Beiträge von Seph

    In NDS machen manche Schulen über die Ausleihgebühren sogar Gewinn. Oder wie würdet ihr es bezeichnen, wenn die Eltern Ausleihgebühren in Höhe von 40% des Neupreises der Bücher zahlen müssen, die Bücher aber nicht 2-3 sondern 5 Jahre im Umlauf sind? In der Zeit haben sie 5x0,4=2, also 200% ihres Kapitaleinsatzes wieder eingespielt. Macht 100% Gewinn bei der Bücherausleihe.

    Ich will nicht ausschließen, dass das in absoluten Einzelfällen mal vorkommt. Es gibt dazu aber schulrechtlich eine ganz klare Vorgabe: Jedes Schulbuch darf maximal (!) dreimal ausgeliehen werden. Die Entgelte dafür liegen bei einjährigen Bänden im Bereich 33%-40% des Ladenpreises.


    Dass man hier häufig die 40% und nicht die scheinbar kostendeckende Option mit 33% findet, liegt an der notwendigen Querfinanzierung von Entgeltnachlässen bei kinderreichen Familien und der Berücksichtigung sozialer Härten. Dadurch ist das Leihverfahren im Regelfall ein Nullsummenspiel.

    Es ist schon ein bisschen lächerlich, Kolleginnen vorzuschlagen, sie sollten doch gleich Kloputzen, weil sie sich für ein Gerät in ihrem Fach stark machen.

    Ebenso albern ist es, vorzuschlagen , dass Eltern sich doch irgendwo beschweren könnten, weil Frau Nachkatze kein Anlautposter hat.

    Manches ist einfach so realitätsfremd, dass es auch nicht witzig oder gar sarkastisch wäre.

    Noch einmal: das sind wohl kaum ernsthafte Vorschläge gewesen. Ich lese diese Ausführungen als derartige Übertreibungen, dass sofort klar werden sollte, wie lächerlich der Ansatz ist, Lehrkräfte für solche (und eben auch andere beim Träger liegende) Aufgaben einzusetzen.

    Meine Thesen hierzu:

    1. Wir haben keinen Lehrermangel, nur eine starke Verschiebung der AZ in die nichtunterrichtlichen Bereiche ( Konferenzen, DB‘s, Projektwochen, schlechtgemachte Weiterbildungen, Aufzeichnungspflichten, Klassenfahrten, Kommissionen etc.)

    Tätigkeiten im außerunterrichtlichen Bereich gehören zu den Kernaufgaben von Lehrkräften und sind absolut nichts neues.

    2. Diese Verschiebung führt bei einem Verhältnis von 35-40% Unterricht / 65-60 nichtunterrichtliche Bereiche zu einer starken Belastung der KuK, da ja der eigentliche Unterricht auch noch vor- und nachbereitet werden muss, eben auch in der nichtunterrichtlichen Zeit.

    Diese Verteilung ist weit neben der Realität, wie man durch eine eigene Arbeitszeiterfassung leicht ermitteln könnte. Noch immer liegt der typische Tätigkeitsschwerpunkt klar im Bereich von Unterricht und unterrichtsnaher Lehrarbeit. Das lässt sich übrigens auch leicht aus der (m.W.n. bisher größten) Arbeitszeitstudie zur Lehrerarbeitszeit in NDS von 2015 herauslesen.

    3. Die AZE muss kommen, um dieses Missverhältnis offenzulegen, indem es für den Dienstherrn teuer wird, diese Aufblähung den KuK gleichsam „ nebenbei aufs Auge zu drücken“. Denn nichts anderes passiert, da der Dienstherr genau weiß, dass diese AZ eben nich gemessen wird. Insofern ist ihm egal, dass KuK neben dem Unterricht und der dazugehörigen -völlig legitimen-Vor-und Nachbereitung noch viele andere Dinge erledigen müssen, die natürlich als Belastungen wahrgenommen werden und eigentlich hinterfragt gehören.

    Ja, diese muss kommen. Sie wird aber lediglich transparenter machen, wie die Arbeitszeit aufgeteilt (und aufzuteilen!) ist.

