Beiträge von Seph

    Das sehe ich natürlich auch so und teile auch die Kritik hinsichtlich Bewertungskriterien, nach denen man für eine aus Lehrersicht nicht ausreichenden Leistung trotzdem diese Note erteilen muss.

    Ich habe das schon öfter geschrieben, aber die Angabe eines Notenschlüssels (hier das Bestehen ab 50%) ist ohne gleichzeitige Berücksichtigung des Prüfungssettings und der Verteilung der Anforderungsbereiche wertlos. In einer Prüfung, die zu großen Teilen nur aus Reproduktion besteht, dürfen 50% natürlich nicht zum Bestehen reichen, in einer Prüfung, die fast nur aus Übertragung/Deutung/Wertung besteht, kann es sachgerecht sein, Leute schon bei z.B. 25% bestehen zu lassen (siehe Theoretische Physik in den obigen Beiträgen).

    Zu meiner Studienzeit gab es eine Vorlesung in theoretischer Physik, bei der man die Klausur bestanden hat, wenn man es (alle Hilfsmittel und Bücher waren erlaubt) geschafft hat, bei einer von vier Aufgaben einen Ansatzweise richtigen Lösungsweg zu formulieren. Etwa 50% der Teilnehmer haben bestanden.

    Kann ich genauso auch bestätigen...theoretische Elektrodynamik war echt lustig :D

    In meinem Bereich ist es inzwischen so, dass man mit 50 % der Leistung keine 5 mehr, sondern nun eine 4 erhält und damit bestanden hat. Das bedeutet, dass man im medizinischen Bereich Menschen in die Hände fallen kann, die nur die Hälfte ihres Berufes beherrschen. Ich finde das für die Zukunft erschreckend.

    Allen von uns sollten als Lehrkräfte mal etwas von verschiedenen Anforderungsniveaus gehört haben. Die Schlussfolgerung, jemand der "nur" 50% einer Prüfungsleistung erbracht hat, beherrsche seinen Beruf nur zu 50%, ist natürlich haltlos.

    In der Zeit, wenn die Franzosen Ferien haben, kann man entspannt Paris besuchen. Sogar mit PKW. Da ist die halbe Bevölkerung im Süden, in Biarriz oder in der Bretagne. Es gibt in Paris Straßen, in denen das Parken in dieser Zeit sogar kostenfrei ist. mit der Metro kommt man überall hin. Sogar im Louvre wird man nicht geschubst.

    Dafür hatten die frühen Sommerferien in einigen Bundesländern dieses Jahr den Vorteil, dass genau die genannten Regionen noch leer und günstig waren ;)

    In der Theorie hast du damit natürlich völlig recht. ;)

    In der Praxis auch. Letztlich soll diese Regelung lediglich davor schützen, dass Prüfungsaufgaben gestellt werden, die nicht KC-konform sind oder deren Mischung zu stark in den höheren Anforderungsbereichen angesiedelt ist. Wenn man hingegen transparent machen kann, dass die Prüfungsaufgaben zum Unterrichtsverlauf und den fachlichen Vorgaben passen, dann steht einer Genehmigung der Arbeit i.d.R. nichts entgegen.

    Da sieht man halt das Problem der "SoMi". Ich finde es auch nicht gerecht jemanden, der offensichtlich in den Klausuren 2en erreichen konnte aufgrund der "SoMi" auf 3 zu setzen.


    Meine Meinung ist aber sowieso, dass sie "SoMi" weg muss.

    Das wiederum sehe ich anders. Die Fachleistung bildet sich gerade nicht nur in der schriftlichen Wiedergabe und Anwendung ab, sondern auch in Kompetenzen, die naturgemäß eher im Bereich der sonstigen Mitarbeit feststellbar sind.

    Da gibt's in NRW nix klarzustellen. "Etwa 50:50, gerechnet wird nicht" ist die Regel.

    Genau so. Und es ist auch wirklich seitens der Mütter lächerlich, in Klasse 7 so einen Aufriss um eine nicht versetzungsrelevante Note zu machen. Man erklärt den Müttern kurz, warum ihr Kind nur "befriedigend" statt "gut" in dem Fach im Schuljahr war und dann reicht es auch.

    Wenn du so fragst: die brauchen das als letzte, die reisen genug.

