Sorry, aber da muss ich widersprechen: Die Vorstellung von der allmächtigen Weisungsbefugnis ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Welche Tätigkeiten sollen das denn sein? Übernahme einer Klassenleitung? Ja, das ist drin. Die Studien- und Berufsorientierung ganz sicher nicht...
Es geht nicht um allmächtige Weisungsbefugnis, wie du meinem Beitrag hättest entnehmen können. In gewissen Grenzen können Vorgesetzte sehr wohl amtsangemessene dienstliche Anweisungen aussprechen. Deine Behauptung, für Lehrkräfte im Eingangsamt beschränke sich die Arbeitszeit auf die unterrichtliche Tätigkeit, ist mit Blick auf die von dir zitierte ADO nachweislich falsch.