Beiträge von Seph

    Und während man am Gymnasium für jeden Mist A14 bekommt, müssen wir um jede Beförderungsstelle zäh ringen, und die ist dann am Ende meist eine A13-Stelle, und für den glücklichen Beförderten sind fortan alle Arbeitsschutzgesetze ungültig.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch in NRW ist, aber in NDS haben Gesamtschulen etwa genausoviele Stellen für das 1. Beförderungsamt wie Gymnasien. Und während die an Gymnasien zwar freier in der Zuordnung zu Tätigkeiten sind, erhalten sie keine zusätzlichen Abminderungsstunden. Das gilt insbesondere für die Fachobleute. An Gesamtschulen sind die Stellen an die Tätigkeit als Jahrgangs- oder Fachbereichsleitung mit 3 (!) Abminderungsstunden gekoppelt. Im Übrigen sind die glücklich Beförderten genau wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen in der Lage, ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich so zu gestalten, dass die entsprechenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden können.

    Wenn ich so richtig Probleme haben möchte, werde ich das so machen.

    Du hast bereits ein richtiges Problem, wenn Schüler Straftaten gegen dich begehen können, ohne nennenswerte Konsequenzen zu spüren. Ein Angriff gegen eine Lehrkraft ist m.E. bereits ein hinreichender Grund für einen dauerhaften Schulausschluss von der betreffenden Schule. Ein Unterrichtsausschluss von 2 Tagen greift da deutlich zu kurz. Im Übrigen sind (zumindest in Niedersachsen) Gewaltdelikte an Schule anzeigepflichtig!

    Ergänzung: Diese Pflicht betrifft die Schulleitung, die andernfalls mindestens eine Dienstpflichtverletzung begeht. Mir ist ein Fall bekannt, indem gegen eine Schulleitung auch wegen Strafvereitelung nach §258 StGB ermittelt wurde.

    Hier auch. Kleinstadt in NRW. Gebäude der auslaufenden Hauptschule wurde komplett saniert (ja, wirklich alles NEU gemacht, was musste, nicht nur renoviert). Wir haben in JEDER Klasse und jedem Fachraum ein Smartboard hängen und jeder Jahrgang hat einen Klassensatz Tablets. Zusätzlich zwei sehr gut ausgestattete Informatikräume.

    Die Realschule vor Ort, die deutlich höhere Anmeldezahlen hat, ist miserabel ausgestattet. Gebäude wie bei euch und technisch Lichtjahre von der Ausstattung der Sekundarschule entfernt. Das Gymnasium hat ebenfalls kaum nennenswerte Medienausstattung und Renovierungsstau.

    Proble an der Sekundarschule: Fast nur noch Kinder mit Hauptschulempfehlung kommen dorthin. Kinder mit Gymnasialempfehlung gab es nie und die mit Realschulempfehlung kommen auch kaum mehr. Ist also eine Hauptschule, die anders heißt mit der entsprechenden Klientel und den entsprechenden Problemen. Ein großer Teil der Schüler kann nichtmal richtig lesen und die tolle technische Ausstattung würde anderswo ganz sicher auf fruchtbareren Boden fallen.

    Aber so ist es halt (in NRW) - diejenigen, die nichts auf die Reihe bekommen und das zum Großteil auch nicht wollen, werden gefördert bis zum Umfallen und die Leistungsspitze darf sehen, wo sie bleibt.

    Notwendige Renovierungsmaßnahmen sind manchmal in auslaufenden Schulen einfacher durchzuführen als in randvollen Schulen. Die entsprechend hergerichteten Gebäude sind in der weiteren Schulnetzplanung dann häufig bereits als Standort für eine andere Schule, die weiterbestehen wird, vorgesehen.

    Die IGS funktionieren nicht, weil die Eltern und Schüler sie nicht wollen. Das ist die Wahrheit. Die IGS haben seit fast 50 Jahren Zeit und Geld gehabt, zu beweisen, dass sie funktionieren. Und haben es nicht geschafft.

    Gruß !

