Das könnte auf eine Zeit zurückgehen, in der das heute rechtswidrige Senioritätsprinzip bei der Besoldung galt, Beamte also nach Lebensalter und nicht nach Dienstzeit eingruppiert wurden. Während man in der Laufbahngruppe 1 häufig schon sehr jung einsteigen konnte (insbesondere im 1. Einstiegsamt), ist für den Einstieg in die Laufbahngruppe 2 im 2. Einstiegsamt ja durch das notwendige Studium erst ein späterer Einstieg möglich. Folgerichtig gab es z.B. Besoldungen A2/1, nicht jedoch A13/1.
Mit Wegfall des Senioritätsprinzip (und der niedrigsten Besoldungsgruppen) hatten einige Bundesländer dennoch die bisherige Bezeichnung der Erfahrungsstufen beibehalten, andere jedoch (wie Hamburg oder auch der Bund) die Bezeichnung generell abgeändert und dann in allen Besoldungsgruppen bei 1 beginnen lassen.