Vollzeit heißt für mich jeden Arbeitstag anwesend sein. Scheinbar habe ich mich getäuscht
Das Konzept reiner Präsenzarbeitszeit ist inzwischen quer durch eine Vielzahl von Branchen überholt.
Vollzeit heißt für mich jeden Arbeitstag anwesend sein. Scheinbar habe ich mich getäuscht
Das Konzept reiner Präsenzarbeitszeit ist inzwischen quer durch eine Vielzahl von Branchen überholt.
Warum muss man dann einen freien Tag bekommen. Unterrichtsfrei an der Schule fände ich in Ordnung
Ich kann da nur aus eigener Erfahrung und dem Austausch innerhalb unserer Leitungsrunde berichten. Wir müssen einfach feststellen, dass man vor Ort fast nur zum operativen Tagesgeschäft kommt, weil in Schule schlicht und einfach immer etwas los und zu klären ist. Zeit für strukturierte Entwicklungsarbeit im Sinne strategischer Planungen von Konzepten, Vorgehensweisen usw. bleibt einfach kaum, wenn man gleichzeitig vor Ort ständig ansprechbar ist.
Vor dem Hintergrund haben wir einen für das Kollegium transparenten Präsenzplan erstellt, sodass immer einige vor Ort ansprechbar sind und reihum einzelne auch wirklich mal einen Wochentag fürs arbeiten zu Hause haben (was, wie du als Lehrkraft wissen müsstest, gerade kein freier Tag ist), um wirklich Zeit für strategisches Arbeiten zu haben.
Ja, Gesamtschule, bzw. Stadtteilschule.
Woher die Stunden kommen, fragen wir uns auch.
Achso... ich war lange nicht online, ich muss mein Bundesland ändern. Das Ganze bezieht sich auf HH.
Ok, in HH kenne ich mich leider nicht aus mit zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden und hatte mich auf die bisherige Angabe mit NDS gestützt. Mich würde aber stark wundern, wenn diese in HH so wesentlich höher ausfallen. Ich vermute vor diesem Hintergrund - ohne es sicher zu wissen - dass hier auf den Entlastungstopf für das normale Kollegium zugegriffen wird und diese damit keine Entlastungsstunden erhalten. Das wiederum wäre genau hier gut angesiedelt:
Ja, das wurde beim PR schon angeregt. Allerdings ohne Erfolg,
Warum dieser da nicht tätig wird, erschließt sich mir nicht.
Darum würde mich mal interessieren, wie das bei euch so ist, bzw. was ihr da als "normal" empfindet.
Nur kurz zum Abgleich: in der Praxis unterrichten eigentlich alle Koordinatoren außer der SL selbst noch mind. 10 Unterrichtsstunden...teils eher deutlich mehr. So ist es sowohl bei uns als auch an allen mir bekannten umliegenden Schulen, mit denen wir gut vernetzt sind. Eine Sache aus deinem Bericht findet sich bei uns aber auch: die Mitglieder der SL-Runde stehen i.d.R. nicht für "normale" Vertretungen zur Verfügung, da wir oft genug in der Zeit bereits andere Termine und Aufgaben liegen haben. Natürlich springen wir dennoch hin und wieder gezielt mit ein.
Ich unterrichte seit ca. 10 Jahren an einer GS mit sehr herausforderndem SuS-Klientel. ca. 1700 SUS.
Heißt GS in dem Zusammenhang Gesamtschule?
Irgendwie hat es sich über die Jahre etabliert, dass kein einziges SL-Mitglied mehr unterrichtet. Auch nicht mal im Notfall eine Vertretung etc.Selbst die Didaktische Leitung nicht.
Das kann ich mir schwer vorstellen. So viele Abminderungsstunden hat eine Schule mit hoher Sicherheit nicht....schon gar nicht im Schulleitungstopf. Gehen wir mal mit Blick auf die hohe Schülerzahl von den maximalen Entlastungsstunden für besondere Funktionen aus, dann sind das zunächst einmal:
-> 11 für die stellv. SL
-> 10 für die Didakt. Leitung
-> 6 für Sek I Leitung
-> 5 für Sek II Leitung
-> 5 für weitere Koordinatoren
Dazu kommen dann noch einige wenige weitere Stunden (wir reden da von 4 für die gesamte Schule
) für Aufgaben im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule, die in der Leitung verteilt werden können. Woher aber so viele Stunden kommen sollen, dass alle o.g. Personen auf 24,5 Entlastungsstunden kommen erschließt sich mir nicht ansatzweise. Das wäre im übrigen auch rechtswidrig, vgl. z.B. für SL:
Zitat von §23 Abs.3 Nds.ArbZVO-SchuleVollzeitbeschäftigte Schulleiterinnen und Schulleiter haben eine Mindestunterrichtsverpflichtung von zwei Unterrichtsstunden. 2Ergibt sich aus der Anlage 2 eine geringere Unterrichtsverpflichtung als die Mindestunterrichtsverpflichtung, so hat die Schulleiterin oder der Schulleiter dennoch eine Unterrichtsverpflichtung von zwei Unterrichtsstunden.
