Beiträge von Seph

    Es geht dabei weniger um pro oder contra Beamtentum, sondern um die Darstellung der Unterschiede bei den Lohnkosten zwischen Beamten und Angestellten für den Arbeitgeber/Dienstherrn.

    Der Staat macht das für seine Beamten sehr wohl. Das siehst du nur nicht. Es werden für jeden Beamten Versorgungsrückstellungen gebildet.

    Hier liegt ja gerade die Krux: das tut die öffentliche Hand bei weitem nicht in erforderlichem Ausmaß. In Niedersachsen wurde eine solche Versorgungsrücklage nur in den Jahren zwischen 1999 und 2009 gebildet, seitdem erfolgt eine Entnahme von Mitteln aus diesem Sondervermögen. Die laufenden Pensionskosten müssen entsprechend nahezu vollständig aus dem aktuellen Landeshaushalt entnommen werden.

    Ich greife den alten Thread einmal auf, um die Fragestellung aus gegebenem Anlass zu wiederholen. Inzwischen sind 4 Jahre vergangen, aber mir scheint die Problematik aktueller denn je zu sein.

    An der Rechtslage hat sich seitdem nichts verändert. Noch immer kann der Dienstherr nicht verlangen, private Smartphones für dienstliche Zwecke zu nutzen. Im Gegenteil ist es nach wie vor so, dass bei Nutzungswunsch von Privatgeräten spätestens für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein Antrag und dessen Genehmigung seitens des Dienstherrn notwendig ist.

    Palim Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was an dem Beitrag verwirrend gewesen sein soll.Ich habe mir die Beiträge von Tom123 hier im Thread nochmal durchgelesen. Und die "Traumbedingungen" (vollständige Reisekostenübernahme des Landes, Vorschuss auf Antrag, mehr als eine Begleitperson pro Lerngruppe, Anrechnung eines Vollzeitdeputats zzgl. einer Deputatsstunde pro Tag), von denen er schreibt, sind tatsächlich geltendes Recht bei uns in NDS.

    An welchem dieser Punkte genau stößt du dich denn? Dann könnten wir zusammen drauf schauen, wie man den erfolgreich für die Zukunft einfordern kann.

    Wie wäre es so:

    Es gibt Reiseanbieter, die alles organisieren, ich melde die Klasse an, alles andere übernimmt das Land und der Reiseanbieter.

    Ich fahre als Bezugsperson mit, ich kann mir sogar vorstellen, einzelne Programmpunkte zu übernehmen,

    die Aufsicht 24/7 stellt aber der Anbieter, der u.a. die Reisekosten mit dem Land abrechnet.

    PS: Das gibt es zumindest näherungsweise längst, man muss es nur in Anspruch nehmen. Aus der Aufsichtspflicht an sich kommt man als Lehrkraft aber nicht heraus, auch wenn man dafür durchaus Unterstützung durch Veranstalter vor Ort erhalten kann.

    Warum wird bei Lehrkräften nicht zuerst gezahlt und erst, wenn das Geld auf das Unterkonto eingegangen ist, kann die Fahrt starten?

    Weil es niemand einfordert. Dass es einen Anspruch auf Reisekostenvorschuss gibt, hatte ich hier vor einigen Monaten schon einmal dargestellt. Nur wurde das im Forum lieber wie üblich ins Lächerliche gezogen und ich angefeindet, anstatt sich mal ernsthaft mit dieser Möglichkeit auseinanderzusetzen.

    Lies Du meine Beiträge eigentlich? Mir ist bewusst, warum die Alimentation heutzutage so ist. Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.

    Die Alimentation der Beamten ist kein Grundrecht.

    Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.

    Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).

    Ich frage mich auch wirklich, was das bringen soll. Dass es für einen qualifizierenden Lehrgang in einem Beruf noch eine Rolle spielen kann, ob der Kandidat auch Geselle ist, leuchtet vollkommen ein. Warum aber noch ein 3 Jahre vorher erworbenes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule überhaupt eine Rolle für die Zulassung spielen sollte, ist mir unklar.

    Bedeutet, ich werde wohl mehr auf andere Wege ausweichen, um Fragen zu stellen. Und ich finde es schade - für die Leute, die hier aktiv sind, aber auch für mich - dass mein Eindruck ist, dass die Amerikaner auf Reddit freundlicher und sinnvoller mit Neulingen umgehen. Denn das spricht nicht für Amerika, sondern eher gegen die Community hier.

    Das wäre sicher schade. Es geht aber um einige andere Accounts, die in den letzten Wochen sehr deutlich gemacht haben, dass es Ihnen hier vielmehr um das Aufhetzen von Teilnehmenden als um sachliche Diskussionen geht. Es geht keineswegs darum, dass neue Teilnehmende hier nicht willkommen sind.

    Ich schließe mich da gerne an. Nicht selten kommen in Schule wirklich auch scheinbar absurde Situationen vor und gerade solche veranlassen jemanden vlt. erst, sich bei anderen Lehrkräften mal einen Rat einzuholen. Dem sollten wir offen entgegengehen.

    In den betreffenden Sockenpuppen-Threads in den letzten Wochen hatte ich den Eindruck, dass die betreffende Person(en) sich immer ziemlich schnell selbst entlarvt hat und das hatte zwischenzeitlich auch etwas amüsantes an sich. Ansonsten gibt es neben dem Melde-Button auch noch die Möglichkeit, bestimmte User einfach zu ignorieren. Davon darf man durchaus Gebrauch machen.

