Beiträge von Seph

    Finnegans Wake

    Vielen Dank für deine offenen Worte. Mir geht es hier neben dem reinen Austausch zu vielen interessanten Themen tatsächlich auch um eine Art Stärkung von uns Lehrkräften untereinander mit Blick auf eine hohe Handlungssicherheit in schulrechtlichen Aspekten, sodass man sich nicht nur auf den "Lehrerzimmer-Gossip" verlassen muss. Naturgemäß sind da allerdings manchmal auch Themen dabei, die einem aus Lehrkräfte-Sicht weniger schmecken als andere.

    Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages.

    Ja, innerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ist eine kurzfristige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich, insbesondere mit Blick auf kurzfristige Dienstplanänderungen per Telefon oder SMS, so geht diese Nichterreichbarkeit nicht zulasten des Arbeitnehmers. Das hatte u.a. das LAG Schleswig-Holstein 2022 (Az. 1 Sa 39 öD/22) noch einmal klargestellt. Hierfür habe der AG Rufbereitschaften - die natürlich anzurechnen sind - einzurichten.

    Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein

    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).

    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

    Deine Zusammenfassung ist erkennbar falsch. Korrekt wäre: Ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmenden in diesem Forum sind sehr wohl auch in ihrer außerunterrichtlichen Arbeitszeit für berufliche Kommunikation verfügbar und durchaus gerne bereit. Ihnen ist aber auch bewusst, dass diese keine Rufbereitschaft umfasst.

    Ich bin trotzdem dafür, ans Telefon zu gehen, auch am freien Tag. Die Zeit schreibe ich dann einfach auf.

    Es wird schon einen wichtigen Grund haben.

    Wenn es mehr als 1x vorkommt, dass ich wegen Pillepalle angerufen werde, kann ich dieses Konzept ja immer noch mal überdenken.

    Aber bei 1-2 Anrufen im Jahr, dauert das wohl noch etwas. ;)

    Da bin ich voll bei dir und handhabe das wie oben geschrieben auch so. Meinem SL musste ich anfangs aber schon erst einmal klar machen, dass ich auf Messenger-Nachrichten um 21 Uhr nicht mehr sofort reagieren mag. Seitdem kommt das aber auch nicht mehr vor und auch die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie auf Mails am Sonntagabend sicher erst Montagvormittag eine Antwort erhalten.

    Nichts anderes habe ich immer wieder geschrieben.

    Es ist dennoch sachlich falsch. Die von dir geforderte Rufbereitschaft von Lehrkräften zu vom Dienstherrn definierten Zeiten scheitert an mindestens folgenden beiden Punkten:

    1. Keine Dienstgeräte vorhanden.

    2. Eigenverantwortliche Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit von Lehrkräften.

    Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule

    Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.

    Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.

    Ich werde als Beamter nicht für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, sondern werde alimentiert. Dafür habe ich mich mit vollem Einsatz meinen Amtspflichten zu widmen. Dazu gehört auch eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen und ähnliches. Dazu gehört keine permanente Rufbereitschaft, schon gar nicht mittels privater Geräte.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

    Um das vlt. noch ein bisschen deutlicher auszudrücken und dich hoffentlich aus einem inneren Konflikt herauszulösen:

    Mit einer nicht (rechtzeitig) erfolgten Genehmigung der SL (trotz ja bereits mehrfacher Erinnerung von dir), hat deine SL bereits entschieden, dass du nicht fahren darfst. Es geht also gar nicht darum, dass du dich anstellen würdest, was nebenbei bemerkt ein unsäglicher Vorwurf deines Kollegen ist, sondern darum, dass dir die SL die Dienstreise schlicht nicht erlaubt.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

    Der Schwarze Peter liegt nicht bei dir, sondern bei deiner SL. Dem Kollegen kann man eigentlich nur mitteilen, dass eine nicht genehmigte Dienstreise ganz offensichtlich gar nicht angetreten werden darf....sonst würde sie ja genehmigt werden.

