Beiträge von Seph

    Zur Tätigkeit selbst: ich arbeite im Nachtdienst in der außerklinischen Intensivpflege, d.h. ich betreue einen schwerbehinderten Klienten 1:1. Der Klient ist aber sehr unkompliziert (benötigt nur eine CPAP Maske wegen Schlafapnoe-Syndrom) daher überlege ich, ob ich das genauer erläutere in der Anlage oder meint ihr, das wäre übertrieben? Der Gedanke kam mir, da "außerklinische Intensivpflege" doch erstmal recht abschreckend und aufwändig klingen könnte 🤔

    Diese Tätigkeit sollte tatsächlich weder dem Umfang noch dem Inhalt nach mit deinen Amtspflichten kollidieren. Ich denke, dass die Angabe "Betreuung eines Klienten in der außerklinischen Intensivpflege im Umfang von xx Stunden") das hinreichend erläutern dürfte.

    Beide Veranstaltungen beginnen an meiner Schule nicht vor 18.30, tendenziell eher später, und ziehen sich dann natürlich entsprechend bis in die Nachtstunden.


    Wie wird die Zeitgestaltung an eurer Schule gehandhabt?

    Elternsprechtage: meist zwischen 15:00 und 18:00 Uhr

    Elternabende: meist ab 18:00 oder 18:30 Uhr , Dauer etwa 1-1,5h

    Fachkonferenzen: in der Regel ab etwa 15:30 Uhr, teilweise auch bereits ab ca. 14:00 Uhr.

    Was du hier deutlich übertrieben darstellst, ist die Frage des Umfangs der notwendigen Tätigkeiten zur Vermeidung einer entsprechend schweren Pflichtverletzung. Es geht gar nicht darum, alles auch nur entfernt denkbar mögliche in die Wege zu leiten bzw. auszuschließen. Es ging im vorliegenden Fall darum, dass bereits eine sehr einfache und standardmäßig zu erfolgende Abfrage unterlassen wurde und gerade deren Unterlassen ursächlich für den weiteren Verlauf war. Dass man bei der Durchführung von Fahrten eine solche Abfrage vornimmt, gehört schlicht zum kleinen 1x1 und lernen bei uns bereits die Lehramtsanwärter.

    Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können. Und hier sind wir schnell wieder bei der Frage des Grades der Fahrlässigkeit als Maßstab notwendiger Maßnahmen, auch wenn der Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht selbst eine andere Rolle spielt.

    Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.

    Was soll das denn? Man muss hier nun wirklich nicht eine Verschwörungstheorie der Form "Den armen Lehrkräften wollte man was anlasten, um ein Exempel zu statuieren und hätte sie so oder so verurteilt" bedienen.

    Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor und es lässt sich deutlich entnehmen, dass sich das Urteil auf die unterlassene Abfrage von Vorerkranungen in Verbindung mit der unterlassenen bzw. völlig ungenügenden Hilfe vor Ort während der Klassenfahrt und das Ignorieren der mehrfachen Anfragen hierzu stützt. Hierfür muss gar nicht erst die Garantenstellung in folgender Form bedient werden:

    Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt.

    Es hätte vollkommen genügt, bereits einfachste Maßstäbe umsichtigen Handelns anzuwenden, um hier den Tod der Schülerin abwenden zu können. Es ist mitnichten so, dass hier erst nach dem Haar in der Suppe gesucht werden musste.

    In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

    Dazu muss man aber schon sagen, dass diese Anzeige der Nebentätigkeit mindestens 1 Monat vor Aufnahme dieser erfolgen muss und der Dienstherr nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Es mag zwar keine "Genehmigung" in diesem Sinne mehr notwendig sein, der Dienstherr muss hier aber genug Zeit haben, die Nebentätigkeit zu püfen und ggf. zu versagen.

    Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

    Lego Spike war ursprünglich als Vorgänger für jüngere Schüler rausgekommen, während Mindstorms für die älteren Schüler sein sollte. Mindstorms wird jetzt aber nicht mehr unterstützt und bei Spike wurde einfach die Altersempfehlung geändert. Auf den ersten Blick sieht so ein Spike Kasten für mich weniger ansprechend/technisch aus. Lohnt ich das auch noch für ältere Schüler?

    Lego Spike (Prime) ist quasi eine Weiterentwicklung von Mindstorms. Neben der Scratch-artigen Programmiermöglichkeit ist wohl nun auch Python möglich, was beim Vorgänger noch nicht ging.

