Beiträge von Seph

    Die KI hat mir da wirklich weiter geholfen. War übrigens auch emphatischer.
    Vielleicht denkt der Eine oder Andere darüber nach.

    Welche sachdienliche(re) Antwort hat dir denn ein Sprachmodell zur Problemstellung geliefert? Die sachlichen Antworten auf deine Frage waren hier alle zu finden. Diese bezogen sich sowohl auf den korrekten Ansprechpartner für deine Fragen vor Ort, das Zustandekommen der Halbjahresbewertung als auch auf die Zulässigkeit einer zusammenfassenden Zwischenbewertung trotz noch nicht zurückgegebener 2. Klassenarbeit.

    Was ich mich seit 3 Seiten frage, wieso so ein Fass über Halbjahresnoten aufgemacht wird. Die interessieren wirklich niemanden, besonders bei einer 3.

    Normalerweise sind die ziemlich egal, im 10. Jahrgang (Gesamtschule) bewerben sich nicht wenige der Schüler aber mit genau diesem Zeugnis bei den Ausbildungsbetrieben. Ein "befriedigend" ist da zwar keine Katastrophe, je nach Branche spielt die Mathe-Note aber durchaus eine Rolle bei der Auswahl. Ob das hier nun zutrifft, weiß ich natürlich nicht.

    Alle Ausgleichsaufgaben wurden mit 1/2 bewertet.

    Bist du dir da wirklich sicher? Meine Schüler erzählen ihren Eltern jedenfalls nicht alle ihre Teilnoten. Das gilt insbesondere für den Bereich der Sonstigen/Mündlichen Mitarbeit.

    Wenn dir natürlich wirklich alle Teilbewertungen vorliegen und diese wirklich alle "gut" und "sehr gut" waren, dann kann ich nachvollziehen, warum sich über ein "befriedigend" im Halbjahreszeugnis gewundert wird. Dabei kann aber eigentlich nur die Fachlehrkraft selbst aufklären und nicht wir hier im Forum.

    Verstehe ich nicht, sorry.

    Ok, kein Problem. Ich gehe kurz darauf ein:

    Dass sie die mündliche Mitarbeit durch schriftliche ersetzt - und schriftlich ist sie 1-2.

    Ein Nachteilsausgleich, der Teile der "mündlichen Mitarbeit" durch "schriftliche Mitarbeit" ersetzen lässt, zielt nicht auf die schriftlichen Klassenarbeiten als eigenständigen Leistungsbereich ab, sondern ersetzt innerhalb der "mündlichen Mitarbeit" Unterrichtsbeiträge u.ä. als Grundlage der Bewertung durch schriftliche Beiträge wie kurze Tests, Ausarbeitungen u.ä. Mich wundert daher schon, dass es keine solchen gegeben haben soll.

    Dabei ist mir aufgefallen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden gemäß § 5 Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten werden kann und die wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Da Lehrkräfte nach Dienstschluss nicht den Aufenthaltsort der Klasse verlassen dürfen, entstehen auch faktisch Bereitschaftszeiten.

    Dann liegt ein klassischer Planungsfehler bei der Konzeption der Fahrt vor. Allen Unkenrufen zum Trotz lassen sich Fahrten durchaus so planen, dass Ruhezeiten und die wöchentliche Maximalarbeitszeit eingehalten werden können. Eine Maßnahme hierfür kann das Bündeln mehrerer Klassen und die damit verbundene Rotationsmöglichkeit von Einsatzzeiten mehrerer Lehrkräfte sein. Damit haben wir tatsächlich ganz gute Erfahrungen gemacht.

    Zudem frage ich mich, warum es trotz klarer Urteile des EuGH (2019) und des BAG (2022) bisher keine verbindliche Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt. Wird dieses Recht irgendwo in Deutschland bereits von einer Lehrkraft eingeklagt? Wie seht ihr das?

    Keiner Lehrkraft ist es verboten, bereits jetzt eine eigene Arbeitszeiterfassung durchzuführen und daraus Maßnahmen zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit abzuleiten. Es fehlt bislang schlicht ein zentral organisiertes Verfahren, an das sich alle zu halten haben.

    Die Eltern der Klasse fragen sich schon lange, wann denn die KA 2 zurückgegeben wird. Ich als Pflegschaftsvorsitzende habe heute nochmals für alle nachgefragt.
    Was ist SoLei?

    Die Mathe-Lehrkraft ist dauerhaft erkrankt und nicht zu sprechen.

