Beiträge von Seph

    Das ist doch ganz einfach umzusetzen:

    Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,

    und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.

    Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.

    Nein. Die Anzahl der der zugewiesenen Lehrerstunden richtet sich nach der Anzahl der Schüler, nicht nach der Anzahl der eingerichteten Klassen und Kurse, die ja nach den entsprechenden Erlassen und Verordnungen gebildet werden. Für die Frage der Versorgung und damit ggf. Abordnung ist es daher egal, ob ich kleine Kurse „laufen lasse“ oder nicht. Dies wird so schlicht in der Statistik nicht erfasst.

    Kurzer Blick für NDS in den Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen":

    Aber es stimmt natürlich, dass das Einrichten zusätzlicher Kurse nichts an der rechnerischen Unterrichtsversorgung ändert und damit auch nicht vor Abordnung schützt.

    Unser Chor und der Wahlkurs Musical proben am Wochenende, wenn eine Aufführung ansteht.

    Für solche Ausnahmesituationen gab und gibt es an allen Schulen tatsächlich die Möglichkeit, Rücksprache zu halten und dann eine Öffnung herbeiführen zu können. Dass das nicht alle Kolleginnen und Kollegen betrifft, sollte einleuchten.

    . Wenn ich montags zur 1. Lektion z. B. Physikpraktikum habe, bin ich entweder um 7 Uhr schon im Schulhaus oder ich mache das Zeug am Sonntagabend parat.

    Unsere Schule ist an Werktagen ab ca. 7 Uhr besetzt, das sollte völlig ausreichen. Mir würde im Traum nicht einfallen, extra am Sonntag in die Schule zu fahren, um Experimente aufzubauen. Das habe ich im Zweifelsfall am Freitag erledigt.

    Keine Frage - so ein IT-Admin kann garantiert besser auf den Server aufpassen, als der durchschnittliche Lehrer.

    Aber jeder Lehrer hat die Möglichkeit, auf sein Notizbuch aufzupassen ... ohne die Verantwortung für die Notizen aus der Hand zu geben. (Und das letztere ist für mich der springende Punkt.)

    Nur ist das Szenario, sein Notizbuch zu verlieren, m.E. wesentlich wahrscheinlicher, als dass es ein Sicherheitsleck am Server gibt. Und ganz ehrlich: mir persönlich ist sogar lieber, Verantwortung abzugeben. Ich prügel mich sicher nicht darum, dass ich für die Datensicherheit (analoger Daten in Notizbüchern) selbst verantwortlich sein soll, wenn ich das auch bequemer als zentrale Lösung vom Dienstherrn gestellt bekomme. Mir leuchtet daher überhaupt nicht ein, warum man sich das selbst aufbürden sollte.

    Rauskommen geht bei uns immer, nur reinkommen eben nicht. Mir leuchtet auch wirklich nicht ein, warum eine Lehrkraft unbedingt am Wochenende oder spät abends in die Schule müsste. Wie gesagt: gerade auch aus Fürsorgeerwägungen mit Blick auf Arbeitszeiten heraus sollte das gar nicht erst möglich sein.

    Es wurde zumindest weiter oben beschrieben, dass Lehrkräfte bei der Zuordnung der Rechte regelmäßig Fehler machen. Wenn die gesamten Klasseneltern erfahren, dass Fritzchen einen Tadel erhält, habens alle erfahren, das lässt sich auch nicht mehr zurücknehmen.

    Von "regelmäßigen Fehlern" würde ich nicht ausgehen wollen, ausgeschlossen ist das freilich genauso wenig, wie das abhandenkommen von Aufzeichnungen in analogen Klassenbüchern oder Notizheften. Was davon häufiger auftritt, vermag ich nicht einzuschätzen.

    Die Mindest-Schülerzahl zur ‚Gründung’ eines Kurses an meiner Schule hängt vom Fach, der Laune der SL und womöglich der Connection zur selbigen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein WP1-Kurs in einem Jahrgabg spontan rausfliegen kann. Was macht man beim Sitzenbleiber zwei Jahre später: Sprachwechsel?

    Die Entscheidung macht man sich nicht einfach, es kann aber vorkommen. Und ja, das kann dann für Wiederholer einen Schulwechsel bedeuten. Manchmal ist es aber auch möglich, den entsprechenden Kurs an einer Nachbarschule zu besuchen und sonst an der eigenen Schule zu bleiben.

