Beiträge von Seph

    Das könnte auf eine Zeit zurückgehen, in der das heute rechtswidrige Senioritätsprinzip bei der Besoldung galt, Beamte also nach Lebensalter und nicht nach Dienstzeit eingruppiert wurden. Während man in der Laufbahngruppe 1 häufig schon sehr jung einsteigen konnte (insbesondere im 1. Einstiegsamt), ist für den Einstieg in die Laufbahngruppe 2 im 2. Einstiegsamt ja durch das notwendige Studium erst ein späterer Einstieg möglich. Folgerichtig gab es z.B. Besoldungen A2/1, nicht jedoch A13/1.


    Mit Wegfall des Senioritätsprinzip (und der niedrigsten Besoldungsgruppen) hatten einige Bundesländer dennoch die bisherige Bezeichnung der Erfahrungsstufen beibehalten, andere jedoch (wie Hamburg oder auch der Bund) die Bezeichnung generell abgeändert und dann in allen Besoldungsgruppen bei 1 beginnen lassen.

    Man kann das natürlich auch weiter ins Lächerliche ziehen. Es ging aber lediglich darum, warum das Mindestlohngesetz bei Anwärtern nicht greift. Hierfür habe ich bereits 2 unterschiedliche Ansätze geliefert.


    Dass die Alimentation von Beamten in entsprechenden Ämtern sich nicht nur in Naturalien und v.a. an einem gewissen amtsangemessenen Lebensstandard bemessen muss, ist davon unbenommen und immer mal wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren.

    Also auch wenn ich mit dem Auto käme, würde ich meinen Wagen für eine solche Kurzstrecke nicht bewegen. Diesen Verschleiß kann ja gerne der Schulleiter zahlen.

    Da bin ich mit dir einer Meinung. Ich habe das in meiner ganzen Laufbahn genau einmal für eine Vertretungsstunde gemacht und mir vorgenommen "Nie wieder!". Danach habe ich jedes Mal wieder schriftlich darauf hingewiesen, dass der angeordnete Einsatz so nicht möglich ist bzw. die Aufsicht nicht gewährleistet werden kann und bin gemütlich zu Fuß gelaufen...nicht gehetzt. Es wurde dann recht schnell auf entsprechende Anweisungen verzichtet.

    Es ist faszinierend, wie oft man hier in diesem Forum die von Dir geäußerte Einstellung zu ModeratorInnen lesen konnte. Das belegt aber weniger die Legitimität der Kritik als den misslungenen Versuch, sich auf diese Weise gegen (berechtigte) Kritik zur Wehr zu setzen.

    ...und das innerhalb von weniger als 24h nach Anmeldung als neuer User ;)

    Der Angestellte kann zumindest mit der Kündigung drohen und sie auch realistischer durchziehen als der Beamte.

    Da sehe ich in unserem Beruf auch keinen Unterschied. Der Beamte kann sich ebenfalls aus dem Dienst entlassen lassen und schauen, wo er anderweitig sinnvoll auf dem Arbeitsmarkt unterkommt. Zwar verfallen die Pensionsansprüche, dafür erfolgt (in Höhe des AG-Anteils) eine Nachversicherung in der DRV. Die während der Zeit als Beamter eingesparten AN-Anteile in der DRV hat der Beamte sicher bereits sinnvoll in eine Altersvorsorge investiert, sodass auch hier keine Schlechterstellung gegenüber dem Angestellten vorliegt.

    Der Ingenieur verdient das auch ohne Frau und Kinder. Die machen offenbar den Unterschied, dass du keinen gravierenden Unterschied siehst. Und gleichzeitig sind sie ein Grund, warum viele Lehrkräfte Teilzeit arbeiten.

    Ohne Frau und Kind sind es (in Steuerklasse I) "nur" um die 250€ weniger Netto und wir landen bei ca. 4200€ für den angesprochenen Beamten A13/8 (statt knapp über 4400€ in Stkl. 1). Je nach PKV gehen da sicher noch einmal 300-400€ ab, für die verbleibenden 3800€ Netto muss man dennoch knapp 80k p.a. in der freien Wirtschaft verdienen.


    Mein Vorschlag wäre, den Familien- und Kinderzuschlag abzuschaffen, denn viele Lehrerinnen gehen eben wegen Familie und Kindern in Teilzeit, und das sollte man nicht auch noch attraktiv machen.

    Die Teilzeitfalle aufgrund der Familie betrifft bei weitem nicht nur Lehrerinnen, sondern ist noch immer ein generelles Problem im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit. Außerhalb des ÖD kommt da noch dazu, dass es keinen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt. Im Übrigen widerspricht dein Vorschlag dem Alimentationsprinzip.

    Sie sind bereits aus 2 Gründen nicht illegal: Zum Einen findet das Mindestlohngesetz nur Anwendung auf Arbeitnehmer und nicht auf Beamte und zum Anderen würde die Vergütung der zur Berufsausbildung Beschäftigten ohnehin nicht den Regelungen zum Mindestlohn unterliegen.


