Das ist wirklich ungewöhnlich und habe ich mich gestern auch gefragt. Ich kenne aber die Vorgehensweisen bei Stellenbesetzungen in SH nicht, vlt. haben externe Bewerber ja irgendeine Form von Bonus vor internen Versetzungen (was ich mir kaum vorstellen kann). Dann geht es ggf. darum, einen unliebsamen internen Bewerber zu verhindern.
Beiträge von Seph
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Dafür nutzen die meisten Schulen bereits eigene "Bordmittel", also Software, die ohnehin in der Verwaltung bereits vorhanden ist. Idealerweise ist das auch gleich die Software, mit der die Stunden- und Vertretungspläne erstellt werden, um direkt integriert auch die notwendigen Umplanungen durchführen zu können und nicht erst zwischen verschiedenen Programmen hin und her wechseln zu müssen.
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'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und
Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden. Ansonsten wird halt nach Aktenlage so entschieden, wie bereits entschieden wurde. Und dabei kann durchaus darauf abgestellt werden, dass keine stichhaltigen Argumente für eine zuvor angeblich fehlerhafte Entscheidung vorliegen.
Mir ging es um die Suggestion, jeder Widerspruch löse enorm viel Zusatzarbeit aus. Dem ist nicht so.
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Ich freu mich über ehrliches Feedback, auch wenn es kritisch ist.
Als ehrliches Feedback: Chapeau! Immerhin gut 3 Wochen durchgehalten, bevor aus dem "kollegialen Unterstützungsangebot" doch noch offensichtliche Werbung für ein teures Produkt wurde. So viel Durchhaltevermögen haben nicht alle Mitbewerber.
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Guten Abend,
ist es rechtlich zulässig, dass alle Kinder einer Grundschulklasse in den Hauptfächern Deutsch und Mathe jeweils mit der Ausgabe Einstern/Einsterns Schwester -leicht gemacht Verdion arbeiten?
Können Eltern etwas dagegen unternehmen und auf die normale Ausgabe bestehen?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
Zulässig mag das sein, sinnvoll wohl eher nicht. Was sagt denn die zuständige Kollegin dazu?
Bezüglich der Möglichkeiten der Elternmitwirkung bei der Einführung von Lehrwerken über die Fachkonferenzen weißt du als Lehrkraft in NDS sicher Bescheid.
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Neben der überbordenden Bürokratie ist die nierigschwellige Möglichkeit zur Klage ein Aspekt, der uns gesamtgesellschaftlich immer mehr lähmt und politisch dringend angegangen werden sollte.
Worin siehst du denn bitte die niedrigschwellige Möglichkeit zur Klage? Das klingt ja fast so, als würden die Schulen mit solchen überhäuft werden. Nur sieht die Realität deutlich anders aus: die tatsächlichen landesweiten Klagen gegen Verwaltungsakte an Schulen sind quasi an der Hand abzählbar. Das liegt auch daran, dass diese gerade nicht niedrigschwellig erfolgen können, sondern bei meist geringen Erfolgsaussichten erhebliche Kostenrisiken für den Kläger bedeuten. Davon sehen dann doch viele ab, selbst wenn damit zuvor inbrünstig gedroht wurde.
Etwas häufiger kommen Widerspruchsverfahren vor, die in unserem Bereich gerade die gewünschte "Vorverlagerung" der Prüfung von Erfolgsaussichten darstellen können. Reine Beschwerdeverfahren hingegen sind noch am häufigsten und gleichzeitig am einfachsten zu bearbeiten. Dafür reicht eine nette Antwortmail i.d.R. aus.
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Hi! Ich bin in Baden-Wü... habe ein Dienstrad (E-Mountainbike mit Straßenausstattung)
und genieße es jeden Tag, mit dem Rad zur Schule zu fahren (und es auch für den Urlaub zu nutzen).
Macht Spaß, das Auto bleibt stehen - kann ich also empfehlen.
In BaWü ist der Anbieter Jobrad.
LG,
Dass Fahrrad fahren Spaß macht und sinnvoll ist, steht außer Frage. Aber warum sollte man das als Leasing-Modell handhaben? Die paar Kröten, die man scheinbar durch die Steuervorteile bei der Umwandlung der Bruttobezüge spart, gehen an anderer Stelle für Pflichtversicherung, hohe Listenpreise und teils geringeren Rentenansprüchen (wie das bei Beamten mit der Pension aussieht, konnte ich noch nicht direkt finden) drauf.