    In dem Fall kann das schlicht noch etwas dauern. Die Mathe-Lehrkraft wird die Korrektur und Rückgabe der KA wohl kaum im Krankenstand vornehmen können.

    Die SL war beim Gespräch zickig (Wortlaut: Man kann Noten auch ohne die zweite KA geben).
    Wie seht ihr das?

    Das ist natürlich korrekt, was du als Lehrkraft aber selbst wissen müsstest. Das gilt insbesondere, da das Halbjahreszeugnis ohnehin nur einen Zwischenstand ausweist.

    Dass man auf fachfremden Unterricht i.d.R. eher weniger Lust haben dürfte, finde ich nachvollziehbar und geht vermutlich allen so. In der Praxis wird dafür meist nach Präferenzen geschaut und eben nicht Leute in ihre persönlichen Hassfächer geschickt. Die Ausgangsfrage war aber eigentlich eine andere. Daher in Kurzform:

    1. Nein, von einer fachfremden Person ist mit Sicherheit kein super durchdidaktisierter Unterricht zu erwarten und das ist auch nicht unbedingt schlimm.

    2. Ja, von einer fachfremden Person ist zu erwarten, dass sie sich nach bestem Wissen und Gewissen auch in andere Fächer und Themenbereiche einarbeitet und diese möglichst brauchbar vermittelt.

    3. Nein, aus einer persönlichen Abneigung lässt sich kein Rechtsanspruch auf Nichteinsatz in diesem Fach ableiten. Das gilt auch für fachfremden Einsatz.

    4. Ja, eine SL tut gut daran, Lehrkräfte nach Präferenzen einzuteilen.

    ich habe es verstanden, ich bin im Unrecht, es ist mir unerklärlich wie man davon ausgehen kann das es normal ist, dass man in unserem Beruf einfach mal 1 Tag in der Woche daheim bleibt. Die Probleme sind in der Schule! Was macht ein AL denn den ganzen Tag anders wie ein normaler Lehrer? Den freien Tag sollte man generell verbieten und die Stunden auf 5 Tage verteilen, in Vollzeit! Wenn aber schon freie Tage entstehen, dann aber fair für alle Mal. Was ist denn an meiner Ansicht falsch?

    Ich bin mir relativ sicher, dass ich dir weiter oben bereits sachlich erklärt habe, warum unterrichtsfreie (nicht freie!) Tage bei Funktionsstelleninhabern einerseits wesentlich einfacher im Stundenplan darstellbar sind und andererseits auch sachlich gerechtfertigt sein können. Unsere SL hat sogar 4 unterrichtsfreie Tage in der Woche. Ich glaube, die SL arbeitet dennoch etwas mehr ;)

    Ich frage mich, ob dies auch bei Beschäftigten ohne Qualifikation der Fall ist? Könnte so ein "Ein-Fach"-Lehrer bei Aufnahme einer A14/E14-Stelle indirekt befördert werden? Ein "Glitch" im System :ohh:

    Nein, eine Beförderung findet ja gar nicht statt. Es geht ausschließlich um die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und eine damit verbundene ebenfalls vorübergehende persönliche Zulage. Davon völlig unbenommen kämen für die kommissarische Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in der Praxis auch eher selten Beschäftigte ohne Qualifikation in Frage.

    Ich kann jetzt nicht für berufsbildende Schulen sprechen, aber bei uns ist die Ansprechbarkeit für das Kollegium und auch Schüler durch z.B. Anwesenheit im Lehrerzimmer, durch offene Bürotür, durch Tür-und-Angel-Gespräche extrem wichtig. Einen regelmäßigen dauerhaften HO-Tag fände ich hier sehr unpassend. Kontakt per Telefon oder Mail ersetzt das nicht mal ansatzweise.

    Genau diese permanente Ansprechbarkeit sorgt gleichzeitig dafür, dass kaum über das Tagesgeschäft hinaus gearbeitet werden kann. Das steht aber auch nicht im Widerspruch zueinander. Natürlich ist die Ansprechbarkeit der Mitglieder der erweiterten SL wichtig. Das muss aber nicht jedes Mitglied an jedem Tag oder zu jedem Zeitpunkt sein. Unser Kollegium erhält einen regelmäßig aktualisierten Präsenzplan der SL-Mitglieder und kann genau sehen, wer wann verlässlich ansprechbar ist. Zum einen betrifft das für jedes einzelne Mitglied nach wie vor einen Großteil der Zeiten in der Woche und zum anderen ist zu jeder beliebigen Zeit immer jemand aus der erweiterten SL-Runde greifbar.

