Beiträge von Seph

    Das war auch bisher so geplant, die Schulleitung intervenierte aber, es dürfe kein Unterricht ausfallen.

    Wenn kein Unterricht ausfallen darf oder vertreten werden kann, dann kann auch schlicht keine 8h-Veranstaltung mit vielen Lehrkräften stattfinden. In dem Fall müsste man sich auf mehrere kleinere DBs zu den üblichen Zeiten festlegen, was durchaus auch ein Modell sein kann. Es ergäbe sich dann auch eine sinnvolle Struktur durch z.B.

    Treffen A (ca. 90min) : Gemeinsamer Auftakt mit Zielbestimmung u.ä., Verteilung von Aufgaben

    Treffen B in Kleingruppen (1-2x 90min) : Arbeit in den Kleingruppen an konkreten Aufgaben/Entwicklungsschritten

    Treffen C (ca. 180 min) : Zusammenführung der Kleingruppenarbeit, Benehmensherstellung, Vereinbarung für die Weiterarbeit

    Eine andere Kollegin im Bildungsgang hatte schon auf die Ferienzeit hingewiesen, da kam aber als Reaktion nur, dass die Ferien erst am Montag beginnen.

    Die Ferien selbst sind erst einmal irrelevant. Da Samstag aber kein üblicher Unterrichtstag ist, hatten sich die Lehrkräfte hier mit Sicherheit keine Zeiten für die Arbeit freizuhalten. Das mag zu den üblichen Unterrichtszeiten anders aussehen. Insofern wird es fast zwangsläufig so sein, dass ein kurzfristig angesetzter Termin in der Schule nicht wahrgenommen werden kann, da bereits langfristige private Termine - wie eben eine bereits gebuchte Reise - dem entgegenstehen.

    Mal unabhängig davon (und das sage ich aus der Perspektive Leitung heraus) : Wie besc***** muss man eigentlich sein, einen solchen wichtigen Termin an einem Samstag einzuberufen und damit bereits in Kauf zu nehmen, dass die eine Hälfte der notwendigen Beteiligten schlicht nicht kommt und die andere Hälfte völlig demotiviert ist.

    1. Die Katholische Kirche ist - zumindest in Deutschland - keine Staatskirche.

    2. Die Frage der Frauenweihe ist eine theologische und keine politische.

    Es erschließt sich schlicht nicht, warum eine Organisation, die in Deutschland agiert, sich nicht wie jede andere an deutsches Recht zu halten habe. Seltsamerweise gilt das für die Kirchen dennoch in einigen Rechtsgebieten. Dazu gehört auch das Arbeitsrecht, indem normalerweise private Entscheidungen wie Scheidung oder Kirchenaustritt gerade nicht zur Kündigung führen dürfen.

    Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.

    Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.

    Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.

    Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.

    Das führt noch lange nicht dazu, dass man bis zum Start des Schuljahres nicht wissen kann, welche Lerngruppen man so hat. Unsere Unterrichtsverteilung steht i.d.R. auch im Frühjahr bereits weitgehend fest. Neueinstellungen sind bis dahin bekannt und die wenigen noch offenen Fragezeichen an Versetzungen führen später nur noch zu vereinzelten Veränderungen.

    Ein guter Teil der Lerngruppen läuft ohnehin durch. Wenn ich im letzten Schuljahr eine 5. Klasse in Fach x und einen 12er Leistungskurs in Fach y hatte, dann habe ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenjene Lerngruppen auch im nächsten Schuljahr wieder. Für diese kann ich dann auch den Unterricht schon vorbereiten. Ansonsten habe ich gerade im Sommer natürlich wirklich einen größeren Teil meines Jahresurlaubs liegen, sodass hier mit Sicherheit kein Leerlauf entstehen kann.

