Nochmal, auch wenn das gerne übersehen wird und oft suggeriert wird, "Sonderaufgaben" sei alles über den eigentlichen Unterricht hinaus: die Beteiligung an Schulentwicklung, Kooperation mit anderen Fachkräften (auch außerhalb von Schule), Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen u.ä. gehören genauso zum Berufsbild von Lehrkräften und ist in gewissem Umfang bereits im Arbeitszeitansatz dieser berücksichtigt.
Die "Sonderaufgaben" müssen daher nicht per se zu einer Entlastung führen. Das kann dann sinnvoll und notwendig sein, wenn auf einzelne Lehrkräfte Aufgaben in einem Maße gebündelt werden, dass diese nicht mehr innerhalb der regulären Zeit erledigt werden können ohne Entlastung zu erhalten. Wie ich weiter oben bereits schrieb, führt die Mitwirkung bei der Organisation der Lehrer-Weihnachtsfeier vermutlich eher nicht zu einem solchen Befund, während eine Entlastung bei anderen Aufgaben (z.B. First-Level-Support der IT) durchaus gerechtfertigt sein kann...aber auch hier nicht pauschal muss.
Ich habe den Eindruck - ohne es genau zu wissen - dass das Problem an vielen Schulen eher in einem Ungleichgewicht der notwendigen Verteilung entsprechender Aufgaben liegt. So gibt es sicher viele Lehrkräfte, die (teils mehrere) Aufgaben übernommen haben ohne dafür immer eine adäquate Entlastung erhalten zu können und gleichzeitig nicht wenige Lehrkräfte, die keinerlei solcher Aufgaben wahrnehmen. An dieser Stelle kann die Leitung auch gut ansetzen und sollte sicherstellen, dass die anfallenden Aufgaben zum einen auf Relevanz und Notwendigkeit geprüft werden (und damit auch mal welche entfallen dürfen) und gleichzeitig diese so zu zerlegen, dass sie gut im Kollegium verteilt werden.