    Der Dienstherr muss bei Einführung der AZE wissen, dass dieser letztgenannte nichtunterrichliche Bereich wie zusätzliche Konfenzen, DB‘s etc. ihn nun richtig Geld kosten wird, da er ja nun zur AZ zählt.

    Diese Tätigkeiten zählen auch jetzt bereits als Arbeitszeit.

    Die AZE wird individuell und anonymisiert erhoben. Zugriffe auf personenbezogene Angaben sind hierbei streng geregelt, da sie ja dem Gesundheitsschutz dienen soll und nicht als Druckmittel des Dienstherrn.

    Nein, die Arbeitszeiterfassung muss gerade personenbezogen und nicht anonym erfolgen. Nur so ist eine zielgenaue Steuerung und entsprechende Fürsorge möglich.

    Der Dienstherr dürfte sich in der Folge sehr wohl überlegen, ob ihm der basale, notwendige Unterricht weniger wichtig ist als die dritte DB zum schulinternen Fachcurriculum, wenn beides als AZ gilt und gleichrangig abgerechnet wird .

    Auch wenn das immer wieder gerne vorgebracht wird: diese Tätigkeiten stehen nicht in einem unauflösbaren Widerspruch zueinander. Und noch einmal: sie zählen auch jetzt bereits beider zur Arbeitszeit.

    Warum korrigierst du überhaupt um die Weihnachtszeit herum? Diese Zeit sollte eigentlich für andere (nämlich private) Tätigkeiten genutzt werden.

    Die Vorweihnachtszeit im Dezember liegt regelmäßig noch in oder nah an der "Vorabitur"-Zeit bei uns, sodass da eine gute Reihe Korrekturen notwendig sind. Auch in der Sek I werden in dem Zeitraum (und damit noch mit genug Abstand zum Halbjahreswechsel und den damit verbundenen Zeugnissen) Klausuren geschrieben. Ich glaube kaum, dass diese Phase bei euch an der Schule bewusst mit einem geringeren Arbeitszeitumfang gestaltet wird und dafür entsprechende Arbeitszeiten in den Januar oder geballt in den Herbst verlagert werden.

    In Nds. zahlt das Land die Lernmittelfreiheit bzw. die Eltern über die Ausleihgebühren. Da ist der Haushalt der Kommune nicht betroffen.

    Es gibt in NDS keine Lernmittelfreiheit. Das Land zahlt diesbezüglich gar nichts. Das dürfen schön die Eltern erledigen.


    Unabhängig davon Quittengelee : Ich lese die weiteren Ausführungen von Tom123 vor allem als Sarkasmus und nicht als ernstgemeinte Ratschläge. Daher gibt es auch keinen Grund, darauf schnippisch zu reagieren. Denn im Kern hat er mit einer Grundaussage Recht: es kann nicht sein, dass Landesbedienstete dafür einspringen müssen, dass die kommunalen Träger ihre Aufgabe nicht hinreichend erfüllen.

    Eben. In Baden-Württemberg scheint mir zum Beispiel extrem viel Geld zur freien Verfügung vorhanden zu sein, im Osten ist das definitiv nicht so.

    Ich meinte damit, dass sich bereits im selben Bundesland die Budgets von Schulträger zu Schulträger stark unterscheiden können. Dafür muss man nur einmal über die Landkreisgrenze schauen. Ob es darüber hinaus noch klare Trends zu unterschiedlicher Ausstattung von Schulen zwischen den Bundesländern gibt, weiß ich offen gestanden nicht hinreichend sicher. Dafür war ich in zu wenig verschiedenen Schulen der Bundesländer. Die eine aus BW, die ich mal kennenlernen durfte, war jedenfalls deutlich schlechter ausgestattet als die Schulen in unserer Gegend. Aber das sagt über die landesweite Verteilung natürlich erst einmal gar nichts aus.