    Für alle anderen unterrichtsfreien Zeiten ist das Argument nicht feststehender Lerngruppen ohnehin nicht stichhaltig. Diese kann man ohne jedes konstruierte Problem dann sehr gut zur Vorbereitung des weiteren Unterrichts, für Korrekturen, Schulentwicklung u.v.m. nutzen. Das muss eine SL auch nicht erst separat anordnen (siehe oben: Eigenverantwortlichkeit der Einteilung zeitlich ungebundener Arbeitszeit).

    „Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.“

    Im Übrigen müsstest du, um so argumentieren zu können, deine Arbeitsleistung auch als Arbeitnehmer überhaupt erst einmal nachweislich anbieten. Versuche ruhig mal, deinen Schulleiter vor Ferien zu fragen, was du jetzt eigentlich machen sollst, da du noch zu viel Arbeitszeit offen hast und eingesetzt werden könntest.

    Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?


    Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:

    Wir befinden uns bei den meisten Lehrkräften schlicht nicht im Arbeitsrecht ;)

    Unabhängig davon beinhaltet unser Arbeitszeitmodell mit einem hohen Grad zeitlich ungebundener Arbeitszeit gerade die Notwendigkeit, ebenjene auch eigenverantwortlich einzuteilen. Das bedeutet i.d.R. gerade, dass diese an Schultagen eher länger ausfällt und an unterrichtsfreien Tagen eher kürzer. Das muss der Dienstherr nicht erst gezielt anordnen.

    An alle, die hier von "Bereitschaftsstunden" schreiben: Verstehe ich es richtig, dass diese zusätzlich zum Deputat bestehen?

    Ja klar. Das reine Deputat deckt nicht einmal ganz die Hälfte unserer Arbeitszeit ab. Es gibt kein grundsätzliches Recht dazu, den kompletten Rest der Arbeitszeit außerhalb von Schule und unerreichbar verbringen zu dürfen.

    An alle, die hier von spontaner Vertretung in Hohlstunden schreiben: Verstehe ich es richtig, dass es sich dabei um Mehrarbeit handelt und nicht um Unterrichtsverlegung?

    Vertretungsunterricht findet sinnvollerweise außerhalb des eigenen "Deputat"-Unterrichts statt...sonst müsste dieser ja ebenfalls vertreten werden. Und natürlich werden Vertretungen angerechnet.

    Bei Sek 1 Zeugnissen ist das weitgehend irrelevant, ob da irgendeine Note fehlt oder nicht. Eine Versetzung kann notfalls auch so stattfinden. Das sieht bei Abschlusszeugnissen und Halbjahresnoten der Qualifikationsphase ganz anders aus. Das gilt insbesondere beim jetzt gerade wieder anstehenden Schluss des 4. Halbjahres und der damit verbundenen Abiturzulassung, die an validen Bewertungen hängt. Mich wundert aber nach wie vor, welches Aufheben hier darum gemacht wird, dienstliche Daten auch dem Vorgesetzten zur Verfügung zu stellen. Und nein, rechtswidrig ist eine solche Anweisung mit Sicherheit nicht.

    Ich hänge mal eine Frage hier an: Wie viel Prozent des Gesamtdeputats an Freistunden/Hohlstunden/Springstunden (oder wie auch immer das bei euch heißt) sind eurer Meinung nach zumutbar?

    Rein rechtlich gibt es da (zumindest bei Vollzeitkräften) keine fixe Grenze. Alles andere dürfte individuell sehr unterschiedlich zu beantworten sein.

    Ja, hatten wir auch schon. Wenn ein Kollege verstirbt, hat die Schule ganz andere Probleme, und die Kinder haben trotzdem noch alle Abitur gemacht. Das bequeme Einsehen der Noten in solchen Ausnahmefällen ist mir die ständige Überwachung nicht wert. Bei der Schilderung des TE scheint es mir auch mehr um Kontrolle des Kollegiums durch den SL zu gehen.

