Beiträge von Seph

    Mich wundert das mit den Farben immer wieder. Ich habe mir auf Empfehlung unserer Fachberater eine zweifarbige Korrektur (ok, eigentlich drei Farben) angewöhnt: Grün für Vorzüge, Rot für Mängel in der inhaltlichen Darstellung. Auf deren Basis entstehen dann auch die im Abitur notwendigen Gutachten, die sich auf ebendiese stützen sollen. Die zweifarbige Korrektur unterstützt mich dabei gut bei der Erstellung der Gutachten und ist für Schülerinnen und Schüler und ggf. auftretende weitere Beteiligte relativ transparent und hilfreich bei der schnellen Erfassung der Notentendenz.

    Eine dritte Farbe nutze ich inzwischen, um Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit zu kennzeichnen, die zumindest in der Sekundarstufe II auch bewertungsrelevant sein können. Die konkret zu nutzenden Farben sind im Übrigen nicht festgeschrieben. Eine solche Festschreibung konnte ich auch für Bayern bislang nicht entdecken. Der Respizient soll doch ohnehin keine Zweitkorrektur anfertigen, warum dann also eine eigene Korrekturfarbe? Spannend, dass es in NRW tatsächlich eine solche konkrete Festlegung gibt.

    Keine Ahnung, der "wie ein Mann"-Kommentar kam nicht von mir, ich habe nur erklärt, was es damit auf sich hat ;) .

    Naja, genau genommen hast du lediglich deine Interpretation wiedergegeben.Das Deutsche Ärzteblatt gibt als einen wesentlichen Faktor für die statistisch erfassten geringeren Besuchsquoten von Männern bei Ärzten eher (beruflich induzierten) Zeitmangel an, anstatt der hier kolportierten These der Wehleidigkeit.

    Nee, die ganzen OPs fallen ja weg. Aber inwiefern dadurch Geld reinkommt würde ich gerne wissen und warum Krankenhäuser darauf überhaupt angewiesen sind. Nicht umsonst kann man sich bei OP-Empfehlungen eine Zweitmeinung bei der Krankenkasse einholen, weil zu fix die Operation vorgeschlagen wird und die Kassen keinen Bock haben, das zu zahlen...

    Auch das liegt u.a. an der Abrechnung über Fallpauschalen. Patienten, die operiert werden, lassen sich in der Regel schneller wieder entlassen als bei stationärer konservativer Therapie, die relativ zeit- und personalintensiv sein kann. Letztere benötigt unter Umständen auch deutlich mehr diagnostische Schritte, die ebenfalls nicht abrechenbar sind. Zudem kann es auch um rechtliche Absicherung gehen: Lieber maximalversorgt als sich später vorwerfen zu lassen, untätig geblieben zu sein.

    Eine meiner Schülerinnen beklagte sich letztens über die renitente Mutter, die sich an keine Regeln halten will, weil "Corona eh nichts von ihr will". Gerade schreibt mir das Mädchen, die Mutter sei positiv getestet. Ich weiss gerade wirklich nicht, ob ich das lustig oder tragisch finde...

    ...erinnert mich etwas an das Elternteil, welches neulich bei uns aufschlug, um sich darüber zu beschweren, dass das Kind aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Maskenpflicht nach Hause geschickt wurde....natürlich mit Maske als Kinnschutz :autsch:

    Dann bliebe aber die Frage, wieso die zweite Gruppe die Oberhand gewinnen konnte. Ausgehend davon, dass die allermeisten Lehrkräfte als JunglehrerInnen dynamisch, engagiert, in der Regel auch "nett" waren, scheint das System Schule diese Leute dann irgendwann zu korrumpieren.

    Ich konnte bisher kein Altersgefälle von "Jung, Nett" zu "Alt, A***" feststellen. Und es liegt m.E. auch nicht daran, dass die zweite Gruppe personell stärker aufgestellt wäre, im Gegenteil. Ich sehe das eher als faszinierendes gruppendynamisches Phänomen, dass sehr wenige Personen mit schlechter Laune und "Gemecker" ein so starkes Gewicht gegenüber allen anderen erhalten können. Das kann man wunderbar auf z.B. Gesamtkonferenzen, aber auch in Klassen beobachten.

    „sollen“, ja. ;)

    Heißt "soll" bei euch juristisch etwas anderes als üblich? Bei "soll" muss so verfahren werden, außer es gibt zwingende Gründe, die dagegen sprechen.