An dieser Stelle frage ich mich, warum wir 1,5 Jahre lang darauf vorbereitet werden, zu unterrichten, wenn wir am Ende doch hauptsächlich zur Beaufsichtigung der Schüler*innen eingesetzt werden.
Mir scheint, du schießt mit deinen Aussagen deutlich über das Ziel hinaus. Die Möglichkeit, Fachpraxislehrkräfte auch (nicht nur!) für unterstützende Aufgaben in Doppelsteckung oder im Ganztag einzusetzen, heißt noch lange nicht, dass diese Einsatzmöglichkeit überwiegt. Das gilt insbesondere bei Lehrkräftemangel. Die von dir zitierte Quelle normiert lediglich, dass - sofern es überhaupt Kapazitäten auch für Doppelsteckungen und Ganztag gibt - diese vornehmlich durch Fachpraxislehrkräfte als durch Sonderpädagogen besetzt werden sollen.
Wir alle kennen die Realität: Es kommt zu Unterrichtsausfällen, und plötzlich müssen wir den Unterricht doch übernehmen – trotzdem wird am Ende nur 2/3 der Stunde angerechnet.
Unterrichtseinsätze sind 1:1 anzurechnen. Das gilt auch für Vertretungsstunden.
Es wirkt, als würde hier krampfhaft versucht, den Lehrkräftemangel auszugleichen – auf Kosten der Fachlehrer*innen. Man kämpft seit Jahren für eine gerechte Bezahlung, doch stattdessen werden uns mehr Stunden aufgebürdet.
Nein, es werden nicht mehr Stunden aufgebürdet (siehe oben). Es gibt lediglich - und das seit Jahren und nicht erst seit kurzem - die Möglichkeit, lehrendes Personal auch anders einzusetzen als nur für Unterricht....sofern die Kapazitäten dafür da sind.
Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!
In diesem Zusammenhang kann es Fallkonstellationen geben, die darauf hinauslaufen. Das bedeutet dann aber auch 7 Stunden weniger Vor- und Nachbereitung zu Hause. Ein Deal, der gar nicht so verkehrt sein muss und deutlicher zur Abgrenzung von Beruf und Privatleben beiträgt. In der Praxis wird eine Mischung aus den Einsatzszenarien auftreten, sodass folgendes gerade nicht passiert:
Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.
Sprachlich bitte sauber arbeiten: Es wird nach wie vor die gesamte Arbeitszeit als solche angerechnet. Nur steckt in der reinen Unterrichtstätigkeit immer auch der gesamte Aufwand drum herum mit drin und in anderen Szenarien eben nicht. Damit wird Unterricht also in Form von Deputatsstunden und andere Tätigkeit in Form von Arbeitsstunden (als Faktor einer Deputatsstunde) angerechnet.
All das ist im Übrigen überhaupt nichts neues, sondern bereits jahrelang im Einsatz.
Für NDS weise ich einfach mal auf den Ganztagserlass hin:
Zitat6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.
Im Regelfall sind also außerunterrichtliche Angebote 1:1 als Pflichtstunden anzurechnen. Lediglich rein beaufsichtigende Tätigkeiten können mit Faktor 1/2 angerechnet werden. Für diese entfällt aber jede Form der Vor- und Nachbereitung, sodass dies keinen Einfluss auf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hat.
Fachlehrer*innen werden zukünftig weniger Unterrichten und mehr Folgendes tun:
Das steht dort aber gerade nicht drin!
Grundsätzlich ist es aber natürlich möglich, Lehrkräften auch andere als unterrichtliche Aufgaben zuzuweisen. Damit einher geht dann i.d.R. auch eine deutliche Reduzierung von Vor- und Nachbereitungszeit, sodass der Anrechnungsschlüssel teils anders sein kann. Das wäre aber genau zu prüfen, wann das rechtens ist und wann nicht.
Das alles hat aber mit der Ausgangsbehauptung nichts zu tun. Eine Verlagerung von Arbeitszeit vom Unterricht weg in den Ganztagsbereich hinein führt gerade nicht zu einer Veränderung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit....es sei denn, man hat bisher ohnehin nur die Unterrichtszeit als Arbeitszeit betrachtet.
Ja klar, damit ist aber eben auch die Aussage von Karl-Dieter vollkommen korrekt, da der regelmäßige Arbeitsweg zur Privatnutzung gehört. Aber ok, das ist natürlich spitzfindig ![]()
Wenn ich den privat nicht nutzen darf, muss ich den auch nicht selber versteuern. Dann hat das auf mein Gehalt gar keine Auswirkungen.
