Beiträge von Seph

    Ich muss doch davon ausgehen, dass es bewusst einmal "und" und dann aber "oder" heißt! Ich halte fest: Mit dem "oder" heißt es dass die Anwesenheit von min. 70% nur einem Bereich ausreicht, um den Abschluss zu bekommen!?

    Die Folgerung halte ich für fragwürdig. Das "oder" wird sich schlicht darauf beziehen, dass der Unterricht als klassischer Fachunterricht, als (fachübergreifendes) Lernfeld oder in Projektform erteilt werden kann. Es reicht mit hoher Sicherheit nicht aus, nur in einem dieser Teilbereiche mind. 70% anwesend zu sein.

    Ob das Land nun durch Rechentricks die Besoldung in der Gruppe A5 mit dem nötigen Abstand zur Grundsicherung länger halten kann oder einfach irgendwann auch diese wie bereits A1-A4 wegstreicht, ist doch erst einmal egal. Wir allen wissen doch, dass es zu einer durchgreifenden Wirkung von Mindestabstand zur Grundsicherung in der untersten Besoldungsgruppe und dem Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen auf nötige Besoldungserhöhungen der höheren Gruppen so oder so nicht kommen wird.

    Das Land Schleswig-Holstein schuldet mir mittlerweile über 30 000 Euro Weihnachtsgeld, was unrechtmäßig zur Haushaltssanierung nicht ausgezahlt wurde. Das nenne ich mal Diebstahl!

    https://dbbsh.de/weihnachtsgeld/index.php

    Diese Position trägst du fleißig seit Jahren hier rein. Eine rechtliche Tatsache - wie du sie darstellst - ist das jedoch nicht. Ob sich durch die Streichung der Sonderzahlung "Weihnachtsgeld" unter Berücksichtigung anderer Anpassungen der Besoldung wirklich eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung ergeben hat, ist umstritten. Ein entsprechendes Verfahren beim BVerfG ist anhängig und noch nicht abgeschlossen. Oder liegen dir für deine Tatsachenbehauptung bereits Urteil und Begründung vor?

    Die Bedenken wurden zur Kenntnis genommen und mit Verweis auf eine immer aktuelle Klassenbuchführung wurde empfohlen, die privaten Geräte zu verwenden und dies nicht nachträglich festzuhalten (was ist, wenn Feueralarm ist, etc.).

    Wurde in dem Zusammenhang auch darüber gesprochen, wie aktuelle Einträge ohne Privatgeräte erstellt werden können?

    Der Kollege hat damals verloren, aber auch nur, weil er das Buch ohne weitere Rücksprache mit dem Dienstherrn angeschafft hat. Falls der Schulträger sich da querstellt, beim Dienstherr nachfragen und gespannt zuschauen wie der dem Schulträger in den Hintern tritt, denn das Land will die Bücher bestimmt nicht selbst bezahlen. ;)

    Das ist leider nach wie vor einer der Ansatzpunkte: wenn die Lehrkraft einfach Tatsachen schafft (und sei es aus der Not heraus), dann wird sich der Dienstherr querstellen und das zurecht. Der andere Ansatzpunkt besteht genau darin, dass sich Schulträger und Land jeweils den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben und sich wechselseitig nicht in der Verantwortung sehen.

    Dass der Dienstherr allerdings dem Schulträger in den Hintern tritt, darf man getrost vergessen. Der Ball wird einfach zurückgespielt und man ist dann selbst der Depp, der sich von beiden Seiten Abfuhren einhandelt. Man braucht einiges an Nerven, um das durchzuboxen. Sinnvoll ist das natürlich dennoch.

    Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

    Die mir bekannten Hausordnungen erlauben nach expliziter Freigabe durch eine Lehrkraft auch die Nutzung digitaler Endgeräte für schulische Zwecke. Dass eine Lehrkraft sich selbst eine solche Freigabe erteilen darf, ist darin natürlich enthalten ;)

    Du weißt, dass - sollte dem Schüler einfach schwindelig sein, weil er die Luft als Mutprobe zu lange angehalten hat und du die 112 rufst - dann ein RTW für richtige Notfälle blockiert ist und evtl. ein Unfallopfer oder ein Mensch mit Herzanfall stirbt? Ein RTW-Einsatz kostet schnell mehr als 1000 €. Zudem machst du dich evtl. wegen Missbrauch der Notrufnummer strafbar.

    Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.

    Bei nur leichten Schwindelgefühlen und guter Ansprechbarkeit werden sie vermutlich niemanden schicken und auf ansässige Mediziner verweisen. Das klärt man dann mit den Eltern ab. Auf keinen Fall würde ich bei Verdacht auf eine medizinische Notlage zuerst die Eltern anrufen, sondern wie beschrieben erst mit der Notrufzentrale telefonieren und dann mit den Eltern.

    Seph vieles sind Halbwahrheiten, die du dort schreibst, die sich im Laufe der Jahre scheinbar in deinem Bundesland etabliert haben, umso besser, dass sie korrigiert wurden:

    https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/the…tieg-62736.html

    Was genau meinst du denn mit "Halbwahrheiten"? Ein immerhin starker Vorwurf, den ich für unberechtigt halte und gerne mal belegt haben würde.

    In deinem Link steht im Übrigen nichts anderes drin, als ich bereits schrieb, nämlich dass grundsätzlich alle Ämter der entsprechenden Laufbahn offen stehen.

    Dass man sich durchaus auch aus der Probezeit heraus auf ein höheres Amt bewerben kann, ist mir aus dem persönlichen Umfeld bekannt und auch ich habe mich vor einiger Zeit erfolgreich aus dem Einstiegsamt in ein 2. Beförderungsamt beworben. Mit dessen Übernahme erfolgte aber keineswegs sofort die Beförderung in dieses Amt. Die zwischenliegende Stufe muss nach wie vor durchlaufen werden.

    In der Praxis bedeutet das konkret, dass man z.B. bei erfolgreicher Bewerbung aus A13 auf A15 und Einweisung in das Amt erst einmal nach 6 Monaten auf A14 und nach einem weiteren Jahr erst auf A15 befördert wird. Es findet kein Sprung von A13 direkt auf A15 statt, auch wenn die damit verbundene Tätigkeit bereits die ganze Zeit ausgeführt wird.

    Ausnahmen hiervon gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen nach §20 Abs. 4 NBG durch den Landespersonalausschuss. Die Fälle in NDS, die es seit Neufassung des Gesetzes 2009 gab, lassen sich an 2 Händen abzählen. (siehe https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/the…ung--95029.html)

    ich würde eher sagen, dass meine Kollegen an einem antiqurierten Verständnis von Geschlechtern festhalten. Im Leistungssport weist man den filigranen und weniger oberkörperkraftabhängige Balken den Frauen zu. Und die starken Männer müssen ans Reck. Tut mir leid: Bullshit. Wie es bereits erwähnt wurde, es gibt einen Doppelauftrag, an den sich Sportunterricht orientieren muss. Die Schüler sollen Sport und auch Sport an Geräten aus so vielen verschiedenen Perspektiven kennenlernen wie möglich.. Das kannst du gern anders sehen, aber bitte zwing mir deine Sichtweise nicht auf.

    Es geht nicht um Aufzwingen von Sichtweisen und es spricht viel dafür, Bewegungsfelder geschlechterunabhängig zu vermitteln. Es darf aber auch nicht aus dem Blick verloren werden, dass die Rahmenbedingungen das nicht immer hergeben. So sind in den Bewertungskriterien und Bewertungshilfen für Sport manchmal entsprechende Auftrennungen zu finden, die mit Blick auf die nur endlich vielen Sportstunden die man so hat auch Auswirkungen auf die Durchführung ebenjener haben können.

    Ich habe auf die Schnelle mal die Abi-Bewertungskriterien Geräteturnen aus BW herausgegriffen. Dort findet man das Gerät "Schwebebalken" halt schlicht nur in den Kriterien für Schülerinnen. Davon kann man erst einmal persönlich halten was man will, tut aber dennoch gut daran, diesen Umstand in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

    Nein, das ist keineswegs die Frage. Der TE ist nicht neidisch, sondern empört, dass Fortbildungen seitens der Schulleitung und Kollegen missbraucht werden, auf Kosten anderer Kollegen, die die Arbeit auffangen müssen. Das kann man jetzt neidlos ertragen oder zumindest hinterfragen, was ich hiermit tue.