    Gib als Referendar z.B. mal einen Unterrichtsentwurf beim Haupt- und/Oder Fachseminarleiter ab, in dem „Schüler“ steht und nicht „Schülerinnen und Schüler“, „Lernende“ oder Ähnliches. Auch wenn es eine komplette Jungs-Klasse ist, wirst Du Dir mit 98 prozentiger Wahrscheinlichkeit anhören dürfen, dass man das so nicht schreiben kann.

    Hast du das jemals so erlebt oder ist das das typische Lehrerzimmer(stammtisch)geschwätz?

    Nein, man kann die als Lehrkraft durchaus wegbringen, wenn man möchte. Aber nicht zu eigenen Gunsten. Man könnte den Erlös ja z.B. über den Förderverein spenden.

    Da ging es um eine Supermarkt-Kassiererin, die Pfand-Bons, die der Markt ausgestellt hatte, zu eigenen Gunsten eingelöst hat.

    Ja genau. Es ging darum, dass die Mitarbeiterin eines Unternehmens Pfand-Bons eines Kunden zu eigenen Gunsten eingelöst hat. Hier soll es gerade darum gehen, dass ein Mitarbeiter einer Behörde (auch wenn er Beamter ist) Pfand von Schülern zu eigenen Gunsten einlösen möchte. Worin genau soll da der wesentliche Unterschied bestehen?

    Wenn ich Pfandflaschen, die nicht die Firma gekauft hat, mitnehme? Wohl kaum, höchstens eine Zivilklage der eigentlichen Besitzer.

    Doch, siehe "Fall Emmely". Dort ging es genau darum. Der Fall ging bis zum BAG. Dort hatte sie zwar letztlich insofern Recht bekommen, dass das BAG eine fristlose Kündigung nach nur einer Verfehlung dieser Art als verfrüht ansah, abmahnungswürdig hielt aber auch das BAG ein solches Verhalten.

    Ich habe davon gehört, dass Kinder und Jugendliche zu faul zum laufen sind, dass es so krass ist, war mir nicht klar.

    Das ist letztlich eine Frage der Komfortzone. Auch heutige Jugendliche verlassen diese durchaus, wenn sie dazu "ermuntert" (um nicht zu sagen "gezwungen") werden. Dafür ist das wirklich eine gute Möglichkeit und habe ich für Fahrten schon öfter in ähnlicher Form genutzt:

    Da wäre ein Selbstversorgerhaus 1,5km vom Supermarkt schon ein Dschungelerlebnis.

    Oder gibt es dort vielleicht andere Möglichkeiten von Sek1 zu Sek2 zu kommen?

    Zu einem so frühen Zeitpunkt ist es vermutlich am sinnvollsten, direkt zu prüfen, in den Studiengang für die Sek 2 zu wechseln, zu schauen, welche Leistungen aus dem bisherigen Studium dafür bereits anerkannt werden und fehlende Leistungen nachzuholen.

    Es ist später in Ausnahmefällen möglich, über ein Aufstiegsverfahren von Sek 1 auf Sek 2 umzuschulen, das Verfahren ist aber recht aufwendig und bei weitem nicht garantiert, es auch machen zu dürfen. Ob es das in allen Bundesländern gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Da wird es mit hoher Sicherheit keine landesweit einheitliche Regelung dazu geben. §63 Abs. 6 SchulG NRW normiert insbesondere, dass die Schulkonferenz eine Geschäftsordnung beschließen soll. In dieser könnte man auch eine Orientierung für die Anzahl der Sitzungen regeln.

    Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Fachkonferenzen ist nur eine Sitzung pro Schuljahr vermutlich etwas wenig - wenngleich es Schulen geben mag, an denen das so gehandhabt wird. Mehr als 2-3 Sitzungen hingegen wird man vermutlich äußerst selten benötigen.

    Unsre Klassen haben 12-15 Schüler und oft eine Zweitkraft (Sonderpädagoge) mit drin. Da kommt man lehrerstundenmäßig vermutlich auf die gleiche Zahl wie im gym.

    Zumal unsere Schüler in der 3. Klasse zB 29 Wochenstunden haben, mein Kind in der 3. Klasse GS auch, davon eine mit doppelter Besetzung.

    DAS kann es also nicht sein.

    Mein Kind im Gym hat 32 Stunden.

