Beiträge von Seph

    haha, die Umfrage ist vorbei wenn man die Klassenfahrt selbst plant. Gibt es wirklich Lehrkräfte, die ein Reisebüro nutzen?

    Es gäbe die spezialisierten Anbieter wie EVR nicht (mehr), wenn sie nicht angenommen würden. Und hier bin ich mit Firelilly einer Meinung: Wenn schon Klassenfahrten, warum dann nicht auf professionelle Anbieter zurückgreifen, sondern alles selbst planen? Das mag für Fahrten der Form "Die neuen 5. Klassen fahren jedes Jahr ins selbe Landschulheim um die Ecke" noch sinnvoll sein, eine Studienfahrt ins Ausland mag ich aber nicht persönlich in allen Details planen. Das klappt mit entsprechend spezialisierten Unternehmen wesentlich reibungsfreier.

    zu 2) Die Präsenzzeiten an der Schule sind länger, da du aber die Nachmittagsaufsicht nicht groß vor- oder nachbereiten musst, wird dadurch die Zeit an deinem heimischen Schreibtisch kürzer. Die Arbeitszeit sollte gleich bleiben, wenn der Faktor fair ist. (Du kannst ja mal zum Spaß ausrechnen, wie lange die Präsenzzeit wäre, wenn eine Vollzeitkraft nur Hausaufgabenaufsicht oder Mittagsessenaufsicht machen würde. Wenn das mehr als 46 Zeitstunden sind, fände ich es extrem unfair.)

    Sind es nicht :) In diesem Extremfall hätte man z.B. bei einem Deputat von 25 Unterrichtsstunden eben 50 reine Aufsichtsstunden á 45min, also 37,5 Zeitstunden pro Woche während der Unterrichtszeit. Und dafür entfiele gleichzeitig alles an Vor- und Nachbereitung und klassenbezogenen Konferenzen, Elterngesprächen usw. Eigentlich gar nicht so unattraktiv :teufel:

    Die Vertretungsstunden werden ja voll angerechnet. Wenn es sich die Schule leisten kann, jede Stunde vertreten zu lassen, weil zu viele Lehrerstunden vorhanden sind, kann das durchaus im Sinne des Kollegiums sein, um Abordnungen zu vermeiden.

    PPS: Hat euer Schuljurist (Was meint das genau? Ist das eine Ansprechperson an der Schule oder jemand aus der Behörde) genauer ausgeführt, worauf diese Einschätzung gestützt wird? So oft landen vergleichbare Fälle gar nicht vor Gerichten. Und mir sind bislang nur Urteile bekannt, bei denen bei frappierender Übereinstimmung von Lösungen zurecht von Täuschungsversuchen ausgegangen werden durfte. Mir ist bislang keines bekannt, in dem eine solche Beweisführung in Fällen übereinstimmender Lösungen wieder einkassiert wurde. Mich würde aber offen gestanden interessieren, ob es dazu etwas gibt.

    Wir hatten den Fall in der Deutsch- Abschlussprüfung (in der Zeit vor KI): Es wurden von 2 verschiedenen Personen die wörtlich identischen Aufsätze abgegeben. Der Schuljurist meinte, wenn die beiden die Täuschung nicht zugeben (was sie nicht taten), gäbe es keine Möglichkeit der Ahndung. Ich musste mit zusammengebissenen Zähnen bewerten.

    Diese Aussage wundert mich stark und deckt sich auch nicht mit bisherigen Urteilen von Verwaltungsgerichten dazu.


    PS: Just einen solchen Fall hatten wir im vergangen Jahr erst, den Betreffenden die Gelegenheit zur Erschütterung des Beweises des ersten Anscheins gegeben (was einer Person gelang, der anderen nicht) und dann entsprechend die Arbeit mit ungenügend bewertet.

    Ich denke, sie möchte mehr Transparenz und weniger Willkür. Ich finde es nachvollziehbar.

