Beiträge von Seph

    Wenn man einen Grund hat (Erstverbeamtung), ein Tag nach Vertragsabschluss.

    Ja, sie müssen dich nehmen. Können dir aber einen Risikozuschlag geben. Ist aber egal, der Zeitraum lässt dir keinen Spielraum, so eine OP ist ein Klacks für eine Versicherung und dein Arzt freut sich einen Ast über deinen Wechsel..

    Ein ggf. zu erhebender Risikoaufschlag aufgrund des für die Versicherung absehbaren Kostenrisikos kann langfristig erheblich teurer sein als die Operation ggf. aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Verschiebung der OP ist leider auch wenig sinnvoll, da nach bekannten Indikationen und anstehenden Heilbehandlungen gefragt wird. Hier zu lügen, kann den Versicherungsschutz kosten. Leider funktioniert die Selbstübernahme der Kosten wahrscheinlich auch nur, wenn man die OP mit folgenloser Abheilung vor dem Wechsel in die PKV durch hat.

    Ich "durfte" leider auch die ganze Spannbreite erleben, obwohl ich nur wenig in der Gastronomie war dieses Jahr. Das ging von Betrieben mit deutlich reduzierter Tischanzahl in großen Abständen, ausgefeilter Wegeführung und konsequenter Einforderung der MNB bis hin zu völlig zugestellten Betrieben, die ihre ohnehin schon sehr engen Gästebereiche nicht reduziert hatten, die Tische lediglich mit wirkungslosen Plexiglasschildern abgetrennt haben und Personal ohne MNB.

    Die Regeln sind doch schon streng, wenn die Menschen nicht gerade in Käfige gesperrt werden sollen. Trotzdem werden sich die Menschen anstecken, weil die Vielzahl an Maßnahmen nicht das Bedürfnis vieler Menschen, und damit das Kernproblem der Ansteckungen, unterdrücken kann, nämlich den Kontakt zu anderen Menschen.

    Ja, das Entscheidende ist aber gerade, dass sich nicht mehr so viele auf einmal anstecken, wie ohne diese Maßnahmen. Es ist dabei auch wenig hilfreich, hier immer wieder zu propagieren, man könne diese Maßnahmen dann auch gleich sein lassen.

    Ist das bei euch echt zulässig? Wir haben in Niedersachsen die Ansage bekommen, dass Klausuren grundsätzlich in Präsenz zu schreiben sind, das gelte auch für Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen (dann ggf. in extra Räumen).

    Wie geht ihr mit SuS um, die sich nicht per Kamera überwachen lassen wollen bzw. angeben, keine zu haben?

    Und doch hast genau DU das Strafrecht und Gerichte bei Deiner Antwort auf meinen Beitrag ins Spiel gebracht.

    Ich stimme dir zu, dass das Beispiel mit Strafrecht wenig sinnvoll ist, da der Anscheinsbeweis praktisch nur im Zivil- und Verwaltungsrecht Anwendung findet. Um letzteres geht es bei Prüfungen aber auch. Den Ansatz "nicht erwischt -> Glück gehabt" finde ich wenig zielführend und passt eher zu den von mir angesprochenen tradierten Fehlvorstellungen in Kollegien und Schülerschaft.

    Der Anscheinsbeweis suggeriert nur den Kausalzwang einer normalen Beweisführung. Der "Anscheinsbeweis" oder besser die "tatsächliche Vermutung" führt auch keinesfalls zu einer Beweislastumkehr im Sinne einer normalen Beweisführung, er ist vielmehr auf genau der gleichen Basis zu widerlegen, auf der er geführt wurde: ohne notwendigen Gegenbeweis.

    Oder in diesem Fall: zwei verschiedene Räume.

    Das würde ich dann doch gerne differenzierter betrachten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein zulässiges Beweisverfahren, welcher sich darauf stützt, dass die nachzuweisende Tatsache in einem typischen Sachverhalt aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens auch Tatsache ist. Desweiteren dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen ernsthaft möglich scheinen lassen (vgl. u.a. BVerwG - 8 C 24.98 vom 24.08.1999).

    Im Prüfungsrecht führt eine verblüffende Übereinstimmung einer Prüfungsleistung mit einer Musterlösung oder die verblüffende Übereinstimmung zweier Prüfungsleistungen miteinander i.d.R. zu der berechtigten Annahme einer Täuschung. Für die Aufklärung, ob eine andere Erklärung hierfür in Betracht kommt, ist eine plausible Erklärung des Prüflings nötig. Er ist dann durchaus beweis- bzw. zumindest darlegungspflichtig, wie genau diese Übereinstimmung entstanden sein kann. Ist die Erklärung nicht glaubhaft, wird der Beweis des ersten Anscheins nicht erschüttert.

