Beiträge von Seph

    Ansonsten gilt für mich: Wer trotz Aufforderung offensichtlich statt sich am Unterricht zu beteiligen am Handy spielt, verweigert die Mitarbeit. Und das ist, zumindestens in NRW, ein Ungenügend.

    Das mag zu halten sein, wenn ein Schüler dauerhaft dem Unterricht trotz Aufforderung nicht folgt. Das ist nicht zu halten für die einfache Handynutzung während des Unterrichts. In einem solchen Fall nimmt man das Handy ab und gut ist. Schulische Regeln über Fachnoten durchsetzen zu wollen, zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit bezüglich des Repertoires pädagogischer Maßnahmen.

    Damit magst du einerseits Recht haben, es geht aber auch weniger um ein "so tun, als gäbe es das nicht", sondern um die Frage, in welchem Umfeld man mit seiner eigenen Familie leben möchte. Und ich persönlich bin ganz froh, dass meine Kinder in einer recht offenen Umgebung aufwachsen.

    Landschaftlich gibt es im Osten tatsächlich viele schöne Ecken und auch viele nette Menschen. Ich habe aber auch schon die "Sonntagsspaziergänge" in Ostsachsen erleben dürfen und möchte in einem solchen gesellschaftlichen Umfeld nicht dauerhaft leben.

    Warum sollte man auch von allen die Handys einsammeln? Wenn die Anweisung ist, Handy bleibt ausgeschaltet in der Tasche, dann sammelt man die ein, die eben irgendwo sichtbar sind.

    Genau so, dann ist das hier auch überhaupt nicht nötig:

    Und spielen im Unterricht am Handy.... einfacher kann man es doch nicht haben, Stundendenleistung ungenügend (6). Das ist doch die Steilvorlage für eine Zeugnis 5. Wenn das jeder Kollege konsequent macht ist das Problem nach einem Schuljahr durch.

    Kann das gar nicht nachvollziehen, wie das ein Problem sein kann. Die sind doch sofort weg vom Fenster mit den Noten.

    Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Auch hier ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem so verfahren worden wäre. Das gilt auch für die wesentlich häufigeren Abschlussprüfungen von Schülern durch Lehrkräfte. Mir fällt es auch schwer vorzustellen, ein Prüfer käme überhaupt auf ein entsprechendes Ansinnen. Dass Prüfende durchaus auch mal verspätet kommen können, kann gerade bei längeren Anreisen durchaus vorkommen. Dann beginnt die Prüfung möglicherweise etwas später oder muss tatsächlich vertagt werden. Das gilt genauso, wenn die Prüfungsaufgaben nicht rechtzeitig da sind...wie dieses Jahr erst in NDS im Abitur geschehen.

    Mit dem Kreuzchen bei der (den) Regierungspartei(en) geht man mit dem grundsätzlichen Kurs mit. Möchte man eine andere Bildungspolitik, muss man Opposition wählen, da sich sonst die Regierungspartei(en) nachvollziehbarerweise in ihrem Handeln bestätigt fühlt (fühlen).

    Nein, man kann sich schlicht auch an die verantwortlichen Lokalpolitiker wenden und diesen den Eltern- und Wählerwillen verdeutlichen. Das kann bei entsprechender Anzahl von Willensbekundungen durchaus auch die Inhaber von Mehrheiten beeindrucken. Aber noch einmal: wir befinden uns hier eher in der Kreis- als in der Landespolitik.

    Man kann nur hoffen, dass die Eltern bei der nächsten Landtagswahl auch kultuspolitische Themen bei ihrer Kreuzchenwahl berücksichtigen.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Hier wäre vermutlich der Schulausschuss des Schulträgers der bessere Ansprechpartner, wenn es um die konkrete Zuweisung von Schulformen für einzurichtende Schulen geht. Soweit ich das überblicke, ist auch in anderen Gegenden die Schulnetzplanung eher Sache der Schulträger und nicht des Landes.

