Beiträge von Seph

    Ich will nichts sagen, aber als Angestellte ist der Teil den ich für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen habe mit 17.4% deutlich höher, als das, was die meisten Lehrer mit Beihilfeanspruch zu zahlen haben. Wenn das auch Beamte müssten, wäre dem Gesundheitssystem auch geholfen!

    Einerseits zahlst du als Angestellte - anders als freiwillig gesetzlich versicherte Beamte - mit Sicherheit nicht selbst 17,4% Beitragssatz und andererseits scheinen dir die immensen "Beitragsanpassungen" in den privaten Krankenversicherungen im hohen zweistelligen Prozentpunktebereich in den vergangenen paar Jahren entgangen zu sein. Letztlich wird das Gesundheitssystem jetzt schon maßgeblich durch Privatversicherte quersubventioniert.

    Bei 28 Wochenstunden plus Frühaufsichten, plus Busaufsichten plus mindestens 2 Teamzeiten pro Woche habe ich das sowieso so gut wie erreicht, da habe ich noch nichts korrigiert, evtl. was schnelles vorbereitet und kopiert oder digitale Kontakte gehabt.

    Das kann man sich einreden, aber wenn man wirklich mal die Unterrichtszeiten zzgl. Pausen (die für uns ja oft keine sind) und Aufsichten einrechnet, kommt man damit noch lange nicht in die Richtung von 40 Zeitstunden (oder gar um die 46 unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Tage außerhalb des Jahresurlaubs) pro Woche, sondern landet eher um die 30 Zeitstunden. Da bleibt durchaus noch Luft für Korrekturen, Vorbereitungen u.ä.


    PS: Ich weiß das für mich persönlich zumindest aus der eigenen Arbeitszeiterfassung. Mein Tipp bleibt, genau eine solche für sich selbst auch zu führen.

    Gibt es dann eine Abordnung oder bleibt die Schule, die soviel Bedarf hatte, dass sie eine Stelle bekommen hatte, unterbesetzt und die Schule, der es zumindest rechnerisch nicht sooo schlecht ging, hat eine Stelle "gewonnen"?

    Das kann mit Abordnungen verbunden sein, aber nicht zwangsläufig 1:1 von der Schule, die eingestellen konnte. Letztlich geht es auch hier dem Bundesland darum, Lehrkräfte zu binden, bevor sie in andere Bundesländer abwandern.

    Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob wir von minderjährigen oder volljährigen Menschen sprechen. Ich mag bezweifeln, dass es in einem Bundesland eine Schulpflicht für Personen über 18 Jahren gibt. Man mag mich aber gerne korrigieren.

    Die gibt es und zwar in deinem eigenen Bundesland :) Die Schulpflicht in Niedersachsen endet erst 12 Jahre nach Schulbeginn außer in besonderen Fällen nach §70 Abs. 6 NSchG. Die Volljährigkeit bildet keinen solchen besonderen Fall. Die meisten Schülerinnen und Schüler dürften im Verlauf des 12. Schuljahres volljährig werden und können dann dennoch nicht einfach abbrechen. Die Diskussion haben wir manches Mal geführt.

    Es sind weniger die Unis als viel mehr die großen Arbeitgeber, die darauf achten, an welcher Schule das Abitur erlangt wurde.

    Das halte ich für eine Urban Legend. Viel interessanter als die Herkunftsschule wäre für Arbeitgeber eine Aussage zu Fehlzeiten, insbesondere unentschuldigten. Diese fehlen nur leider auf den Abschlusszeugnissen.

    Hier tun noch immer einige so, als wäre das Problem mit 1-2 Aufsichtspersonen mehr vom Tisch und als sei insofern die personelle Ausstattung ursächlich für den Todesfall gewesen. Auch mit 4 Aufsichtspersonen pro Klasse kann ein falsch gewähltes Setting zu einem solch tragischen Verlauf führen. Und andersherum lässt sich auch jetzt schon Schwimmunterricht rechtssicher mit 2 Aufsichtspersonen durchführen. Dass dann nicht zeitgleich alle Nichtschwimmer im tiefen Wasser sein sollten, hatten wir hier bereits mehrfach geklärt.

