann schwierig. Zu einigen wenigen ist der Kontakt leider ganz oder weitgehend abgebrochen, was durchaus durch Elternhäuser mitgetragen wird. In Einzelfällen musste daher auch das Jugendamt und das Ordnungsamt eingeschaltet werden.
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Aber man würde sich aber endlich nicht mehr veräppelt vorkommen, wieso man mit 7 Jahre Ausbildung bezahlt wird, wie jemand der mit einem 3 Jahre Bachelor Abschluss im Öffentlichen Dienst.
Du meinst natürlich im 3. Beförderungsamt. Der Einstieg läge dann i.d.R. bei A9...aber so geht der gute Showeffekt leider verloren.
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Corona hat wirklich vieles auf den Kopf gestellt.
Niemals hätte ich mir träumen lassen, dass ich einen Artikel im Wurstblatt "Bild" gut finde.
Zitat von BildMeine Frage an unsere Politiker lautet: Wer sagt einem Kind mit blau geschlagenen Beinen ins Gesicht, Unterricht sei halt Sache von Ländern und Kommunen?
Durchaus ein typischer Bild-Artikel. Hier werden - wie so oft - reißerische Schlagzeilen dadurch generiert, dass so getan wird, als seien wenige Einzelfälle auf einmal ein weit verbreitetes Muster. Wieviele blau geschlagene Kinder habt ihr so in euren Klassen sitzen?
Ja, es gab eine prozentual deutlich messbare Zunahme von häuslicher Gewalt gegen Kinder - bei immer noch sehr geringen Fallzahlen. Die Bild tut aber so, als ob allen Kindern und Jugendlichen mit den Lockdown-Maßnahmen, die viele Menschenleben gerettet haben dürften, unangemessen Gewalt angetan wurde.
Was für einen kompletten Schwachsinn die Bild produziert, sieht man auch hier:
Mein Sohn hat derzeit täglich drei Schulstunden. Davon gingen an manchen Tagen bis zu 2 Stunden für den Corona-Test drauf. Inzwischen beherrscht er es. Wenn das vorbei ist, will die Klasse ihre Masken aus dem Fenster werfen.
Ja, ist klar: 2 Stunden gehen alleine für das Testen drauf. Wer kennt das nicht?
Nebenbei: Es ist natürlich auch nicht zielführend, die durch die Maßnahmen sehr niedrigen Fallzahlen gleichzusetzen mit Zahlen, die sich ohne diese Maßnahmen ergeben hätten. Aber auch das ist für die Bild-Redakteure wahrscheinlich zu hoch oder wird beabsichtigt außer Acht gelassen.
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Mangelhaft bedeutet, dass es erhebliche Mängel gibt. Wenn diese in einzelnen Leistungen aufgetreten sind, ist zu überprüfen, am sie am Ende noch bestehen und ob sie in der Gesamtschau immernoch erheblich sind. Bei einem mangelhaften Ausrutscher vielleicht nicht. In anderen Konstellationen sehr wohl.
Womöglich gab es auch ungenügende Leistungen, die „rechnerisch“ durch bessere Noten ausgeglichen werden zu können scheinen. Ungenügend bedeutet aber, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit zu beheben sind. Da ist die Annahme, dass diese zum Jahresende verdunstet sein könnten, schon gewagt.
Aber solche Abwägungen trifft man halt. Mich stört es nur, wenn jemand ganz furchtbar genau rechnen will, am liebsten auf sieben Nachkommastellen, und wenn einem die errechnete Zahl nicht passt, wird grob gerundet.
Nichts anderes schreibe ich ja auch, insofern liegen wir doch da beieinander. Ich fand den Hinweis, dass eine "rechnerische" 4,1 nicht mehr ausreichend sei im Zusammenhang mit dem beschriebenen Sek I - Fall nur für wenig zielführend. Dass in der Sek II mit einer anderen Notenskala gearbeitet wird und ein "schwach ausreichend" nicht mehr "ausreichend" ist, ist ebenfalls klar. Darum ging es aber nicht.
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Eine glatte 4 ist ausreichend. Schlechtere Bewertungen nicht.