    Danke für das Update, das stand zu befürchten (siehe direkt darüber). Es lässt mich trotz technisch korrekter Vorgehensweise dennoch fassungslos zurück. Ich drücke dir - wie sicher viele hier im Forum - die Daumen für die Wiederholung und bin mir sicher, dass du trotz des damit verbundenen Ärgers auch die Wiederholung erfolgreich meistern wirst.

    Es ist sicher sinnvoll, mit dem Anwalt mal über Haftungsfragen zu sprechen. Auch eine nur einmonatige Verschiebung bedeutet einen deutlich vierstelligen Verdienstausfall.

    Die Krux dürfte darin liegen, dass die Prüfung ohne vollständige Prüfungskommision gar nicht hätte stattfinden dürfen und die spontane Anordnung der Durchführung trotz unvollständiger Kommision vermutlich rechtswidrig war. Dem Anwärter wird nach der Prüfung das Ergebnis mitgeteilt und erläutert, diese Mitteilung steht aber explizit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das Lehrerprüfungsamt. Im schlimmsten Fall ist es also technisch korrekt, diese Prüfung aufgrund des Rechtsmangels nicht anzuerkennen, obwohl sie stattfand. Aber das kann ein Spezialist wesentlich besser einschätzen.

    Dass es ein unsäglicher Vorgang ist, einen solchen eklatanten Fehler auf dem Rücken des Prüfling auszutragen, ist davon unbenommen und völlig klar.

    Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

    Bolzbold hat in keiner Weise behauptet, diese Schwelle sei derzeit bereits überschritten. Es wurde aber vollkommen zurecht darauf hingewiesen, dass eine sinnvolle Planung des weiteren Vorgehens entsprechende Auseinandersetzung mit den Details des konkreten Vorgangs erfordert und das im Forum weder zu leisten ist noch zulässig wäre.

    Ich schließe mich daher der Empfehlung an, hier so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Prüfungsrecht hinzuzuziehen.

    Hat irgendjemand einen Rat für mich oder von einem ähnlichen Vorgang gehört?

    Das klingt zunächst einmal äußerst ungewöhnlich und mir ist bislang auch kein vergleichbarer Fall bekannt. Ich persönlich würde dem Prüfungsamt vermutlich mit Verweis auf die auf Anordnung des Prüfungsvorsitzenden tatsächlich stattgefundene Prüfung und unter Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen des 2. Staatsexamens meine Irritation über diesen Vorgang schriftlich ausdrücken und mich in diesem Rahmen nach der Rechtsgrundlage der dennoch angesetzten Wiederholung erkundigen. Vor diesem Hintergrund: in welchem Bundesland befinden wir uns hiermit? Ein Blick in die Prüfungsordnung könnte sehr aufschlussreich für das weitere Vorgehen sein.

    1.) Du unterschreibst deine Planung mit dem Zusatz, dass du diese selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt hast.

    2.) Kein Mentor/keine Mentorin setzt sich der Gefahr aus, dass beim Nichtbestehen er/sie daran schuld ist.

    Ich habe bei meinen Referendaren/Referendarinnen die Entwürfe am Tag vor der Prüfung erhalten und nur formelle Fehler oder Tippfehler korrigiert, sowie auf logische Brüche im Ablauf hingewiesen. Für alles andere wäre es sowieso zu spät gewesen.

    Es ist durchaus Usus, dass die Planungen für die Examensstunden vorab mit den Mentoren (und auch anderen Kollegen) besprochen werden und diese selbstverständlich "ihren Senf dazu geben" können. Das steht auch nicht im Widerspruch dazu, die Planung dennoch selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt zu haben. Es gehört zu unserem Berufsbild, sich auch über Planung und Durchführung von Unterricht auszutauschen.

