Beiträge von Seph

    Firelilly Was soll denn dieser persönliche Angriff und die völlig haltlose Unterstellung? Wenn du meinen Beitrag im Zusammenhang des Threads lesen würdest, würdest du erkennen, dass sich dieser lediglich darauf bezog, dass ein Betrug nicht von vorneherein ausgeschlossen ist, nur weil man vom Arzt als AU erklärt wird. Jedenfalls dann nicht, wenn man den Arzt über seine Symptome täuscht. Tut man das nicht, liegt logischerweise auch kein Betrug vor.

    Du kannst gern widersprechen, aber hier geht es doch gar nicht darum, AU vorzutäuschen, sondern zum Arzt zu gehen, die Lage zu schildern und dann auf die Expertise des Arztes zu vertrauen. Und das dürfte definitiv nicht strafbar sein.

    In dem Fall bin ich vollkommen bei dir, dann hatte ich dich leider falsch verstanden. Hier im Forum wurde leider schon öfter zum Krankschreiben lassen ohne Erkrankung aufgerufen. Wahrscheinlich reagiere ich daher etwas dünnhäutig und wollte noch einmal darauf hinweisen, dass das Erlangen einer AU in einem solchen Fall den dann begangenen Betrug nicht pauschal "heilt".

    Gegen eine vertrauensvolle und ergebnisoffene Rücksprache mit dem Arzt des Vertrauens und verlassen auf dessen Expertise spricht natürlich gar nichts.

    Ich bin ja in Niedersachsen. Und hier zitiere ich einmal aus dem Erlass zur dienstlichen Beurteilung von Lehrkräften (Hervorhebungen durch mich).

    3. Beurteilungsinhalt


    Die dienstliche Beurteilung besteht aus einer Beurteilung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Arbeitsleistung, der Einschätzung der erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften. Sie kann darüber hinaus - insbesondere bei den Beurteilungsanlässen nach Nummer 1 Buchst. e und f - auch Aussagen über die Eignung für eine neue Tätigkeit enthalten. Beurteilungszeitraum ist der Zeitraum seit dem Ende des Beurteilungszeitraums der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung. Liegt dieses Ende länger als drei Jahre zurück, sind die Leistungen der letzten drei Jahre zu beurteilen.

    Die dienstliche Beurteilung stützt sich zum einen auf die Besichtigung von in der Regel je einer Unterrichtsstunde in zwei verschiedenen Fächern und auf eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts. Die Besichtigung kann - sofern die Lehrkraft dort unterrichtet - in verschiedenen Sekundarbereichen oder Schulformen erfolgen. Dabei kann die Beurteilerin oder der Beurteiler zu ihrer oder seiner Unterstützung fachlich besonders geeignete Lehrkräfte (in der Regel Fachberaterinnen, Fachberater, Fachmoderatorinnen oder Fachmoderatoren) hinzuziehen. Die dienstliche Beurteilung stützt sich zum anderen auf weitere Erkenntnisse, die die Beurteilerin oder der Beurteiler in ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit gewonnen hat. Auf Berichte, Niederschriften oder andere Schriftstücke kann Bezug genommen werden, soweit diese der oder dem zu Beurteilenden bekannt sind.

    Es fließt nicht nur der "Prüfungstag" ein, auch wenn die Unterrichtsbesuche und die ggf. zu leitende Konferenz einen erheblichen Anteil im Gutachten haben. Genauso fließen aber eben auch Berichte zur bisherigen dienstlichen Tätigkeit, erworbenen Fähigkeiten u.ä. mit ein. Abgebildet wird dies einerseits im Gespräch zum Amt am "Prüfungstag", aber auch im durch den Dienstvorgesetzten zu erstellenden Gutachten, welches als Zuarbeit in das Gesamtgutachten mit einfließt.

    Wenn es dir nur um Karriere im Schuldienst geht (Schulleitung, später dann Schulbehörde, eventuell Ministerium), würde ich den Aufwand nicht betreiben. Die Karriere machst du, wenn du gut bist und es willst, so oder so. Du musst einen Prüfungstag überstehen oder (für höhere Stellen) ins Assessment Center und dich beweisen. Da interessiert es niemanden, ob du noch ein Studium nebenbei gemacht hast.

    Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen. Meine (nachweisbaren) Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung waren mit ausschlaggebend bei der dienstlichen Beurteilung und dem Gespräch zur Stelle im Rahmen der Bewerbung auf eine Funktionsstelle. Es bringt einen durchaus in eine bessere Position im Vergleich zu ähnlich starken Mitbewerbern.

    Davon wurde noch nichts gesagt. Wir müssen in Niedersachsen sogar bis zum 15.04. für alle Jahrgänge (vorläufige) Noten bilden, die im Worst Case dann auch die Semesternoten darstellen würden. Zumindest in Jahrgang 12 stehen fast alle Klausuren noch aus. Sollte es in irgendeiner Form nach Ostern weitergehen mit Unterricht, gibt es bereits einen angepassten Klausurenplan. Insbesondere würden die angesetzten Klausuren zeitlich deutlich komprimiert werden.

    Auch in großen Unternehmen muss ein Berufsanfänger eingearbeitet werden. Man glaub doch nicht, dass ein BWLer frisch von der Uni im Unternehmen gleich extrem produktiv ist? Diese Einarbeitungsphase wird aber bezahlt.

    In diesen Unternehmen dauert die Einarbeitung i.d.R. auch keine 1-2 Jahre, sondern wird erheblich gestrafft bzw. ist einfach nicht so lange nötig. Gehen mit der Einarbeitung lange Fortbildungsphasen einher, gibt es häufig gesonderte Vereinbarungen bzgl. Finanzierung dieser. Hier reichen die Modelle von "AN bezahlt Fortbildungen komplett, AG stellt bestenfalls frei" bis zu "AG übernimmt komplett, AN muss Vertragsstrafe bei zu frühem Wechsel zahlen".

    Vergleichbar mit dem Referendariat wie wir es kennen, ist vlt. eher das Praktische Jahr in der Medizin oder in der Pharmazie. Inzwischen scheint das PJ immerhin nicht mehr unbezahlt zu sein, die Vergütung liegt aber deutlich unter 1000€/Monat. Zumindest für die Pharmazie kann ich aussagen, dass die anschließend machbare Fortbildung zum Fachapotheker ziemlich ins Geld geht und i.d.R. durch den AN finanziert in der Freizeit neben dem Vollzeitjob durchzuführen ist. Wir können uns berufsbegleitend oft während der Arbeitszeit und bezahlt durch den AG weiterqualifizieren.

    Ich persönlich fand das Referendariat nur in Prüfungsphasen wirklich stressig. Die Mischung aus staatlicher Ausbildung und Teilzeittätigkeit im Beruf hat sehr geholfen, sich ins Lehramt einzuarbeiten und dann später eine Vollzeitstelle ohne Überlastungserscheinungen antreten zu können.

    Mit dem Studiengang selbst habe ich leider keine Erfahrung, ich habe aber langjährig im Bereich Schulentwicklung mitgearbeitet und mich über Fortbildungen in dem Bereich weiterentwickelt. Mich hat das sowohl bzgl. der persönlichen Einstellung und Berufszufriedenheit als auch bzgl. der Karriere weitergebracht.

    Wo würdest du studieren wollen? Davon dürften die Inhalte des Studiengangs abhängen. Und wo siehst du deine berufliche Zukunft?

    Und um eines mal klarzustellen: Mit einer Krankschreibung bescheinigt der Arzt, dass nach seiner fachlichen Einschätzung eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wenn die TE also zu ihrem Arzt geht, ihm das Gleiche schildert wie uns hier und dann krankgeschrieben wird, dann ist das per definitionem schon mal kein Betrug.

    Da muss ich widersprechen. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, obwohl er gar nicht arbeitsunfähig krank ist (krank wird man nicht durch die Krankschreibung des Arztes!), der macht sich nach §263 StGB strafbar. In der Praxis ist lediglich der Nachweis für den AG schwierig, dass der AN getäuscht hat. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Handlung, die nicht durch die tatsächliche Krankschreibung des Arztes geheilt wird. Im Übrigen ist bereits der Versuch strafbar!