    Der Begriff der Überwachung ist hier völlig fehl am Platz. Es geht nicht um Eingriffe in die Privatsphäre, sondern um eine zentrale und zeitnahe Ablage dienstlicher Daten, deren weitere Nutzung nicht nur von der Verfügbarkeit einer einzelnen Person abhängig sein dürfen. Ein solches exklusives Zugriffsrecht durch einzelne Mitarbeiter auf relevante Daten kann sich kein Betrieb der freien Wirtschaft leisten. Warum sollte das im ÖD gerade anders sein?

    Ich habe die Ref.-Bezüge (Bei mir ca. 850,- € netto) nicht als angemessen empfunden, weil die Azubis, die ich im Unterricht vor mir sitzen hatte, z.T. damals schon mehr Geld in der Tasche hatten. Da kam bei mir immer der Gedanke auf: "Und dafür hast Du jetzt studiert und zieg Jahre auf ein gutes Einkommen verzichtet?"

    Das wage ich zu bezweifeln, zumindest aus eigenem Ertrag. Die Zeit, in der Ref-Bezüge nur etwa 850€ netto ergaben, liegt deutlich über 15 Jahre zurück. Und andersherum liegen die typischen Ausbildungsvergütungen jetzt gerade einmal bei 1000-1300€ brutto....wenn man seine Ausbildung nicht gerade als Fluglotse macht ;)

    Und bei einer Software ist natürlich die Vertrauensfrage ganz ganz wichtig. Ich lade mir nicht irgendeine Software runter, der ich nicht vertraue.

    Das ist entscheidend! Das gilt natürlich auch für die schulinternen Systeme, daher ist das hier wenig verwunderlich:

    Mails an Schulleitungen geschickt (keine Reaktion)

    Leider gehen uns jetzt die Ideen aus, wie wir sonst Lehrer erreichen können, die Lust haben, die Software auszuprobieren.


    Fällt euch vielleicht noch etwas ein? Wir wären wirklich dankbar für Input!

    Hilfreich ist es mit Sicherheit, erst einmal klar zu beschreiben, um was für eine Art Software es sich eigentlich handelt und welche (Alltags-)Probleme im Job sich damit eleganter lösen lassen als bisher. Dann kann ein Forum wie dieses durchaus eine Anlaufstelle sein, um von Interessierten mal zu einer Vorstellung eingeladen zu werden. Der Auftritt auf Fachmessen wie der Didacta könnte auch ein Weg sein, das eigene Produkt einem breiten Publikum vorzustellen.

    Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.

    Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?

    Ich kann mir vorstellen, dass ein SL eine solche Mindermeinung mal vertreten haben könnte, haltbar ist sie aber nicht. Im Erlass "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" ist auch in NDS klar normiert, dass ein Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich unter Angabe des Grundes mitzuteilen ist. Ärztliche Bescheinigungen können - insbesondere bei längerem Fernbleiben - durch die SL verlangt werden. Auch das gibt keinen Freiraum, diese dann erst 5 Monate später vorzulegen. Die Schule kann eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts) festlegen, innerhalb der Entschuldigungen vorzuliegen haben. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ist die Schule darüber hinaus ohnehin zu zeitnahen weiterführenden Maßnahmen verpflichtet.

    In den Ferien kann man mit 7 Euro Ferienpass aber frei in alle Bäder (Hallenbäder nur vormittags). Das lohnt sich total für die Kinder.

    Einen solchen Ferienpass gibt es hier auch, was auch gut angenommen wird. Der gilt aber nur für Schulkinder und alleine sollten ohnehin nur größere Kinder ins Bad gehen, die bereits sicher schwimmen können. Das löst insofern leider nicht das Problem des Erlernens.

    Erstaunlich, als ich Kind war, war Schwimmbad der Freizeitspaß für Arme, wir sind nie in Urlaub gewesen und waren entsprechend 6 Wochen im Schwimmbad. Die Klientel war demnach sozial eher schwach, dachte, das wäre normal.