Ich frage mich nach wie vor, was hier genau gemeint sein soll. Noch einmal: Die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte wurde in NDS seit 2017 nicht mehr verändert, wie leicht zu prüfen ist. Woher sonst kommt die sehr steile These
Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen bald ein Drittel mehr arbeiten, bei gleicher Bezahlung!!!! (....)
Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!
In Niedersachsen ist diese Regelung bereits umgesetzt worden.
Ich hätte hier sehr gerne mal die Rechtsquelle gesehen.
Das stimmt nicht, nutze ich ihn für die Fahrt zur Arbeitsstätte, dann muss das auch mit der 0,03% Regelung versteuert werden für jeden Monat, egal ob ich da dorthin gefahren bin oder nicht.
Die Fahrten von und zur Arbeit sind i.d.R. Privatvergnügen und gerade keine Dienstreisen ![]()
Kurzer Faktencheck: Die Nds. ArbZVO-Schule wurde das letzte Mal zum 06.07.2017 angepasst und seitdem nicht mehr verändert. Die Pflichtstunden für Fachpraxis-Lehrkräfte liegt noch immer unverändert bei 27,5 Unterrichtsstunden.
Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.
Das ist offensichtlich nicht korrekt.
Und was passiert? Niemand regt sich auf, alle nehmen es stillschweigend hin.
Das mag daran liegen, dass es nichts zum Aufregen gibt ![]()
Ich weiß doch. Das war eine Anspielung an den Kollegen mit der unsäglichen B-Bewertung
Ach ups, das habe ich zu spät gecheckt ![]()
Ja, da wo das Leben am teuersten ist, zumindest das Wohnen.
Das mag - wie in allen Bundesländern - vor allem für die größeren Städte gelten. In den aktuellen Top 10 finden sich immerhin 3 Städte aus BW, aber erst auf den Plätzen 4,5 und 7 ![]()
Außer in NDS
Nein, auch in NDS sind Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte, sondern oftmals schlicht Studienräte, die dafür bestenfalls etwas Entlastung erhalten. Andersherum wird ein Schuh daraus: die möglichen A14-Stellen werden häufig - aber auch das nicht immer - in Kombination mit einer Fachobschaft ausgeschrieben.
@1996 Ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen, warum (Eröffnungs-)Beiträge einfach wieder gelöscht werden, insbesondere wenn wie hier einfach eine kurze sachliche Diskussion daraus erwachsen ist und keinerlei Daten enthalten waren, die auf Personen schließen lassen. Vor allem aber ist ein großer Teil der Beiträge aufgrund der Zitierung dennoch sichtbar.
Ich hoffe, wir konnten dennoch weiterhelfen.
Heißt das also folgendes: als Studienrat an einer OBS erhalte ich ohne Fachleitungsstelle A13Z als Studienrat und mit der höherwertigen Stelle ebenfalls A13Z als Studienrat? Das hatte bei mir diese Frage aufgeworfen…
Ja, genau
Zur Einordnung: auch an den Gymnasien sind die Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte. Es kann allerdings sein, dass mit der Stelle eine gewisse Anzahl von Abminderungsstunden einhergehen.
Diese wird als 13Z ausgeschrieben (Konrektor als Fachleitung, A13 mit Amtszulage seit der A12-A13-Anhebung). Jetzt bin ich aber Gymnasiallehrer, mit welchem Amtstitel würde ich denn dann diese Stelle einnehmen? Ich darf ja als Gym-Lehrer an der OBS arbeiten. Gibt es hierzu rechtliche Fundstellen oder Erfahrungen aus der Praxis?
Mal abgesehen davon, dass ich es sehr befremdlich finde, einen Namen eines aktiven Forenmitglieds einfach zu kopieren, kurz zur Frage:
Wenn du dich auf eine A13Z-Stelle erfolgreich bewirbst und dir diese übertragen wird, dann erhälst du daraus auch Bezüge nach A13Z (mit hoher Sicherheit dann entsprechend deiner Laufbahn weiterhin als Studienrat).
Klär mich auf: Was ist "OBS"?
Gemeint sind "Oberschulen". So nennt sich in NDS die Zusammenfassung von Haupt- und Realschule. In anderen Bundesländern ist das als Realschule, Sekundarschule, Mittelschule usw. bekannt.
Ist das Klassenzimmer dein Wohnzimmer oder wieso stehen da Kallax Regale?
Die stehen bei uns auch in einigen Räumen und dienen als Aufbewahrungsorte für Schulmaterial wie Bücher, Arbeitshefte u.ä. Allerdings sind diese natürlich durch die Schule beschafft worden.
Werbung