    Wie gesagt: in NDS haben Grundschulkinder 20-26 Stunden Wochenstunden Unterricht laut Stundentafel, an den weiterführenden Schulen in der Sek 1 dann 29-32 Wochenstunden. Dieser Unterschied entspricht bei Vergleich der jeweils höheren Werte etwa +28% und damit so ziemlich dem anteiligen Unterschied der jährlichen Bildungsausgaben pro Kopf zwischen dein einzelnen Schulformen.

    (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pres…24_097_217.html)

    Das ist natürlich nur eine erste grobe Näherung, on top kommen an allen Schulformen dann noch weitere Angebote im Ganztag u.ä und insbesondere an den Gesamtschulen ein erhöhter Aufwand mit Mehrfachsteckungen und Kursleisten. Daher findet man dort auch die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben. Ich wollte nur mal zeigen, dass ein bedeutender Teil der scheinbaren Mehrausgaben an weiterführenden Schulformen aus einem erhöhten Personalbedarf durch den höheren Unterrichtsumfang resultiert und gerade nicht daraus, dass sich deutschlandweit alle Schulträger dafür entschieden hätten, die Grundschulen stiefmütterlich zu behandeln.

    In jeder Unterrichtsstunde hat die Klasse eine Lehrkraft, das müsste doch dann immer das gleiche kosten...?

    Das fängt damit an, dass die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen mehr Wochenstunden Unterricht haben. In NDS sieht die Stundentafel in den Grundschulen 20-26 Wochenstunden Unterricht (je nach Klassenstufe vor), in den weiterführenden Schulen sind das schnell 29-32 (zzgl. Wahlpflichtunterricht). In der Sek II kommen Schülerinnen und Schüler je nach Kursbelegungen auch mal auf 38 Wochenstunden Unterricht.

    Und zu den Ausgaben: Die Grundschulen (und auch gerne die Förderschulen) hätten für qualitativ hochwertigen Unterricht auch mehr Geld nötig, zB anstelle von Chemie in höheren Klassen dann zB bezahlte Ausflüge in den Wildtierpark oder Wald beim Thema "Wald" oder Materialien zum Erforschen der Elektrizität (stattdessen kauft der Lehrer der GS eben die Zitronen, eben weil es kein Geld dafür gibt).

    Wie gesagt: das ist eher abhängig vom Schulträger. Hier sind auch die Grundschulen ganz gut ausgestattet und für Sachkunde muss keine Lehrkraft Zitronen kaufen. Aber um mal bei dem Beispiel zu bleiben: die notwendige sächliche Ausstattung einer naturwissenschaftlichen Sammlung an einer Grundschule und einer weiterführenden Schule (insbesondere mit Sek II) unterscheiden sich im Kostenfaktor erheblich. Da geht es gar nicht darum, für wen ein Träger mehr Geld ausgeben will, sondern um die curricularen Vorgaben und dafür vorzuhaltendes Equipment.

    Nochmal, auch wenn das gerne übersehen wird und oft suggeriert wird, "Sonderaufgaben" sei alles über den eigentlichen Unterricht hinaus: die Beteiligung an Schulentwicklung, Kooperation mit anderen Fachkräften (auch außerhalb von Schule), Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen u.ä. gehören genauso zum Berufsbild von Lehrkräften und ist in gewissem Umfang bereits im Arbeitszeitansatz dieser berücksichtigt.

    Die "Sonderaufgaben" müssen daher nicht per se zu einer Entlastung führen. Das kann dann sinnvoll und notwendig sein, wenn auf einzelne Lehrkräfte Aufgaben in einem Maße gebündelt werden, dass diese nicht mehr innerhalb der regulären Zeit erledigt werden können ohne Entlastung zu erhalten. Wie ich weiter oben bereits schrieb, führt die Mitwirkung bei der Organisation der Lehrer-Weihnachtsfeier vermutlich eher nicht zu einem solchen Befund, während eine Entlastung bei anderen Aufgaben (z.B. First-Level-Support der IT) durchaus gerechtfertigt sein kann...aber auch hier nicht pauschal muss.