    PS: Ich kann das Dilemma auf persönlicher Ebene schon nachvollziehen. Gleichzeitig hätte ich null Verständnis für solche Aussagen eines Kollegen und würde persönlich da ziemlich klare Worte finden. Das kann ich aber nur für mich persönlich so sagen.

    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.


    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Nur haben wir keine "formale Arbeitszeit", sondern legen die genaue Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit eigenverantwortlich fest. Dafür bedarf es auch keiner weiteren Absprache mit dem Dienstherrn. Wenn ich zu einem Zeitpunkt t nicht in der Schule bin, weil ich gerade keinen Unterricht habe, kann das gerade zur Arbeitszeit gehören oder auch nicht. Für diese Abgrenzung erfasse ich meine Arbeitszeiten auch konsequent.

    Wie handhabt ihr das denn im Privatleben?


    Also ich habe mein Handy fast immer bei mir. Dann gehe ich auch dran, wenn es klingelt. Wenn ich aber gerade im Fitnessstudio / im Schwimmbad / im Garten bei der Gartenarbeit / in der Dusche / auf dem Klo / im Wartezimmer beim Arzt etc. bin, dann gehe ich natürlich nicht dran, rufe aber nach Möglichkeit später zurück, oder frage per WA etc. nach, ob etwas Wichtiges war.

    Eigentlich genau wie du und denke, dass das auch ein sinnvoller Weg ist. (Für mich) natürlich ist, dass ich über mein Handy durchaus per App Zugang zu unserem IServ habe und darüber auch Nachrichten empfange. Die lese ich in von mir definierten (!) Zeiten auch außerhalb der Schule und dringende Sachen beantworte ich dann auch mal außerhalb. Andere Mails u.ä. können meist auch warten, bis ich wieder vor Ort bin.

    Meine Telefonnummer haben nur ganz wenige Kollegen und die SL, die habe ich aber inzwischen auch so weit "erzogen", dass es nicht mehr wie anfangs zu Kontaktversuchen am späten Abend oder am Wochenende kommt. Andersherum gibt es auch Phasen im Schuljahr, in denen schon bekannt ist, dass bestimmte Funktionsträger auch spontan in schnelle Entscheidungen eingebunden werden müssen. Dann gehe ich auch mal unkompliziert von unterwegs sofort ans Telefon.

    Pikant ist dass SL meinen Antrag im Intranet weder ablehnt noch weiterreicht, er also in der Schwebe bleibt. Doof nur, dass ich nächsten Dienstag fahren soll.

    Nein, mach dir keine Sorgen. Du sollst ja gerade nicht fahren, wie dir deine SL indirekt und dennoch klar mitteilt. Sonst läge längst eine Genehmigung vor. Wenn du magst, kannst (musst aber nicht) du noch einmal freundlich eine Erinnerung schreiben:

    "Liebe SL, da mir noch immer keine Genehmigung für die beantragte Dienstreise vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese nicht stattfinden soll. Andernfalls sollte diese für den notwendigen Planungsvorlauf bis spätestens Freitag, 07.06. schriftlich erfolgen."

    Das kann man natürlich auch noch netter, keinesfalls aber weniger bestimmt, formulieren.

    Siehe das Thema dieses Fadens - und lies doch einfach mal den Beitrag, auf den ich mich bezogen hab - war nicht meine Idee.

    Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden. Wir haben inzwischen aufgezeigt, dass das nicht einmal an Tagen mit Unterricht gilt. Auch die weiterführende Behauptung, der Dienstherr könne sonst erheblich ausgedehnte Präsenzzeiten einfordern, ist nicht haltbar.

    Davon unbenommen kann von uns Lehrkräften erwartet werden, dass wir zeitnah (nicht unmittelbar) auf Kontaktanfragen reagieren.

    Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss. In meinem Fall ist die Didaktik in der Fachrichtung eine andere als im Unterrichtsfach.

    Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich darum, ob dieser auch zwingend eigenverantwortlich sein muss oder auch als betreuter Unterricht in Frage kommt. Unsere Anwärter müssen z.B. in jedem ihrer Fächer zwischendurch auch mal in der Sek 2 eingesetzt gewesen sein. Eigenverantwortlich dürfen sie aber keinen Prüfungskurs übernehmen....das wiederum war - zumindest früher - in Thüringen zum Beispiel anders.

    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich um Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

    Das ist ein Fehlschluss. Grundsätzlich kann in unserem Beruf überhaupt keine ständige telefonische Rufbereitschaft verlangt werden. Das gilt auch innerhalb der Schule. Verlangt werden kann eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen. Das kann u.a. per Mail oder auch per Rückruf erfolgen. Und nein: die Weigerung, das private Telefon für dienstliche Zwecke zu nutzen, kann keineswegs zur Rechtmäßigkeit einer Anweisung zu erheblich ausgedehnten Präsenzzeiten ohne gleichzeitige Schaffung geeigneter individueller Arbeitsplätze führen.

    Als Beispiel: Ein Biologielehrer möchte den Schülern die Tiere des Dschungels näher bringen und dazu einen Mitarbeiter des Zoos mit ein paar Schlangen und Spinnen einladen. Das kostet 200€ für die Anfahrt und Arbeitszeit des Mitarbeiters.


    Kann der Lehrer das machen und hat er dafür ein Budget über das er selbst entscheiden kann oder wird das durch den Rektor genehmigt? Müsste der Lehrer so etwas zu Beginn des Schuljahres planen oder gibt es ein freies Budget auf das Lehrer auch kurzfristig zugreifen können, wenn ihnen so eine Idee mitten im Schuljahr kommt?

    Lehrkräftebezogene Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung gibt es wohl an keiner Schule, bei kompletten Fachbereichen sieht das teils schon wieder anders aus. Im Rahmen abgesprochener Konzepte ist es durchaus möglich, externe Experten einzuladen und zu bezahlen. Die vorherige Genehmigung durch die SL ist unumgänglich.

    Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    ...sofern denn gerade ein Dienstgerät in Griffweite ist. Das dürfte bei den meisten Lehrkräften sicher nicht der Fall sein.

    Hallo,

    angenommen, man hat aufgrund seiner Teilzeittätigkeit einen unterrichtsfreien Tag in der Woche, wie sieht es da mit der Erreichbarkeit an eurer Schule aus? Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

    Meine telefonische Erreichbarkeit scheitert bereits daran, dass meine Kolleginnen und Kollegen (bis auf wenige Ausnahmen) meine Telefonnummer nicht haben. Ein Dienstgerät habe ich außer Haus auch nicht dabei. Im Sinne der bewussten Abgrenzung von Dienst und privaten Tätigkeiten (siehe paralleler Thread zur Arbeitszeiterfassung) beantworte ich außer Haus auch keine Mails mehr. Ausnahme hiervon sind äußerst seltene Notfälle und bewusst definierte Arbeitszeiten im Home Office.

    Ich überlege mir Unterrichtseinstiege in der Badewanne. Und ich würde diese Nachdenkzeit natürlich in die Arbeitszeiterfassung einbauen. Wenn ich meinen Schultag plane, sitze ich oft nicht steif am Schreibtisch. Ich schaue dabei fern, höre Musik etc.

    Lehrer sein ist eben keine normale Bürobeschäftigung, die mit Stechuhr messbar ist.

    Das ist doch aber auch genau einer der Punkte, die zur gefühlten hohen Arbeitsbelastung in unserem Beruf führt: die fehlende Abgrenzung von beruflichen und privaten Handlungen. Und genau zu einer solchen bewussten Abgrenzung kann eine konsequente Arbeitszeiterfassung genutzt werden.

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