Die hast du auch verheiratet immer!
Mag zwar grundsätzlich für die Frage PKV vs. GKV gelten, aber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.
Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.
(...)
Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.
Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.
Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.
nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.
Dann nehme ich doch lieber die 100% des Nettos weiter mit 
Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)
Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?
[Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen]
Das kommt nie vor.
Zumindest nicht, wenn man das Kind dann freiwillig gesetzlich versichert und die entsprechenden Kosten dafür trägt. Die PKV mit Beihilfe ist dann mit hoher Sicherheit erheblich günstiger. Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.