Seph vieles sind Halbwahrheiten, die du dort schreibst, die sich im Laufe der Jahre scheinbar in deinem Bundesland etabliert haben, umso besser, dass sie korrigiert wurden:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/the…tieg-62736.html
Was genau meinst du denn mit "Halbwahrheiten"? Ein immerhin starker Vorwurf, den ich für unberechtigt halte und gerne mal belegt haben würde.
In deinem Link steht im Übrigen nichts anderes drin, als ich bereits schrieb, nämlich dass grundsätzlich alle Ämter der entsprechenden Laufbahn offen stehen.
Dass man sich durchaus auch aus der Probezeit heraus auf ein höheres Amt bewerben kann, ist mir aus dem persönlichen Umfeld bekannt und auch ich habe mich vor einiger Zeit erfolgreich aus dem Einstiegsamt in ein 2. Beförderungsamt beworben. Mit dessen Übernahme erfolgte aber keineswegs sofort die Beförderung in dieses Amt. Die zwischenliegende Stufe muss nach wie vor durchlaufen werden.
In der Praxis bedeutet das konkret, dass man z.B. bei erfolgreicher Bewerbung aus A13 auf A15 und Einweisung in das Amt erst einmal nach 6 Monaten auf A14 und nach einem weiteren Jahr erst auf A15 befördert wird. Es findet kein Sprung von A13 direkt auf A15 statt, auch wenn die damit verbundene Tätigkeit bereits die ganze Zeit ausgeführt wird.
Ausnahmen hiervon gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen nach §20 Abs. 4 NBG durch den Landespersonalausschuss. Die Fälle in NDS, die es seit Neufassung des Gesetzes 2009 gab, lassen sich an 2 Händen abzählen. (siehe https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/the…ung--95029.html)