Ohne genauer in das Dienstrecht von NRW eingearbeitet zu sein, dennoch einige Überlegungen hierzu:
Mit erfolgter Versetzung wirst du einem neuen Amt in einer anderen Dienststelle zugewiesen. Damit ändert sich auch dein Vorgesetzter und damit die Person, die dir gegenüber zu Dienstanweisungen überhaupt befugt ist. Deine alte SL wäre m.E. überhaupt nicht mehr weisungsbefugt bzgl. schulischer Aufgaben, die erst nach dem Termin der Versetzung liegen. Davon unbenommen ist natürlich die Sicherstellung einer geordneten Übergabe.
Für die alte SL sehe ich eigentlich nur zwei mögliche Wege, um die Durchführung der Prüfungen durch dich zu gewährleisten, die ich zumindest in NDS beide schon gesehen habe: Sie könnte in Form eines Ersuchens um Amtshilfe darum bitten, Personal einer anderen Schule im eigenen Prüfungsverfahren einzubinden oder trotz Versetzung eine (Teil-)Abordnung zurück an die bisherige Schule erbitten, um die Dienstgeschäfte sauber zu Ende führen zu können.
Das funktioniert aber beides nicht in Form direkter Dienstanweisungen an dich.