Stundendeputat im Rahmen einer Funktionsstelle (Abteilungsleitung, stv. SL, SL, etc.)

  • Adressaten: Alle Funktionsstelleninhaber_innen in allen Bundesländern

    Guten Tag,

    mich würde mal interessieren, wie viele Entlastungsstunden ihr für eure Funktionstelle an eurer jeweiligen Schulform erhaltet bzw. was nach eurem Wissen eure Kollegen, die eine Funktion innehaben an Unterricht zu leisten haben.

    Gerne also folgende Infos angeben:

    Bundesland:

    Schulform:

    Funktion:

    Besoldungsstufe (gerne angeben, wie viele SuS an eurer Schule sind):

    Entlastungsstunden:


    Hintergrund meiner Frage ist, dass ich von Bekannten aus versch. Bundesländern völlig unterschiedliche Antworten erhalte. Ein Kollege aus NRW bekommt bspw. nur zwei Entlastungsstunden, obwohl er eine Abteilungsleitung ist (berufl. Gymnasium). Dann kenne ich wiederum jemanden aus einem anderen BL, der entweder 10 oder 15 Entlastungsstunden bekommt.


    Viele liebe Grüße :victory:

  • Vergleichen wirst du es nur bei erreichbaren Aufgaben, Schulart und Schulgröße können.

    Außerdem hängt es natürlich auch davon ab, welchen Stellenwert eine Schule einer Aufgabe einräumt. Die Anzahl der Entlastungsstunden gibt dann vor, wie viel Zeit man ca. investieren soll. Bei zwei Entlastungsstunden wird wohl weniger erwartet als bei zehn.

    • Offizieller Beitrag

    Eigene Erfahrung:

    Bundesland: NRW

    Schulform: GY (>600 SuS')

    Funktion: stv. SL

    Besoldungsstufe: A15Z

    Entlastungsstunden: 12 (ca. ein halbes Deputat von 25,5 Stunden/Woche


    Bundesland: NRW

    Schulform: GY (>1000 SuS')

    Funktion: Koordinator eines Profils der Schule

    Besoldungsstufe: A15

    Entlastungsstunden: 1

    Quelle aus erster Hand:


    Bundesland: NRW

    Schulform: GY (>600 SuS')

    Funktion: Oberstufenkoordination

    Besoldungsstufe: A15

    Entlastungsstunden: 1-6 (nach Auskunft der BR und auf der Basis des "Pakets", das diese Aufgabe umfasst)

    Bundesland: NRW

    Schulform: GY (>1000 SuS')

    Funktion: Mittelstufenkoordination

    Besoldungsstufe: A15

    Entlastungsstunden: 0 (!) Die Begründung dafür war, dass die zusätzliche Arbeit durch die A15 abgegolten wäre. (Das empfinde ich als eine Unverschämtheit, weil das dann ja bei A16 auch als Maßstab angelegt werden müsste...)

    Generell gibt es zwei Entlastungstöpfe in NRW. Der eine ist der des Kollegiums, daraus werden z.B. auch die Korrekturentlastungen genommen. Ggf. werden hier auch Entlastungen an Koordinatoren gegeben, wenn sie Aufgaben übernehmen, für die es laut Konferenzbeschluss Entlastungen geben soll - sofern es keine Leitungsaufgaben sind.

    Der andere ist der Schulleitungstopf, über den die Schulleitung verfügt und je nach übertragenen Leitungsaufgaben dann den KoordinatorInnen anteilig Entlastungsstunden zuweisen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Vergleichen wirst du es nur bei erreichbaren Aufgaben, Schulart und Schulgröße können.

    Außerdem hängt es natürlich auch davon ab, welchen Stellenwert eine Schule einer Aufgabe einräumt. Die Anzahl der Entlastungsstunden gibt dann vor, wie viel Zeit man ca. investieren soll. Bei zwei Entlastungsstunden wird wohl weniger erwartet als bei zehn.

    Das hat mitunter weniger mit den Erwartungen zu tun als mit der "Wertigkeit", die die Schulleitung der Aufgabe beimisst. Anders kann ich mir bestimmte Bandbreiten bzw. das Beispiel mit der Mittelstufenkoordination, das ich oben angeführt habe, nicht erklären.

  • Die Wertigkeit (Zitat: Stellenwert) habe ich ja auch angesprochen.

    Anhand der Zuteilung der Entlastungsstunden kann man die Wertigkeit erkennen und sollte dann auch den Arbeitsaufwand entsprechend anpassen. Ob das so passiert, ist sicher abhängig von Persönlichkeit, Karriereplanung u.a.

    Und manche Zuteilungen der Entlastungsstunden bleiben einfach unverständlich.

  • Das hat mitunter weniger mit den Erwartungen zu tun als mit der "Wertigkeit", die die Schulleitung der Aufgabe beimisst. Anders kann ich mir bestimmte Bandbreiten bzw. das Beispiel mit der Mittelstufenkoordination, das ich oben angeführt habe, nicht erklären.