    Dass bei Fortbildungen von Kolleginnen und Kollegen an anderer Stelle Vertretungen anfallen, liegt in der Natur der Sache. Das hat nichts mit Missbrauch zu tun. Ich fürchte auch, dass du übersiehst, welche Arbeit rund um diese jährliche Woche so am Erasmus-Programm mit dran hängt.

    So ist es in NDS auch, außer du kriegst die höchste Bewertung, dann ist eine Sprungbeförderung oder auch Probezeit Beförderung möglich…

    Sprungbeförderungen sind in NDS explizit verboten, es sei denn, das das derzeitige Amt nicht durchlaufen zu werden braucht. Das ist bei Lehrkräften aber regelmäßig der Fall. Durchaus möglich ist in NDS anders als in einigen anderen Bundesländern die erfolgreiche Bewerbung auf ein um 2-3 Stufen höheres Amt. Im Falle der Auswahl müssen anschließend dennoch die zwischenliegenden Ämter regulär durchlaufen werden.

    geht auf ein Urteil des BvG zurück, gilt eig bundesweit…dementsprechend seltenst wird diese Bewertung vergeben …

    Kannst du das bitte mal verlinken? Ich finde weder beim BVerfG noch beim BVerwG auf die Schnelle ein entsprechendes Urteil.

    Es gibt auch andere reale Beispiele, bspw. an IGS im Entstehen oft anzutreffen …

    Auch bei diesen durchläuft das Personal ganz regulär die Ämter. Da Schulen im Aufbau ohnehin aufgrund der noch wenigen Jahrgangsstufen und Schülerzahlen noch nicht die "volle Ämterpalette" bis A16 haben, ist das aber auch nicht schlimm. Mit zunehmendem Aufbau der Stufe und Erweiterung der Ämter haben die entsprechenden Personen auch die nötigen Laufzeiten erreicht.

    Die AfD ist demokratischer als die Forenleitung dieses Forums, die AfD möchte mir nämlich nicht das Wort entziehen....

    Nein, dir sicher nicht. Dafür allen anderen, die sich kritisch mit ihren Positionen auseinandersetzen. Das macht nicht einmal halt vor der verfassungsseitig garantierten Pressefreiheit, wie wir jüngst erst in Thüringen erleben durften.

    .... und mich sperren weil ich unsinnige Sprachregeln nicht befolge.

    Die Gründe für deine Sperrung haben dir die Mods vermutlich knapp mitgeteilt, es lag dabei sicher nicht nur an einer "unsinnigen Sprachregel".

    Mir ist irgendwie noch nicht klar, wo du eingeschränkt wirst. Bis auf das Abzeichen, das du im Unterricht anstreben sollst, gibt es doch nichts Verbindliches oder existieren für alle Entscheidungen einklagbare Vorschriften?

    Beschlüsse der Fachkonferenz sind i.d.R. auch verbindlich für alle Kolleginnen und Kollegen, sofern sie nicht rechtswidrig sind. Ein Verstoß dagegen kann eine Dienstpflichtverletzung darstellen. Eine zu starke Einschränkung des TE durch die genannten Vorgaben vermag ich aber auch nicht zu erkennen.

    Aber halt nicht zu einer Gefängnisstrafe wie du in Beitrag 11 schreibst. "Nur" eine Geldstrafe für eine Wiederholungstäterin fühlt sich als sehr wenig an.

    Ich habe nirgendwo von einer Gefängnisstrafe geschrieben, sondern von einer Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Lies insofern gerne meinen Beitrag #11 noch einmal genauer. Dass es hier "nur" eine Geldstrafe anstatt einer Freiheitsstrafe gab, lag sicher an einer wohlüberlegten Abwägung bezüglich der Schwere der Schuld. Es gibt durchaus noch einen qualitativen Unterschied zwischen grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln. Ich finde es durchaus bemerkenswert, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kam und begrüße diesen Umstand.

    Danke für deine Antwort. D.h. ich kriege keine extra Vergütung dafür ? Das finde ich seltsam. Ich arbeite mich doch da auch ein und muss mir vieles aneignen.

    Genau dafür gibt es als Vergütung die 3 Entlastungsstunden. Diese entsprechen einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 5 Zeitstunden. Es ist unwahrscheinlich, dass du mehr als diese 5 Zeitstunden pro Woche mit der Moderatorentätigkeit zu tun haben würdest.

    Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.

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