Beiträge von Seph

    Welche Entlastung Seph? Die gibt es doch für A 14 nicht am Gymnasium in NDS ;) , außer, bei Teilzeit …

    Wofür es an einer Schule wieviel Entlastung gibt, hängt durchaus von der Schule und der konkreten Ausgestaltung solcher Stellen ab. Dass es für die Wahrnehmung von Funktionstätigkeiten im 1. Beförderungsamt keinen festen Automatismus zur Zuweisung entsprechender Stunden gibt (zumindest am Gymnasium, an den Gesamtschulen sieht das schon wieder anders aus), steht dem nicht entgegen.

    An den IGS gibt es Fachbereichsleitungen die mit A 14 bewertet sind und nicht weit weg sind von Vorsitz der FK …

    Die Fachbereichsleitungen an den IGS führen nicht einfach nur den Vorsitz einer Fachkonferenz, sondern koordinieren mehrere Fachschaften gleichzeitig und übernehmen als Teil der erweiterten Schulleitung Leitungsverantwortung für die gesamten von ihnen betreuten Fächer. Das geht deutlich über den Vorsitz einer FK hinaus.

    PS: Fairerweise muss man erwähnen, dass sie hierfür zusätzlich auch noch Entlastungsstunden erhalten.

    …aber, schön, dass du das so ohne Ironie darstellen kannst… die oben dargestellten Aufgaben für 150-200 Euro netto, bei (wahrscheinlichem?) Abzug von Lebensqualität (wieviel mehr qualitative Lebenszeit bekomme ich für 150-200 Euro im Monat MEHR vom Leben / Anerkennung/ beruflicher Genugtuung was auch immer? Im Schnitt wohl etwa 4 Prozent mehr Gehalt netto im Monat ) ohne nennenswerte Steigerung von Lebensstandard (wie viel materiell mehr kann ich mir leisten?) ist schon krass… in Bayern wird Regel befördert

    Ich hatte selber bereits eine entsprechende Leitung inne und die dafür angesetzten Entlastungsstunden passten da über das Jahr verteilt schon ganz gut dazu. Insofern kann von einer deutlichen Minderung von Lebensqualität keinerlei Rede sein. Die Berufszufriedenheit kann - wie ich hier im Forum schon mehrfach beschrieben habe - mit Übernahme von Verantwortung und Wahrnehmung der damit verbundenen Gestaltungsspielräume im Übrigen durchaus ansteigen. Für mich persönlich ist das in meiner aktuellen Tätigkeit jedenfalls so.

    Da es sich um eine Teilkonferenz handelte, geht es ja auch um sehr sensible Daten. Da verstehe ich schon, dass das nicht für alle Kolleg:innen in Ewigkeit einsehbar ist.

    Ein entsprechender Vermerk zum Ergebnis der Teilkonferenz wird in der Schülerakte des betreffenden Schülers zu finden sein. Zumindest die unterrichtenden Lehrkräfte sollten darauf auch Zugriff haben können.

    Ich schätze die Chancen für eine Versetzung in A14 als ziemlich niedrig ein. Wie Moebius schon treffend beschreibt, braucht es dafür eine Zielschule, die gerade eine entsprechende Stelle zu vergeben hätte. Beim Systemwechsel vom Gymnasium zu einer Gesamtschule ist zudem zu beachten, dass die Funktionsstellen an den Gesamtschulen an sehr feste Aufgaben gekoppelt sind. Konkret sind das Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen. Mir ist offen gestanden kein Fall bekannt, in dem eine solche Stelle über ein Versetzungsverfahren anstatt über eine direkte Bewerbung besetzt wurde.

    PS: Eine Versetzung mit freiwilliger Rückstufung hingegen ist durchaus denkbar und kommt auch in der Praxis hin und wieder vor.

    …Fachkonferenzleitung gibt bspw. in NDS sogar Beförderungsämter, Zulagen usw….

    Das stimmt nicht sofern damit impliziert sein soll, dass in NDS Fachkonferenzleitungen grds. irgendwelche Zulagen, Ermäßigungen oder gar Beförderungen erhalten. Andersherum wird ein Schuh daraus: in NDS müssen Stellen für das 1. Beförderungsamt an bestimmte Aufgaben gebunden sein. Als solche Aufgaben kommen - neben sehr vielen anderen - auch Aufgaben einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe in Betracht. Nicht selten ist das gekoppelt mit weiteren Aufgaben aus dem entsprechenden Katalog (vgl. RdErl. Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für OStR).

    Eine typische Ausschreibung kann dann z.B. wie folgt aussehen:

    Zitat

    • Fachkonferenzleitung Spanisch

    • Organisation von Sprach- und Austauschfahrten nach Spanien

    • Konzeptentwicklung, Organisation und Leitung des Freizeitbereichs für Schülerinnen und Schüler

    oder

    Zitat

    -> Leitung der Fachgruppe Biologie

    -> Organisatorische Betreuung der MINT-Förderung

    -> Budgetmonitoring der Fachgruppen

    Die Leitung der Fachkonferenz ist damit lediglich ein Teilbereich der zu übernehmenden Aufgaben.

