Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?
Ich erinnere mich an meine eigene Abi-Prüfung. Physik. Angemeldet mit 4, geschrieben 2 (weil endlich mal 2 Wochen durchgebüffelt)
Vermutungen und "anscheinend" sind nicht rechtssicher. Das kann dir auf die Füße fallen. Ist es den Terz wert?
Der objektive Beweis für eine Täuschungshandlung fehlt dir. Vor Gericht gilt: Im Zweifel für den/die Angeklagte(n).
Das ist ziemlicher Quatsch. "In dubio pro reo" gilt ausschließlich im Strafrecht und nicht etwa auch im Verwaltungsrecht.
Ansonsten spricht ein solch ungewöhnlicher Umstand zunächst durchaus für den Beweis des ersten Anscheins. Dieser ist auch hinreichend objektiv und keineswegs eine einfache Vermutung, die nicht rechtssicher wäre. Nur kann und darf dieser auch erschüttert werden, indem gezeigt wird, dass es doch zu diesem ungewöhnlichen Umstand gekommen ist ohne zu täuschen. Die reine Schutzbehauptung, man habe das halt auswendig gelernt, reicht dafür i.d.R. gerade nicht aus.
Wir hatten das z.B. mal im Seminarfach, bei dem ein für die betreffende Person extrem ungewöhnlicher Sprachstil festgestellt wurde, der keineswegs zu den sonstigen Ausführungen passte. Die Person konnte uns dann durch sehr zeitnahe Vorlage ihrer Unterlagen aus dem Erstellungsprozess zumindest davon überzeugen, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit wirklich von ihr kam und sie lediglich eine nicht angegebene Unterstützung bei der Ausformulierung in Anspruch genommen hatte.