Und doch ist i.d.R. bei überwiegend ausreichenden Leistungen und nur wenigen mangelhaften Leistungen insgesamt noch das Urteil "ausreichend" zu fällen. Kris24 weist vollkommen zurecht darauf hin, dass anderweitige Entscheidungen im Zweifelsfall vor Gericht kaum Bestand haben dürften, es sei denn es kommen belastbare Argumentationen dazu, warum die Gesamtleistung insgesamt mangelhaft war.
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Seph Du unterrichtest auch Mathe, oder?

Erwischt

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Aber die SuS bekommen doch alle dieselben Tests. Wer alle AFB erfüllt, müsste automatisch auf 1 stehen, oder verstehe ich dich falsch?
Mir ging es um den Fall, dass ein/e SchülerIn im Laufe des Schuljahres durchgängig auch Aufgaben im Anforderungsbereich III gut bewältigt, in den einzelnen Leistungsüberprüfungen aber aufgrund kleinerer Mängel/Flüchtigkeitsfehler öfter ein "gut" als ein "sehr gut" erhält. Dennoch kann dann die Gesamtleistung im Schuljahr mit "sehr gut" beurteilt werden, obwohl das "rechnerisch" nicht drin wäre.
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Am ersichtlichsten finde ich es bei der 1: 1 bedeutet "sehr gut", dafür muss alles passen. Wenn eine*r auf 1,5 steht, dann ist es eben nicht "alles passt super", sondern "fast alles passt super, der Rest war echt gut". Klingt tendenziell nach ner 2
Dem schließe ich mich grundsätzlich an, möchte aber noch die Perspektive auf Anforderungsbereiche lenken. Gelingt es einer Schülerin oder einem Schüler fast immer, auch Transferaufgaben im Anforderungsbereich III eigenständig zu lösen, eigene Sachurteile abzugeben und neue Lösungsideen zu entwickeln, verliert aber durch kleinere Fehler immer mal wieder Bewertungseinheiten, so kann trotz tendentiell mehr "guter" als "sehr guter" Bewertungen durchaus auch das Gesamturteil "sehr gut" sachgerecht sein.
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In BW werden Zeugnisnoten nicht ausgerechnet!
Das sollte grundsätzlich für alle Bundesländer gelten und hängt bereits damit zusammen, dass Noten als ordinal skalierte Daten ohnehin nicht einer Durchschnittsbildung unterliegen können. Es verbietet sich von selbst, mit Noten zu rechnen. Das würde dann klarer, wenn man sich an den offiziellen Notenskalen "sehr gut", "gut" usw. orientieren würde und nicht an den unglücklichen Kurzbezeichnungen "1", "2" usw.
Natürlich sollten SchülerInnen, die während des Schuljahres fast nur "gute" Leistungen erbracht haben, am Ende auch mit "gut" und nicht mit "ausreichend" beurteilt werden. In Grenzfällen hat die Lehrkraft zu entscheiden und zu begründen, warum die Gesamtleistung "gut" statt "befriedigend" war.
PS: Es kann z.B. auch sachgerecht sein, SchülerInnen mit gleichem Durchschnitt (wie gesagt: nicht sinnvoll bei Noten) unterschiedliche Gesamtbeurteilungen zukommen zu lassen, um die jeweilige Entwicklung über das Schuljahr abzubilden.
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Ich habe das nicht im Detail analysiert, das werde ich auch nicht tun. Aber solcherlei Probleme riechen immer verdammt nach NP-vollständig.
Das vermute ich auch. Problematisch bei der rein rechnergesteuerten Umsetzung dürfte sein, die verschiedenen Auswahlkriterien bei der Klassenbildung geeignet zueinander zu gewichten, sodass ein Rechner überhaupt etwas damit anfangen kann. Ich helfe mir derzeit mit einer Kombination aus einer Soziogramm-Software und Excel.
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Gerade jetzt ist es doch zum Aufholen coronabedingter Lernrückstände besonders wichtig, dass genügend Übungsmöglichkeiten für selbständige Übungen beibehalten/geschaffen werden. Ich kann dem Anliegen der Eltern da eher wenig abgewinnen.
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Schüler haben erwiesenermaßen keine nennenswerten Folgen durch Corona zu fürchten und im Gegenzug sagt selbst die Stiko, dass die Datenlage noch zu gering ist und damit zumindest aktuell Risiken vor Nutzen überwiegen.