    Nachvollziehbar finde ich es auch, wenn man sich eine Transparenz darüber wünscht, wer als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, wenn spontan etwas ist. Es scheint nur auch eine andere Ebene mitzuschwingen, wenn im Eröffnungsbeitrag zu lesen ist, dass die Wahrnehmung, dass auch die SL genau wie die Lehrkräfte einen Teil der Arbeit an anderen Orten als in der Schule durchführt, als unfair empfunden wird....insbesondere wenn es dazu keine konkreten Anlässe gegeben hat, bei denen die Nichtpräsenz einer kommissarischen SL wirklich ein Problem gewesen wäre.


    PS: Wünschen würde ich mir von so einer SL, dass sie auch für ihr Kollegium einen guten Blick hat und z.B. mal ermöglicht, dass jemand nicht extra für eine kurze Besprechung kommen muss, sondern dafür andere Formate gefunden werden können. Seltsam wäre es natürlich, wenn genau diese SL eine umfassende und unbedingte Präsenz des Kollegiums einfordert.

    Wenn ich meinen E-Herd mit 12kW anwerfe wird nicht gemeckert. Wenn ich 800W einspeisen will schon.

    In der Regel werfen nicht alle Haushalte gleichzeitig ihren E-Herd an. Es gibt zwar Spitzenlasten, diese lassen sich aber bislang ganz gut kalkulieren. Das sieht bei der Einspeisung etwas anders aus, da diese im Falle erneuerbarer Energien i.d.R. gleichzeitig bei allen Erzeugern auftritt und zumindest bei nicht angemeldeten Anlagen auch kaum kalkulierbar wäre.

    Wie oft kommt das denn genau vor, dass sie sich abmeldet? Sind das nur vereinzelte Tage alle paar Wochen mal oder kommt das regelmäßig vor? Ich verstehe auch noch nicht ganz, was von dir gewünscht wird. Einerseits scheint die SL doch das Kollegium über ihre Abwesenheit zu informieren und gleichzeitig scheint das nicht genug zu sein.


    PS: Das hier empfinde ich als unpassend:

    Ich kann nicht immer nur stillschweigend funktionieren, wobei es bei uns aktuell öfter heißt, dass wir als Beamt*innen eben funktionieren müssen. Diese Auffassung ist mir jedoch zu eng gefasst. Das sind dann vermutlich auch die Leute, die, wenn die AfD an die Regierungsmacht kommen sollte, ihre - Entschuldigung - Schnauze halten. Mit mir nicht :gruss:

    Genauso unpassend wäre sicher auch der Vergleich von "hinsehenden Kollegen" mit dem Typ Blockwart, der auch Rettungswagen im Noteinsatz anzeigt, weil sie falsch parken. Beide Varianten führen wohl kaum zu mehr Verständnis füreinander.

    Die rechtliche Seite ist ziemlich eindeutig und der Rest mag von der konkreten Situation vor Ort abhängen. Ob man nun ausgerechnet die Person anpi**** mag, die kommissarisch als Schulleitung eingesprungen ist, obwohl sie davon keinen Benefit hat und die scheinbar auch in Situationen, in denen sich andere schlicht (kind)krank melden, versucht, erreichbar zu sein und zu arbeiten, muss man dann wohl selbst entscheiden.


    Es kann aber auch gut sein, dass diese Vorgehensweise mit unmittelbar Vorgesetzten oder/und mit einem engeren Team vor Ort abgesprochen ist. Es muss dabei nicht zwangsläufig mit jeder einzelnen Lehrkraft der Schule abgesprochen sein. Bei uns gibt es z.B. auch interne Absprachen der Schulleitungspräsenzen, sodass zwar immer jemand für besondere Situationen vor Ort ansprechbar ist, aber nicht zwingend die SL rund um die Uhr im Haus ist....schon gar nicht, wenn Umstände wie Krankheit dazukommen.

    In welchem Bundesland kann man denn gegen eine Bewertung klagen, die nicht direkt versetzungs- oder abschlussrelevant ist? Meines Wissens kann man gegen Klausurnoten schon rein technisch keine Klage erheben, weil sie kein Verwaltungsakt ist.