    Vielen Dank für das Update. Tatsächlich verträgt sich die "frische" Übernahme einer A15-Tätigkeit nur schwer mit gleichzeitiger Elternzeit und kaum Präsenzmöglichkeiten. Was mich aber etwas wundert, ist die Reihenfolge der Abläufe. Warum stand denn bereits ein UB an, wenn es noch gar keine Ausschreibung gab? Und wird die Beurteilung für A15-Stellen bei euch echt nur intern durchgeführt?

    Hier wäre das ein geschlossener Tag unter Beteiligung der übergeordneten Behörde mit UB, Gespräch zum Amt, Dienstbesprechung o.ä. hintereinander weg. So ein Termin rutscht dann auch nicht durch. Aber das mag wieder Bundesland- und vlt. sogar schulformabhängig zu sein.

    Mit dem PR scheint da wirklich nichts zu gehen, seit Jahren nicht... es sind nur noch zwei Personen und diese völlig resigniert.

    Ich entnehme den meisten Postings nun aber, dass ihr sieben Vollzeitstellen komplett ohne U. auch als "schräg" empfindet?

    Nicht nur "schräg", sondern offen gestanden unvorstellbar. In NDS stünden schlicht nicht ansatzweise genug Entlastungsstunden zur Verfügung, um so etwas zu realisieren. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass HH da so erheblich besser ausgestattet sein soll. Von der Problematik, alle Entlastungsstunden der SL-Runde zuzuschanzen, spreche ich da noch gar nicht.

    einen freien Tag bekommen einfache Lehrer nur gelegentlich in Vollzeit, ansonsten musst du Stunden reduzieren und auf Gehalt verzichten. Die AL haben den freien Tag immer und bekommen A15, darum geht’s, nicht um Neid?

    Noch einmal: die Abteilungsleiter haben an diesem Tag nicht frei, sondern lediglich keinen Unterricht. Mit Blick darauf, dass sie für ihre zusätzlichen Aufgaben ohnehin weniger Unterricht erteilen, ist das auch vollkommen nachvollziehbar. Irgendwann müssen sie die zusätzlichen Aufgaben ja mal erledigen. Und das muss nicht zwingend vor Ort sein.

    Ein unterrichtsfreier (nicht: freier!) Tag ist nun einmal erheblich einfacher zu realisieren, wenn ohnehin weniger Pflichtstunden zu erteilen sind. Das hat gegenüber anderen Kollegen nichts mit "unfair" o.ä. zu tun.

    Das finde ich tatsächlich schwierig. Eine Bündelung nahezu aller Aufgaben auf nur wenige Personen führt fast zwangsläufig zu Kollisionen bei der zeitlichen Priorisierung von Aufgaben und spätestens bei Ausfall einer Person zu sehr großen Problemen. Sinnvoller ist es, Aufgaben, die nicht explizit Leitungsaufgaben sind, ins Kollegium zu verteilen und dort an passenden Stellen mit Entlastungsstunden zu arbeiten.

    Danke für die Antworten. Dann sehe ich das wohl zu engstirnig. War sehr erkenntnisreich für mich, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann weshalb man einen Tag zu Hause bleiben muss

    Stell dir einfach mal vor, du willst gerade einen Stapel Klausuren korrigieren und alle 10 Minuten kommt jemand ins Zimmer geplatzt und will "nur mal kurz eine Frage" stellen. Dann lässt sich vermutlich schnell nachvollziehen, warum bestimmte Tätigkeiten einen längeren ununterbrochenen Zeitraum benötigen. Nur geht es bei Abteilungsleitungen nicht nur um Korrekturen, sondern um eine ganze Reihe anderer Tätigkeiten, die ein ununterbrochenes Arbeiten erfordern, welches man in der Schule vor Ort aber nur sehr schwer umsetzen kann.

    Danke für die Einschätzung, das kann ich nachvollziehen, aber strategisch arbeitet bei uns die Schulleitung und andere Funktionsstellen?

    Dafür kenne ich mich mit dem Stellenprofil der Abteilungsleitung an einer Berufsschule zu wenig aus. Ich selbst bin aber an einer allgemeinbildenden Schule weitgehend für eine "Abteilung" zuständig und da ist einiges an strategischer Arbeit zu erledigen. Dazu kann das Ausschärfen eines Schulprofils, die Vernetzung mit externen Partnern, die interne Weiterentwicklung von Konzepten u.v.m. gehören. Das kann ich mir auch als Anforderung an Abteilungsleitungen in Berufsschulen vorstellen.

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