    Können die Eltern ein Veto gegen Klassenarbeiten per Kamera von zuhause aus einlegen?

    Natürlich können sie das. Dann entfällt natürlich der aktuell gegebene Spielraum und die Klausur muss ganz klassisch in Präsenz in der Schule geschrieben werden.

    Man kann auch nur Sachen bewerten, die ausschließlich in der Schule erstellt werden oder es je nachdem, ob es eine Pflicht- oder Wahlleistung ist, handhaben.

    Da muss ich - insbesondere für Niedersachsen - deutlich widersprechen. Zwar dürfen Hausaufgaben nicht einfach bewertet werden (insbesondere nicht "HA nicht da --> ungenügend") und müssen schriftliche Arbeiten (=Klassenarbeiten/Klausuren) in Präsenz unter Aufsicht angefertigt werden, gleichzeitig gibt es aber eine ganze Palette von Produkten, die selbstverständlich als Grundlage von Leistungsbewertung dienen dürfen und auch ganz konkret dienen.

    Beispielhaft für letztere Kategorie seien hier u.a. Hausarbeiten, insbesondere die Seminarfacharbeit in der Qualifikationsphase erwähnt. Außerhalb des Seminarfachs kann eine solche Facharbeit bei entsprechendem Umfang und Niveau inzwischen als besondere Lernleistung auch die schriftliche Abiturprüfung im Grundfach (P4) ersetzen. Auch die ab diesem Schuljahr möglichen Präsentationsprüfungen als Variante der mündlichen Abiturprüfung (P5) werden zunächst zu Hause angefertigt und spielen für die Bewertung eine entsprechende Rolle.

    Die Anmeldungen an allen Schulen, allen Schulformen müssen alle zeitgleich erfolgen. Gehen bei einer Schule mehr Anmeldungen ein als SuS aufgenommen werden können, sprechen sich die Schulen "im Hintergrund" ab.

    Schön wäre es. Sei versichert: das wird regional auch anders gehandhabt. An der Stelle haben die Schulträger ein gewichtiges Wörtchen mitzureden und dabei spielen durchaus auch bildungspolitische Erwägungen eine Rolle.

    Um es kurz zu machen: Demonstrieren darf man für oder gegen (fast?) alles, sogar dagegen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen demonstrieren bzw. dass für oder gegen bestimmte Inhalte demonstriert wird. Dass man bestimmten Personen das aktive oder passive Wahlrecht entziehen kann, das ist mir jedoch neu, und ich weiß nicht, ob ich das wirklich gut finde.

    Es wurde doch bereits geklärt, dass sich "Gegendemonstrationen" nicht gegen das Recht auf Demonstration richten, sondern lediglich ein Zeichen setzen sollen, dass bestimmte Meinungen nicht unwidersprochen stehen bleiben dürfen. In Anbetracht unserer Geschichte finde ich es auch unbedingt notwendig, zu signalisieren, dass es eine gute Pluralität in unserer Gesellschaft gibt, die auch gelebt wird.

    Btw: Wo nimmst du denn einen Entzug des Wahlrechts auf einmal her?

    Mir fällt häufig auf, dass Kritik an Schulen oder Kollegen hier generell nicht erwünscht ist. Es gibt schlecht organisierte Schulen und es gibt unsensible Lehrerinnen. Es gibt sogar gewalttätige Kollegen und man muss es nicht unbedingt auf sich beziehen, wenn jemand feststellt, dass eine Schule so schlecht auf Fünftklässler vorbereitet ist, dass die ihr Klassenzimmer nicht finden. Offenbar geht es dem Mädel dort nicht gut und wichtig ist, zu schauen, wie man es unterstützen kann. Man muss allerdings aufpassen, dass man nicht ständig über die Schule herzieht, das hilft dem Kind nicht.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Kritik an bestimmten Prozessen in konkreten Schulen ist unbedingt notwendig, um diese langfristig anpassen zu können. Unschön finde ich, wenn konkrete Beobachtungen, die noch dazu von außen geführt werden und nur einen Teil der Abläufe erfassen, zur Pauschalkritik an einer ganzen Schulform führen.

    Mit Klassenarbeiten werden die Kinder nur so bombardiert. In Deutsch (Klasse 5!) steht nun eine Arbeit an zu den Themen "Finite und infinite Verben", Partizipien, Nebensätze, Zeitformen. Also, ich weiß ja, was wir in Klasse 4 in Deutsch machen, darauf könnte man nun ja gut aufbauen. Aber ich kann nicht glauben, dass diese o.g. Themen nun allen Ernstes direkt am Anfang in Deutsch abgeprüft werden. Sind das wirklich Themen für Klasse 5?

