Beiträge von Seph

    Die Formulierung in den entsprechenden Stellenausschreibungen lautet: "Mit der ausgeschriebenen Stelle ist die Übernahme einer Aufgabe an der Schule verbunden."
    Für mich klingt das sehr nach rechtlicher Verbindlichkeit; für Schulleiter allemal.

    Ich wiederhole: Für Aufgaben, die für eine Befördung übernommen werden mussten, dürfen keine Entlastungsstunden eingeräumt werden. Der Gegenwert war die höhere Besoldung.

    Nein, du interpretierst das nach wie vor falsch. Keine der Aufgaben ist fest an die Beförderung gebunden. Andersherum wird ein Schuh daraus: Lehrkräfte können befördert werden, im Sinne der Bestenauslese kommen dafür regelmäßig besonders leistungsfähige Lehrkräfte in Frage. Insbesondere von beförderten Lehrkräften wird die Übernahme bestimmter Aufgaben erwartet und dass sie dafür leistungsfähig genug sind, um diese auch ohne besondere Entlastung übernehmen zu können, haben sie vorher gerade nachgewiesen.


    Das bedeutet aber weder, dass Aufgabe X zwingend an die Beförderung von Kollege A gebunden wäre, noch dass diese nicht auch von Kollege B wahrgenommen werden kann oder Kollege A stattdessen Aufgabe Y erhalten kann.

    Beförderte A13er machen eine Aufgabe auf Lebenszeit, für die sie nicht entlastet werden dürfen. Neue A13er müssen keine Aufgabe haben. Oder sie können für jede Aufgabe, die sie übernehmen, Entlastung erhalten.

    Sie erhalten aber nicht für jede Aufgabe, die ihnen übertragen wird, auch Entlastung. Es haben dann halt schlicht alle A13 und es ist bei allen möglich, in angemessenem Umfang Aufgaben zu übertragen. Ich sehe da keine Ungleichheit. Du gehst vermutlich noch immer von der Fehlannahme aus, dass Personen im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben und bei freiwilliger Übernahme solcher Aufgaben grundsätzlich zu entlasten wären. Dem ist aber nicht so.

    Oder wirken so, dass der Kollege sich dann als Ausgleich erstmal für 4 Wochen einen Krankenschein holt. Die Schule kann zusehen, wer die Abiprüfungen macht etc.

    Mich wundert, dass diese Fälle offenbar von der geschilderten Schulleitung gar nicht bedacht werden. Sie begibt sich damit doch auf sehr dünnes Eis, denn die Arbeit hat sie letztlich auch selbst.
    Einfacher wäre es, die Kollegen gewähren zu lassen.

    Wenn sich jemand quasi angekündigt 4 Wochen krank meldet, begibt sich ausschließlich der betreffende Kollege auf dünnes Eis.

    Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.

    Es wird bei der Frage nach Beurlaubung in den einschlägigen Rechtsnormen gar nicht unterschieden nach Arztbesuch oder anderen Terminen. Das absehbare Fernbleiben vom Unterricht erfordert so oder so die Genehmigung der Schule. In der Praxis genehmigen diese eine Beurlaubung für Arzttermine nahezu immer problemlos. Es geht beim Vorgehen vor allem um eine rechtzeitige Rücksprache und nicht das typische "Ach übrigens, ich muss in 5min los zu einem Termin".

    Ach es muss auch noch erklärt werden welcher Arzt besucht wird. Das wird ja immer besser. Holt ihr auch die Diagnosen ein beurteilt dann ob es wirklich notwendig ist?

    Mach dich bitte nicht selbst lächerlich. Diese Übertreibung ist vollkommen unangebracht. Dass nicht jede Form von Auswärtstermin automatisch zu einer genehmigten Beurlaubung führen kann, ist hoffentlich klar. Und genau darum ging es. Ich habe oben auch ziemlich deutlich geschrieben, in welchen Fällen man das wohl in der Regel ablehnt. Von "Beurteilung, zu welchem Arzt es ging und welche Diagnose wichtig genug war" steht da jedenfalls nichts.

    Warum macht man sich das Leben so schwer? Wer fehlt, der fehlt. Warum interessiert mich erstmal nicht, solange eine Entschuldigung vorliegt. Sollten sich Fehlzeiten häufen, redet man mit den SuS und hakt mal nach. Bleibt es bei den gehäuften Fehlzeiten, denkt man mit der Stufenleitung über eine Attestpflicht nach. Das sind aber nur absolute Ausnahmen.

    Wenn du noch einmal auf den Beginn der Diskussion schaust, siehst du schnell, dass es gerade nicht um vereinzelte Fehlzeiten von Schülern geht, sondern um den Umgang mit starken Häufungen. Und es ist eben Aufgabe der Schule, auch darauf zu reagieren und nicht nur schulterzuckend daneben zu stehen.

    Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Ehrlicher und zumindest ein Lernanlass wäre es, der Beurlaubung nicht statt zu geben und auf die dann folgende Krankmeldung eine kurze Belehrung zum Umgang mit angekündigten Erkrankungen im Arbeitsrecht zu geben. Dann hat der Schüler zumindest die Chance, etwas für das spätere Leben daraus mitzunehmen.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum nicht möglichst alle zu vertretenden Schüler in der Aula oder Sporthalle zusammengefasst werden. 100 sollten da jeweils reinpassen, 1-2 Aufsichten, fertig.

    Das wäre keine Vertretung, sondern eine reine Beaufsichtigung. Dann kann man die Kinder auch direkt zu Hause lassen.

    Wobei es auch da durchaus Sinn macht, die staatliche Bezuschussung an die finanzielle Voraussetzung der Eltern zu koppeln.

    Ja, denkbar wäre das. Vermutlich lässt man davon die Finger, weil das auch mit Schulzuweisungen kollidieren kann und man dann erst Recht in Erklärungsnöte käme, warum einige Kinder wohnortnah zur Schule gehen dürfen und andere fahren müssen.

    Antrag heißt, es könnte abgelehnt werden. Wie stelle ich mir das vor, wenn ich sowas entscheiden müsste?

    Das ist doch gang und gäbe: dann wird der Antrag halt schlicht abgelehnt, weil der Termin offenkundig nicht wichtig genug ist, um dafür freigestellt zu werden. Die Entscheidung hängt letztlich auch an der Nichtbeeinflussbarkeit des mit Unterricht kollidierenden Termins. Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus.

    Warum zahlt die Allgemeinheit nicht mein Busticket?

    Weil du ein mehr als genügend großes eigenes Einkommen hast, um deine eigene Mobilität zu sichern und letztlich deinen Arbeitsplatz passend zum eigenen Wohnort bzw. deinen Wohnort zum eigenen Arbeitsplatz gewählt hast. Das sieht bei schulpflichtigen Kindern schlicht anders aus.

    In Baden-Württemberg ist dies immer noch so festgelegt wie ich neulich schrieb, ich habe inzwischen nachgelesen.

    Mehr als 2 km Entfernung zur zugewiesenen Grundschule für Klasse 1 bis 4, ab Klasse 5 3 km zur nächsten Werkrealschule/Hauptschule. Für alle anderen wird kein Busticket bezahlt.

    Hier scheint es vom Schulträger abhängig zu sein, vergleichbare Grenzen habe ich aber auch oft gefunden. Teils gab es auch eine 2,5km Grenze und ich habe auch schon 5km Grenzen für Sek II Schüler gesehen, während bei anderen Trägern diese Selbstzahler sind. Landes- oder gar Bundesweite Regelungen würde ich sehr begrüßen.

    Ich frag mal blöd nach: bei geplantem Ausfall wie einer Elternzeit, da gibt es keine Vertretungslehrkräfte die man anfordern kann?

    Das wird durchaus versucht, aber es ist ja nicht so, dass eine nennenswerte Anzahl guter Pädagogen bereitsteht, um spontan einige Monate zu vertreten und dann wieder entlassen zu werden. In der Praxis wird das meist durch Mehrarbeit der Bestandskollegen aufgefangen....die diese Mehrarbeit irgendwann auch wieder abbauen müssen.

    Wieso hat ein Kind für 3km Schulweg ein Busticket?

    Weil man irgendwo mal eine Grenzdistanz definieren muss, ab der ein Busticket angemessen ist. Dass diese weder bei nur 200m noch bei 10km liegen sollte, ist vermutlich leicht einzusehen. Scheinbar handhaben die verschiedenen Schulträger das aber leicht unterschiedlich, was etwas willkürlich klingt.

    Ich verstehe den Punkt immer noch nicht. Man muss also ein Fahrrad oder irgendeine Alternative vorhalten, Fall der ÖPNV ausfällt? Wer bezahlt das? Ist es eine Zulassungsvoraussetzung, dass man Fahrrad fahren kann? 3km kann man laufen, ja. Wenn der Schulweg aber üblicherweise mit dem Bus gemacht wird und dieser fällt aus, dann schafft man es niemals pünktlich zu Fuß.

    Nein, man muss auch kein Fahrrad haben. Man kann sich ja z.B. auch ein Taxi nehmen. Der Punkt ist, dass es in der Verantwortung des Beschäftigten liegt, wie er pünktlich zur Arbeit kommt. Das gilt gerade auch bei (meist ja frühzeitig) angekündigten Streiks.

    Dann hätte ich die 24 anderen Zettel gar nicht einsammeln, sortieren und abheften müssen? Mist, das merk ich mir fürs nächste Mal.

    Das kommt ganz auf den Kommunikationsweg an. Den Kindern mitgegebene Zettel können verloren gehen, da ist es durchaus sinnvoll, sich den Erhalt bestätigen zu lassen. Gerüchteweise kann man wichtige Schreiben aber auch postalisch versenden oder seit kurzer Zeit tatsächlich auch elektronisch...habe ich zumindest mal gehört ;)

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