    Auch das hat keiner hier behauptet. Klausurnoten haben aber u.U. großen Einfluss auf mögliche Verwaltungsakte und dann spielt deren Zustandekommen (insbesondere die Bewertung mit "ungenügend" aufgrund einer nachgewiesenen Täuschung) durchaus eine Rolle. Das lässt sich bei guter Dokumentation aber problemlos transparent machen.

    PS: Da du explizit nach Erlassen gefragt hast: In NDS ist z.B. bereits in der Verordnung (über Erlassen angesiedelt) über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (.....) geregelt, dass

    Zitat

    2) Wird nach Aushändigung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife eine Täuschung bekannt, so kann die Schulbehörde nur innerhalb eines Jahres seit dem Tag der Mitteilung des Gesamtergebnisses der Prüfung die Abiturprüfung für nicht bestanden erklären.

    Ähnliche Regelungen habe ich auch in anderen Bundesländern schon gelesen, bei euch in SH z.B. in der Juristenausbildung.

    (2) Wird eine Täuschung nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tag der mündlichen Prüfung die Gesamtnote unter entsprechender Anwendung des Absatzes 1 Nummer 3 korrigiert werden oder die staatliche Pflichtfachprüfung für nicht bestanden erklärt werden.

    Es mag den Einwand von weiter oben geben, diese Regelung gelte nur für die Juristenausbildung und nicht für Schule, da es eine solche explizite Regelung in den für Schule relevanten Verordnungen nicht geben. Daher nur als Hinweis: Es wird im landesspezifischen Prüfungsrecht explizit an mindestens einer Stelle explizit erwähnt, dass Täuschungen auch erst im Nachgang auffallen können und dürfen. Die Nichterwähnung in anderen Quellen verhindert aber wiederum gerade nicht, dass dies dennoch möglich ist. Bei Zweifeln möge gerne einmal erklärt werden, wie die explizite Zulässigkeit eines erst später erbrachten Beweises im Prüfungsrecht des Landes an einer Stelle mit einer behaupteten Unzulässigkeit an anderer Stelle zusammenpassen soll.

    Wieso "Hörensagen über Schulleitungen"?

    Selbst wenn es die Schulleitungen wären, die quasi nichts tun wollen, dann könnten wir einfachen Lehrkräfte ja auch nichts tun und müssten die Entscheidungen hinnehmen. Wenn ich 0 Punkte vergeben und damit das Risiko einer Klage eingehen wollte, dann würde das ja nichts ändern, wenn die Schulleitung mir genau das untersagt.

    Welche Entscheidung wäre hinzunehmen? Dass Täuschungsversuche nicht als solche zu ahnden wären? Das hätte eine SL schlicht nicht zu entscheiden. Das Risiko einer Klage hat man übrigens immer bei Bewertung, nur ist diese minimal. Den meisten ist - spätestens nach Erstberatung beim auf Verwaltungsrecht spezialisiertem Anwalt - klar, dass ein solches Verfahren kostenintensiv und wenig aussichtsreich ist. Dem kann man als handlungssichere Lehrkraft entspannt entgegensehen.

    Dass es verschiedene Sichtweisen zu dem Thema gibt, war mir schon klar.

    Darum ging es mir aber gar nicht, sondern darum, wie die Erlasse in den anderen Bundesländern aussehen.

    Leider scheint das niemand zu wissen.

    Es gibt keinen spezifischen Erlass, der regelt, wie mit Täuschungsversuchen durch KI umzugehen ist. Es gibt sehr wohl Vorgaben, wie mit Täuschungsversuchen umzugehen ist. Und dafür muss man gerade nicht zwingend in der Situation selbst "auf frischer Tat erwischen". Worin sich die Bundesländer teils leicht unterscheiden, ist die Liste möglicher Konsequenzen (z.B. Anordnung der Wiederholung, Wertung von Teilbereichen und nicht der gesamten Prüfungsleistung, Aberkennung der gesamten Prüfungsleistung usw.).

