Vom Waldorflehrer zum Förderlehrer?

  • Können Waldorflehrer eigentlich ihr „Lehramt wechseln“ bzw. als Quereinsteiger als Förderlehrkräfte an Sonderschulen arbeiten?

    (Frage aus Interesse)

    Soweit ich weiß studieren Waldorflehrer einen sogenannten „Master of Arts“ statt den „normalen“ „Master of Education“


    Lieben Gruß Melli :uebel:

  • Wenn es eine passende Sondermaßnahme in irgendeinem Bundesland gibt problemlos. Hier in BW gehe ich nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon aus, dass das nicht möglich wäre.

    Um welches Bundesland geht es dir denn und warum folgt auf deinen Namen ein Kotzsmiley?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für Waldorfpädagogen reicht irgendein Bachelor + Waldorf Master. Es würde mich schon sehr wundern, wenn jemand mit einem Bachelor in Sinologie und einem Waldorf Master eine Möglichkeit hätte, ohne weiteres Studium zum Förderschullehrer "umzuschulen". Da fehlen sämtliche fachlichen Voraussetzungen. Mit erstem Staatsexamen im Förderschullehramt steht der Weg ins Referendariat offen, um Lehrer zu werden.

  • Können Waldorflehrer eigentlich ihr „Lehramt wechseln“ bzw. als Quereinsteiger als Förderlehrkräfte an Sonderschulen arbeiten?

    (Frage aus Interesse)

    Soweit ich weiß studieren Waldorflehrer einen sogenannten „Master of Arts“ statt den „normalen“ „Master of Education“

    Das hängt stark von den ursprünglichen Qualifikationen ab, wenn man mal das Label "Walddorflehrer" streicht. Dabei gibt es durchaus auch Personen, die ein 1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt abgeschlossen haben und dann natürlich auch die Voraussetzungen für ein Lehramt an staatlichen Schulen erfüllen. In einzelnen Bundesländern mag es für diesen Personenkreis auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehramt Sonderpädagogik geben. In NDS wird das als berufsbegleitende Qualifizierung über 18 Monate für Lehrkräfte mit bereits vorhandener Lehrbefähigung für eines der anderen Lehrämter per Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt angeboten. Zugangsvoraussetzung ist aber wie gesagt eine bereits bestehende Lehrbefähigung, also letztlich das 2. Staatsexamen) und eine sehr gute aktuelle dienstliche Beurteilung.

    In Form einer befristeten Einstellung (Vertretungstätigkeit) reichen teilweise auch geringere Qualifikationen aus. Für NDS im Bereich der Förderschulen sind das mindestens ein Bachelor- oder Masterabschluss mit Bezug zu mindestens einem zuordenbaren Unterrichtsfach.

  • Das ist jetzt der dritte Thread, den die TE zu irgend einem mehr oder weniger schrägen Diskussionsanlass zum Thema "Lehrkraft werden" aufmacht, in den ersten beiden Threads hat sie sich nach dem Eröffnungspostig nicht mehr beteiligt.

    Ich habe den Eindruck, hier möchte jemand nur andere Forenteilnehmer beschäftigen, bei ernsthaftem Interesse am Thema würde man ja mal auf Nachfragen antworten oder genauere Informationen liefern.

  • Dabei gibt es durchaus auch Personen, die ein 1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt abgeschlossen haben und dann natürlich auch die Voraussetzungen für ein Lehramt an staatlichen Schulen erfüllen. In einzelnen Bundesländern mag es für diesen Personenkreis auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehramt Sonderpädagogik geben.

    Es kommt immer auf den Bedarf an. Da ist dann vieles möglich, was man für undenkbar hält.
    Ich habe als Lehrer mit Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 10 Jahre an einem SBBZ ESE gearbeitet, dort im Angestelltenverhältnis analog A12 verdient. Die KuK mit Studium der Sonderpädagogik waren und sind nach A13 besoldet. Dies liegt an deren Qualifizierung für Begutachtungen und in speziellen Studieninhalten im medizinischen Bereich, die wir GHS-KuK nicht haben. Nach Schließung der WRS-Hauptschulstufe war ich nochmal an ein SBBZ Lernen teilabgeordnet - dabei wurde meine Qualifizierung durch die langjährige Tätigkeit am SBBZ ESE unterstellt.

    Die Tätigkeit am SBBZ ist nicht trivial - in den 10 Jahren hatte ich mehrere berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen besucht, auch mit Themenbezug zu psychischen Krankheiten. Meine Kenntnisse aus dem Studium mit Pflichtseminaren zu Pädagogik, Psychologie und Soziologie waren für die Tätigkeit an dieser Schulart ebenfalls hilfreich.

    KuK, die aus Waldorfschulen an ein SBBZ gewechselt sind, waren mir dort nie begegnet und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dies als Qualifikation genügt.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Natürlich genügt es als Qualifikation nicht, einfach an einer Waldorfschule beschäftigt gewesen zu sein. Auch an diesen gibt es allerdings auch grundständig als solche ausgebildete Lehrkräfte, welche wiederum im Rahmen einer entsprechenden Weiterbildung auch eine Qualifikation für das Lehramt Sonderpädagogik erlangen können. Für NDS hatte ich den Weg und die Quelle einer solchen Qualifizierungsmaßnahme bereits aufgezeigt.

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