    Es geht mir schlicht darum, dass viele Kinder auf Förderschulen gesundheitliche Baustellen haben, die eine ständige Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung nötig machen. Das ist schon im Inland eine Herausforderung. Von zusätzlicher Betreuung mal ganz zu schweigen, dürfte sich schwierig werden die zu bekommen.

    Zum Einen: Was bringt dich zu der Annahme, das habe für den Fall von Leon A. eine Rolle gespielt? In der Presse war bislang nur zu lesen, er habe Wahrnehmungsstörungen gehabt und daher einen entsprechenden Förderbedarf. Von chronischen schweren Erkrankungen, die eine ständige medizinische Versorgung notwendig machen, ist keineswegs die Rede. Das Problem akuter Erkrankungen hingegen ist nicht auf Förderschulen beschränkt, sondern kann immer auftreten.

    Zum Anderen: Die Obduktionsergebnisse stehen noch immer aus, die Todesursache ist schlicht unklar. Einfache Halsschmerzen vorab sind da jedenfalls keine hinreichenden Symptome einer schweren Erkrankung und müssen nicht unbedingt einen Arztbesuch erfordern. Ob es am Vortag Anzeichen einer schwereren Erkrankung gab und die Lehrkräfte hätten reagieren müssen, können wir hier schlicht nicht einschätzen.

    Dass SuS meinen, krank zu sein und sich vom Unterricht krank abmelden wollen, aber nicht zur Arztpraxis gehen möchten, passiert allerdings öfter. Da kann man ja vermutlich auch wenig machen.

    Das passiert wirklich öfter mal. Du hast vollkommen Recht, dass man ad hoc und alleine da erst einmal wenig dagegen machen kann. In der Praxis bitte ich Schüler, die sich abmelden wollen und bei denen das schon wiederholt vorkam, direkt zum Arzt zu gehen und mir unmittelbar die Bescheinigung zukommen zu lassen. Andernfalls sind da auch schnell Gespräche mit den Eltern wegen ungeklärter Fehlzeiten angezeigt und in hartnäckigen Fällen sicher auch die Verhängung einer Attestpflicht durch die SL. Gibt ja Leute, die pünktlich Dienstags gegen Mittag Bauchschmerzen bekommen, wenn nachmittags noch Sportunterricht o.ä. ist ;)

    Wer übernimmt die Einsatzkosten, wenn ein Schüler vorab schon geäußert hat, dass er den Einsatz ablehnt, ich als Lehrer trotzdem den Rettungsdienst rufe und am Ende dabei raus kommt, dass der Schüler eigentlich gesund ist?

    Mal abgesehen von dem Whataboutism in deinem Beitrag, auf den ich weiter oben schon einging, noch ein kurzer Lifehack: Man rufe im Zweifelsfall dennoch die 112 an, schildere dort möglichst genau die beobachteten Symptome und bitte die Mitarbeiter dort um Einschätzung der Lage. Wenn nicht gerade offensichtlich ist, dass ein RTW unnötig ist, werden diese vermutlich dennoch einen schicken, die Kosten übernimmt dafür dann ganz normal die Krankenversicherung des Betroffenenen.

    Ziehst Du das dann auch gegen den ausdrücklichen Willen des Schülers durch? Ich habe es immer wieder im Schulalltag, dass die Schüler sich zwar krankmelden, aber wenn es dann um das Thema Arzt bzw. Notarzt/Krankenwagrn geht, jegliche Hilfe auf ganzer Linie verweigert wird.


    Wer übernimmt die Einsatzkosten, wenn ein Schüler vorab schon geäußert hat, dass er den Einsatz ablehnt, ich als Lehrer trotzdem den Rettungsdienst rufe und am Ende dabei raus kommt, dass der Schüler eigentlich gesund ist?

    Es gab hier explizit vorab Gespräche mit den Eltern, die sogar auf den Gang zum Arzt bestanden haben!

    Und genau das wäre auch das grundsätzlich empfehlenswerte Vorgehen: Kontakt mit den Eltern aufnehmen, die einer ärztlichen Behandlung abseits von Notfällen ohnehin zustimmen müssen und mit ihnen das Vorgehen abklären. Natürlich wird das Gespräch unmittelbar dokumentiert.