    Oft ist das Problem auch hausgemacht, weil die Schulleitung nicht mitspielt. Ich kümmere mich als Fachobmann um mein Fach und gebe Mängel auch weiter und schreibe regelmäßig Anträge für Gerätschaften, die wir neu brauchen oder die defekt sind. In gut 10 Jahren hat der Träger durch diese Anträge bei uns ca. 100 000 € bewilligt, außerhalb des jährlichen Budgets (das ist für Großanschaffungen nämlich gar nicht gedacht). Das klappt, weil ich da Zeit investiere und weil unsere Schulleitung sich da hinter häng und gegenüber dem Träger auch deutlich auf eine ordentliche Ausstattung besteht.

    Ich habe aber auch schon andere Schulleitungen erlebt, die das nicht wollen, die entsprechenden Anträge nicht weiterleiten und die einem erklären, man müsse mit dem Auskommen, was man hat, weil sie gegenüber dem Träger nicht unbequem sein wollen.

    Aus Perspektive des Fachobmanns mag diese Wahrnehmung zutreffend beschrieben sein, ich möchte aber zumindest erwähnen, dass es für genau diese größeren notwendigen Anschaffungen bei den Schulträgern weitere Budgetposten für die einzelnen Schulen gibt, die nicht direkt durch die Schule eigenverantwortlich verwaltet werden, sondern genau über das von dir beschriebene Verfahren abgerufen werden.


    Ja, die SL muss sich dafür mit dem Träger ins Benehmen setzen. Aber es ist nicht so, dass sich der Träger nur durch eine "unbequeme" SL dazu hinreißen lässt, entsprechende Gelder zu bewilligen. Diese sind wie gesagt bereits im Haushaltsansatz eingestellt.


    PS: Ich will aber nicht ausschließen, dass das bei den einzelnen Schulträgern auch unterschiedlich gehandhabt wird. Daher relativiere ich mal vorsichtig wie folgt: Unser Schulträger hat unserer Schule über das selbst zu verwaltende Budget hinaus weitere Budgets zugedacht, die in Absprache mit dem Träger u.a. für größere Investitionen bei Material, IT-Ausstattung, Sportausrüstung und natürlich Bautätigkeiten zu nutzen sind. Alleine das Volumen für größere Materialanschaffungen liegt dabei noch einmal in der Größenordnung des eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets. Hier weiß ich aber, dass das bei unterschiedlichen Trägern unterschiedlich ausfallen kann.

    Und weil das Arbeitsrecht Möglichkeiten bzw. den Betrug nicht immer aufdeckt, sollen Arbeitgeber:innen generell auf die per EU-Gesetz festgeschrieben Erhebung der Arbeitszeit verzichten?

    Nein, natürlich nicht. Es ist aber ein Beispiel dafür, warum das Notieren der Arbeitszeiten seitens des Arbeitnehmers noch lange nicht zu einem Anspruch auf Überstundenausgleich führen wird. Im Gegenteil dazu wird es seitens des Arbeitgebers die klare Vorgabe geben, keine Überstunden (bis auf die durch Einsatz in Vertretungen u.ä. angeordnete Mehrarbeit) aufzubauen und seine Arbeit innerhalb der Arbeitszeitvorgaben zu schaffen....so wie übrigens jetzt auch schon. Und gleichzeitig wird es die deutliche Anweisung geben, frühzeitig bei sich abzeichnenden Überschreitungen der Arbeitszeitgrenzen proaktiv mit den Dienstvorgesetzten zu beraten, was zu tun ist....so wie übrigens jetzt auch schon.

    Mich haben einige Beiträge hier wirklich gewundert – vieles davon wirkt auf mich ehrlich gesagt ziemlich realitätsfern.

    Und manche Beiträge wirken halt einfach lieblos mit KI erstellt. Sie lesen sich gut, sind aber inhaltlich weitgehend leer.


    PS: Ich habe den Beitrag gemeldet, da du - sollte er inhaltlich stimmen - keine Lehrkraft bist.

    P.S.: ich weiß ja nicht, wie es in Niedersachsen ist, aber in NRW bekommt die Grundschule einen Etat zugewiesen und dann entscheidet beim Kauf von Unterrichtsmaterialien das Kollegium der Schule (bzw. im Zweifel der Schulleiter) über die Verwendung der Gelder. Nicht der Schulträger. Der Schulträger wird also gar nicht gefragt, ob die Anschaffung von Anlauttabellen für den Unterricht für ihn relevant ist. Es ist also egal, ob es für den Schulträger relevant ist (wie du fälschlicherweise schreibst.)

