Dass der/die Prüfer*in und der Protokollant*in Fachlehrer*innen sein müssen, wird nicht durch "in der Regel" ausgehebelt und sonst nehme ich mir halt jemanden anderen, der auf dem Flur spaziert. Ich bin sicher, dass es ein Klagegrund darstellt, wenn es 1) andere Möglichkeiten gibt, 2) nicht mal Versuche gegeben hat, sich anders zu helfen.
Da bist du dir zurecht sicher. "In der Regel" entfaltet eine vergleichbare Bindungswirkung wie "soll", d.h. es muss so verfahren werden, außer es geht unter zumutbaren Zuständen nicht anders. Wir hatten in Rücksprache mit der Schulbehörde mal die Ausnahmeerlaubnis, eine fachfremde Lehrkraft, die das Fach im Studium aber teilweise hatte, Protokoll schreiben zu lassen, als niemand anderes zur Verfügung stand. Um solche Notfallausnahmen nicht von vorneherein zum Fehler im Prüfungsverfahren zu machen, ist die strikte Vorgabe etwas aufgeweicht, was aber nicht das Ermessen freigibt, beliebig zu verfahren.