Gerade am Gymnasium würde man aber eher versuchen, direkt eine Musiklehrkraft zu erhalten oder durch Umschichten in anderen Fächern Musiklehrkräfte "frei" zu bekommen.
Auf Lehrkräfte ohne Fakultas greift man nur im äußersten Notfall zurück. Anders sieht das aus, wenn die Schule tatsächlich auch Latein und/oder Philosophie benötigt. Dann kann die Fähigkeit,
notfalls in kleineren Klassen Musik zu unterrichten, ein Bonus sein. Aber auch hier muss man ja sehen, dass bisher nicht einmal eine Sek I Lehrbefähigung in diesem Fach vorliegt.
Beiträge von Seph
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Die Frage ist vielmehr, ob dir das was bringt. Auch wenn du deine Elternzeit noch ausdehnst, ist es in der Regel so, dass du danach an deine Stammschule zurückkommst, außer es besteht dann definitv kein Bedarf mehr für dich dort. Dann könntest du auch an eine der umliegenden Schulen versetzt werden. Nach Ablauf von 12 Monaten erlischt nur der eigene Anspruch zur Rückkehr an die Stammschule, nicht aber die Möglichkeit des Landes, dich dennoch dort wieder einzusetzen. Wahrscheinlich ist es sinnvoller, schon einmal Versetzungsmöglichkeiten abzuklopfen.
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Ist meines Erachtens nach absolute Geldverschwendung.
Ich bin da zwiegespalten. Privat sehe ich es wie du, da die Versicherungsbedingungen häufig so hart sind, dass die RRV ohnehin kaum in Leistung geht. Dabei sind oft sowohl einfachere Erkrankungen (Erkältung usw.) als auch absehbare Erkrankungen (chronische, Allergien usw.) bereits ausgeschlossen. Dienstlich sind mir bereits einige Beispiele bekannt, in denen sie sehr sinnvoll war. Dazu gehören z.B. auch Schulwechsel, Nichtversetzungen u.ä., in denen geeignete RRV leisten. Ich biete sie meinen Schülern aber i.d.R. als Wahlleistung und nicht als Pflichtleistung mit an bzw. verweise auf geeignete Privatanbieter.
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dürfen Schulen bei Vertretungsstunden nur die Hälfte gutschreiben, weil es nicht der eigene Unterricht ist.
Konkret, 2 Vertretungsstunden, 1 wird nur angerechnet.
Das halte ich für rechtswidrig und finde die Begründung auch reichlich schräg. Gerade wenn es nicht der eigene Unterricht ist, fällt die notwendige Vorbereitung für eine sinnvolle Vertretungsstunde teils höher aus. Der Flexi-Erlass, der zwar nicht mehr in Kraft ist, aber nach wie vor der Orientierung dienen kann, macht das in 4.1 auch deutlich: "Bei der Ermittlung der Mehr- oder Minderstunden ist von den tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden auszugehen. Dazu gehören auch Vertretungsunterricht...."EIne hälftige Anrechnung könnte ich mir höchstens bei reiner Aufsicht vorstellen, bei der jede Form von Vor- und Nachbereitung entfällt. Und selbst da habe ich ein großes Fragezeichen dran.
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Frage aus reinem Interesse: Was macht die Schule mit den Minusstunden von euch? Und wie viele sind das pro Woche im Schnitt?
Das wird vor allem zum Überstundenabbau bzw. zum Aufbau einer Vertretungsreserve genutzt. Die Anzahl der Stunden hängt von der Anzahl der Kurse und damit von der Größe des entsprechenden Jahrgangs ab und kann daher pauschal nicht beantwortet werden. In Niedersachsen liegt der Klassenteiler in der Q-Phase bei 18-20 Schülern, die entsprechend mit ca. 34 Lehrerstunden ausgestattet sind. Ein Jahrgang von 120 Schülern generiert damit also ca. 200 Lehrerwochenstunden, die nach dem Abi wegfallen. Das ist natürlich nur ein grobe Näherung.
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Aber faktisch läuft es doch überall so, weil alternative Modelle nicht angeboten werden oder täusche ich mich da? Ich habe erst letzte Woche wieder ein gespräch unter Kollegen gehört, wo es darum ging, bei welcher Bank am kostenfrei ein zusätzliches Konto eröffnen könnte (ohne Kontoführungsgebühren) als Abrechnungskonto für das Schullandheim. Da wäre allen ein Schulkonto zur Abrechnung lieber, gibt es aber nicht und scheint (?) auch nicht möglich zu sein. Können wir das denn unseren Schulen gegenüber durchsetzen, dass es für derartige Fahrten/Ausflüge ein Schulkonto zur Abrechnung geben muss? (Mit anderen Worten: Wie ist die diesbezügliche Rechtslage?)
