Beiträge von Seph

    Die Kopien sollten nur in keinem Fall privat gemacht werden. Als nutzt dazu ausschließlich schulische Geräte und in der Schule. Nicht dass euch da ein Formfehler unterläuft. Wie schon an anderer Stelle: Stell dir vor, du wärst Polizei- oder Finanzbeamte/r. Die machen Dienstliches auch nicht mit Privatem.

    Das stimmt so pauschal nicht und ist wirklichkeitsfremd, auch wenn der Tenor richtig ist. Wenn Lehrkräfte (nach vorheriger Genehmigung) auf privaten IT-Systemen Daten verarbeiten, ist das dienstliche Tätigkeit. „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist daher auch in diesen Fällen die Schule, vertreten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Sie bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auch dann verantwortlich, wenn Lehrkräfte solche Daten zu Hause verarbeiten. Für die Genehmigung gibt es in Niedersachsen ein entsprechendes Formular (siehe Anhang).

    Ich würde die Arbeiten vermutlich ausgeben und mir vorher davon Kopien anfertigen. Der Beweis des ersten Anscheins spricht hier eine deutliche Sprache und reicht vorerst aus, um vom Betrugsversuch auszugehen. Damit dreht sich auch die Beweislast um und die Schülerinnen hätten darzulegen, wie es zu dieser verblüffenden Übereinstimmung kommen konnte.

    Wenn sich das tatsächlich nur auf das identische Weglassen bestimmter Rechenschritte bezieht, kann eine gemeinsame (nachgewiesene) Nachhilfe und gemeinsames Lernen tatsächlich ursächlich sein. Die Nachhilfe bringt u.U. ja gerade dann etwas, wenn die Nachhilfelehrkraft einen anderen Zugang zu Aufgabenstellungen wählt als den nicht verstandenen im Unterricht. Tauchen dagegen innerhalb der Rechenwege identische "Mikrofehler" auf (wie z.B. Vorzeichenfehler an identischen Stellen usw.), ist gemeinsame Nachhilfe wahrscheinlich nicht ausreichend als Begründung.

    Das alles lässt sich aus der Ferne und ohne Einblick in die Klausuren und im Unterricht thematisierten Lösungswege und vereinbarte Notationen aber nicht beurteilen.

    Ergänzung:

    Die beiden Arbeiten, eigentlich die kompletten Inhalte der Arbeitshefte rechnen zu den "personenbezogenen Daten" und sind schützenswert.

    Du solltest diese Dokumente in den Händen der SL belassen, keinesfalls irgendwie persönlich kopieren oder abfotografieren. Überlass alles Weitere deiner SL.

    Ja, gegenüber Dritten. Hier ist die Kopie in der Rolle als Fachlehrkraft aber dringend anzuraten. Personenbezogene Daten dürfen dann verarbeitet werden, wenn es entsprechende Sachgründe gibt. Die Erfassung der Bewertungsgrundlagen innerhalb des laufenden Schuljahres gehören mit Sicherheit dazu.

    Weil er je nach Zustand des Bades schlicht verpflichtet ist, Modernisierungen Renovierungen durchzuführen, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, Mietminderungen durchgesetzt zu bekommen. Gerade bei fehlendem Eigenkapital kann es für ihn sehr sinnvoll sein, wenn der Mieter die Modernisierungen übernimmt und dafür auf Mietanpassungen o.ä. verzichtet wird.

    Man kann mit dem Vermieter gemäß §555f BGB als Ergänzung zum Mietvertrag eine Vereinbarung treffen, die im Falle vorzeitigen Auszuges/Kündigung die Vergütung des abgewohnten Restwerts des Bades regelt. Dafür sollte die Maßnahme möglichst genau beschrieben und taxiert werden, sowie Abwohndauer und Restwerte festgelegt werden.

    Hier auch, ich frage mich nur, wo das schon wieder hin ist. Wird das vlt. zur Fassadendämmung verbaut?

    Ich war in den letzten Tagen nicht einkaufen, aber vor ein paar Wochen (Anfang bis Mitte November) war bei uns tatsächlich schon wieder wenig Klopapier in den Supermarktregalen zu finden...