    Das ist in NDS ganz genauso. Man muss vlt. dazu noch sagen, dass die zugewiesenen Schulbudgets dabei auch stark zwischen verschiedenen Schulträgern variieren können, wie wir regelmäßig im Vergleich mit Nachbarschulen feststellen müssen, die aber bei einem anderen Träger sind. Ich bin da ganz froh um unseren Träger, der uns mit einem hinreichenden Budget ausstattet.

    Und bei uns kann man sogar noch am Zeugnistag bis 23.59 Uhr Abends die Zensuren ähm Zeugnisse ändern.

    Wann werden denn bei euch die Zeugnisse gedruckt und unterschrieben? Und gibt es keine "Zeugnis"konferenzen vorab? Spätestens ab da sollten die Noten feststehen und dienen ja als Grundlage der dort zu treffenden Versetzungsentscheidungen.

    Seph hast du einen Tipp, in welcher Verordnung ich das wohl für NDS finden könnte?

    Ja klar, das findet sich im Erlass "Die Arbeit in der Ganztagsschule" unter 6.3 i.V.m. 2.12 und 3.5.


    Zitat von Die Arbeit in der Ganztagsschule

    2.12 In der Ganztagsschule sorgen Zeiten zur freien Gestaltung ebenso wie Ruhe- und Erholungsphasen für ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung.

    3.5 Ausgestaltung des Tagesablaufes - Zeit zur freien Gestaltung

    Nach Nr. 2.12 trägt die Ganztagsschule Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler über den Tag verteilt Zeit zur freien Gestaltung haben. Den Schülerinnen und Schülern ist insbesondere eine angemessene Mittagspause einzuräumen (s. Bezugserlass zu a)).

    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    Daraus geht klar hervor, was ich oben beschrieb: die Mittagspause an Ganztagsschulen gilt nach 3.5 des genannten Erlasses als "Zeit zur freien Gestaltung", deren Beaufsichtigung wiederum nach 6.3. ebenjenes Erlasses eindeutig hälftig anzurechnen ist. Der Erlass nimmt in 6.3 bei der Anrechnung der Zeiten selbst explizit Bezug auf die vorgenannten Abschnitte, in denen auch die Mittagspause geregelt ist.

    Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉

    Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?

    Ich kann das jetzt nur für NDS darstellen, aber die Mittagspause spielt ja immer dann eine Rolle, wenn an der Schule im Rahmen der Ganztagsschule auch Nachmittags Angebote/Unterricht stattfinden. Dann gilt die Mittagspause als Zeit zur freien Gestaltung der Schülerinnen und Schüler. Aufsichten in diesen Zeiten sind zur Hälfte auf das Deputat anzurechnen (hier entfällt die Vor- und Nachbereitungszeit). Andere außerunterrichtliche Angebote der Lehrkräfte sind voll anzurechnen.


    Scheinbar ist das in NRW ähnlich geregelt, wenn ich die Ausführungen von Anna Lisa richtig deute.

    PS: Um das mal zu untermauern, ein Auszug aus dem Referentenentwurf zum Umgang/Kontrollpflichten des AG mit möglichen Arbeitszeitverstößen:

    Zitat von Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des ArbZG

    (4) Wenn die Aufzeichnung nach Absatz 2 Satz 1 durch den Arbeitnehmer erfolgt und der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet, hat er durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.

    Diese Maßnahmen gibt es im ÖD bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.

    Meiner Kenntnis nach genügt das eben nicht mehr. Hab auch kurz gegoogelt, da geht das nur für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern. Hab aber jetzt nicht so die Zeit, weiter zu suchen.

    Aber ich hab gesehen, dass es die Vorgabe dazu seit 2022 gibt.
    Warum genau darf sich eigentlich ein Arbeitgeber so lange zurückhalten, das zu erfüllen? Gibts da keinen Ärger? Gleiches wie für Lehrer gilt ja auch für zB Hochschulprofessoren. Das ist doch keine kleine Gruppe.