    Das ist eine steile These. Bei uns in der Gegend ist gerade eine der IGS die beliebteste Schule unter den gymnasialempfohlenen Schülerinnen und Schülern. Sehr zum Leidwesen der umliegenden Gymnasien übrigens, was seit geraumer Zeit für viel Unmut sorgt. Dass andernorts die Gesamtschulen als Resterampen missbraucht werden, nachdem reihenweise Oberschulen abgeschafft werden, ist auch klar. Das sähe sicher anders aus, wenn die Gymnasien mit abgeschafft werden, wogegen ich persönlich aber wäre. Ich mag die heile Welt an Gymnasien, auch wenn ein Blick über den Tellerrand manchmal nicht schadet.

    Ich halte die bei zeit.de veröffentlichte Zahl für die Kosten pro Gesamtschüler und Jahr (ca. 3500€) für absolut unglaubwürdig.

    Gruß !

    Ist es auch, Gesamtschulen dürften in etwa gleiche Kosten pro Schüler verursachen wie die Gymnasien. Die etwas höhere Stundenzuweisung wird einerseits durch die höhere Deputatstundenzahl und andererseits durch die geringere Durchschnittsbezahlung des Kollegiums (noch relativ viele A12, Funktionsstellen teils nur mit A13 ohne Z besetzt) gegenfinanziert. Die Klassengrößen unterscheiden sich im Übrigen nicht, die Klassenteiler sind die gleichen (siehe Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen).

    Ähnlich beschissen wie in Chemieprojektwochen läuft es übrigens für Biologen im mündlichen Abitur: Während andere KuK korrigieren und chillen, sich Prüfungen anschauen, müssen die Biologen, weil jeder Idiot Bio als Naturwissenschaft im mündl. Abi wählt, unzählige Prüfungen vorbereiten und im Akkord abnehmen. Auf Teilzeit nimmt man natürlich keine Rücksicht, denn es ist ja Abitur. Also schön 25 Prüfungen vorbereiten und abarbeiten. Chemie / Bio ist eine Todeskombo bei uns.

    Die eingangs erwähnte Belastung rund ums Experimentieren kann ich ja bestätigen, aber hier werde ich stutzig. Unterschlägst du dabei nicht eventuell, dass die Fachkolleginnen und -kollegen, die wenige mündliche Prüfungen haben, umso mehr schriftliche Prüfungen haben könnten? Mit etwas korrigieren und chillen ist es bei den meisten jedenfalls nicht getan. Aber ja, Biologie ist tatsächlich ein beliebtes mündliches Prüfungsfach...mit entsprechend weniger schriftlichen Prüfungen.

    Nebenbei: anders als die schriftlichen Zentralprüfungen, die innerhalb kurzer Zeit zu korrigieren sind, weiß man i.d.R. bereits knapp zwei Jahre vorher, wieviel mündliche Prüfungen man haben wird als Kurslehrkraft. Es ist überhaupt nicht notwendig, diese erst zwei Wochen vorher unter Zeitdruck vorzubereiten (Stichwort: eigenverantwortliches Arbeitszeitmanagement).

    Ich häng mich da mal dran, weil mich das schon immer interessiert hat: Sind KollegInnnen, die an Grundschulen mit A12 einsteigen und durch Schulleitungsfunktionen bis A14 kommen, automatisch immer im höheren Dienst? Haben die also bei irgendeiner Beförderung (wahrscheinlich zu A13Z oder A14, falls A13Z übersprungen wurde) einen Laufbahnwechsel durchgemacht?

    Nein, sie sind immer noch im gehobenen Dienst, aber dann im 2. oder 3. Beförderungsamt.

    Ich glaube schon, ich erfülle alle Bedingungen und war an Anfang an Studienrätin ohne noch irgendetwas Anderes leisten zu müssen.

    Dann muss ich vlt. doch konkreter werden: Es gibt z.B. Lehrkräfte, die als GHRS-Lehrer mit A12 eingestellt wurden, ein 1. Beförderungsamt A13 erreicht haben und sich parallel zum Beruf für den Einsatz in der Sek II qualifiziert haben. Diese können dann zwar in A13 auch Sek I und Sek II unterrichten, sind aber nicht automatisch Beamte im höheren Dienst und erhalten auch nicht automatisch entsprechend ihrer Qualifikation und ihres Beförderungsamtes A14, da hierfür eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen müsste.

    Also nein, es ist nicht grundsätzlich der Fall, dass Lehrkräfte mit Fakultas und A13 auch Studienräte sind, aber immerhin der bei Weitem häufigste.

