Beiträge von Seph

    Sicherlich. Ich kann aber im Zweifelsfall nichts "verbieten", sondern höchstens im Nachgang mit Maßnahmen belegen - darum ging es mir.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, was du in dem Zusammenhang mit "verbieten" meinst. Ich kann auch keinen Schüler (egal ob nun minder- oder volljährig) effektiv davon abhalten, das Schulgelände zu verlassen oder sein Handy zu nutzen. Und dennoch ist das in Schulen i.d.R. verboten und wird entsprechend sanktioniert. Dasselbe gilt natürlich auch für den Konsum von Rauschmitteln im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

    Und wenn selbe Klasse, oder selbe Lerngruppe (WP1, WP2, …) da wenigstens den Lerngruppenwechsel erwirken.

    Ansonsten kann man zumindest schulintern eine Art "Schutzzone" schaffen. Wir haben in einem Fall sexueller Belästigung (neben anderen Maßnahmen) dem Täter ein Betretungsverbot für bestimmte Bereiche (z.B. einen Aufenthaltsraum für die Schüler) ausgesprochen, sodass die anderen sorgenfrei ihre Pausen auch im nicht ununterbrochen beaufsichtigtem Bereich verbringen konnten.

    Bei Erwachsenen? Nee 🤔

    Wir haben auch Alkohol auf der Weihnachtsfeier und auf dem Schulfest und am Chaostag. Kein Massenbesäufnis natürlich, aber ein Verbot wäre auch irgendwie komisch.

    Nur weil man mit Volljährigen unterwegs ist, dürfen die im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht auf einmal alles machen was sie wollen. Eine gewisse Verantwortung hat man als begleitende Lehrkraft auch für die volljährigen Teilnehmenden.

    Grundsätzlich ist hier in NRW ein Sprung direkt in die Ordnungsmaßnahme des Verweis von der Schule extrem schwierig und rechtlich nur in sehr begrenzen Ausnahmefällen möglich. Aus den unzureichenden Infobruchstücken zum Fall: keine Chance.

    Die Einschätzung teile ich. Ohne die Schwere der dargestellten Tat relativieren zu wollen, reicht das für einen Verweis von der Schule wohl eher nicht aus. Aber diese Art von Einschätzung muss am konkreten Einzelfall unter Einbezug aller relevanten Informationen vor Ort erfolgen und kann hier im Forum keiner von uns hinreichend einschätzen.

    LehrerinHessen Dass unabhängig von möglichen Disziplinarmaßnahmen innerhalb der Schule auch noch Strafanzeige gestellt wurde, halte ich für völlig richtig und wichtig.

    Wieso, werdet ihr Monarch noch nach den Tabellen von 2020 besoldet? Jetzt kommt das ALLES auf den Tisch!!!!

    Nein, das nicht. Aber NDS gehört ganz offensichtlich zu den Bundesländern, die in allen Besoldungsstufen die nahezu niedrigsten Besoldungen aufweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn man die möglichen Familienzuschläge mitberücksichtigt. Ich bin da gerade selbst etwas überrascht, was auch in den östlichen Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg oder Thüringen da noch drin ist. An den mittleren Lebenshaltungskosten kann das jedenfalls nicht liegen :staun:

    Wäre es nicht interessant, wenn wir alle unser Netto Gehalt hier veröffentlichen würden? Darf man das? Mit Angabe bestimmter Merkmale wie Verbeamtung Ja/Nein, Steuerklasse etc.

    Würde auch den Anfang machen.

    So interessant finde ich das nicht. Das mag aber auch daran liegen, dass die Gehälter und Besoldungen im öffentlichen Dienst hinreichend transparent sind. Und wenn du dich hier etwas durchs Forum wühlst, wirst du auch einige Quervergleiche dieser Zahlen zur freien Wirtschaft wiederfinden, auch wenn diese teils stark von Vorurteilen verfärbt sind.

    Logge dich aus und öffne eine Flasche Rotwein!