    Viel Spaß wenn deine Pension mit den Ansprüchen der gesetzlichen Rente verrechnet wird und dann entsprechend gekürzt, da du mit beiden Pflichtansprüchen aus öffentlichen Kassen nicht über den Höchstbetrag aus der Pension kommen darfst.
    Du bist ein Paradebeispiel wo man genau rechnen sollte um das zu vermeiden. Und dies schließt früher in Pension zu gehen als Überlegung mit ein

    Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.

    Es gibt keinen Mangel an Chemielehrkräften für Gymnasien / Gesamtschulen. Und dass Chemiker am Arbeitsmarkt so viel verdienen, ist ein Märchen.

    Aha. Das sieht die Bedarfsprognose zumindest meines Bundeslandes regelmäßig anders. Dort ist unter Fächer des dringenden Bedarfs auch in diesem Jahr wieder zu lesen:

    Ich räume aber gerne ein, dass diese unterschiedliche Wahrnehmung darin begründet sein kann, wie man den Begriff "Mangel" definiert. Es fällt bislang zumindest nicht in größerem Maßstab der Chemie-Unterricht aus.

    Das mag man in der Praxis so sehen, sollte dabei aber nicht vergessen, dass zum einen die gesamte Schulfahrt eine Schulveranstaltung ist und dementsprechend auch Bestimmungen wie ein striktes Alkoholverbot bei Schulveranstaltungen auch für eine solche Fahrt gegenüber allen Teilnehmenden gilt. Zum anderen besteht gegenüber Volljährigen zwar keine umfassende Aufsichtspflicht mehr, sehr wohl aber eine Fürsorgepflicht, die sich aus dem Schülerverhältnis ableitet.


    PS: Dass ein solches Alkoholverbot in der Praxis kaum umsetzbar ist, ist uns allen klar. Man sollte es sich hier aber nicht zu einfach machen und schulterzuckend daneben stehen.

    Dem muss ich leider zustimmen. Wenn man Kollegen aus anderen Schulen erklärt, dass man bei uns als Klassenlehrer auch mal „nebenbei“ Schüler nach §47 Absatz 8 Schulgesetz NRW nach 20 unentschuldigten Fehltagen am Stück ausschult, gucken die einen nur mit großen Augen an. So etwas wäre an ihren Schulen undenkbar.

    ...was wiederum in §47 Absatz 2 SchulG NRW normiert ist. Es ist aus guten Gründen nicht so einfach, einen noch schulpflichtigen Schüler einfach vor die Tür zu setzen. Das hat dann also nicht mit dem Unwillen anderer Schulen zu tun, sondern dass sich diese schlicht mit einem anderen Klientel beschäftigen und sich an die dazu passenden Normen halten müssen.

    Keiner entscheidet sich aus Geldgründen gegen den Lehrberuf.

    Zumindest in den Naturwissenschaften ist das durchaus eine Überlegung vieler Kommilitonen gewesen. Der Mangel insbesondere an Chemie und Physik Lehrkräften liegt nur bedingt darin, dass es in diesen Fächern generell zu wenig Studierende gäbe, sondern dass diese in der freien Wirtschaft durchaus zu besseren Konditionen unterkommen können. Wenn man jetzt noch die geringen Vorteile des Beamtentums nivellieren sollte, dann werden nicht gerade mehr Personen ins Lehramt gelockt werden.


    Aber es stimmt schon: die Bezahlung ist natürlich nicht der einzige Faktor, der die Attraktivität eines Berufs ausmacht. Egal ist diese aber mit Sicherheit auch nicht.