    Dass die Koordinatoren am Gymnasium teilweise keine Anrechnungsstunden bekommen, ist wohl scheinbar nicht so unüblich, ich mache gerade eine schulformübergreifende Leitungsfortbildung wo auch mehrere Koordinatoren vom Gymnasium sind, das ist da häufiger der Fall.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW:

    BASS 2024/2025 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)

    § 5 - insbesondere die VV sind interessant.

    Böse gedacht:

    Man könnte also, wenn man wollte, die Koordinatoren ausquetschen, wenn man darauf setzt, dass sie selbst die entsprechenden Verordnungen nicht kennen und/oder den Konflikt mit der SL (und ggf. mit dem Dezernat) scheuen...

  • Es scheint mir, als wäre es in SH deutlich kulanter gegenüber den Koordinatoren und Schulleitungen gehandhabt. Dass ein SL 23 Entlastungsstunden oder ein Koordinator an der Gesamtschule 9 Stunden bekommt, ist schon sehr fair in meinen Augen.

  • Ich bin Koordinator in einem drei- bis vierzügigen Gymnasium in NRW und habe keine Entlastung.

    Ich frage mich tatsächlich, wie das gehen soll. In NDS haben Koordinatoren an den Gymnasien grundsätzlich 5 Anrechnungsstunden. Je nach Geschäftsverteilungsplan können da u.U. noch innerhalb der (erweiterten) Schulleitungsrunde Stunden umverteilt werden.

  • In Thüringen gibt es gar keine Koordinatoren und erst recht keine Entlastung oder gar Beförderung dafür. Es gibt nen Oberstufenleiter, der kriegt ne A14 und je nach SL irgendwas zwischen 1 und 5 Stunden, je nach dem, wie viel Stunden sie aus Ihrem Topf locker machen wollen.

  • Wenn man Stundenkontingente, Entlastungsstunden etc. betrachtet, muss man auch immer die weiteren Rahmenbedingungen betrachten.

    Das ist ein Problem, das man auch immer wieder hat, wenn z.B. die Medien oder Politiker vergleichen, dass eine Gymnasiallehrkraft in NRW ein höheres Stundendeputat hat als eine vergleichbare Lehrkraft in NDS. Die Ausgangszahlen sind unterschiedlich. Die Zahlen der Entlastungsstunden, die einer Schule zur Verfügung stehen, die pauschal Lehrkräften zugewiesen werden, ebenfalls.

    Ähnlich ist es, wenn man die "Arbeitsbelastung", den Verdienst von Lehrkräften in Deutschland und im Ausland vergleicht. Da muss man sehr genau die verglichenen Systeme kennen, um zu wissen, wo es vielleicht zusätzlich zum "Arbeitslohn" Essensgutscheine bei Nachmittagsveranstaltungen (Dienstbesprechungen) in der Schule, tägliche zusätzliche beträchtliche Verdienste bei der Begleitung von Klassen- und Auslandsfahrten etc. gibt.

    "Gut" an der Fragestellung hier ist zumindest die differenzierte Frage nach Besoldungsstufe, Schulform und Funktion. Denn "Koordination" ist etwas, was jemand als ganz normale, nicht beförderte Lehrkraft für einen Bereich übernehmen könnte (ist unglücklich in der Wortwahl, da Missverständnisse möglich sind, kommt aber vor, z.B. "Europa-Koordinator"). Ohne Beförderung gibt es vielleicht Entlastungsstunden für diese Aufgabe. Ist jemand im ersten Beförderungsamt, dann gibt es vielleicht keine Stunden mehr, stattdessen eben etwas mehr Geld. Vergleiche sind also immer schwierig.

  • Ich bin Koordinator an einer Gesamtschule und bekomme 3 Entlastungsstunden. 2 aus dem Lehrertopf für den Zeugnisdruck/Noten einsammeln und 1 für die Unterrichtsausfallstatisik.

    Aufgaben sind Pflege von Schild/Untis und Vertretungsplanung an 2 Tagen.

  • Ich bin Koordinator an einer Gesamtschule und bekomme 3 Entlastungsstunden. 2 aus dem Lehrertopf für den Zeugnisdruck/Noten einsammeln und 1 für die Unterrichtsausfallstatisik.


    Aufgaben sind Pflege von Schild/Untis und Vertretungsplanung an 2 Tagen.

    Hier schlägt mal wieder unser Förderalismus im Bildungssystem zu. Der Begriff des Koordinators ist sehr unterschiedlich belegt. Wenn ich euren Runderlass "Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen" in NRW richtig lese, scheinen Koordinatoren im 1. Beförderungsamt (A13/A14) zu sein und dementsprechend recht ausgewählte Aufgaben zu haben. In NDS ist mit dem Begriff des Koordinators eine A15-Tätigkeit (an Gesamtschulen z.B. Sek1 oder Sek 2 Leitung oder Didaktische Leitung) gemeint.

    Weißt du zur Vergleichbarkeit zufällig wie viele Entlastungsstunden eure Didaktische Leitung oder die Abteilungsleitungen haben?

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