    Ich glaube, das mache ich jetzt wirklich bevor ich noch ganz den Glauben in die verantwortungsvolle und rechtskonforme Durchführung von Abschlussprüfungen an allen Schulen verliere *seufz*. Ich probiere es morgen wieder ;)

    Haubsi1975 Dann hoffentlich mit einem Update zu einer Stellungnahme der SL zur rechtskonformen Durchführung eurer Abiturprüfungen.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.

    PS: Als verbeamtete Lehrkraft wärst du übrigens verpflichtet (!), gegen eine solche rechtswidrige Anweisung zu remonstrieren und die SL um eine rechtskonforme Abänderung des Vorgehens aufzufordern.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.

    :autsch: Ich weiß gar nicht, was wir hier noch tun sollen, als deutlich darauf hinzuweisen, dass das nicht rechtskonform ist und ihr euch als Schule dadurch deutlich angreifbar macht. Das ist tatsächlich ein grober Fehler in der Durchführung des Prüfungsverfahrens.

    Ich habe oft zwei Leistungskurse, Kollegen auch. Unsere SL versucht es zu verteilen, aber mancher möchte auch zwei.

    Ich mag das persönlich auch sehr. Leistungskurse mit nahezu durchweg lernwilligen Oberstufenschülern sind für mich wesentlich entspannter als der Unterricht in den "kleineren" Klassen der Unter- und auch noch Mittelstufe. Dafür nehme ich das etwas höhere Korrekturpensum gerne in Kauf.

    Ja, aber die macht ja nichts. Verantwortlich ist bei "uns" dezidiert der Bildungsgangverantwortliche. Aber der hält sich ja immer aus allem raus. Wie gesagt, in der Verordnung steht ja auch, dass der Bildungsgangverantwortliche alles zu kopieren hat. Als ich das im Team ansprach, meinte der eine Kollege müde lächelnd: "Das kannst du ihm (dem Bildungsgangleiter) ja gerne sagen, er wird es aber schlichtweg nicht machen."

    Die SL ist als vorsitzendes Mitglied der Prüfungskommission verantwortlich für Planung und Durchführung des Abiturs. Insofern kann hier auch (schriftlich!) um Klarstellung der Berufung von Erst- und Zweitkorrektur ersucht werden. Spätestens in Verbindung mit der Ankündigung bei der Anfrage, man gehe ohne Berufung sonst guten Gewissens davon aus, in diesem Jahr nicht im Abitur eingesetzt zu sein, wird wohl etwas Bewegung in die Sache kommen.

    PS: Dafür kannst du nichts, aber ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig professionell Prüfungsverfahren an so manchen Schulen durchgezogen werden. :autsch:

    Da beginnt es doch aber eigentlich auch schon "schwammig" zu werden - wer ist denn die zuständige Fachlehrkraft? Bin ich das für meinen Leistungskurs oder sie für ihren Leistungskurs - oder bin ich das dann nicht doch für alle, weil ich einen Teil aufgesetzt habe? Ich vermute, Ersteres ist gemeint, oder?

    Die zuständige Fachlehrkraft ist zunächst diejenige, die den jeweiligen Kurs unterrichtet. Wenn ich deinen Startbeitrag richtig deute, dann gibt es eine junge Kollegin A, die einen der Kurse alleine unterrichtet (und dann auch dafür als zuständige Fachlehrkraft im Regelfall die Erstkorrektur übernimmt, es sei denn, die SL (!) bestimmt das anders) und es gibt dich (H) und einen weiteren Kollegen B (?), die gesplittet den anderen Kurs unterrichten. Hier wirst entweder du oder B die Erstkorrektur übernehmen müssen. Auch das muss im Zweifelsfall aber die SL bestimmen.

    Nicht in Ordnung wäre es hingegen, wenn ihr euch die Arbeit insofern aufteilt, dass jeweils einzelne Teilaufgaben korrigiert werden und dann entsprechend mehrere Personen für die Erstkorrektur verantwortlich sind. Entsprechende Pläne lassen sich aus deinen Beiträgen hier jedenfalls herauslesen, wenn von einer Aufteilung der Abiturarbeiten nach Anteilen die Rede ist.