    Ich und alle anderen Kollegen kommen wirklich jeden Tag hinein, zu jeder Uhrzeit. Wir haben transponder. Bei Verlust kann man den ja de aktivieren

    Sofern die Schließanlage mit Transpondern funktioniert, ist das sicher eine sinnvolle Variante. Haben aber noch nicht alle Schulen und selbst diejenigen, die ein solches System haben, geben nicht immer an alle Personen auch die Rechte zum Öffnen der gesamten Schule heraus. Man könnte mit Blick auf die Diskussionen rund um Arbeitszeit sogar sagen, die Schulleitung tut gut daran - abgesehen von Ausnahmefällen, die dann auch beantragt werden müssen - aus Fürsorgeerwägungen heraus die Möglichkeit, außerhalb der typischen Öffnungszeiten von Schulen zu arbeiten, zu verhindern.

    Ich empfinde die digitale Version mit passender Rechteverteilung als wesentlich sicherer als die klassischen Print-Klassenbücher, die an mir bekannten Schulen früher durchaus auch einfach "Klassenbuchverantwortlichen" aus der Klasse zwischen den Stunden mitgegeben wurden und nach Ende des Schultages in ungesicherten Regalen abgestellt wurden.

    Wer stellt sicher, dass nur die Eltern des Schülers zugreifen können und nicht andere Personen, die den Account der Eltern nutzen?

    Welche anderen Personen sollen denn - ohne Zustimmung der Eltern - deren Account mitnutzen? Und mit Zustimmung der Eltern zur Einsicht besteht dann auch kein Datenschutzproblem. Das kommt mir dann doch sehr konstruiert vor.

    Kommt ihr eigentlich in den Ferien mit eurem Schlüssel in die Schule ? Ich habe jetzt mehrfach gehört, dass das an den meisten Schulen nicht möglich ist. Bei uns aber ja

    Unsere Schule ist - mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien - ohnehin täglich geöffnet, sodass zumindest vormittags auch alle Lehrkräfte in die Schule kommen könnten. Rund um die Uhr kommen "normale" Lehrkräfte bei uns aber tatsächlich nicht rein, was wiederum im Fall des Schlüsselverlusts auch vor einem ggf. notwendigen Austausch der Schließanlage schützt.

    Na, das Problem mit der Höchstarbeitszeit am Tag erledigt sich ja gerade, da sich schwarz-rot in den Sondierungen auf die Abschaffung dieser Zeit geeinigt haben. Stattdessen kommt eine Höchstarbeitszeit in der Woche. Spannend. Und sehr sozialdemokratisch, sicherlich.

    Das ist letztlich auch nur eine Angleichung an die zugrundeliegende EU-Richtlinie, die eine solche Begrenzung am Tag nicht vorsieht, sondern von vorneherein auf eine Höchstarbeitszeit je Woche abzielt. Das bedeutet im Ergebnis übrigens nicht mehr Arbeit, sondern eine höhere Flexibilität in deren Verteilung, was durchaus auch im Arbeitnehmerinteresse liegen kann.

    Im Kontext von Klassenfahrten ergibt sich etwas mehr Flexibilität bei den Einsatzzeiten der Begleitpersonen an den einzelnen Tagen. Dennoch führt auch das nicht dazu, dass auf Ruhezeiten außer Dienst während der Dienstreise verzichtet werden kann und nach wie vor sind diese entsprechend mit einzuplanen.

    Wisst ihr, ob das die SL einfach so entscheiden kann?

    Die SL kann auch einfach entscheiden, z.B. keinen Latein eA mehr anzubieten oder Latein entsprechend des bundesweiten Trends gar nicht mehr zu führen. Die Maßnahmen zeigen andersherum betrachtet eher den Versuch, diese Sprache "am leben zu halten".

    Für die Schüler in Jg. 12 ist das echt blöd, weil die 13er ja deutlich mehr Übung haben und zudem ist es für uns Lehrer ja auch schlecht, weil man nach den Abiturklausuren ja den anderen Kurs noch weiter unterrichtet und daher weniger Zeit für die Korrektur der Abi - Klausuren hat.

    Diese "Nachteil" für die Lehrkraft wird dadurch locker wieder aufgewogen, dass sich die Anzahl der Korrekturen entsprechend stark reduziert, da ja ohnehin nur wenige Prüflinge pro Jahrgang vorhanden sind. Im Übrigen ist die Spracherwerbsphase in den fortgeführten Fremdsprachen zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen, von einem spürbaren Vorsprung der 12er vor den 13er Schülern kann keine Rede sein.

    Die SL hat das entschieden ohne vorher den Fachgruppenleiter Latein zu informieren. Stattdessen wurde eine Kollegin informiert, die dann die Aufgabe hat, das den anderen Kollegen weiterzuerzählen.

    Das wiederum empfinde ich auch als ungeschicktes Vorgehen.