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Ich hatte letztes Jahr einen Widerspruch. Rein formal muss der Schüler seinen Widerspruch nicht begründen. Er muss auch keinerlei Unterlagen einreichen. Für ihn reicht ein schlichtes "Ich bin mit der Note im Fach xy nicht einverstanden und lege hiermit Widerspruch ein. Mfg"
Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.
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Es läuft darauf hinaus, dass man bestimmte Bezahlkarten erwerben und die Codes per Mail an den "Schulleiter" schicken soll, das Geld würde man angeblich von der Schule erstattet bekommen. Es hört sich erst mal abenteuerlich an, aber es wird wohl eine erfundene Begründung geliefert, auf die dann schon an einigen Schulen KuK reingefallen sind.
Krass, dass da wirklich noch Leute darauf reinfallen. Zum Glück würden die meisten Kollegen dem fiktiven SL vermutlich einen Vogel zeigen, wenn er mit Bezahlkarten anfängt.
Danke für den Hinweis. In dieser "Qualität" (und damit meine ich Dreistigkeit) kannte ich das auch noch nicht.
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Teure Beamte für reine Aufsichtstätigkeiten einzusetzen, ist auch ökologisch gesehen Bullshit. Es kapiert halt keine Landesregierung, dass dann keine Zeit mehr für anderes Wichtiges bleibt. Und das Lehrpersonal hat in der Fläche auch nicht nicht verstanden, dass sie nicht privat mit Zeit und Geld einspringen sollten.
Es ist zwar richtig, dass die reine Aufsichtstätigkeit nicht unbedingt von Personen mit Bezahlung A13 aufwärts vorgenommen werden muss und anderes Personal da geringere Stundensätze hätte. Dennoch wäre das Vorhalten des Personals rein für Aufsichtstätigkeiten in der Summe teurer, als wenn man auch einmal diese "einfache" Tätigkeit durch "Überqualifizierte", die ohnehin bereits vor Ort sind, mit abdeckt.
Gleichzeitig können wir eigentlich ganz froh sein, dass ein Teil unserer Arbeitszeit auch mit weniger anspruchsvollen Aufgaben ausgefüllt ist und die ohnehin schon hohe Belastung in Situationen mit hohen Entscheidungsdichten nicht die vollständige Arbeitszeit umfasst.
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Andreas231 An der Stelle waren wir bereits in der ersten Antwort auf die Ausgangsfrage
Letztlich ist ja die Frage, wie "in der Regel" gedeutet wird. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt durchaus Abweichnungen von der Vorgabe im Einzelfall zu. Der TE schweigt sich trotz mehrfacher Nachfrage aber beharrlich darüber aus, wie häufig eine solche Situation nun genau vorkommt und ob diese Auswirkungen auf den Betrieb der Schule hatte. -
Ich war nie in einem Mehrbettzimmr oder in einem Zimmer ohne eigenes Badezimmer und würde das auch nicht mitmachen. Letztlich liegt es ja an einem selbst, ob man sich so unterbringen lässt oder nicht.
Da bestehe ich auch drauf und haben die Anbieten inzwischen eigentlich alle auch so fest im Programm. Übrigens auch ein Grund, warum man ruhig über einen solchen gehen sollte. Das dient letztlich dem Selbstschutz.
Einzige Ausnahme bislang waren Klassenfahrten mit Zelt, da wird es dann mit eigenem Badezimmer schwierig
Aber auf solche Fahrten hatte ich es auch angelegt und das waren bisher mit die entspanntesten. -
Solche Diskussionen müsste man nicht führen, wenn Arbeitszeit endlich korrekt erfasst würde.
Überfällig.
Wie schon oft gesagt: es hindert dich nichts und niemand daran, das bereits jetzt zu tun. Dafür muss man nicht auf eine zentrale Lösung des Dienstherrn warten. Und dass das über die eigene Steuerung der Arbeitszeit hinaus im Falle notwendiger Mehrarbeit auch eine entsprechende Beweiskraft vor Gericht hätte, habe ich hier bereits mehrfach aufgezeigt.
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Schafft das Land NDS nicht.
Kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen. Loccum und Soltau sind durchaus ordentliche Standorte für Fortbildungen.
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natürlich legen wir nichts eigenständig um!!!
Aber unsere Schule ist eigen, das kann man auch hier zu Genüge nachlesen.Die Umlage durch den Reiseveranstalter kaschiert das Vorgehen zwar, ist aber letztlich nichts anderes.
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Na dann lasst uns wenigstens weitere Anbieter sammeln. Wer hat Erfahrung mit Herolé? Gibt es weitere?
Neben den hier Genannten wie EVR Reisen und Herolé hatten wir auch schon netten Kontakt mit Klühspies und CTS Reisen. Es gibt aber natürlich noch zig mehr (z.B. Jugendtours, Ruf, Alpetour usw.). Selbst die Deutsche Bahn bietet ein eigenes Portal für die Planung von Klassenfahrten an.
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Bei uns würde das nicht reichen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch geht. Obwohl bei euch einige Dinge freizügiger geregelt sind als bei uns.
Ich will dir nicht in die Suppe spucken, aber das scheint inzwischen auch bei euch in Hessen möglich zu sein:
Alles anzeigen(6) Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:
1.
die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
(....)
6.
den abgeleisteten Wehrdienst, den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst sowie den Bundesfreiwilligendienst.
Ich gebe aber zu, dass ich da auch erst die aktuellste Variante suchen musste. In früheren Fassungen tauchte diese Variante noch nicht auf.
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Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.
Ein mind. 1-jähriger freiwilliger Wehrdienst erfüllt die Bedingungen für den praktischen Teil der Fachhochschulreife genauso wie eine abgeschlossene durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung. Beides dürfte bei der Bundeswehr problemlos möglich sein.
Diese Bestätigung findet man einerseits in der Handreichung des Nds. MK zum Erwerb der Fachhochschulreife (vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/download/11477…-_Praktikum.pdf) als auch in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (....) :
Zitat von §1 Abs. 3 Satz 3 AVO-GOBAKDer berufsbezogene Teil wird erworben durch:
1. eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung
2. ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder3. Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes.
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Vertretungsbereitschaften, bei denen man sich zur Verfügung halten muss, sind zumindest bei Angestellten voll auf das Deputat anzurechnen und somit unzulässig. Der Angestellte stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung und muss dann auch dafür bezahlt werden.
Dass die Vertretungsbereitschaften dieser Form in vollem Umfang Arbeitszeit sind, ist unstrittig. Unsere Arbeitszeit besteht aber nicht nur aus Deputatsstunden. Nicht abgerufene Vertretungsbereitschaften können genauso gut auch für andere außerunterrichtliche Tätigkeiten genutzt werden, die in der Woche ohnehin angefallen wären.
Rein vorsorglich: Nein, das soll natürlich nicht heißen, dass dann einfach über diese Schiene eine generelle Präsenzpflicht über die volle Arbeitszeit eingeführt werden kann. Es heißt aber auch nicht, dass im anderen Extrem gar keine solcher Präsenzen eingeplant werden können...auch ohne direkte Anrechnung im Deputat.
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Bei uns verzichten die KuK freiwillig auf den vollen Erstattungsbeitrag, da ansonsten das Budget nicht eingehalten werden könnte. Wer sich dagegen wehrt, gilt als Systemsprenger. Daher ist es für mich leicht, nicht mitfahren zu müssen.
Das ist in NDS zum Glück gar nicht mehr möglich seitdem das OVG Lüneburg vor einigen Jahren entschieden hatte, dass selbst bei zuvor erklärtem Verzicht auf Reisekostenerstattung diese anschließend dennoch in voller Höhe eingefordert werden können. Dem Gericht war nämlich sehr wohl aufgefallen, dass diese "freiwillige Option" gar nicht so freiwillig ist, wie immer getan wurde.
PS: Das BAG hat für angestellte Lehrkräfte ebenfalls bereits klargestellt, dass die Genehmigung einer Schulfahrt nicht an den Verzicht auf Reisekostenerstattung gekoppelt werden darf, da dies die Lehrkräfte unzulässig vor die Wahl stelle, ihre berechtigten Interessen zurückzustellen oder verantwortlich für die Nichtdurchführung der Fahrt zu sein.
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