    . Allein die Zweifel, ob wir in ein totes Tier investieren, hält mich ab…

    Das wäre doch dann bei Schulmanager aber genau die gleiche Frage, wenn sich in SH bereits abzeichnet, dass das Land mittelfristig eine ganz andere Lösung anstrebt...

    Edit: Ganz furchtbar finde ich übrigens die mir unbekannten Kinder am Schultor, die mir während meiner Wartezeit ebenda aufzählen, wieviel 1en sie haben.

    Solange weiterführende Schulen ihre Schüler auch nach diesen Noten aussuchen (und das tun sie hier de facto, auch wenn es offiziell "Losverfahren" gibt), solange werden diese Noten auch für Grundschüler schon eine hohe Bedeutung haben.

    a kannst du pädagogisch natürlich alles mögliche entscheiden, auch Leistungssteigerung im 2. HJ, Motivation oder was auch immer. Aber doch nicht die Konsequenz, was andere mit der Bewertung hinterher anstellen. Selbst wenn der Schüler jünger wäre und ihm Prügel drohen würde, kannst du davon deine Notenentscheidung nicht abhängig machen, sondern würdest selbstredend andere Schritte ergreifen!

    Genau das trifft es! Der pädagogische Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Leistungsbewertung bezieht sich auf die Leistungsmessung und -beurteilung und gerade nicht auf Begleitumstände außerhalb der Schule. Wir hatten hier auch schon den Fall, dass eine Lehrkraft eine bessere Bewertung als eigentlich gerechtfertigt wäre mit Blick auf einen anstehenden Schulwechsel gegeben hatte...diese ist nach Hinweis auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens wieder einkassiert worden.

    Blödes Beispiel: wenn ich wüsste, dass der Schüler statt Nachhilfe verprügelt würde oder in ein Land abgeschoben würde, wo ihm die Todesstrafe droht, würde ich das nicht so locker sehen mit dem "nicht meine Baustelle". (Blödes Beispiel, aber um den Punkt zu verdeutlichen)

    Dann würdest du geeignete Schritte einleiten (z.B. Strafanzeige o.ä.) und nicht einfach eine Gefälligkeitsnote erteilen.

    Ich bezog mich eher auf das "hoch gebildet".

    Akademiker mit Master oder vergleichbarem Abschluss dürfen durchaus als "hoch gebildet" gelten. Als akademischen Grad gibt es darüber eigentlich nur noch den Doktor-Grad und auch einen solchen haben nicht gerade wenige Lehrkräfte.

    Ich finde es pädagogisch falsch jemanden (und vor allem einen Erwachsenen) zu Nachhilfe zu zwingen, wenn er partout nicht will.
    Andererseits will ich nicht für einen einzelnen Schüler eine Ausnahme machen oder gar "ein Auge zudrücken". Das ist der Konflikt.

    Mach dir bitte klar, dass keineswegs du den Schüler zur Nachhilfe zwingst, sondern höchstens der Ausbildungsbetrieb. Und auch da würde ich aus der Ferne eher vermuten, dass das lediglich die Darstellung des Schülers ist und keineswegs eine vertragliche Verpflichtung - wie auch immer eine solche verbindlich aussehen sollte.

    Mach dir bitte ebenfalls klar, dass die Einschätzung der Fachleistung keineswegs von solchen Begleitumständen abhängen darf!


    Schüler XY wird nicht versetzt. Folge: Er erhält eine Förderempfehlung in den entsprechenden mangelhaften Fächern.

    Wie sieht es es bei einem Schulwechsel aus ? Müssen dann auch FÖrderempfehlungen geschrieben werden. U.U. kann es ja sogar sein, dass in der anderen Schule das entsprechende Fach nicht unterrichtet wird.

    Die individuelle Förderempfehlung nach §50 Abs. 3 SchulG NRW richtet sich doch direkt an den Schüler und ist natürlich von der Schule zu erstellen, an der der Schüler zum Ende des entsprechenden Halbjahres auch Schüler ist. Darin sind mit hoher Sicherheit nicht nur rein schulinterne Maßnahmen festgehalten, sondern auch Aspekte, die vom Schüler und dessen Eltern selbst angegangen werden können.

    Insofern kann man die erhaltene Förderempfehlung im Falle eines Schulwechsels der aufnehmenden Schule auch vorlegen und gemeinsam besprechen, wie diese möglichst sinnvoll umgesetzt werden kann.

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