    Deinen anderen Überlegungen stimme ich hingegen zu, gerade für MINT-Absolventen ist der Einstieg ins Lehramt weitgehend unattraktiv im Vergleich zu derzeitigen Optionen in der freien Wirtschaft. Dafür gab es sicher auch schon einmal andere Zeiten, aber das hilft derzeit nicht.

    Das magst du ja irgendwie lustig finden Schmidt , mich würden dann aber doch die Rechtsgrundlagen interessieren, die §91 BBG und damit die erläuterten Versagungsgründe von Teilzeitanträgen bei Beamten aushebeln.

    Die Rechtsgrundlage dazu gibt es eh nicht, also ist das einfach ein Hirngespinst

    Für was gibt es hier keine Rechtsgrundlage? Für die Nichtgenehmigung der (anlasslosen) Teilzeit? Dann verweise ich einfach mal auf §91 BBG.

    Ja, anders als das einige Teilnehmer hier darstellen, ist die Möglichkeit der Versagung von Teilzeitanträgen (abgesehen von bestimmten Konstellationen) durchaus "Teil des Deals". Vielleicht erinnert sich der ein oder andere hier noch an seinen Diensteid, der auch auf §34 BeamtStG Bezug nimmt:

    Zitat

    (1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. (...)

    Unter anderem daraus lässt sich durchaus die Vollzeittätigkeit als Regelfall ableiten, von dem nur auf Antrag und bei Nichtentgegenstehen dienstlicher Gründe (bei Ausnahmen wie familienbedingte Teilzeit usw. "zwingende" dienstliche Gründe) abgewichen werden kann. Das kann auch dazu führen, dass aus dienstlichen Gründen Teilzeitanträge abgelehnt bzw. nicht verlängert werden. Die Unterdeckung von bestimmten Fächern kann bereits ein solcher dienstlicher Grund sein, nicht jedoch ein zwingender dienstlicher Grund.

    Hier aber fahrlässig zu raten einfach mal vor einer Lebenszeitbeamtung fröhlich drauf los zu therapieren ohne die Dame zu kennen und Arzt zu sein halte ich für nicht minder problematisch - und Gegenmeinungen dann noch ohne große Nachfragen umzuinterpretieren bis es einem in den Kram passt.

    Die deutliche Meinung der hier im Thread beteiligten Personen war es, die Therapie, die von der TE ins Spiel gebracht wurde, nicht zu verschleiern. Hier hat keiner (!) überhaupt eine Bewertung vorgenommen, inwiefern eine Therapie notwendig und dringend ist.


    Darum ging es auch nicht und es ist äußerst schlechter Diskussionsstil, nun Personen Aussagen in den Mund zu legen, die so überhaupt nie gefallen sind, um deren tatsächliche Aussagen zu diskreditieren.


    Oder noch einmal andersherum: Es ging hier um rechtliche Fragen rund um die amtsärztliche Untersuchung und damit zusammenhängende Pflichtangaben und nicht um die gesundheitliche Bewertung. Die muss ein Arzt vornehmen.

    ....und zum wiederholten Mal: dafür ist die Kostenstruktur einer Familie mit 3 Kids eine wesentlich andere als die eines Singles. Mit den Familienzuschlägen geht es dem Dienstherrn gerade darum, das hier zu verhindern:

    Im Moment sind Singles und Kinderlose ja teils in ner anderen gesellschaftlichen Schicht im Vergleich zu Papa mit 3 Kids

    Ich bin mir nicht 100% sicher, was du mit "Studienratszulage" meinst, vermute aber, dass damit die "allgemeine Stellenzulage Laufbahngruppe 2" gemeint ist. Und ja, diese gibt es auch in NDS für

    Zitat von NBesO Anlage 9

    Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweiteEinstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist.

    Studienräte erhalten also auch in NDS A13Z statt A13.

    Nirgends stand auch nur ansatzweise die Suggerierung der mir in den Mund gelegten Aussagen. Dazu muss man schon nicht Gemeintes dazu erfinden und nach meinem Erstpost auch noch recht kreativ und um die Ecke - mit Verlaub.

    Wenn man weder dem Amtsarzt noch der Versicherung widerrechtlich relevante gesundheitliche Aspekte verschweigen möchte, dann gibt es auch keinerlei Grund, entsprechende Behandlungen auf die lange Bank zu schieben, privat zu bezahlen oder ähnliches.

    Weil die Krankenkasse evtl. später ein Verhalten zeigt, das den Finanzen nicht dienlich sein könnte - wer weiß, was durch Anwartschaft usw. alles schief gehen kann.


    Natürlich soll explizit dem Dienstherrn nix verschwiegen werden, ist doch klar.

    Auch der PKV darf und sollte nichts verschwiegen werden. Die arglistige Täuschung kann dazu führen, dass der Versicherer nicht nur den Vertrag an sich anfechtet, sondern auch nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist...das macht sich besonders gut bei sehr hohen ausstehenden Rechnungen, die dann plötzlich nicht mehr übernommen werden und für die natürlich auch keine andere Versicherung kurzfristig einspringt.

    Ganz ehrlich: bevor ich mich morgens um 5 hinsetze, um einzelnen Personen Bewertungskriterien zu erläutern, stelle ich die lieber 1x als pdf zur Verfügung und gut ist es...lesen können meine Schüler eigentlich alle.

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