    Ich finde das doch reichlich polemisch formuliert und scheinbar fehlt da das Hintergrundwissen zur Struktur in der Sekundarstufe I:

    1) Was heißt denn "mit Klassenarbeiten bombardiert"? Es ist an weiterführenden Schulen vorgesehen, dass bei einer Wochenstundenzahl n im Schuljahr n bis n+1 Klassenarbeiten in jedem Fach geschrieben werden. Die erhöhte Fächeranzahl gegenüber der Grundschule führt zwangsläufig zu mehr Arbeiten. Das wäre aber an jeder anderen weiterführenden Schule ähnlich.

    2) Finite und Infinite Verben, Zeitformen usw. sind, wie viele andere Inhalte, Bestandteil des Deutschunterrichts im Doppeljahrgang 5/6. Wenn die Fachkonferenz der Schule beschlossen hat, diese im ersten Halbjahr der 5 zu unterrichten, dann ist das sicher mit genügend pädagogischem Augenmaß geschehen. Dass am Gymnasium ein etwas anderes Lerntempo herrscht, als den Grundschulen, liegt in der Natur der Sache. Die allermeisten Kinder am Gymnasium kommen damit wunderbar klar.

    Das war auch nur ein Beispiel. In anderen Fächern läuft es ähnlich. Mich macht das echt fassungslos, dass es an dieser Schule allem Anschein nach nicht darum geht, Kinder auf ihrem Lern- und Lebensweg eine Stütze / Hilfe / Begleitung zu sein, sondern offensichtlich vorrangig darum, die Klassen wieder kleiner zu machen und möglichst schnell alle Kinder auszusortieren, die den (überzogenen?) Forderungen nicht gerecht werden. Das macht ja so einiges mit einer Kinderseele... Klar, nicht jedes Kind ist auf dem Gymnasium richtig aufgehoben. Aber das sieht man doch auch ohne solche bewusst fehlplatzierten Tests und hätte zudem auch vielleicht noch etwas Zeit.

    (3) Den pauschalen Vorwurf halte ich für ungerechtfertigt. Ich durfte inzwischen an mehreren Schulen miterleben, wie der Übergang von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen durch die neuen Klassenlehrkräfte und Stufenleitungen gestaltet wird. Das war jeweils sehr wertschätzend, Orientierung stiftend und die jeweiligen Lehrkräfte (incl. der Fachlehrkräfte) helfen den Kindern beim Übergang und den neuen Herausforderungen.

    (4) Einen wahrscheinlich zum Unterrichtsinhalt sehr passenden Test, möglicherweise auch als Diagnostik für die Schwerpunktsetzung von Übungen im weiteren Unterricht gedacht, als bewusst fehlplatziert zu bezeichnen, halte ich für arg vermessen, insbesondere wenn man sich offensichtlich wenig mit dem Unterricht und der Arbeitsweise in Sek I auszukennen scheint.

    (5) Dass nicht jedes Kind einen erfolgreichen Weg am Gymnasium zurücklegt, liegt kaum daran, dass Schulen aussieben möchten. Auch Gymnasien stehen i.d.R. im regionalen Wettbewerb um Schülerzahlen, auf die sie ungern verzichten und werden versuchen, so sinnvoll wie möglich zu fördern. In Anbetracht der inzwischen sehr hohen Übertrittsquoten von 39% (regional bis zu ca. 66%) von den Grundschulen ins Gymnasium, kann es aber wenig wundern, dass es einzelne Schülerinnen und Schüler gibt, die den Leistungsanforderungen nicht gerecht werden können. Dass die betreffenden Kinder dabei nicht gerade Selbstvertrauen tanken, ist bitter, liegt aber nicht einfach an der "bösen Schule", sondern nicht selten an Elternhäusern, die unbedingt das Gymnasium forciert haben, obwohl sich in der Grundschule bereits abzeichnete, dass der Weg über eine andere Schulform evtl. sinnvoller wäre.