    Ich habe den Eindruck - ohne es genau zu wissen - dass das Problem an vielen Schulen eher in einem Ungleichgewicht der notwendigen Verteilung entsprechender Aufgaben liegt. So gibt es sicher viele Lehrkräfte, die (teils mehrere) Aufgaben übernommen haben ohne dafür immer eine adäquate Entlastung erhalten zu können und gleichzeitig nicht wenige Lehrkräfte, die keinerlei solcher Aufgaben wahrnehmen. An dieser Stelle kann die Leitung auch gut ansetzen und sollte sicherstellen, dass die anfallenden Aufgaben zum einen auf Relevanz und Notwendigkeit geprüft werden (und damit auch mal welche entfallen dürfen) und gleichzeitig diese so zu zerlegen, dass sie gut im Kollegium verteilt werden.

    @Schlaubi Schlau Nur, damit das nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist:

    Logischer wäre, die Familienzuschläge wegzustreichen und dem Beamten, nicht seiner Familie, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Alles andere ist völlig antiquiert und verdreht.

    Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden (…) ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…

    Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.

    Der Familienergänzungszuschlag - der wie von mir erwähnt zum 01.01.2023 eingeführt wurde - hat an dem grundlegenden System der Familienzuschläge nichts wesentliches geändert. Dein Beitrag suggerierte im Zusammenhang mit der Replik auf Maylin85, es habe in NDS Überlegungen zur Streichung der Familienzuschläge gegeben. Das ist nicht korrekt und war mir wichtig klarzustellen.

    Mit der Grundproblematik der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen schlagen sich Bund, Länder und Kommunen ja schon lange herum. Bisher war die Standardantwort, die jeweils niedrigste Besoldungsgruppe wegzustreichen, nun wird das eben über solche künstlichen Anhebungen versucht in den Griff zu bekommen.

    Spannend wird es, wenn damit das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander in Widerspruch kommt. Mal schauen, wie das gelöst wird ;)

    Wer kapiert es endlich ??? Ist es soooo schwer? Es gibt im Einzugsgebiet eines Gymnasiums mehr Grundschüler als Schüler in der SekII - und weniger Gymnasien als Grundschulen. Oder stockt ihr die Schülerzahl aus unbekannten Quellen auf? Für EINEN Grundschüler muss derselbe Betrag vorhanden sein, wie für EINEN Schüler der Sek II. Das geschieht jedoch nicht.
    Falls das Konsens und Vorschrift für den Stadtkämmerer wäre, müssten die GS-KuK nicht mehr als "Aufstocker" den eigenen Geldbeutel öffnen.

    Wandern eure Grundschüler geschlossen hoch bis in die SekII? Nur dann ergäbe deine Rechnung Sinn.

    Sinnentnehmendes Lesen hilft sehr. Ich schrieb ganz eindeutig von "weiterführenden Schulen" und nicht nur von "Sek II". Auch schrieb ich ganz eindeutig von den einzelnen Schulen als abgeschlossenen Systemen, denen jeweils in Abhängigkeit ihrer Schülerzahlen Budgets vom Träger zugewiesen werden. So läuft das jedenfalls hier. Und dass dann eine einzügige Grundschule mit nur 4 Klassen weniger Budget hat als eine weiterführende Schule mit 4-6 Klassen pro Jahrgang und 6 (Sek I) bis 9 (incl. Sek II) Jahrgängen kann man sich leicht klarmachen.

    Das Problem ist aber, dass aus diesem Budget auch an den kleineren Schulen einige Kosten anfallen, die nicht mit den Schülerzahlen korrelieren, sodass hierfür ein größerer Anteil des Gesamtbudgets bereits verbraucht wird.

    Ob es wirklich einzelne Träger gibt, die den Schulformen unterschiedliche Beträge pro Kopf zuweisen, kann ich weder ausschließen noch ist mir ein solches Beispiel bekannt. Vielleicht hast du da ja belastbarere Informationen. Hier in der Diskussion tauchten diese jedenfalls noch nicht auf.

    Das mag wie so oft Bundesland- und möglicherweise sogar stellenabhängig sein. In NDS würde bei gleicher Beurteilung tatsächlich ein Blick auf das möglicherweise unterrepräsentierte Geschlecht in der entsprechenden Stufe an dieser Schule fallen und möglicherweise das jeweils frühere Gutachten zur Unterscheidung hinzugezogen werden. Ansonsten gibt es häufig spätestens im Auswahlgespräch auch Anhaltspunkte, die eine bessere oder schlechtere Passung auf die konkrete Stelle begründen können. Das Dienstalter hingegen spielt eher keine Rolle.

Werbung