    Jetzt bin ich ja seit Jahren in der Privatwirtschaft, wenn auch staatlich finanziert, und siehe da: Die Gehaltsabrechnung besteht aus fünf Zeilen, der Betrag ist jeden Monat der gleiche und entspricht dem, was der Gehaltsrechner ausspuckt. Es ist mir völlig schleierhaft, warum der Staat das nicht genauso hinbekommt. Vermutlich passiert das, damit der Staatsdiener nicht allzu genau nachvollziehen kann, ob sein Gehalt stimmt oder ob er nicht doch zu wenig bekommt (zu viel kann nicht sein, das merken die Besoldungsheinze ganz schnell und ziehen es wieder ab).

    Wenn auch für den TE wenig hilfreich, aber in Niedersachsen stimmen die ausgezahlten Beträge seit Jahren auf den Cent genau mit den Beträgen aus dem Rechner von https://oeffentlicher-dienst.info/ überein. Liegt hier mal wieder der nicht unübliche bayerische Sonderweg vor?

    Mich würde ja interessieren, wie die Fledermäuse mit Ebola leben, offenbar haben sie ein Immunsystem, das sich anpassen konnte.

    Fledermäuse schaffen es durch eine sehr starke Interferon-Alpha-Ausschüttung bereits bei Erstkontakt mit Viren das Immunsystem so stark zu aktivieren, dass sich die körpereigenen Zellen weitgehend abschotten können. Aufgrund des durch das Fliegen notwendigerweise deutlich höheren Stoffwechsels bekommen sie die damit einhergehenden Entzündungsreaktionen deutlich besser in den Griff.

    Bei landlebenden Säugetieren würde eine so starke Immunreaktion systemweit für Entzündungsprozesse mit ihrerseits dramatischen Auswirkungen sorgen, daher ist unser Immunsystem herunterreguliert, kann dann hochgradig aggressiven Viren aber deutlich weniger entgegensetzen.

    Alles gut, der Arzt hat ja auch lange studiert. Wir konkurrieren halt eher mit Ausbildungsberufen im Gehalt. Dafür krisensicher. Sowas wie Kurzarbeit bleibt uns erspart.

    Ich kenne ehrlich gesagt nicht viele Ausbildungsberufe, in denen man ohne Personalverantwortung z.B. knapp 3600-3700€ Netto (!) nach Hause bringt. Da ist die PKV bereits berücksichtigt. Und da spreche ich gerade mal von A13 mit z.B. 2 Kindern und mittlerer Erfahrungsstufe, um so etwas wie ein durchschnittliches Gehalt von Lehrkräften an weiterführenden Schulen abzubilden. Dafür müsste ich in der freien Wirtschaft ca. 7000€ Brutto verdienen. Ok...Piloten und Fluglotsen liegen da drüber als Ausbildungsberufe, aber wer sonst? Du kannst meine lückenhafte Kenntnis da sicher verbessern.

    Die Gesamtbevölkerung würde es natürlich diebisch freuen, wenn man den faulen Säcken endlich mal das Gehalt kürzt.

    Und von dem Geld, das man an den überbezahlten, notrisch faulen Lehrern spart, kann man die systemrelevanten Berufe endlich mal ordentlich bezahlen.

    8545 Euro Brutto für einen Arzt, 4525 Euro für Intensivpflegekräfte bzw. 3502 Euro für einfache Pflegekräfte lassen sich damit doch endlich auf angemessene Gehaltsstufen bringen!

    https://www.gmx.net/magazine/news/…ezahlt-34557742

    Also, nehmt den Lehrern das Gehalt. Applaus braucht ihr denen nicht nehmen, den hatten die noch nie. :pfeifen:

    Da würde mich sehr interessieren, wo GMX die Zahlen her nimmt. In anderen Quellen findet man selten Löhne über 3000-3500€ für Fachkrankenpfleger Intensiv. Die 8500€ Brutto beziehen sich übrigens auch auf Ärzte in leitenden Positionen und sind Netto dann relativ gut mit Schulleitungspositionen A15/A16 vergleichbar, also selbst da kaum Grund zum Neid.

    Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst ^^ Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...

    Ja, da bin ich mir sogar sicher. Wir reden hier einerseits immer noch von abhängiger Beschäftigung, sodass anders als bei Privatnachhilfe hier keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und gleichzeitig ist auch keiner der Schüler gezwungen, gerade dort die Hefte zu kaufen. Dass man Schülerinnen und Schülern U18 keine Zigaretten verkauft, sollte klar sein.

    Den Interessenkonflikt hätte man wahrscheinlich dann, wenn man selbst den Kiosk betreibt und die Schülerinnen und Schüler (indirekt) anweist, genau dort einzukaufen. Aber darum ging es oben nicht, sondern um einen Nebenjob in abhängiger Beschäftigung. Die möglichen Einschränkungen habe ich in Beitrag #45 bereits erwähnt.

    Das stimmt natürlich nicht Fossi, wäre ja auch wenig praktikabel (dann könnte ein tarifbeschäftigter Lehrer ja z.B. als Strichjunge arbeiten, bis es zur Arbeitsgerichtsverhandlung kommt - um mal Deine Falschinformation hier ins Absurde zuzuspitzen - okay, dann gäbe es noch andere Kündigungsgründe. Realistischer: verkauft Schreibwaren vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule)

    Der Verkauf von Schreibwaren im Kiosk steht weder in Konkurrenz zur Schule noch besteht dabei ein ernsthafter Interessenkonflikt. Für die morgendliche Spargelernte gilt das erst Recht. Wenn die sonstigen Nebenbedingungen wie Einhaltung der Höchstarbeitszeiten usw. eingehalten werden, kann der Arbeitgeber sich hier nicht querstellen. Eine solche Tätigkeit wäre für Angestellte lediglich anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig.

    Anders sieht das sicher bei Tätigkeiten aus, die....

    ...mit dem Berufsbild einer Lehrkraft unvereinbar sind (Mitwirkung in Pornos gehört da wahrscheinlich dazu)

    ...in direkter Konkurrenz stehen bzw. schwerwiegende Interessenkonflikte auslösen würde (z.B. private Nachhilfe für eigene Schüler)

    ... einen erheblichen Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen, die zulässige Höchstarbeitszeit in der Woche überschreiten und damit in
    Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen

    ... die während der Arbeitszeit der Hauptarbeit ausgeübt werden und deswegen in Konkurrenz stehen

    Hier schweigt der Schulleiter.

    Wir wissen noch nicht mal, was ab Montag ist.

    Das wundert mich etwas, da es eine sehr eindeutige Rundverfügung hierzu vom 13.03.2020 gibt. In Kurzform:

    -> Erteilung von Unterricht ist explizit ab 16.03. landesweit in Niedersachsen untersagt

    -> Lehrkräfte haben grundsätzlich entsprechend ihres individuellen Stunden- und Einsatzplans ihrer Anwesenheitspflicht in der Schule nachzukommen

    und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen

    -> Schulfahrten (sowohl ein- als auch mehrtägige) bis zum Ende des Schuljahres sind abzusagen

    -> eine Notbetreuung für Schuljahrgänge 1 bis 8 ist von 8:00 bis 13:00 Uhr in kleinen Gruppen zu gewährleisten

    Daraus wurde explizit abgeleitet, dass verbeamtete Lehrkräfte weiter voll besoldet werden und bei Angestellten das Land Niedersachsen seinen Annahmeverzug bei Abruf der angebotenen Arbeitsleistung eingesteht (und diese damit auch voll bezahlt werden), sofern der oben aufgeführte Punkt beachtet wird.

    Es folgen dann noch Detailregelungen. Gerne kann ich dir die Verfügung zukommen lassen.

    Edit: Hanuta war schneller ;)

    Zitat von Hanuta

    Oder sollen wir ernsthaft die Zeit in der Schule absitzen? Ich meine, 2 Tage bekomme ich alleine rum, mit dem was bei mir an Arbeit rumliegt.

    Aber Konferenzen? Also mit allen zusammenhocken??