    Bei uns klappt es auch tatsächlich, dass nur einige Schüler aus den Klassen fünf und sechs kommen, aber die werden nach Plan unterrichtet :staun:

    Also kommen einige Kollegen, die in den Jahrgängen unterrichten für eine oder zwei Stunden in die Schule und unterrichten dann jeweils ein bis zwei Schüler

    Von den Zahlen her ist das bei uns ähnlich, "normaler" Unterricht ist dann aber irgendwie wenig zielführend. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dann vor Ort in der Schule dennoch im Distanzlernen mit und werden dabei beaufsichtigt und unterstützt.

    Ich habe bereits vor Ende meines Vorbereitungsdienstes ein Einstellungsangebot erhalten. Das hätte kein anderer Referendar, der nicht aus Hessen kommt, machen können.

    Danke, dann scheinen sich die Bundesländer da doch zu unterscheiden. Als ich nach Niedersachsen gegangen bin, hatte ich das Einstellungsangebot auch etwa 3 Monate vor Ende des Referendariats trotz Bundeslandwechsel.

    Man hat dadurch generell natürlich einen Vorteil gegenüber "Fremdbewerbungen" aus dem gleichen Abschlussjahrgang - bundesweit.

    Nein, hat man doch gerade nicht. Es können sich ja auch Externe problemlos mit ihrer vorläufigen Note bewerben. Die Möglichkeit zur internen Direktbewerbung über das Studienseminar ist doch einfach nur eine Serviceleistung, die etwas einfacher ist, da die Stammdaten bereits vorhanden sind. Ein Vorteil bei der Bewerberauswahl ist mir in dem Zusammenhang aber nicht bekannt.

    Einen Vorteil hat es zumindest in Hessen bereits das Ref zu machen, wenn man vorhat im Anschluss in Hessen zu bleiben.

    Man kann sich als hessischer Referendar bereits im Prüfungssemester, wenige Wochen vor der 2. Staatsprüfung bei der ZPM (Zentralvergabestelle für Lehrkräfte in Darmstadt) "anmelden" und sich mit seinem vorläufigen Zeugnis nach erfolgreicher Staatsprüfung direkt bewerben, also noch vor dem Ende des Refs!

    So hat man einen zeitlichen Vorsprung gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern. Diese dürfen sich meines Wissens nach nur mit dem endgültigen Zeugnis offiziell bewerben.

    Solche Bewerbungen auf Basis einer vorläufigen Ausbildungsnote ohne Vorliegen des 2. STEX sind durchaus auch in (allen?) anderen Bundesländern üblich. Ein Großteil unserer Bewerber kommt genau über ein solches Verfahren und ich hätte mich vor Jahren ebenfalls in mehreren Bundesländern bereits vorzeitig bewerben können.

    Sofern nur Distanzlernen und nicht vorgezogene Ferien angeordnet sind, mag das gehen. Ich persönlich empfinde Prüfungen in den letzten beiden Tagen vor Weihnachten aber völlig unabhängig von der diesjährigen Situation als schlechten Stil. Notwendig kann das aber ggf. als Klausurersatzleistung sein, wenn man aus der Klausurrunde vorher noch Nachschreiber hat, die man sonst nicht mehr unterbekommt.

    Für mich würde das einfach Sinn machen, da ich aufgrund von Selbstständigkeit nicht viel in die Rentenkasse eingezahlt habe und durch die Mindestpension nach 5 Jahren Beamter noch rententechnisch eine starke Verbesserung für das Alter erfahren würde.

    Nach §10 NBeamtVG sollen auch Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst als ruhegehaltfähige Dienstzeiten angerechnet werden, sofern diese zur Ernennung geführt haben. Das dürfte beim Ref gegeben sein.

    Übrigens, nachdem ich heute mit einem Herren vom Kultusministerium geschrieben habe und dieser schrieb, "es gäbe für das REF in NDS gar keine Höchstaltersgrenze", sondern eben nur für die "Verbeamtung im Allgemeinen", schickte ich ihm den Passus samt Gesetzestext + Link von seiner Kultusministeriumsseite.

    Ich bin ja jetzt sooo gespannt, wie er mir am Montag darauf antworten wird. Dort steht es doch schließlich Schwarz auf Weiß, dass für das REF eine Höchstaltersgrenze von 40 Jahren besteht!

    Er hat doch Recht. Für den Antritt des Referendariats an sich gibt es auch keine Höchstaltersgrenze, für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §18 Absatz 2 NBG aber schon. Bitte darauf achten, dass die Frage nach der Verbeamtung nicht vermischt wird mit der Frage der Einstellung in den öffentlichen Dienst an sich.

    Dezentral wird’s beim Abi aber bestimmt nicht geben.