    Die Versuchsvor- und nachbereitungen unter Beachtung aller Sicherheitsregeln in den naturwissenschaftlichen Fächern, insbesondere Chemie und Physik, sind nicht zu unterschätzen. Ob sich durch die vielleicht leicht kürzeren Korrekturen damit nennenswert Arbeitszeit einsparen lässt (die eigenverantwortlich ja ohnehin an die Sollarbeitszeit angepasst werden soll), halte ich für eher unwahrscheinlich. Den Hinweis von Kiggie

    Dafür hat man je nach Einsatz (Mittelstufe) sehr viele Klassen mit wenig Stunden. Ist dann also anders anstrengend.

    halte ich auch für sehr wichtig.

    Ich weiß, das klingt nach einem Zirkelschluss, ist aber ernst gemeint: Die Amtsbezeichnung Studienrat tragen Beamte des höheren Dienstes, die zum Studienrat ernannt wurden. Insofern muss doch auf die Urkunde verwiesen werden. Es gibt neben den angesprochenen Sonderpädagogen noch andere Konstellationen von Lehrkräften, die mit A13 besoldet werden können. Ich denke da z.B. an Realschullehrkräfte alter Besoldungsordnung (A13), GHRS-Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt (A13) usw. Mir sind aus diesen Gruppen auch Beispiele bekannt, die zumindest in einzelnen Fächern eine Sek II-Fakultas haben, aber keine Studienräte im höheren Dienst sind.

    "Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Aufgrund der Aufsichtspflicht und Garantenstellung der betreffenden Lehrkraft gegenüber der Schülerin oder dem Schüler. Diese lässt sich nicht einfach auf Dritte übertragen, wenn man ihr nicht mehr nachkommen möchte. Das gilt auch für Rettungssanitäter und Ärzte. Leicht Verletzte würde man daher wohl von den Eltern abholen lassen, schwerer Verletzte zur ärztlichen Behandlung begleiten. Eine Grenze dieser Pflicht kann erreicht sein, wenn das die Aufsicht anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber stark beeinträchtigen würde und eine Grenze ist sicher erreicht, wenn diese gar unmöglich gemacht würde, z.B. auf Wandertag mit nur einer Aufsichtsperson. An einem normalen Schultag reicht der Verweis "Ich muss meine Klasse beaufsichtigen" da aber nicht aus, da innerhalb der Schule genug Ausweichmöglichkeiten zur Beaufsichtigung bereitstehen.

    Einige von Euch sehen das Grundproblem nicht. Jede Lehrkraft belegt formal eine volle Stelle. Geht diese Lehrkraft nun in Teilzeit, stehen der Schule bzw. der BR weniger Stunden zur Verfügung - aufgrund des Stellenschlüssels kann dafür aber keine weitere Stelle geschaffen bzw. ausgeschrieben werden, weil die Teilzeitkraft theoretisch auch wieder die Stunden erhöhen könnte. Dann hätte man einen Stellenüberhang. Stellenüberhänge führen dann zu Versetzungen oder (Teil)Abordnungen.
    Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

    Das Problem sehe ich ehrlich gesagt weniger, da bei uns abhängig von Schüler- und Klassenzahlen keine Lehrerstellen, sondern Lehrersollstunden zugeteilt werden. Wenn Lehrkräfte dann in Teilzeit gehen, können die fehlenden Sollstunden durchaus durch Neueinstellungen (natürlich zeitlich versetzt ;) ) aufgefangen werden. Die Rückkehr in Vollzeit führt dann nicht zu Überhängen, sondern, wie du bereits angesprochen hast, zu Abordnungen. Das bringt zwar Fluktuationen in das System, das kann aber im Sinne der Unterrichtsversorgung aller umliegenden Schulen in allen Fächern auch gewünscht sein, bietet das System doch die nötige Flexibilität, um auch seltene Fächer mit wenigen Sollstunden an mehreren Schulen gleichzeitig abzudecken.

    Wenn der andere Schulleiter dich explizit zur Bewerbung ermunter hat, ist die Chance relativ gering, dass bereits jemand anderes für diese Stelle vorgesehen ist. Dass der eigene SL die Beurteilung leicht verschieben kann im Eigeninteresse ist nicht von der Hand zu weisen, übertreiben kann er es damit aber nicht, da dies durchaus angreifbar ist. Dass bei Mangelfachbewerbern ein Interessenkonflikt der alten SL vorliegt, weiß aber auch die neue SL und kann die Beurteilung ggf. entsprechend lesen.