    Daher hatte ich weiter oben auch geschrieben, dass es hier stark davon abhängen dürfte, ob nur die Struktur der Lösungswege abweichend von den Unterricht geübten gleich wäre (hierfür ist die Erklärung gemeinsamen Lernens und gemeinsamer Nachhilfe sicher glaubwürdig) oder ob sogar gleiche "Mikrofehler" immer wieder auftauchen. Dann ließe sich m.E. mit obiger Erklärung der Anscheinsbeweis nicht so einfach erschüttern. Keinesfalls reicht es in Zeiten technischer Hilfsmittel aus, pauschal auf die getrennten Räume zu verweisen.

    Dass jemand das Virus von außen in die Pflegeheime trägt, ist klar, das bestreitet auch keiner. Problematisch ist es dann, wenn es sich dort ungebremst und zügig verbreitet. Das meine ich mit Infektionstreiber.

    Das ist nun absolut keine neue Erkenntnis, dass Pflegeheime besonders stark betroffen sind, wenn erst einmal eine Ausbreitung erfolgt ist. Sie sind aber keine Infektionstreiber (nach außen hin), die Kette lässt sich relativ gut unterbrechen. Das sieht bei offenen Restaurants usw. deutlich anders aus. Problematisch an deiner Aussage finde ich die Suggestion, das Infektionsgeschehen gehe vor allem von Pflegeeinrichtungen aus, daher müsse sich der Rest der Bevölkerung nicht weiter einschränken. Warum dies nicht so ist, ist hier denke ich oft genug angesprochen worden.

    Ich stehe da eigentlich immer auf dem Standpunkt: Wenn ich die SuS nicht auf frischer Tat erwische, hab ich eben Pech bzw. sie Glück gehabt.

    Das kann man zwar so handhaben, manchmal habe ich aber den Eindruck, dass sich in Kollegien und Schülerschaften das Fehlverständnis hält, dass es notwendig wäre, auf frischer Tat zu ertappen. Ich möchte daher nur noch einmal betonen, dass dies nicht der Fall ist.

    Die Kopien sollten nur in keinem Fall privat gemacht werden. Als nutzt dazu ausschließlich schulische Geräte und in der Schule. Nicht dass euch da ein Formfehler unterläuft. Wie schon an anderer Stelle: Stell dir vor, du wärst Polizei- oder Finanzbeamte/r. Die machen Dienstliches auch nicht mit Privatem.

    Das stimmt so pauschal nicht und ist wirklichkeitsfremd, auch wenn der Tenor richtig ist. Wenn Lehrkräfte (nach vorheriger Genehmigung) auf privaten IT-Systemen Daten verarbeiten, ist das dienstliche Tätigkeit. „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist daher auch in diesen Fällen die Schule, vertreten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Sie bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auch dann verantwortlich, wenn Lehrkräfte solche Daten zu Hause verarbeiten. Für die Genehmigung gibt es in Niedersachsen ein entsprechendes Formular (siehe Anhang).

    Ich würde die Arbeiten vermutlich ausgeben und mir vorher davon Kopien anfertigen. Der Beweis des ersten Anscheins spricht hier eine deutliche Sprache und reicht vorerst aus, um vom Betrugsversuch auszugehen. Damit dreht sich auch die Beweislast um und die Schülerinnen hätten darzulegen, wie es zu dieser verblüffenden Übereinstimmung kommen konnte.

    Wenn sich das tatsächlich nur auf das identische Weglassen bestimmter Rechenschritte bezieht, kann eine gemeinsame (nachgewiesene) Nachhilfe und gemeinsames Lernen tatsächlich ursächlich sein. Die Nachhilfe bringt u.U. ja gerade dann etwas, wenn die Nachhilfelehrkraft einen anderen Zugang zu Aufgabenstellungen wählt als den nicht verstandenen im Unterricht. Tauchen dagegen innerhalb der Rechenwege identische "Mikrofehler" auf (wie z.B. Vorzeichenfehler an identischen Stellen usw.), ist gemeinsame Nachhilfe wahrscheinlich nicht ausreichend als Begründung.

    Das alles lässt sich aus der Ferne und ohne Einblick in die Klausuren und im Unterricht thematisierten Lösungswege und vereinbarte Notationen aber nicht beurteilen.

    Ergänzung:

    Die beiden Arbeiten, eigentlich die kompletten Inhalte der Arbeitshefte rechnen zu den "personenbezogenen Daten" und sind schützenswert.

    Du solltest diese Dokumente in den Händen der SL belassen, keinesfalls irgendwie persönlich kopieren oder abfotografieren. Überlass alles Weitere deiner SL.