    Von Anfang an wurden die Kinder an besagter Schule mit dem Organisatorischen allein gelassen (ja, ich weiß, am Gymnasium können die Kinder nicht mehr so betüddelt werden wie noch an der GS), einige Kinder haben ihren Klassenraum nicht wiedergefunden, es gab tagelang keine Infos über Stundenplan und Lehrer

    (6) Das ist wirklich unglücklich gelaufen. Ich würde mir da als betroffenes Elternteils mit Sicherheit auch eine bessere Organisation und Orientierung wünschen! Typisch für alle Gymnasien ist das zum Glück nicht.

    Der Monat 15 ist möglicherweise nicht darstellbar, da Teilzeit in Elternzeit nach §6BEEG für Zeiträume von mindestens 2 Monaten in Frage kommt. Inwiefern sich eine Schule bei so kurzen Zeiträumen auf zwingende betriebliche Gründe bzgl. des Einsatzes von Lehrkräften zurückziehen kann, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Es hat einen Grund, warum Teilzeitanträge normalerweise nur zu den Halbjahreswechseln berücksichtigt werden können.

    Der Unterschied im "Netto" ist zweifelsfrei vorhanden, wird hier aber deutlich überbetont, während einige Aspekte weggelassen wurden. Wenn man in Bawü A13 und E13 in Steuerklasse 1 mit 2 Kindern vergleicht, dann ergibt sich unter Berücksichtigung der jährlichen Sonderzahlungen in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe ein jährliches Netto von:

    E13/6: ca. 42200 € Netto (ohne VBL)

    A13/12: ca. 51750€ Netto (abzgl. jährliche Beiträge für PKV)

    Dabei ist zudem anzumerken, dass die Erfahrungsstufe E13/6 deutlich früher als A13/12 erreicht wird. Es bleiben wahrscheinlich unter dem Strich dennoch Unterschiede bestehen, aber die sind weit weg von den oben angeführten 1200€/Monat.

    Ich finde, abgesehen von der unpassenden Zielgruppe, die überhaupt noch nicht einschätzen kann, wie sinnvoll Spiele in den Unterricht einbindbar sind und wie Schülerinnen und Schüler darauf reagieren, auch die Loslösung von didaktischen Konzepten und Zielstellungen wenig sinnvoll. Die Frage nach der sinnvollen Einbindung von Spielen ist doch gerade eine didaktische oder pädagogische. Ansonsten bleibt das ein unnützer Selbstzweck.

    Richtigkeit der Verweise und Quellenangaben und co. wird gefordert ohne jeweils auch nur im entferntesten darauf einzugehen, wie das in der Praxis gemacht wird (Citavi, Jabref, von mir aus auch Word...). Hauptsache am Ende werden die 50 Quellen händisch alphabetisch sortiert. Einfach ein Witz.

    Ein Witz ist dann wohl eher das schuleigene Konzept zur Ausgestaltung des Seminarfachs oder die unterrichtende Lehrkraft. In einem Fach, welches gerade dafür da ist, Schülerinnen und Schüler an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen, gehört die saubere Angabe von Quellen usw. mit Sicherheit dazu. Das bedeutet aber auch, dass das im Unterricht entsprechend eingeführt werden muss. Wenn die Ausgestaltung des Unterrichts und die gestellten Anforderungen an das Produkt nicht in Passung zueinander sind, ist das wirklich bedenkenswert.

    Bin ich zu blöd? In §4 der ab 5.11. gültigen CoronaSchVO NRW lese ich nicht, dass dienstliche Zusammenkünfte erlaubt seien. Oder meintest du §1 Abs 4?

    Wo finde ich denn diese Einschränkungen zu Versammlungen mit sozial-kommunikativem Charakter? Genau um diesen Aspekt geht es mir natürlich.

    Nein, bist du nicht. Ich habe blöderweise übersehen, dass es eine aktuellere Version gibt. Ich bezog mich ursprünglich auf eine aus dem September. Die aktuellste für NRW, die ich gerade finde ist die hier: https://www.land.nrw/sites/default/…ktober_2020.pdf

    Dort ist das tatsächlich nur indirekter herauszulesen. Aus §13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. §1 Abs. 4 und §2 Abs. 2 Nr. 4 folgt, dass rechtlich vorgesehene Gremien (z.B. Schulkonferenz und deren Teilkonferenzen) mit bis zu 20 Personen indoor (oder mehr nach behördlicher Genehmigung) durchgeführt werden dürfen, wenn Abstandsregeln eingehalten werden, feste Sitzplätze zugeteilt sind usw. Daraus kann man m.E. auch folgern, dass einfache Dienstbesprechungen nicht stattfinden können.

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