Welche Bedrohung? Dass der OP fernmündlich auf die private Nummer seiner Schülerin sprach?
Zitat von Timbu...und wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden.
Verstehendes Lesen hilft sehr viel. Die Beleidigung ist hier bei dem Anruf lediglich ein untergeordnetes Problem und ja: diese wird die Staatsanwaltschaft wohl eher nicht interessieren. Die Bedrohung der Familie des Beamten hingegen schon, das ist eine deutlich andere Qualität. Die Suggestion, man solle bei solchen erheblichen Eingriffen in das eigene Privatleben dennoch auf Strafanzeige verzichten, da die Verfolgung aussichtslos wäre, halte ich für völlig daneben. Zum einen ist die Situation "Aussage gegen Aussage" gar nicht so selten wie man meint und führt keineswegs zu einem Patt, zum anderen gibt das PolG auch weitere Instrumente wie z.B. die Gefährderansprache her, die weitere Vorkommnisse dieser Art ziemlich sicher verhindern können.