    Ist es tatsächlich zulässig, dass bereits Verbeamtete plötzlich in die Rentenkasse einzahlen müssen und dass ihnen gar ihre Pension gestrichen wird? Oder kann man diese Maßnahmen nur bei "neuen" Beamten ergreifen?

    Unter Umständen ja, dazu gab es bereits in den 2000er Jahren ein Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Insbesondere bei Bestandsbeamten ergeben sich daraus aber tatsächlich so große Komplikationen, dass solche Maßnahmen vermutlich eher bei Neuverbeamtungen in den Blick rücken. Dann wiederum könnten sich aber die Dienstherrn auch schlicht darauf verständigen, in Zukunft in vielen Bereichen gar nicht mehr zu verbeamten. Wie gut das funktioniert, kann man daran erkennen, dass inzwischen nahezu alle Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind.

    Den Header des Artikels empfinde ich als bodenlose Frechheit. Wie kann man denn unmittelbar diese beiden Punkte miteinander verknüpfen:

    Zitat

    Bärbel Bas kündigt ein hartes Vorgehen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Beamte und Selbstständige will die Ministerin in die Rentenversicherung einbeziehen.

    Die Planspiele, auch andere Gruppen mit in die RV einzubeziehen, gibt es ja regelmäßig. Nur wird alleine das hier nicht passieren:

    Zitat

    In die gesetzliche Rentenversicherung will Bas künftig weitere Gruppen einbeziehen. "In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern", sagte sie.

    Sie vergisst - wie viele andere Anhänger dieser Idee - mal wieder leider zu erwähnen, dass diese Gruppen nicht nur Einnahmen, sondern auch Kosten generieren.

    Oder das Protokoll wurde im Nachgang schnell geändert. Ich meine das noch nicht mal als Verschwörungstheorie, aber ich habe durchaus den Eindruck, dass viele Kollegen Formalia eher als lästiges Beiwerk denn als wichtige Dokumentation sehen.

    An gefälschte Protokolle denke ich da tatsächlich nicht, auch wenn das natürlich nicht auszuschließen ist. Die dienstrechtlichen Konsequenzen daraus wären aber sehr viel deutlicher als bei einem einfachen Versehen bei der Berechnung der Zeiten.

    (Bei uns wird einiges getan, damit dies nicht passiert. Die SL beginnt und beendet die Prüfung, damit nicht evtl. unerfahrene Kollegen einen Fehler begehen. Die "Sollzeiten" stehen vorgedruckt auf dem Papier, die tatsächliche Zeit wird dahinter eingetragen. Das war vor allem wichtig, wenn verschiedene Fächer mit verschiedenen Längen gleichzeitig in einem Raum schrieben (früher waren bestimmte Leistungskombis bei uns nicht möglich, die Fächer schrieben am selben Tag. Ich hatte einmal so eine letzte Aufsicht mit 3 verschiedenen Endzeiten und war sehr dankbar über die gute Vorbereitung meiner SL.)

    So handhaben wir das auch. In den Protokollen stehen vorbereitet bereits die jeweils passgenauen Zeiten und müssen notfalls nur um wenige Minuten geschoben werden, falls der Beginn etwas verzögert erfolgt. Zusätzlich gehen wir die Zeiten bei Beginn im 4-Augen-Prinzip noch einmal zusammen durch. Hilfreich ist auch, dass unser Kultusministerium zum Abitur eine passende Excel zur Berechnung der Zeiten zur Verfügung stellt.

    die Tochter einer Freundin hat heute Abitur GK SoWi geschrieben. Die Aufsicht hat die Prüfung 20 Minuten zu früh beendet, und es standen auch keine Angaben zu Beginn und Ende der Prüfung an der Tafel/Smartboard.

    Wenn dem so ist, dann wäre das ein schwerer Verfahrensfehler und dürfte hinreichender Grund für einen erfolgreichen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis sein. Dabei kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob die Zeiten nun sichtbar notiert waren oder nicht.

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