    Zumindest für Niedersachsen liegt mir bereits ein Erlass vor, in dem Voraussetzungen und Antragsverfahren für ein dezentrales Abitur 2021 geregelt sind. Geplant ist bislang aber nach wie vor ein Zentralabitur. Ich finde es grds. gut, dass bereits für Szenarien mit sehr hohem Unterrichtsausfall vorgesorgt wird. Ich persönlich hoffe aber, dass wir beim Zentralabitur bleiben können.

    Für Niedersachsen: §18 NBG ist doch ziemlich eindeutig, wie ich finde. Der Antritt des Vorbereitungsdienstes ist grundsätzlich in jedem Alter noch möglich, ab dem vollendeten 40. Lebensjahr allerdings nicht mehr im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern als Angestellter. Gleichwohl kann vor Vollendung des 45. Lebensjahr anschließend noch in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden. Die Höchstaltersgrenze kann nach §16 NLVO zudem durch vorherige Pflege- oder Betreuungszeiträume ggf. noch überschritten werden.

    Also abgesehen von Konzertbesuchen (die jetzt so oder so nicht anstünden), wäre mir nichts aufgefallen, das mir Spaß macht und schon wochenlang nicht mehr gemacht werden darf. Filme gucken, Freunde treffen (ja, das darf man nach wie vor), kochen, Videospiele, Sport, Lesen und noch diverse andere Aktivitäten sind ohne Probleme möglich. Man darf nicht mehr in großen Gruppen feiern oder interagieren. Je nach privater Lebensgestaltung ist das für einige sicher unschön. Das nun nichts mehr übrig sein soll, das Spaß macht, ist aber schlicht Schwachsinn.

    Was mir wirklich derzeit fehlt, ist die Möglichkeit, Mannschaftssportarten nachzugehen. Gleichzeitig bin ich noch immer froh, dass wir keine Ausgangssperren erlebt haben, sodass wenigstens Individualsport möglich ist. Gleichzeitig erlebe ich andere schöne Aktivitäten gerade viel bewusster als solche und denke auch, dass es sich lohnt, das Augenmerk gezielt darauf zu richten.

    Ich würde schlicht wahnsinnig, wenn ich beim Korrigieren auch noch ständig den Stift wechseln müsste. Das verlangsamt die Sache ja noch mehr.

    Ähm...eigentlich nicht. Zwei Stifte offen neben sich liegen zu haben und schnell umgreifen ist total problemlos. Es spart eher erheblich Zeit bei der anschließenden Notenfindung und ggf. Gutachtenerstellung ein. Die Korrektur auf sprachliche Richtigkeit erfolgt bei mir ohnehin erst losgelöst nach der inhaltlichen Bewertung der Arbeit.

    Mich wundert das mit den Farben immer wieder. Ich habe mir auf Empfehlung unserer Fachberater eine zweifarbige Korrektur (ok, eigentlich drei Farben) angewöhnt: Grün für Vorzüge, Rot für Mängel in der inhaltlichen Darstellung. Auf deren Basis entstehen dann auch die im Abitur notwendigen Gutachten, die sich auf ebendiese stützen sollen. Die zweifarbige Korrektur unterstützt mich dabei gut bei der Erstellung der Gutachten und ist für Schülerinnen und Schüler und ggf. auftretende weitere Beteiligte relativ transparent und hilfreich bei der schnellen Erfassung der Notentendenz.

    Eine dritte Farbe nutze ich inzwischen, um Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit zu kennzeichnen, die zumindest in der Sekundarstufe II auch bewertungsrelevant sein können. Die konkret zu nutzenden Farben sind im Übrigen nicht festgeschrieben. Eine solche Festschreibung konnte ich auch für Bayern bislang nicht entdecken. Der Respizient soll doch ohnehin keine Zweitkorrektur anfertigen, warum dann also eine eigene Korrekturfarbe? Spannend, dass es in NRW tatsächlich eine solche konkrete Festlegung gibt.

    Keine Ahnung, der "wie ein Mann"-Kommentar kam nicht von mir, ich habe nur erklärt, was es damit auf sich hat ;) .

    Naja, genau genommen hast du lediglich deine Interpretation wiedergegeben.Das Deutsche Ärzteblatt gibt als einen wesentlichen Faktor für die statistisch erfassten geringeren Besuchsquoten von Männern bei Ärzten eher (beruflich induzierten) Zeitmangel an, anstatt der hier kolportierten These der Wehleidigkeit.

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