    Ich möchte gehen, weil ich mich selbst weiterentwickeln möchte, nicht, weil ich meine Schule schlecht finde. Dennoch will ich es mir auch nicht verscherzen mit meiner Schulleitung, vor allem, da denke ich die Chance hoch ist, dass die Stelle jemand anderes bekommt.

    Gerade das gehört m.E. unbedingt in ein persönliches Gespräch mit der bisherigen SL. Dabei kann man nebenbei die eigenen Chancen an der bisherigen Schule heraushören und sich überhaupt auf den Schirm bringen für A14-Stellen. Blöd wäre, wenn die SL von der Bewerbungsabsicht erst durch Aufforderung zur Erstellung einer Beurteilung erfährt.

    Vielleicht steckt mir aber auch noch meine SL aus dem Ref im Gedächtnis, die im Unterricht Streifzüge durch die Unterrichtsräume unternommen hat, um eine eventuelle verbotene Handynutzung durch Lehrkräfte aufzudecken.

    Und wahrscheinlich gleichzeitig die Nutzung digitaler Medien im Unterricht propagiert, oder? So ein Fall ist mir jedenfalls bekannt :autsch:

    Die gängige Rechtsprechung (leider gerade am Handy, deshalb verlinken schwieg) geht davon aus, dass bei Erkrankungen eines betreuungsbedrürftigen Kindes unmittelbar ein Anspruch auf bezahlte Freistellung entsteht. Es ist nirgendwo geregelt, dass dieser Anspruch erst nach Ende der Schulstunde, der Konferenz oder irgendetwas anderem entsteht. Die Aufrechterhaltung des Betriebs ist dann Sache des Arbeitgebers. Im übrigen würde auch keiner von euch die Stunde zuende unterrichten, wenn er vor der Klasse auf den Boden gekotzt hat.

    Der Anspruch entsteht aus dem BGB. Für Angestellte gilt er unmittelbar, ob für Beamte andere Rechte gelten, weiß ich gerade nicht. Das müsste dann aber gesetzlich irgendwo geregelt sein.

    Das ist dann doch etwas verkürzt dargestellt. Es gibt kein grunsätzliches Recht auf bezahlte Freistellung bei Erkrankungen eines betreuungsbedürftigen Kindes! Ein Recht auf bezahlte Freistellung gibt es grundsätzlich nur bei eigener Erkrankung.

    §45 SGB 5 normiert den Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei Erkrankung des eigenen Kindes. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dann die GKV bis zu 10 Tage Krankengeldzahlung als Lohnersatzleistung, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Privat Versicherte haben keine entsprechenden Ansprüche. Darüber hinaus lässt sich aus §616 BGB das Recht ableiten, für wenige Tage auch bezahlt freigestellt zu werden, Orientierungsgrößen in der Rechtsprechung sind hier 4-7 Tage pro Kalenderjahr. Diese findet man manchmal in Kollegien salopp als "Kindkranktage" bei Beamten bezeichnet wieder.

    Der andere Hinweis von dir ist aber hier entscheidend: Der Anspruch entsteht natürlich unmittelbar und nicht erst nach Erledigung aller Dienstgeschäfte.

    Müssen Kigas nicht eine Möglichkeit haben, solche Situationen zu meistern, wenn keiner von den Eltern sofort kommen kann? Was machen die denn, wenn die Eltern z.B. Ärzte oder Polizisten oder so sind, die gerade mal nicht abkömmlich sind? Oder - so wie mein Mann - Handyverweiger

    Dann ist man gut beraten, einen alternativen Notkontakt anzugeben. Die Betreuungsverträge in Kitas weisen i.d.R. entsprechende Bestimmungen aus. Sind Notkontakte (wiederholt) nicht erreichbar oder weigern sich Eltern, ihre Kinder dann abzuholen, kann das (muss nicht) zur Beendigung des Betreuungsvertrags führen.

    Was sollte das sein, "Schwimmbegleitungen sollten im Idealfall die Rettungsfähigkeit nachweisen?" Oder "Ohrringe sollten nach Möglichkeit abgelegt werden?"Muss und soll hat schon verschiedene Bedeutungen.
    Hier trotzdem egal, wie schon gesagt.