    Mir ist übrigens in all den Jahren noch kein einziger Fall untergekommen, in dem ein Anwärter nicht bestanden hätte, weil der Mentor noch einmal über die Planung drüber geschaut hat. Dir etwa? Wie ich bereits mehrfach hier im Forum schrieb: in den Fällen des Nichtbestehens hatte sich dieses bereits lange vorher in der Ausbildung bereits abgezeichnet und hing oft mit einer gewissen Beratungsresistenz zusammen....also gerade dem Gegenteil von "sich durch Mentoren und Ausbilder unterstützen zu lassen".

    Ich finde diese Fachkonferenzen mit Eltern absolut kurios!
    Hier in Bayern gibt es sowas (zum Glück) nicht.

    Fachkonferenzen sind als Gremien nicht nur zum fachlichen Austausch, sondern insbesondere auch zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule gedacht. Das an den Schülern und Eltern vorbei zu betreiben finde ich tatsächlich kurios. Es kann durchaus erhellend sein, bei anstehenden Entscheidungen auch mal die Zielgruppe anzuhören.

    Ich suche Kontakt zu einer BBS in Niedersachsen oder NRW (am liebsten maximal 1,5h von Münster entfernt), für die Fachkombination Sozialpädagogik/Pflege. Die Bewerbungsverfahren der Bundesländer sind so kurzfristig ausgelegt, dass ich mit meiner Familie unmöglich innerhalb von 3 Wochen das Bundesland wechseln kann. Daher wäre ich an einer (längerfristigen) Planung interessiert und zumindest an einer mündlichen Zusage für einen Wechsel im Sommer. Hat jemand einen heißen Tipp?
    Ich bin nicht verbeamtet und ab 1.2. nicht mehr angestellt, sodass der Wechsel eigentlich problemlos funktionieren müsste.

    Zumindest für die allgemeinbildenden Schulen in NDS kann ich sagen, dass einerseits die Bewerbungsverfahren genügend früh verlaufen, um sich mit deutlich mehr als nur 3 Wochen Zeit auf einem Ortswechsel einstellen zu können und dass andererseits nicht bereits im Herbst feststeht, ob wir im nächsten Jahr überhaupt Stellen ausschreiben können und wie unser Bedarf bis dahin konkret aussieht. Eine Zusage zum jetzigen Zeitpunkt (und sei sie auch unverbindlich) wäre daher wenig aussagekräftig.

    Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass das an den BBS deutlich anders aussieht. Unabhängig davon ist es sicher sinnvoll und zielführend, in Frage kommende Schulen aktiv zu kontaktieren und sich bereits initiativ zu bewerben. Zumindest wir greifen im Falle von Stellen und passenden Kandidaten gerne auch auf solche zurück.

    Zur Tätigkeit selbst: ich arbeite im Nachtdienst in der außerklinischen Intensivpflege, d.h. ich betreue einen schwerbehinderten Klienten 1:1. Der Klient ist aber sehr unkompliziert (benötigt nur eine CPAP Maske wegen Schlafapnoe-Syndrom) daher überlege ich, ob ich das genauer erläutere in der Anlage oder meint ihr, das wäre übertrieben? Der Gedanke kam mir, da "außerklinische Intensivpflege" doch erstmal recht abschreckend und aufwändig klingen könnte 🤔

    Diese Tätigkeit sollte tatsächlich weder dem Umfang noch dem Inhalt nach mit deinen Amtspflichten kollidieren. Ich denke, dass die Angabe "Betreuung eines Klienten in der außerklinischen Intensivpflege im Umfang von xx Stunden") das hinreichend erläutern dürfte.

    Beide Veranstaltungen beginnen an meiner Schule nicht vor 18.30, tendenziell eher später, und ziehen sich dann natürlich entsprechend bis in die Nachtstunden.


    Wie wird die Zeitgestaltung an eurer Schule gehandhabt?

    Elternsprechtage: meist zwischen 15:00 und 18:00 Uhr

    Elternabende: meist ab 18:00 oder 18:30 Uhr , Dauer etwa 1-1,5h

    Fachkonferenzen: in der Regel ab etwa 15:30 Uhr, teilweise auch bereits ab ca. 14:00 Uhr.

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