Ich fürchte, du irrst dich da deutlich: Derzeit häufen sich die Hinweise, dass sehr wohl auch Kinder und Jugendliche (trotz oftmals weitgehend symptomlosem Verlauf) an Long-Covid und speziell am PIMS erkranken können. Außerdem lässt du völlig außer Acht, dass bei einer hinreichend großen Gruppe von infizierbaren Personen das Risiko für Ausbildung von Mutationen nennenswert erhöht ist, was wiederum auf alle anderen zurückschlagen kann.
Der Schluss, dass die Risiken einer Impfung größer als deren Nutzen ist, ist für mich in Anbetracht der geringen Impfnebenwirkungen und äußerst seltenen heftigeren Nebenwirkungen nicht nachvollziehbar.
Ich habe gerade eine Quelle aus der Schweiz gefunden
.Dabei hast du leider folgenden Abschnitt übersehen:
ZitatPims oder die seltenen schweren Covid-Verläufe bei Kindern sind häufiger als Masern. Gegen Masern impfen wir auch. -
Das finde ich interessant, entscheidet dann die Prüfkommission einheitlich oder hängt das dann davon ab, welche Lehrkraft man in dem Fach hat?
"Bei Frau M. muss nie jemand in die mündliche, bei Frau B. schon."
Die Fachlehrkräfte sitzen in den jeweils berufenen Fachprüfungsausschüssen und sind für die Bewertung der jeweiligen Fachprüfung zuständig. Die Prüfungskommission hingegen organisiert und leitet das gesamte Prüfungsverfahren und besteht in der Regel aus 2 Personen bei Sek I Abschlüssen und 3 Personen beim Abitur, von denen die/der SL i.d.R. die Leitung übernimmt. In gewissen zeitlichen Abständen wird die Leitung der Prüfungskommission auch durch SL benachbarter Schulen oder durch die Landesschulbehörde direkt besetzt. Insofern wird mindestens innerhalb der Schule durchaus einheitlich entschieden.
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Für die Fragestellung ist die AVO-Sek_I zu Rate zu ziehen, insbesondere der Paragraph 27. Eine weitere mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kann durch die Prüfungskommission (verpflichtend) angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bestimmten Termin schriftlich verlangt.
Es gibt in Niedersachsen keinen Automatismus wie von Andrew für NRW beschrieben. Die Prüfungskommission wird Prüfungen i.d.R. dann ansetzen, wenn ohne diese Prüfung das Bestehen nicht gewährleistet ist und kann eine solche auch bei erheblichen Abweichungen von Vorleistungen ansetzen. Hierfür gibt es aber keinen Automatismus.
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So war es bei uns bisher, Montag/Dienstag Konferenz (dieses Jahr 16./17.8.), aber Präsenz wurde ab dem 9. gestern angeordnet
Montag/Dienstag vor Unterrichtsbeginn liegen in der Woche des Unterrichtsbeginns. Die Woche vor Unterrichtsbeginn ist daher m.E. die volle Kalenderwoche, bevor der Unterricht wieder beginnt. Insofern scheint mir das zwar nicht gerade freundlich ggü. dem Kollegium (wofür soll denn eine so lange Präsenzphase gut sein?), aber für rechtlich möglich.
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Die Diskussion um den hehren Begriff der Solidarität ist ohnehin eine Scheindebatte. Solidarität ist etwas, das freiwillig geleistet wird. Sie kann per definitionem nicht eingefordert und nicht erzwungen werden. Dann ist es keine Solidarität, sondern etwas anderes.
Diesen Solidaritätsbegriff halte ich ebenfalls für deutlich zu eng gefasst. Der Begriff taucht bereits im römischen Recht als gesamtschuldnerische Haftung auf und wird heute eher als Haltung der Verbundenheit bzw. als Zusammenhalt gleichgesinnter oder gleichgestellter Gruppen gedeutet. Das der Sozialversicherung grundlegende Solidiaritätsprinzip greift darauf zurück. Hierfür ist es gerade nicht notwendig, dass die Einzelnen freiwillig Kosten anderer mittragen.
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Die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit der letzten Ferienwoche. Wenn Unterrichtsbeginn am Mittwoch ist, lese ich da dann die Woche vorher, d.h. Mittwoch bis Dienstag inkl. heraus.
Ich würde sogar noch weiter gehen wollen: Meines Erachtens kann damit die volle Woche Montag-Freitag vor der Woche des Unterrichtsbeginns gemeint sein und nicht nur exakt 5 Werktage vorab.
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