    Mir brauchst du das nicht sagen, die Schwierigkeiten mit der Unterscheidung von "Muss", "Soll" und "Kann" scheinen andere hier zu haben. Aber ich zitiere natürlich gerne einige Beispiele aus dem genannten Erlass, die bei Nichtbeachtung nicht ganz folgenlos bleiben dürften. Das betrifft an einigen Stellen wie hier bei der Anweisung von oben die Schulleitung und an anderen die jeweiligen Lehrkräfte.

    Beispiele

    1) Benutzung von feststehenden Turn- und Spielgeräten auf dem Pausenhof : "Wenn die Geräte jedoch an unübersichtlichen oder entfernten Orten aufgestellt sind, soll eine weitere Person (..) dort Aufsicht führen". // Problematisch für die SL, wenn keine Aufsichten zusätzlich eingeteilt wurden und ein Unfall passiert

    2) Brillenträger im Sportunterricht: "Es sollen alle SuS, die Sehhilfen benötigen (...) auf (...) Sportbrille oder Kontaktlinsen hingewiesen werden" //Anschließend wird explizit auf die Sorgfaltsplicht eingegangen

    3) Schwimmunterricht: "Anfangsschwimmunterricht soll nach Möglichkeit in Lehrschwimmbecken oder in dem Beckenteil, in dem die SuS ungefährdet stehen können, erteilt werden." //In der Haut der Lehrkraft, die das umgeht und gleich in das tiefe Becken geht, weil sie denkt "Och, das wollen die zwar so, aber egal, ist ja nur ein Wunsch" möchte ich nicht stecken, wenn etwas passiert.

    Naja, das lässt sich noch etwas fortsetzen. Ich denke aber, es reicht erst einmal, um die Lästerei ad absurdum zu führen.

    Und wenn nicht, was dann? Ohne die Nennung von Konsequenzen drücken "soll" Regelungen nur einen Wunsch aus. Die Formulierung ist also zu lesen als"Bitte versuchen Sie, den Besuch ohne Unterrichtsausfall über die Bühne zu bringen. Wenn das nicht klappt, verpacken Sie es bitte so diplomatisch, dass uns die Eltern nicht wegen des Unterrichtsausfalls aufs Dach steigen."

    Es schadet sicher auch als Lehrkraft nicht, sich etwas mit Recht auszukennen, insbesondere mit dem auf Schule bezogenem Teil des Verwaltungsrechts. DIe Umdeutung eines klar definierten Begriffs in den eigenen Wunsch ist da nicht gerade hilfreich. Nur weil im Anschreiben noch keine Konsequenz benannt ist, heißt das nicht, dass etwas folgenlos bleibt. In Niedersachsen ist z.B. in einem Erlass zum Schulsport beschrieben, auf was bei der Durchführung von verschiedenen Sportarten (auch im Rahmen von Schulfahrten) so zu achten ist, ohne Konsequenzen zu benennen. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht daran halten muss, nur weil man das als "Die Behörde wünscht sich das, aber ist ja egal" liest. DIe Konsequenzen bei Fehlverhalten kann man sich dann je nach Fall im Disziplinar- Zivil- und Strafrecht zusammensuchen.

    ...du hast aber schon das Wörtchen "soll" gesehen, ja?

    Soll = "das hätten die gerne so, aber wenns nicht klappt, können die uns auch mal gern haben"

    Dir ist sicher klar, dass "Soll" juristisch gerade nicht bedeutet "Das hätten sie gerne, aber eigentlich braucht man sich nicht daran halten", sondern "Das muss so gemacht werden, außer es stehen zwingende Gründe entgegen".
    Ob die Fahrt zu einer Bildungsmesse von vielen Kolleginnen und Kollegen auf einmal einen solchen zwingenden Grund darstellt, wage ich zu bezweifeln. Hier sind Schulen wohl eher dazu angehalten, eine Art Fortbildungskonzept
    aufzustellen und selektiv Kolleginnen und Kollegen verteilt an bestimmten Tagen zu entsenden und diese intern als Multiplikatoren zu verwenden, wenn andernfalls (zu viel) Unterricht ausfallen würde.

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