Die Formulierung in den entsprechenden Stellenausschreibungen lautet: "Mit der ausgeschriebenen Stelle ist die Übernahme einer Aufgabe an der Schule verbunden."
Für mich klingt das sehr nach rechtlicher Verbindlichkeit; für Schulleiter allemal.
Ich wiederhole: Für Aufgaben, die für eine Befördung übernommen werden mussten, dürfen keine Entlastungsstunden eingeräumt werden. Der Gegenwert war die höhere Besoldung.
Nein, du interpretierst das nach wie vor falsch. Keine der Aufgaben ist fest an die Beförderung gebunden. Andersherum wird ein Schuh daraus: Lehrkräfte können befördert werden, im Sinne der Bestenauslese kommen dafür regelmäßig besonders leistungsfähige Lehrkräfte in Frage. Insbesondere von beförderten Lehrkräften wird die Übernahme bestimmter Aufgaben erwartet und dass sie dafür leistungsfähig genug sind, um diese auch ohne besondere Entlastung übernehmen zu können, haben sie vorher gerade nachgewiesen.
Das bedeutet aber weder, dass Aufgabe X zwingend an die Beförderung von Kollege A gebunden wäre, noch dass diese nicht auch von Kollege B wahrgenommen werden kann oder Kollege A stattdessen Aufgabe Y erhalten kann.