    Stünde irgendwo eine veranschlagte Minutenzahl, hätte ich das schlechte Gefühl definitiv nicht mehr.

    Das sehe ich auch so. Wenn mir jemand mitteilen würde, ich hätte für die Korrekturen nur 8min Zeit pro Arbeit, dann sehen meine Arbeiten halt auch so aus, dass sie in 8min korrigierbar sind. Oh wartet....das tun sie (zumindest teilweise in der Mittelstufe) ;)

    Es ist deine Dienstpflicht Korrekturen durchzuführen und auch Kollegialität (zumindest bei Beamten) gehört dazu. Wenn ihr euch nicht einig seid, dann entscheidet die Schulleitung. Ob das Sinn macht, ist natürlich deine Entscheidung.

    Nein, wie schon weiter oben dargestellt, hat die SL im Abitur so oder so zu entscheiden, wer die Korrekturen zu übernehmen hat. Und das nicht erst, wenn sich die Lehrkräfte uneinig sind. Der Ball liegt also bei der SL.

    Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13

    Das halte ich für einen Fehlschluss. Das fängt damit an, dass es (ich habe es gerade nur für NDS geprüft) bei uns in der Laufbahnverordnung überhaupt keinen "gehobenen Dienst" gibt, sondern eine "Laufbahngruppe 2", zu der es ein "1. Einstiegsamt" (früher: gehobener Dienst) und ein "2. Einstiegsamt" (früher: höherer Dienst) gibt. Mir sind inzwischen eine ganze Reihe von Personen bekannt, die aus dem 1. Einstiegsamt schrittweise in Besoldungsgruppen A14-A16 aufgestiegen sind. Dazu gehören in NDS z.B. Schulleitungen größerer Schulen (insbesondere der Gesamtschulen), Didaktische Leitungen, Fachmoderatoren oder Dezernenten. Von "Ende der Karriere" bei A13 konnte bei all diesen Personen keine Rede sein.

    Ich glaube, zur Korrektur ist jetzt alles gesagt.

    Das glaube ich nicht. Ich habe den Thread jetzt einmal komplett überflogen und wundere mich, dass hier scheinbar noch nicht einmal wirklich in die Abiturprüfungsordnung für RLP geschaut wurde. Denn Moebius hat mit seinen Hinweisen auf das Verfahren zur Festlegung der Verantwortlichkeiten im Abitur völlig Recht. Diese gibt es nicht nur in NDS, sondern nachvollziehbarerweise auch in RLP. Mal in Kurzform:

    1) Die schriftlichen Arbeiten werden von der zuständigen Fachlehrkraft beurteilt und bewertet (Erstkorrektur). Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, dann bestimmt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (i.d.R. also der SL, vgl. §5 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP) eine andere Fachlehrkraft hierfür. (vgl. §20 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP).

    2) Die Zweitkorrektur erfolgt ebenfalls durch eine vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission bestimmten Fachlehrkraft (vgl. §20 Abs. 2 Abiturprüfungsordnung RLP).


    Haubsi1975

    Eine Aufteilung der Erstkorrektur ist schlicht nicht vorgesehen und halte ich ebenfalls für rechtswidrig. Die Abiturprüfungsordnung ist hier ziemlich klar und spricht deutlich von einzelnen Fachlehrkräften, die zu berufen sind. Gleichzeitig ist es ein Unding, dass sich eure SL hier einen schlanken Fuß macht. Sie - und nur sie - ist für die Berufung von Erst- und Zweitkorrektor zuständig und nicht ihr als Fachlehrkräfte untereinander. Im Falle eines gesplitteten Kurses würde ich persönlich vermutlich diejenige Lehrkraft mit höherem Stundenanteil zum Erstkorrektor berufen und die andere Lehrkraft gleich für die Zweitkorrektur, zwingend ist dies jedoch nicht.

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