Die Guides haben den Rettungsschwimmer laut Auskunft unseres Veranstalters - würde ja dann doch gehen, oder? Ich blicke nicht mehr durch...
Ich weiß nicht, wie das genau bei euch im Bundesland geregelt ist, ich möchte nur noch einmal deutlich daran erinnern, dass Kajak fahren auf dem Meer etwas deutlich anderes ist, als mit Schülern im Hallen- oder Freibad schwimmen zu gehen. Für NDS bin ich mir sicher, dass für den ersten Fall anders als für den zweiten kein einfacher Rettungsschwimmer (auch nicht Silber) ausreicht, sondern eine spezielle Zusatzausbildung für Kajaks notwendig ist, die 3-stufig angelegt ist.
Desweiteren gilt (in NDS) u.a. folgendes:
Zitat von Bestimmungen für den Schulsport
Für den Aufenthalt in nicht beaufsichtigten Gewässern gelten die Nummern 3.1.1 bis 3.1.9 entsprechend. Ohne eine
genaue Kenntnis des Gewässers wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Untiefen, Strömungen, Wassertemperatur darf kein
Badebetrieb aufgenommen werden.
Insofern reicht es nicht aus, wenn die Guides einfach nur Rettungsschwimmer sind, entsprechende Kenntnisse der Lage vor Ort sind ebenfalls unumgänglich und zu überprüfen. Ein blindes Vertrauen darauf, dass sie diese Kenntnisse haben, könnte als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.
PS: Wie oben schon zu sehen ist, finden sich bei uns die einschlägigen Bestimmungen hierzu weniger im Erlass zur Durchführung von Schulfahrten, sondern in den Bestimmungen für den Schulsport, zu dem eben auch sportliche Veranstaltungen im Rahmen von Schulfahrten gehören.