Ich glaube, zur Korrektur ist jetzt alles gesagt.
Das glaube ich nicht. Ich habe den Thread jetzt einmal komplett überflogen und wundere mich, dass hier scheinbar noch nicht einmal wirklich in die Abiturprüfungsordnung für RLP geschaut wurde. Denn Moebius hat mit seinen Hinweisen auf das Verfahren zur Festlegung der Verantwortlichkeiten im Abitur völlig Recht. Diese gibt es nicht nur in NDS, sondern nachvollziehbarerweise auch in RLP. Mal in Kurzform:
1) Die schriftlichen Arbeiten werden von der zuständigen Fachlehrkraft beurteilt und bewertet (Erstkorrektur). Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, dann bestimmt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (i.d.R. also der SL, vgl. §5 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP) eine andere Fachlehrkraft hierfür. (vgl. §20 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP).
2) Die Zweitkorrektur erfolgt ebenfalls durch eine vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission bestimmten Fachlehrkraft (vgl. §20 Abs. 2 Abiturprüfungsordnung RLP).
Haubsi1975
Eine Aufteilung der Erstkorrektur ist schlicht nicht vorgesehen und halte ich ebenfalls für rechtswidrig. Die Abiturprüfungsordnung ist hier ziemlich klar und spricht deutlich von einzelnen Fachlehrkräften, die zu berufen sind. Gleichzeitig ist es ein Unding, dass sich eure SL hier einen schlanken Fuß macht. Sie - und nur sie - ist für die Berufung von Erst- und Zweitkorrektor zuständig und nicht ihr als Fachlehrkräfte untereinander. Im Falle eines gesplitteten Kurses würde ich persönlich vermutlich diejenige Lehrkraft mit höherem Stundenanteil zum Erstkorrektor berufen und die andere Lehrkraft gleich für die Zweitkorrektur, zwingend ist dies jedoch nicht.