Das ist doch ganz einfach umzusetzen:
Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,
und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.
Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.