Ich persönlich halte es für rechtswidrig, dienstbezogene Gelder über Privatkonten laufen zu lassen und weigere mich auch standhaft, das zu tun. Nach der Ankündigung, die Fahrtgelder entsprechend Bar einzusammeln und im Schultresor zu hinterlegen, war dann doch auf einmal ein Schulkonto verfügbar. Das korrekte Vorgehen bzgl. Vertragsunterzeichnung und Haftung hat @Valerianus ja bereits beschrieben.
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Der 29.05.2019 war der letztmögliche Prüfungstag für die mündlichen Prüfungen in diesem Jahr. Minusstunden dürfen erst nach Ablauf des sechsten Werktags nach diesem Tag gezählt werden. Bitte beachtet den leichten Unterschied zwischen "Werktag" und "Unterrichtstag".
Das betrifft die Ferientage 31.05. und 11.06., die aber Werktage waren. Insofern dürfte der 12.06. als erster Tag mit Minusstunden stimmen. -
Es kommt meiner Meinung nach sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, und die werden (leider) im Artikel nicht so klar:
War der Fototermin längerfristig angekündigt mit dem Hinweis, dass die Bilder im Jahrbuch veröffentlicht werden? War dies dem Kollegen bekannt? Oder war das (im üblichen schulischen Chaos) eine Ad-Hoc-Aktion: "Der Fotograf ist gerade da, geh mal schnell mit deiner Klasse hin.". Dann könnte es schon eine Art "Überrumpelungseffekt" gewesen sein, wo sich der Kollege über die Veröffentlichung des Fotos im Jahrbuch nicht klar war, insbesondere wenn die Fotografin das bestätigt hat.
Dass die Umstände des Einzelfalls immer eine wichtige Rolle spielen, sehe ich auch so und lese Urteile, sofern sie veröffentlicht werden, mit Begründung gerne selbst. Aber eines möchte ich doch anmerken: Ein gestandener Kollege, der sich von einer Fotoaktion bereits überrumpeln lässt, sollte sich vlt. doch noch einmal mit seiner Berufswahl kritisch auseinandersetzen. Immerhin übt man einen Beruf aus, der in sehr kurzen Abständen klare und dennoch durchdachte Reaktionen auf unvorhergesehene Ereignisse abfordert.
Und die Message des Gerichts könnte für viele Kollegen sein: Lieber nicht im schulischen Kontext fotografieren lassen, man weiß nie, was mit den Bildern passiert!Da wiederum bin ich voll bei dir und das ist durchaus der Grund, warum ich das für mich bisher immer dankend abgelehnt habe....neben der Tatsache, dass nicht wenige sogenannte Schulfotografen einfach nicht gut als Portraitfotografen sind und das Equipment auch nicht immer die Anforderungen an gute Portraits erfüllt. Wenn ich dran denke, was ich bisher bereits für Fehlproportionen in der Abbildung und schlechter Beleuchtung gesehen habe, gerne vertuscht durch überdrehte automatisierte Filter bei der Bildbearbeitung *schauder*
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Deswegen ja auch in Anführungszeichen. Ich weiß, dass es sehr gute Gesamtschulen gibt, leider gehören die in meiner Heimat nicht dazu.Vor allem problematisch ist, wie ich schrieb, dass sie eben wenig Latein unterrichten und ich möchte nicht nur Reli und Deutsch unterrichten müssen.
Gibt es denn eine Regelung, dass die Gymnasiallehrer bevorzugt werden? Ich fand die Aussage des Fachleiters erschreckend, dass er zur Referendarin meinte, sie ist wenig Chancen auf eine Versetzung ans Gymnasium...Es gibt meines Wissens keine generelle Bevorzugung oder Benachteiligung von Lehrkräften an Gymnasien und Gesamtschulen bei Versetzungen. Entscheidender ist, ob man die jeweilige Lehrkraft an der bisherigen Stammschule noch (unbedingt) braucht und daher die Freigabe zur Versetzung ablehnt und manchmal auch wie gut die Schulleiter mit den Dezernenten vernetzt sind. Inwiefern Fachleiter mit Tätigkeitsschwerpunkt Studienseminar die Personalpolitik von Schulen beurteilen können, vermag ich nicht abzuschätzen.
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Nein, das heißt es umgekehrt nicht. Natürlich kann man sich auch an eine Gesamtschule versetzen lassen bzw. versetzt werden. Und darin liegt ja auch eine Chance wohnortnah unterzukommen. Was heißt im Übrigen "nur" eine Gesamtschule? Auch diese leisten oft gute Arbeit und unterscheiden sich zumindest in der Sekundarstufe II nicht von Gymnasien. Die Zusammensetzung der Schülerschaft in der Sekundarstufe I ist etwas anders, was sowohl Chance als auch Herausforderung sein kann. Wir haben hier vor Ort eine Gesamtschule, die den Gymnasien (leider) die Pool-A-Schüler wegschnappt, sodass die Gymnasien sich vor allem aus Pool B und C bedienen müssen.
