Ernsthaft? Das habe ich ja noch nie gehört.
Das kommt bei Euch vor?
Und wie findet man heraus, ob ein abwesender Schüler krank ist und falls ja, ob er nicht bereits bei einem Arzt war? Oder ist der dann offensichtlich nicht gut genug und das Gesundheitsamt wird auch deshalb eingeschaltet?
Wg. des Arbeitgebers: ob der Angestellte sagt er habe verschlafen, den Termin vergessen, seine kranke Oma vom Busbahnhof abholen müssen - macht das einen Unterschied? Für den zählt doch letztlich auch nur, ob der Angestellte da ist oder nicht.
Das kommt äußerst selten vor, ist aber für Niedersachsen in den ergänzenden Bestimmungen zu §58 NSchG normiert (Hervorhebung durch mich):
3.3.1 Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen (Nr. 1.1) teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Schule legt in eigener Verantwortung fest, an welche Stelle in der Schule die Mitteilung zu erfolgen hat.
Es genügt generell eine mündliche, fernmündliche oder elektronische Benachrichtigung. Die Schulleitung kann auch ohne besondere Begründung eine schriftliche Mitteilung verlangen.
Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.
Entscheidender scheint mir aber auch die von CatelynStark ins Spiel gebrachte Rückmeldekette. Schulen sind dazu angehalten, bei ungeklärten (nicht unentschuldigten!) Fehlzeiten unverzüglich nachzuhaken. Das spart man sich, wenn Eltern ihre Kinder selbst krankmelden.