Und während man am Gymnasium für jeden Mist A14 bekommt, müssen wir um jede Beförderungsstelle zäh ringen, und die ist dann am Ende meist eine A13-Stelle, und für den glücklichen Beförderten sind fortan alle Arbeitsschutzgesetze ungültig.
Ich weiß nicht, wie das bei euch in NRW ist, aber in NDS haben Gesamtschulen etwa genausoviele Stellen für das 1. Beförderungsamt wie Gymnasien. Und während die an Gymnasien zwar freier in der Zuordnung zu Tätigkeiten sind, erhalten sie keine zusätzlichen Abminderungsstunden. Das gilt insbesondere für die Fachobleute. An Gesamtschulen sind die Stellen an die Tätigkeit als Jahrgangs- oder Fachbereichsleitung mit 3 (!) Abminderungsstunden gekoppelt. Im Übrigen sind die glücklich Beförderten genau wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen in der Lage, ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich so zu gestalten, dass die entsprechenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden können.