Ich weiß nicht, wie streng das bei euch gehandhabt wird, aber bei uns würde dieses organisatorische Versäumnis nichts groß an einer etwaigen Beförderung auf A15 ändern. Da kenne ich zu viele Fälle von geschossenen Böcken ganz anderen Kalibers, die davongekommen sind. Leider.
Ein solcher formaler Fehler würde sich beim eigentlichen Beurteilungsverfahren schon deutlich auf die Beurteilung des Kandidaten auswirken, wären dadurch doch ernste Zweifel an der zu beobachtenden Leitungs- und Führungskompetenz begründet. Außerhalb des Verfahrens halten sich die Auswirkungen natürlich in Grenzen. Ob sich das insgesamt auf die Besetzung der Stelle auswirkt oder nicht, hängt stark vom Mitbewerberfeld ab.
Ohne annähernd gleich starke Mitbewerber wird ein solcher Organisationsfehler mit hoher Sicherheit noch nicht zu einer Nichtbesetzung führen. Das sieht bei annähernd gleich starken Mitbewerbern anders aus. Hier kann ein solcher Fehler das entscheidene Zünglein an der Waage sein.