    Ein weiteres Problem ist, dass der Kollege der diesen 12/13er Kurs unterrichtet, ja auch irgendwann mal abgelöst werden muss und dann hat eine Gruppe in Jg. 13 einen anderen Lehrer als in Jg. 12

    Nein, Lehrkräftewechsel sind durchaus normal und finden ja auch beim Übergang von der E-Phase in die Q-Phase regelmäßig statt.

    Zudem sind meine Einträge subjektiv - und ich warne sehr davor, Bemerkungen aus dem Augenblick der Auseinandersetzung im Klassenzimmer sofort online zu stellen. So etwas kann nur in der Katastrophe enden.

    Es geht nicht darum, diese auf Tiktok zu veröffentlichen, sondern sie in einem (nur für Lehrkräfte einsehbaren) digitalen Klassenbuch zu dokumentieren. Die entsprechenden Einträge sind im Übrigen auch im Nachgang noch editierbar, falls einem mit etwas Abstand eine bessere Formulierung einfällt.

    PS: Mir ist dabei - wie wahrscheinlich allen hier - auch klar, dass das auch sehr von den konkreten Gruppen und Altersstufen abhängt. Meiner persönlichen Einschätzung nach lässt sich eine Fahrt einer Grundschulklasse mit Übernachtung z.B. wirklich nicht mit nur 2 Personen abdecken, auch wenn das in der Praxis sicher nach wie vor vorkommt. Unsere Grundschule hier fährt daher grds. nur mit mind. 3 Personen.

    Fahrten mit älteren Schülern wiederum lassen sich dann mit 2 Personen abdecken, wenn Aktivitäten und auch unbeaufsichtigte Freizeiten integriert werden können, die die zwischenzeitliche Aufsicht stark reduzieren oder gar unnötig werden lassen. Wir hatten auch schon einmal eine Fahrt mit 2 Klassen und - aufgrund kurzfristiger Erkrankung - nur 3 Lehrkräften durchgeführt (natürlich schriftlich dokumentiert vorab remonstriert ;) ). Dies war dadurch stark erleichtert, dass wir vor Ort noch Teamer für die Aktivitäten hatten und durch ein eng begrenztes Gelände sehr einfache Aufsichtsverhältnisse vorlagen. So konnten sich zu jedem Zeitpunkt 1 oder 2 Lehrkräfte in Absprache untereinander zurückziehen. Das war vorher bereits klar, sonst hätten wir diese auch nicht durchgeführt.

    Mit anderen Gruppen und in anderen Settings hätten wir das sicher nie so gehandhabt.

    Wenn man nur zu zweit ist und 30 Schüler zu beaufsichtigen hat, geht das nicht.

    Ich weiß, dass das in der Praxis anders abläuft, daher bitte nicht böse sein, wenn ich erst einmal ganz formal antworte:

    Zwei Personen können innerhalb der Arbeitszeitgrenzen, die eine Maximalarbeitszeit von 10h/Tag vorsehen, bis zu 20h/Tag abdecken. Das reicht selbst mit kürzeren Arbeitsphasen in den Abend- und im schlimmsten Fall Nachtstunden durchaus aus. Mit konsequenter Aufteilung wäre dann sogar die Mindestruhezeit von 11 Stunden gut einzuhalten.

    Wenn aus bestimmten Gründen ein gleichzeitiger Einsatz von Begleitpersonen erforderlich ist, kommt man schnell zum Ergebnis, dass dann 2 Begleitpersonen für eine Klasse eben nicht ausreichen und entweder eine weitere Begleitperson erforderlich ist oder Klassen zusammengelegt werden sollten für die Fahrt.

    Wir drehen uns nach wie vor um folgendes Problem: Ja, bei einigen (vermutlich sogar bisher vielen) der in der Praxis durchgeführten Klassenfahrten lassen sich die Arbeitszeitgrenzen im bisher oft gewählten Setting wirklich nicht einhalten. Das liegt aber nicht daran, dass es grundsätzlich unmöglich wäre, diese auf Klassenfahrten einzuhalten, sondern am gewählten Setting. Wir müssen da auch nicht demütig auf Abhilfe durch den Dienstherrn warten, sondern können auch jetzt bereits Fahrten (nur noch) so planen, dass diese Grenzen eingehalten werden können.

    In BaWü entscheidet allein die SL, wie viele Begleitpersonen "genehmigt" werden. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

    Natürlich gibt es auch in BaWü Vorgaben hierfür:

    Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. Im Übrigen richtet sich die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler und den mit der Veranstaltung verbundenen Gefahren; aus inklusiver Beschulung resultierende Bedarfe sind angemessen zu berücksichtigen.

    An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet sich die Zahl der Begleitpersonen nach den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler.

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