    Ich habe den Beitrag explizit nicht gemeldet, da ich ähnliche Überlegungen hatte. Daher von mir im Wesentlichen der Hinweis, dass es noch zig andere vergleichbare Plattformen gibt. Ich persönlich sehe diese Plattformen für nicht so sinnvoll an. Man findet zwar doch einiges an Material zu Themen, kann dieser aber in den seltensten Fällen direkt ohne Anpassung für den eigenen Unterricht verwenden. Die Zeit für die Suche nach Materialien zzgl. der notwendigen Anpassung ist nicht selten ähnlich hoch wie eine Eigenkonzeption passend zum eigenen Unterricht.

    Mitwirkung an der Schulentwicklung ist keine Fachvorsitzendenaufgabe, sondern von jeder Lehrkraft.

    Die Ausübung des reinen Vorsitzes bei Fachkonferenzen ist mit Sicherheit nicht "entlastungswürdig". Geht damit aber gleichzeitig die Verantwortung für die Weiterentwicklung im entsprechenden Fach und die Organisation entsprechender Prozesse einher, kann das schnell anders aussehen. Diese Tätigkeiten gehen dann durchaus über die reine Mitwirkung bei der Schulentwicklung hinaus.

    Aber gut, dann wird man bei der nächsten Hitzewelle im Glasbau-Süd eben ohnmächtig.

    Nein, man weist auf die schwierigen Arbeitsbedingungen hin und verlangt Abhilfe. Das kann z.B. das Zurverfügungstellen von Ventilatoren o.ä. in sehr heißen Räumen sein. Gerade in Schulen besteht übrigens keine zwingende Notwendigkeit zum Aufenthalt in bestimmten Räumen. Ich gehe mit Lerngruppen an sehr warmen Nachmittagen durchaus einfach nach draußen und wir suchen uns einen Schattenplatz...und das auch bereits deutlich vor 35°C Innenraumtemperatur.

    Um welches Bundesland geht es denn? Und was ist mit "inkompetenter Bearbeitung" genau gemeint?

    Sofern es um das persönliche Verhalten von Amtsträgern und damit verbundene Dienstpflichtverletzungen geht, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde der richtige Weg. Geht es hingegen um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, ist die Fachaufsichtsbeschwerde zu wählen. In beiden Fällen ist der Adressat i.d.R. die entsprechend vorgesetzte Person.

    ich glaube, deswegen lohnt sich das für viele Frauen (ja, Frauen in der Regel) nicht mehr, die Stunden wesentlich zu erhöhen, wenn sie zum Beispiel 15 Jahre hälftig gearbeitet haben (typischerweise: 2 Kinder, niedrige Teilzeit bis zum Übergang in die weiterführende Schule des jüngsten Kindes)

    Das mag für die eigentliche Pension vlt. noch gelten, sofern man nahe an der Mindestpension bleibt. Das Einkommen während der Arbeitsphase und damit die Möglichkeit zum Aufbau von Privatvermögen unterscheidet sich sehr deutlich.

    Selbstredend, unterlassene Hilfeleistung will ich mir nicht ans Bein und Gewissen binden.

    Das hattest du ja auch schon beschrieben und deckt sich sehr mit meiner Haltung hierzu. Das ist natürlich eine deutlich andere Situation, als eine Weisung zur Nutzung von Privatgeräten in Nicht-Notfallsituationen zu erhalten. Eine solche halte ich auch für nicht statthaft.

    Ich persönlich führe telefonische Elterngespräche auch weitgehend nur über Dienstgeräte. Wenn das für mich gerade besser passte, habe ich das mit unterdrückter Nummer aber auch bereits mit dem Privathandy erledigt und mir da keinen "Zacken aus der Krone gebrochen". Ich bin mir auch relativ sicher, dass ich im Notfall ebenfalls mein Privathandy nutzen würde anstatt lange zu lamentieren, dass mir gerade kein Dienstgerät zur Verfügung steht. Außerhalb von Notfällen hingegen können Gespräche auch lange genug warten, bis ich in Reichweite von Dienstgeräten komme und Zeit dafür habe.

    PS: Wir werden mit hoher Sicherheit nicht erreichen, dass die Schulträger alle Lehrkräfte flächendeckend mit Diensthandys ausstatten...weil es schlicht und einfach im schulischen Alltag nicht notwendig ist und jede Schule auf die ein oder andere Weise Telefone haben wird. Ob man sich in Notfallsituationen (und nur in solchen) in Anbetracht der breiten Verfügbarkeit von (privaten) Telefonen darauf berufen mag, dass man dieses nicht dienstlich einsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

    Frage steht oben.

    Kann man auch verweigern eine Klasse weiter zu führen, wenn die SuS sich permanent daneben benehmen, man nur Probleme hat und es nur Ärger gibt?

    Es geht um eine Fachlehrertätigkeit und nicht um eine Klassenlehrertätigkeit.

    Ein gewisses Maß an Ärger und Problemen ist normal. Damit professionell und zielführend umzugehen, gehört zu den Kernkompetenzen von Lehrkräften. Was genau ist denn das Problem und welche Schritte hast du bereits alles unternommen?

    Ja, das ist komisch. Weil man eben auch nichts rückgängig machen kann. Die Zeit ist einfach futsch. Für immer. Sinnlos, darüber zu grübeln und man tut es doch. Vielleicht muss man bei jeder kleinen Sache, die man als sinnvoll/erfolgreich ansieht, eine kleine Notiz machen - damit man nicht vergisst, wie viel Licht man in die Welt gebracht hat. Oder so.

    Die Zeit wäre auch futsch, hätte man sie für andere Dinge benutzt. Das ist ja nicht exklusiv im Lehramt so :)

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