    Weder der EuGH noch das BAG haben eine konkrete Vorgabe dazu getroffen, wie die Arbeitszeiten konkret zu erfassen wären. Und auch die letzte Änderung des ArbZG vom 23.10.2024 enthält hierzu noch keinerlei Regelung. Es gibt zwar einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des ArbZG von 2023, dieser ist aber noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingeflossen. Explizit möglich ist (jetzt und auch im Entwurf) tatsächlich das Delegieren der Zeiterfassung auf die Arbeitnehmer, aber auch dazu schweigen sich die Dienstherrn ja bislang aus.

    Zur zweiten Frage: Nein, da gibt es keinen Ärger. Bislang werden Verstöße gegen die Vorgabe zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung noch nicht geahndet...schon gar nicht bei Behörden ;)


    Es bleibt letztlich erst einmal dabei: einfach selbst schon einmal loslegen mit der Zeiterfassung und diese aktiv zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und im Falle von Überlastungen als Grundlage einer Überlastungsanzeige und damit als Gesprächsgrundlage für nötige Anpassungen nutzen. Nichts anderes wird mit einer "offiziellen" Arbeitszeiterfassung möglich sein.

    Ich habe mich nicht auf Matze, sondern auf die Aussage von S3G4 bezogen. ... wer genau liest...

    Es wäre schön, wenn du deinem eigenen Rat folgst und auch die Aussagen anderer genau lesen würdest. Dann wäre dir aufgefallen, dass auch s3g4 in keiner Weise Menschen als "ungünstig" dargestellt hatte, sondern lediglich das Vorhandensein eines Syndroms als ungünstig für den Betroffenen. Wie man sich darüber aufregen kann, ist mir ein Rätsel.

    Dir ist bewusst, dass die Hamas die Zivilbevölkerung als Schutzschilde missbraucht, um genau solche Ansichten zu verbreiten?

    Dir ist darüber hinaus bewusst, dass der 7. Oktober von mindestens Teilen der Zivilbevölkerung bejubelt wurde?

    Dass die Zivilbevölkerung die Hamas gewählt hat?

    Dass israelische Geiseln unter der Zivilbevölkerung festgehalten werden?

    Ja, ist es mir. Und dir ist bewusst, dass die humanitäre Lage in Gaza katastrophal ist, da inzwischen knapp 90% der Häuser zerstört wurden und (nach einer zwischenzeitlich vollständigen Sperrung von Hilfsgütern in diesem Jahr) noch immer wesentlich zu wenig Lebensmittel und andere Güter zur Verfügung gestellt werden?


    Dass Israel im Rahmen der Selbstverteidigung überhaupt im Gazastreifen militärisch vorgeht, ist für mich wirklich gut nachzuvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich aber, wie eine derartige Zerstörungswut und insbesondere das Abschneiden der Zivilbevölkerung von einer angemessenen Versorgung mit den absoluten Basics rein militärisch als notwendig zu begründen ist.

    Täter-Opfer-Umkehr? Israel will die Hamas, eine Terrororganisation, zerschlagen. Die Hamas hingegen würde tatsächlich einen Genozid verüben, wenn sie könnte und Israel sich nicht wehrte.

    Nein, keine Täter-Opfer-Umkehr, sondern schlichtes Völkerrecht. Die Angriffe in Gaza zielen schon längst nicht mehr nur auf die Hamas, sondern ziehen die Zivilbevölkerung unangemessen stark in Mitleidenschaft. Die Kriegsführung von Israel erfüllt insofern tatsächlich auch einzelne Tatbestände des Genozids nach Art. II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.


    Dass das bislang "nur" hart an der Grenze zum Genozid ist, liegt einzig daran, inwiefern von einer Zerstörungsabsicht auszugehen ist. Wie ein solcher Nachweis zu führen ist und wann davon auszugehen ist, ist völker(straf)rechtlich eine interessante Fragestellung, die auch in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde. Einige Aussagen auch hochrangiger Politiker und Militärs in Israel lassen aber zumindest erahnen, dass es in Teilen der Kommandostrukturen Affinitäten zu einem solchen Vorgehen zu geben scheint.

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