    Wir sollen unsere Sozialkontakte reduzieren aber mit den Kollegen zusammensitzen??

    Es gäbe so viele sinnvolle Möglichkeiten, mal Dinge zu tun, die im Alltagsgeschäft zu kurz kommen: gemeinsam Unterrichtssequenzen und Projekte planen, Absprachen treffen, Schulentwicklung vorantreiben, liegen gebliebene Aktennotizen anfertigen/aktualisieren u.v.m.

    Es besteht im Übrigen ein riesen Unterschied, ob ca. 1000 Personen auf sehr engem Raum zusammen kommen, oder ob man mit 3-4 Kolleginnen und Kollegen (in 3m Abstand voneinander) in einem leeren Klassenraum gemeinsam plant. Insbesondere, da aktuell die Wahrscheinlichkeit, dass genau davon eine Person bereits infiziert ist, noch extrem niedrig ist.

    Wir bekamen um 19 Uhr eine Mail von unserem Schulleiter, dass er weder vom MK noch von der nds. Landesschulbehörde bisher eine Bestätigung der in einigen Medien verbreiteten Nachricht bekommen habe.

    Dito. Bin mal gespannt, wie viele Schülerinnen und Schüler sich "verlesen" haben, falls es Montag normal weitergehen sollte. Mich würde im Übrigen auch interessieren, ob immer noch so viele hier für Schulschließungen wären, wenn wie in anderen Branchen unbezahlter Urlaub damit verbunden wäre ;)

    Bei uns gibt es durchaus einige, die mit FHR gehen, bei den meisten ist das bereits bei Eintritt in die E-Phase als eine ernsthafte Option besprochen worden. Dabei steht oft gar nicht so sehr im Raum, einen alternativen Weg zum Studium an den Abiprüfungen vorbei zu suchen. Attraktiv ist der Ausstieg mit FHR u.a. für Laufbahnen des gehobenen Dienstes, z.B. für den Einstieg als Kommisaranwärter/in bei der Polizei oder in die Offizierslaufbahn der Bundeswehr. Das sind in diesem Zusammenhang jedenfalls öfter gehörte Motivationen für den Abgang mit FHR.

    Seph „Abstraktes Risiko“ „meist milder Verlauf“

    Ich empfehle einen Blick auf die Situation in Italien. Und weniger Wertung.

    Ja, ich empfehle auch einen Blick auf die Situation in Italien. Dort liegt das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei über 80 Jahren, wovon zwei Drittel der Betroffenen wiederum 3 oder mehr Vorerkrankungen wie Hypertonie, ischämische Herzkrankheit o.ä. hatten. Man spricht in dem Zusammenhang auch von multimorbiden Patienten, die besonders anfällig für so ziemlich jede Form von Infektionskrankheiten sind.

    Schulschließungen auch in Regionen, die noch nicht einmal Verdachtsfälle aufweisen, sind dann auf ein "abstraktes Risiko" zurückzuführen und noch nicht auf ein tatsächlich gegebenes. Wird es ein konkretes Risiko, werden die Gesundheitsämter entsprechend reagieren.

    Ich finde es irgendwie trotz allem sehr unlogisch, dass Universitäten zu bleiben und Schulen (mit teilweise jungen Kindern, die mehr Körperkontakt zu anderen haben und noch weniger auf Hygiäne achten können als Erwachsene) weiter geöffnet sind...

    Kathie hat doch bereits treffend beschrieben, worin der Unterschied zwischen Universitäten und Schulen bzw. Kitas besteht. Ich halte es persönlich auch für nicht nachvollziehbar, dass Lehrkräften das abstrakte Risiko einer (für die meisten vergleichsweise milden) Erkrankung nicht zuzumuten sein soll, von Ärzten, Pflegepersonal u.ä. aber sogar erwartet wird, trotz dann nicht mehr gegebener Kinderbetreuung durchzuarbeiten.

    Sollte es konkrete Verdachtsfälle geben, die schulbezogen sind, werden die örtlichen Gesundheitsämter dann auch entsprechend handeln und Schließungen anordnen.

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