    Gab es zu eurer Zeit eigentlich schon Schulschwimmen in Klasse 2 oder 3?

    Ich finde das nicht so erstaunlich. Eintrittspreise von 5€ aufwärts p.P. können sich schon lange nicht mehr alle leisten und für alle diejenigen, die nicht in näherer Umgebung zu einem Schwimmbad wohnen, muss noch die Anfahrt mit einkalkuliert werden. Während in NRW die Erreichbarkeit von Bädern mit Fahrtzeiten unter 15 min für 50% der Bevölkerung (blaue Darstellung im Anhang) noch ganz gut ist, sieht das in anderen Bundesländern mit teils über 30 Minuten Fahrtzeit (rot) ganz anders aus.

    Ich widerspreche insofern, dass bei dem Urteil bzgl. des Direktors, das ich vor ein paar Wochen zitiert hatte, ein Teil der Mehrarbeit bezahlt werden musste. Es wurde aber auch teils nicht anerkannt wegen überobligatorischer Mehrarbeit.

    Das ist einfach ein wunderschönes Beispiel dafür, dass sich auch jetzt bereits die eigene Arbeitszeiterfassung anbietet UND gleichzeitig dafür, dass Überlastungen auch anzuzeigen sind und nicht einfach ohne Rückmeldung an den Dienstherrn als Mehrarbeit angesammelt werden können.

    Das sehe ich anders, der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitsschutz nicht einhält.

    Die Arbeitszeiterfassung lässt dies sichtbarer werden, die Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, da das EU-Recht gilt.

    Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt. Nur muss das eben auch geschehen. Die EU-Richtlinie sieht explizit vor, dass die Arbeitgeber die eigentliche Zeiterfassung auch an ihre Arbeitnehmer delegieren können. Sie müssen sich halt dazu äußern, wie das geschehen soll, was bisher nicht passiert ist. Aber alles, was aus einer solchen Vorgabe zur Zeiterfassung folgt, kann auch jetzt bereits aus einer eigenen Arbeitszeiterfassung folgen. Mich wundert daher, dass hier noch immer viele scheinbar keine eigene Arbeitszeiterfassung durchführen und lieber warten und meckern, bis eine solche irgendwann mal zentral vorgegeben wird.

    Also in Kurzform: Worauf wartet ihr? Erfasst eure Arbeitszeit auch jetzt bereits und steuert diese damit aktiv. Es sind alle Möglichkeiten dafür bereits vorhanden. Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine zentrale Vorgabe zur Art und Weise gibt. Das hindert uns aber nicht daran, es dennoch zu tun.

    Kann mir jemand von euch vielleicht sagen, ob ich die Schulbücher, die durch die Gesamtkonferenz beschlossen wurden, alle zwingend anschaffen lassen muss? Ich arbeite z.B. in Sachunterricht sehr ungern mit einem Lehrwerk, da ich viel mit Tafelbildern, Vorträgen etc. arbeite. Daher wäre es sehr unsinnig, die Eltern ein Buch für über 20€ und ein AH für 15€ anschaffen zu lassen, das dann kaum zum Einsatz kommt…

    Ich kenne jetzt nicht das landesspezifische Schulrecht aller 7 Bundesländer mit Gesamtkonferenzen, aber in NDS sind deren Beschlüsse durchaus bindend für alle Lehrkräfte. An den meisten Schulen dürfte die Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis über zu verwendete Lehrwerke den zuständigen Teilkonferenzen (->Fachkonferenzen) übertragen haben. Auch deren Beschlüsse sind aber bindend für alle Lehrkräfte.

    Die Lehrwerke würden dann aber i.d.R. auch über ein Leihverfahren beschafft und ausgegeben werden und gerade nicht auf Veranlassung einzelner Lehrkräfte durch die Schüler zu beschaffen sein. Das mag bei Arbeitsheften anders ablaufen.

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