    Verstehe ich nicht. Das Problem liegt doch woanders.

    Das Problem scheint darin zu liegen, dass sich viele am Mythos des "auf der frischen Tat zu ertappen" festhalten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtssicheres Beweisverfahren und daran ändert auch das Hörensagen über Schulleitungen, die sich damit nicht auseinandersetzen wollen, erst einmal nichts. Und nur weil er vlt. mal in einem Fall "einkassiert" wurde, bedeutet es gerade nicht, dass er nicht verwendet werden kann und vor Verwaltungsgerichten nicht zu halten wäre.

    Da ich mich auf die Aussagen unserer Oberstufenleitung verlasse, scheint es ja auch in SH bereits gewisse Vorfälle gegeben zu haben, die es bis auf die höchste Entscheidungsebene im Ministerium geschafft haben. Der Beweis des ersten Anscheins wurde in diesem Kontext höchstwahrscheinlich schon einmal als ungenügend bewertet, weshalb es für uns unten an der Basis gilt: in flagranti erwischen oder Geständnis.

    Der Beweis des ersten Anscheins funktioniert gerade so, dass er durch hinreichend konkrete Darstellung des Zustandekommens eines atypischen Verlaufs erschüttert werden kann. Daraus zu folgern, dass er überhaupt nicht eingesetzt werden kann, ist aber weder sinnvoll noch sachlich richtig.

    Dann wundert es mich, dass alle Schulen in SH dem Problem so hilfslos gegenüberstehen.

    Interessanterweise kennen die Gerichte in SH sehr wohl den Beweis des ersten Anscheins, wie in einigen einschlägigen Urteilen auch aus anderen Rechtsgebieten zu sehen ist (z.B. OLG SH im Berufungsverfahren gegen ein Schadensersatzurteil im Verkehrsrecht). Mir wäre neu, dass einfache Erlasse in der Verwaltung (oder gar nur Ansagen von Schulleitungen) die Beweisführung im Prozess verbieten können.

    Ich finde es absurd, wie man zum einen das Elternrecht aufwerten möchte, sodass die ihre Kinder zuhause unterrichten können, gleichzeitig aber den Zugang zum Gymnasium auf 25 % eines Jahrgangs deckeln will. Ich weiß, bei der AfD sollte man keine Logik suchen, aber wie das irgendwer ideologisch zusammenbringen will, ist mir ein völliges Rätsel.

    So rätselhaft finde ich das gar nicht. Sie schreiben derzeit ja nicht, wie eigentlich eine Auswahl auf 25% erfolgen soll, aber vermutlich soll da nicht nur nach Leistungskriterien gefiltert werden. Es dürfte darum gehen, wenigstens eine Schulform "schön deutsch" zu halten. Gleichzeitig will man den völkisch-nationalen Anhängern ermöglichen, ihre Kinder nicht mehr der "linksversifften" Bildungsideologie aussetzen zu müssen. Wenn man sich mal die typischen Motivationen für den Hausunterricht auch in anderen Ländern anschaut, erkennt man da ein Muster, von wem das klassisch in Anspruch genommen wird.


    PS: Mich entsetzt tatsächlich der unwürdige Sprachgebrauch in einem offiziellen Papier der AfD. Wenn man da von "pervers" und "Störung" liest, ist das nicht einfach nur Ausdruck politischer Interessen, sondern schlicht menschenverachtend.

    chilipaprika Ja, in NDS ist der Weg der Versetzung mittels freiwilliger Rückernennung für A14er durchaus möglich und kommt im Einzelfall auch vor. Die andere Variante ist dann eben die (erfolgreiche) Bewerbung auf eine passende A14-Stelle, wobei die - zumindest am Gymnasium - oft sehr spezifisch auf bestimmte Personen zugeschnitten sind. Das kann im Übrigen bei vorherigem Kontakt und guter Passung auch gezielt auf eine externe Person zugeschnitten sein.

Werbung