    In Bayern gibt es insgesamt fünf bestehende Gesamtschulen, alle haben eins gemeinsam: Sie gehen nur bis Klasse 10. Wie man dort also eine 11. Klasse unterrichtet haben will, bleibt ein Rätsel ;)

    Krass. Das sind in ganz Bayern nicht viel mehr Gesamtschulen als die ein oder andere niedersächsische Stadt jeweils alleine betreibt. Die dann übrigens meist alle mit eigener gymnasialer Oberstufe im Haus.

    Ich halte das auch für unabdingbar. Wir hatten hier eine Lehrkraft, die auf einmal ein halbes Jahr lang ausfiel (immer wieder tröpfchenweise verlängert). Hier nicht zu vertreten, wäre völlig fatal gewesen. Absehbar einmalige Ausfälle hingegen werden in der Oberstufe i.d.R. nicht vertreten, plötzliche kurzzeitige Ausfälle von Lehrkräften können über die Präsenzen meist gut aufgefangen werden.

    Abgesehen vom privaten Nachhilfe-Bereich wäre mir kein Träger bekannt, der Online-Lehrkräfte suchen würde. Ob eine solche Qualifikation für den Quereinstieg reicht, ist fraglich. Möglicherweise können damit aber Vertretungsstellen an Schulen übernommen werden.

    Das hatten wir hier auf Basis eines Vorschlags von Stefan 2022 schon einmal diskutiert. Der Vorschlag, neben "Dienstrecht" noch weitere Unterkategorien zu schulrechtlichen Fragestellungen zu eröffnen, fand damals allerdings kein Gehör. Fairerweise beziehen sich die meisten hier diskutierten rechtlichen Fragestellungen aber auch auf dienstrechtliche Aspekte (Arbeitszeit und Stundenzuweisungen, Teilzeit usw.). Andere aktuelle Urteile beziehen sich oft auf sehr spezifische Situationen, die in einem eigenen Rechtsbereich möglicherweise weniger gut aufgehoben scheinen als in den zugehörigen Diskussionen z.B. im allgemeinen Forum. Ich denke da gerade an eine aktuelle Diskussion rund um Kosten und Erstattungen bei Ausschluss von Fahrten.

    Ich hatte dann mal eine kleine Reihe "Aktuelle schulrechtliche Aspekte" angefangen (z.B. zu Anscheinsbeweisen im Prüfungsrecht), die Resonanz war überschaubar. Grundsätzlich fände ich eine Sammlung relevanter Grundsatzurteile auch sinnvoll. Die sich aber dann aus verschiedenen Teildiskussionen wieder zusammensuchen zu müssen, ist irgendwie auch nicht das Wahre. Dafür fehlt es bislang an einer sinnvollen Systematik.

    Eher nicht. Ich denke du irrst.

    Hast du dich mit den verlinkten Quellen genau zu diesem Punkt überhaupt auseinandergesetzt? Scheinbar nicht. Du darfst andersherum aber gerne durch eigene belastbare Quellen belegen, dass an eurer Behauptung, es mache bezüglich der Ansprüche einen Unterschied ob die Person volljährig ist oder nicht, etwas dran wäre.

    Ich bin mir nur relativ sicher, dass dir das nicht gelingen wird. Dass eben auch bei Minderjährigen der Ausschluss von der Klassenfahrt dennoch nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten führt, kann man sich an einigen Urteilen von Verwaltungsgerichten schnell klar machen. Weiter oben ist eine entsprechende Entscheidung des VG München verlinkt und erst dieses Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung des VG Berlin zu einer Fahrt einer 10. Klasse im Sommer 2022.

    Hat man im Homeschooling sehr schön gesehen, da gab es durchaus Schüler mit deutlichen Leistungssteigerungen und der Rückmeldung, dass sie zu Hause besser und zügiger lernen konnten. Diesen Kindern macht die Anwesenheitspflicht in der Schule es unnötig schwer.

    Ich will nicht ausschließen, dass das im Einzelfall vorkam. Die Rückmeldung der meisten unserer Schüler zeigte aber das genaue Gegenteil.

    Und warum genau soll ich den ganzen Driss mit A/B/...-Wochen überhaupt noch machen, wenn ich 1-stündigen Unterricht epochal ausbringe?

    Dann bleiben überhaupt nur noch die 3/5-stündigen Kurse in der Oberstufe, die sind für mich aber überhaupt kein Argument, weil ich mit jungen Erwachsen auch erwarte in 45 Minuten effizient arbeiten zu können. In Klasse 5 sind Einzelstunden Mist, weil die Stunde da zur Hälfte rum ist, bis alle ihr Material draußen und ich die Hausarbeiten kontrolliert habe. Ich der Oberstufe betrete ich den Raum und fange an.

    Gerade in der Oberstufe hat man im Unterricht auch mal deutlich längere Arbeitsphasen, die in 90min-Blöcken durchaus einfacher unterzubringen sind als in 45min. Entscheidender dürfte bei uns allerdings sein, dass wir hier in der Region in der Sek II fleißig Schüler zwischen den Schulen austauschen, um ein möglichst breites Kursangebot zur Verfügung stellen zu können. Und während das Pendeln für 90-min-Blöcke zwischen längeren Pausen gut machbar ist, kommt das für Einzelstunden schlicht nicht in Frage. Als weiteren Vorteil empfinde ich, dass ich mich nur auf 2-3 Lerngruppen pro Tag einstellen muss, auch nur das entsprechende Material mitführe und weniger durch die Räume hetze. Der einzige "Preis" dafür ist, dass ich hin und wieder mal in den Kalender schaue, ob aktuell eine gerade oder ungerade Woche ist. Das kann ich verschmerzen.

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