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Also hat den "Fehler" der Kollege gemacht, indem er sich hat Fotografieren lassen? Das Gericht scheint es so zu sehen. Viele Lehrkräfte werden dieses Urteil sicherlich aufmerksam zur Kenntnis nehmen...
Gruß !
Was heißt denn "Fehler"? Das Urteil ist schlicht und einfach pragmatisch und passt zur bisherigen Rechtsprechung in dem Bereich. Insofern passiert hier auch nichts neues. Es ist nicht immer ein schriftliches "Model-Release" notwendig, auch konkludente Handlung (hier: Aufstellen für das Klassenbild) kann bereits als entsprechende Einwilligung gelten. Die Lehrkraft hat sich freiwillig bei einer Aktion auf einem Klassenbild fotografieren lassen, bei der bereits vorab bekannt war, dass die Bilder, wie in den Vorjahren auch, sowohl an Mitglieder der Klasse verkauft (bzw. lizenziert) als auch im Jahrbuch veröffentlicht werden. Die Einwilligung in die Ablichtung gilt dann auch als (stillschweigende) Einwilligung in die entsprechende Veröffentlichung.
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Wenn sie mit ihrem Vater einfach in die USA geflogen wäre, hätte das unter dem Strich weniger CO2 verursacht als der PR-Trip mit dem Segelboot.
Aber auch nur, weil ggf. 1-2 Crewmitglieder zurückfliegen...was sie ohnehin getan hätten, wenn sie wie hier eine entsprechende Trainingsfahrt für eine große Regatta durchgeführt hätten. Genauso, wie das Flugzeug mit oder ohne Greta geflogen wäre und das Segelboot ohnehin bereits gebaut war. Im Endeffekt ist das doch müßig.
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Hallo Zusammen
ich frag hier für eine Freundin. Sie ist Lehrerin in NRW und bekommt ihr Kind im Februar 2020. Nach dem Mutterschutz wollte sie zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen. Im Anschluss beginnen die Sommerferien. Sie würde in den Sommerferien kein Elterngeld beziehen. Bekommt sie dann ihr normales Gehalt?
Das kommt, wie die Vorredner bereits beschrieben haben, entscheidend darauf an, was sie nach den Sommerferien vor hat. Will sie die Elternzeit lediglich während der Sommerferien unterbrechen, um volles Gehalt zu erhalten, und nach den Sommerferien fortsetzen, wäre das rechtsmissbräuchlich. Möchte sie jedoch direkt nach den Sommerferien wieder in den Beruf einsteigen, dürfte es keine Probleme geben.
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Ausserdem geht der Trend bei uns eindeutig zum Zweithandy. Das ältere kriegt dann immer der Lehrer.
Das höre ich immer wieder und halte es für eine Urban Legend. Und selbst wenn es stimmt: dann nimmt man halt das Zweithandy bei Nutzung ebenfalls ab und denkt spätestens dann aufgrund des
fortgesetzten Regelverstoßes langsam mal über weitergehende Konsequenzen nach. -
Momentan sind wir 3 Kolleginnen und jede hat 10 Stunden in den Friseurklassen, dazu gibt es eine Vereinbarung mit der SL.Weil ich aufgrund meiner Behinderung bestimmte Anforderungen an den Stundenplan habe (nennt sich "Integrationsvereinbarung"), wollen sie die nicht umsetzen, solange ich darauf bestehe, weiterhin Friseure zu unterrichten.
Das klingt, als würden 2 Nebenbedingungen an den Stundenplan miteinander kollidieren und ggf. unvereinbar sein. Auf der einen Seite der gleichverteilte Einsatz in einem bestimmtem Fach und auf der anderen Seite zeitliche Zwänge an die Lage dieser Stunden, die andere Kolleginnen und Kollegen evtl. auch haben. Je mehr Nebenbedingungen auftauchen, desto schwieriger wird es, einen Plan zu bauen, der diese ermöglicht. Hier hilft aber letztlich nur ein Gespräch mit der Schulleitung, wie Krabappel bereits vorschlägt.
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Super Idee. Ist das eigentlich Versicherungsbetrug oder nur Verarsche des Arbeitgebers? Ich würde das Vorgehen auf jeden Fall an die große Glocke hängen, wenn mir mein Arbeitsplatz nicht so wichtig ist.
Zumindest bei gesetzlich Versicherten ist das auf jeden Fall Versicherungsbetrug (wegen der Lohnfortzahlung) und bei allen zudem natürlich auch als Verhalten des Arbeitnehmers unzulässig. Bei Angestellten kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, bei Beamten Disziplinarmaßnahmen. Da hilft es auch nicht, dass der Schulleiter das Vorgehen deckt, er leistet damit letztlich nur Beihilfe bei der Schädigung des Dienstherren.