    Ja, gegenüber Dritten. Hier ist die Kopie in der Rolle als Fachlehrkraft aber dringend anzuraten. Personenbezogene Daten dürfen dann verarbeitet werden, wenn es entsprechende Sachgründe gibt. Die Erfassung der Bewertungsgrundlagen innerhalb des laufenden Schuljahres gehören mit Sicherheit dazu.

    Weil er je nach Zustand des Bades schlicht verpflichtet ist, Modernisierungen Renovierungen durchzuführen, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, Mietminderungen durchgesetzt zu bekommen. Gerade bei fehlendem Eigenkapital kann es für ihn sehr sinnvoll sein, wenn der Mieter die Modernisierungen übernimmt und dafür auf Mietanpassungen o.ä. verzichtet wird.

    Man kann mit dem Vermieter gemäß §555f BGB als Ergänzung zum Mietvertrag eine Vereinbarung treffen, die im Falle vorzeitigen Auszuges/Kündigung die Vergütung des abgewohnten Restwerts des Bades regelt. Dafür sollte die Maßnahme möglichst genau beschrieben und taxiert werden, sowie Abwohndauer und Restwerte festgelegt werden.

    Hier auch, ich frage mich nur, wo das schon wieder hin ist. Wird das vlt. zur Fassadendämmung verbaut?

    Ich war in den letzten Tagen nicht einkaufen, aber vor ein paar Wochen (Anfang bis Mitte November) war bei uns tatsächlich schon wieder wenig Klopapier in den Supermarktregalen zu finden...

    Bei uns klappt es auch tatsächlich, dass nur einige Schüler aus den Klassen fünf und sechs kommen, aber die werden nach Plan unterrichtet :staun:

    Also kommen einige Kollegen, die in den Jahrgängen unterrichten für eine oder zwei Stunden in die Schule und unterrichten dann jeweils ein bis zwei Schüler

    Von den Zahlen her ist das bei uns ähnlich, "normaler" Unterricht ist dann aber irgendwie wenig zielführend. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dann vor Ort in der Schule dennoch im Distanzlernen mit und werden dabei beaufsichtigt und unterstützt.

    Ich habe bereits vor Ende meines Vorbereitungsdienstes ein Einstellungsangebot erhalten. Das hätte kein anderer Referendar, der nicht aus Hessen kommt, machen können.

    Danke, dann scheinen sich die Bundesländer da doch zu unterscheiden. Als ich nach Niedersachsen gegangen bin, hatte ich das Einstellungsangebot auch etwa 3 Monate vor Ende des Referendariats trotz Bundeslandwechsel.

    Man hat dadurch generell natürlich einen Vorteil gegenüber "Fremdbewerbungen" aus dem gleichen Abschlussjahrgang - bundesweit.

    Nein, hat man doch gerade nicht. Es können sich ja auch Externe problemlos mit ihrer vorläufigen Note bewerben. Die Möglichkeit zur internen Direktbewerbung über das Studienseminar ist doch einfach nur eine Serviceleistung, die etwas einfacher ist, da die Stammdaten bereits vorhanden sind. Ein Vorteil bei der Bewerberauswahl ist mir in dem Zusammenhang aber nicht bekannt.

    Einen Vorteil hat es zumindest in Hessen bereits das Ref zu machen, wenn man vorhat im Anschluss in Hessen zu bleiben.

    Man kann sich als hessischer Referendar bereits im Prüfungssemester, wenige Wochen vor der 2. Staatsprüfung bei der ZPM (Zentralvergabestelle für Lehrkräfte in Darmstadt) "anmelden" und sich mit seinem vorläufigen Zeugnis nach erfolgreicher Staatsprüfung direkt bewerben, also noch vor dem Ende des Refs!

    So hat man einen zeitlichen Vorsprung gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern. Diese dürfen sich meines Wissens nach nur mit dem endgültigen Zeugnis offiziell bewerben.

    Solche Bewerbungen auf Basis einer vorläufigen Ausbildungsnote ohne Vorliegen des 2. STEX sind durchaus auch in (allen?) anderen Bundesländern üblich. Ein Großteil unserer Bewerber kommt genau über ein solches Verfahren und ich hätte mich vor Jahren ebenfalls in mehreren Bundesländern bereits vorzeitig bewerben können.

    Sofern nur Distanzlernen und nicht vorgezogene Ferien angeordnet sind, mag das gehen. Ich persönlich empfinde Prüfungen in den letzten beiden Tagen vor Weihnachten aber völlig unabhängig von der diesjährigen Situation als schlechten Stil. Notwendig kann das aber ggf. als Klausurersatzleistung sein, wenn man aus der Klausurrunde vorher noch Nachschreiber hat, die man sonst nicht mehr unterbekommt.

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