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Mit diesen Fächern ist das durchaus aussichtsreich, den Einstieg zu schaffen. Ob man dann nach dem Referendariat eine Stelle in direkter Nähe erhält, lässt sich unmöglich genau sagen, da das entscheidend vom Bedarf der Schulen abhängt.
Tendentiell gibt es in diesen Fächern aber eher zu wenig als zu viele Bewerber. -
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p65
Schau mal in §66 Abs. 6: Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
Daraus lese ich, dass der Konrektor beratend teilnehmen darf, aber nicht stimmberechtigt ist. Als Vertreter des Kollegiums muss also jemand anderes bestimmt werden.
Ich möchte die Rechtsauffassung von @CDL und @Nitram teilen. §66 Abs. 6 regelt lediglich die Aufgaben der ständigen Stellvertretung im Fall der Absenz der Schulleiterin oder des Schulleiters. Das verbietet aber nicht, dass sich Mitglieder der erweiterten Schulleitung selbst als Vertreter der Lehrkräfte aufstellen und wählen lassen dürfen.
Andersherum haben sie immer das Recht, beratend an Sitzungen teilzunehmen, auch wenn sie nicht als Vertreter der Lehrkräfte gewählt wurden.
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darf ich fragen, welche das sind? Klingt interessant...
Ausgangspunkt war ein Gespräch mit der Klasse über Belastungssituationen im Alltag, bei dem auch Schüler rückmeldeten, dass sie nach einem Schultag in solchem Lärm total fertig sind und seitens der Schüler ebenfalls das Interesse bestand, den Geräuschpegel zurückzufahren. Neben eher klassischem Einsatz von "Lärmwächtern" analog zu Zeitwächtern in Gruppenphasen haben wir im wesentlichen vier miteinander vernetzte Maßnahmen in unsere gemeinsame Arbeit eingeführt:
-> gezieltes Training der Abfolge "konsequente Stillarbeit" -> "Austauschphase Tandems oder Kleingruppen" --> "Vorstellung, Austausch Plenum" über erst kurze, dann länger werdende Zeiträume
-> für kurze Austauschphasen konsequentes Flüstern als einzig tolerierte Lautstärke, Selbstkontrolle durch Berühren des eigenen Halses mit der Hand: beim Flüstern vibriert da nichts, beim Sprechen schon. Nach kurzer Zeit hat
bereits das rein optische Signal, die Hand zum Hals zu führen, als Erinnerung ausgereicht
-> für längere Austauschphasen Erweiterung des Raums auf Tische im Flurbereich oder draußen (muss die Raumsituation hergeben), dann kann in einem Bereich still gearbeitet und im anderen bereits gesprochen werden
-> in Plenumsphasen konsequentes zurücksetzen von "Dränglern", dadurch kein Schnippsen oder herein rufen mehr. Auch das wurde mit der Klasse vorab besprochen und gilt immer nur für den Moment. Ohne Schnippsen u.ä.
werden die betreffenden Schüler gerne sofort wieder eingebunden. -
Ich bin kein Lehrer, aber habe ausgerechnet dazu eben was auf
Youtube gesehen. Etwas das man evtl. als Lehrer/in ausprobieren könnte. Es geht um "The Good Behavior Game". Die Klasse wird während des Unterrichts in zwei Gruppen geteilt. Jene, die sich am besten (am leisesten) verhält wird am Ende belohnt. Die besonders lauten SuS reagieren auf peer pressure scheinbar eher als auf LuL.Kann in der Praxis dazu führen, dass die SuS in der "schlechten" Gruppe erst recht aufdrehen, da es ja eh aussichtslos sei, mal eine Belohnung zu erhalten. Sinnvoller scheinen mir da Zwischenschritte, die von allen Gruppen erreichbar sind und die Kriterien im Lauf der Zeit etwa strenger zu machen. Und dann ist man nah an Klassikern des Classroom-Managements dran. Ich denke da an die schrittweise Einführung echter Stillarbeitsphasen (anfangs vlt. nur 1min, dann Zeiträume ausdehnen), feste Rituale für (Zwischen-)Fragen, Austauschphasen usw.
Zur Ausgangsfrage: Mich hat in einigen Klassen vor allem die Lautstärke während Erarbeitungsphasen in Partner- und Gruppenarbeiten gestört. Das war nicht einmal böswillig von den SuS, sondern sie konnten einfach ihre eigene Lautstärke nicht einschätzen und haben sich unbewusst gegenseitig in der Lautstärke überboten. Also haben wir Mechanismen zum Selbstfeedback der Lautstärke entwickelt, danach war es sehr viel angenehmer.
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