Beiträge von Seph

    Er wird wahrscheinlich auf den Privatklageweg verwiesen werden (wie ich schon Geschrieben habe), weil das der Grundsatz ist (steht auch so in den RiStBv).

    Da irrst du dich mit hoher Sicherheit. Die Bedrohung der Familie einer Amtsperson im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit dürfte die Staatsanwaltschaft sehr wohl interessieren. Dass die Bedrohung nach §374 Abs. 1 StPO auch ein mögliches Privatklagedelikt darstellt, steht dem nicht entgegen.

    Ich halte nichts von Knebelverträgen und ja, hier liegt einer vor, aber zu verstehen sind die AG schon, denn sonst sind die Lehrer gleich weg.

    Nein, die Kopplung von "AG bezahlt Ausbildung, dafür Bindung des AN über eine überschaubare Zeit oder Teilzahlung der Ausbildung" ist kein Knebelvertrag und mit Sicherheit nicht sittenwidrig.

    Als Ergänzung: Das bedeutet insbesondere dass die Notenvergabe einzelfallbezogen und begründet auf Basis der erbrachten Teilleistungen erfolgt. Es kann durchaus sachgerecht sein, zwei Schülern mit auf den ersten Blick ähnlichen Teilleistungen unterschiedliche Leistungen auf dem Zeugnis zu bescheinigen und es kann auch sachgerecht sein, einem Schüler, der im wesentlichen "gute" und "befriedigende" Leistungen hatte, im Halb- und Ganzjahr in Abhängigkeit seiner Entwicklung unterschiedliche Leistungen zu bescheinigen.

    Nicht sachgerecht sind jedoch Automatismen wie "bei Zwischennoten im Halbjahr immer die schlechtere und im Ganzjahr immer die bessere Note" oder "bei Durchschnitt ,x immer Note y".

    Nur weil das irgendjemand hier unbedacht einen "Knebelvertrag" nannte, ist dies noch lange keiner. Die Kopplung "AG bezahlt (einen Teil der) Ausbildung, dafür bindet man sich eine überschaubare Zeit oder zahlt andernfalls anteilig doch noch für die Ausbildung" ist eine recht faire Konstruktion, die gerade den Missbrauch verhindern soll.

    Vor Corona wurde doch jeder schief angesehen, der bei einer "harmlosen" Erkältung zu Hause blieb. Das ist jetzt anders. Gottseidank.

    Schief angeguckt wurden eigentlich nur diejenigen, die sich "erkältet" krank gemeldet haben und dann aber auf Instagram o.ä. vom selben Tag nette Freizeitbilder gepostet haben...und das werden sie immer noch. Und nein, ich meine damit nicht Aktionen, die durchaus der Genesung dienen können.

    Eine 3,6 ist nun mal die 4 und selbst bei ,5 kann man die schlechtere Note geben.

    Es gibt meist die Regelung zum Halbjahr die schlechtere und zum Endjahr die bessere bei ,5.

    Nein, eine solche Regelung wäre schlicht rechtswidrig. Und auch eine 3,6 ist nicht automatisch eine 4. Das gilt insbesondere da man mathematisch auf Ziffernnoten ohnehin kein arithmetisches Mittel anwenden kann.

    Beispiel: ln(5) lässt man einfach als ln(5) stehen. Wenn an dieser Stelle in ein Schaubild irgendwas eingezeichnet werden muss, dann muss der Schüler eben nachdenken wie groß diese Zahl ungefähr ist. Das ist sinnvoller als etwas in den Kasten zu tippen.

    ...und solche Überschlagsrechnungen werden nach wie vor auch hilfsmittelfrei gefordert, auch wenn du das hier noch immer ignorierst.


    Wichtig: Mir geht es um den Matheunterricht nicht um Physik.

    Auch für den Mathematikunterricht findet der Taschenrechner sehr sinnvolle Anwendungsfelder. Das gilt insbesondere immer dann, wenn man die Zeitersparnis durch Vermeidung rein mechanischen Abarbeitens von Kalkülen in die Deutung von Ergebnissen/mathematische Argumentation u.ä. stecken kann.

    "Ungenutzte Fähigkeiten verkümmern." - Das ist eine Tatsache. Warum also durch den Taschenrechner dazu beitragen, dass dies bei grundlegenden Rechenfähigkeiten passieren kann?

    Wo ist der Vorteil, der durch den Taschenrechner erreicht werden soll?

    Noch einmal: Basics werden noch immer (genauer gesagt: wieder) in den Abschlussprüfungen 10 und im Abitur auch hilfsmittelfrei erwartet....zumindest hier in NDS. Warum man andersherum jedoch noch mit Logarithmentabellen u.ä. seine Zeit verschwenden soll bleibt rätselhaft.

    Ich beobachte, dass die Schüler

    - das Kopfrechnen verlernen

    - die Bruchrechnung nicht beherrschen

    - das Gefühl für Zahlen verlieren (Vielfache, gemeinsame Teiler, Teilbarkeitsregeln, Überschlagsrechnungen)


    Ich führe dies darauf zurück, dass sie diese Fähigkeiten einfach nicht mehr brauchen, da sie alles in den TR tippen können.

    Das ist schon deswegen unwahrscheinlich, da die genannten Inhalte i.d.R. bereits vor Einführung des TR im Unterricht thematisiert werden und auch in den höheren Jahrgängen bis hin zum Abitur in hilfsmittelfreien Teilen auch erwartet und entsprechend geübt werden.

    Das frage ich mich jetzt auch. Mir fällt wirklich keine Situation im Alltag ein (schon gar nicht täglich), in der ich schriftliche Rechenverfahren anwenden müsste. Im Regelfall kommt man mit etwas Grundverständnis von Dreisatz und Überschlagsrechnungen sehr gut aus.

    Eher leicht, weil keine besonderen Tricks bei der Differentiation und dem Integral notwendig sind: einfach nur die Basics runterarbeiten. Die Funktionsfamilie ist für x < 0 erst ein bisschen komisch im Kopf zu visualisieren.


    Wenn das als „krasse Klausur“-Meme durchgeht... mathematica germanicae abitur

    Noch einmal: das hängt erheblich von Zeitpunkt und Kursniveau ab. Ein Mathe Leistungskurs kurz vorm Abitur sollte damit keine Probleme haben. Im ursprünglich eingestellten Kontext "Semesterbeginn Wdh. Sek 1 Inhalte im Grundkurs- hier habt ihr eine Probeklausur" stellen sich dann doch einige Fragen.

    Mich irritiert vor allem eines: gibt es da keine gemeinsame Abschlussfeier aller Viertklässler bei euch? Das klingt irgendwie so, als würde jede Klasse für sich eine extra Feier ausrichten. Das wäre als würden wir für jeden Stammkurs eine eigene Abifeier planen und veranstalten...man kann sich auch wirklich das Leben gegenseitig schwer machen unter Kollegen :autsch:

    Eine einzige Prüfung oder ein einzelnes (unwichtiges) Fach ist natürlich irrelevant.

    Aber falls jemand in allen Fächern / Prüfungen eine 4 erreicht, hat er bestanden und kann seinen Beruf ausüben.

    Ich denke hier an den Schülertyp "ich mache in allen Fächern gerade nur so viel, dass ich bestehe, warum mehr investieren".

    Ja natürlich. Es ging aber gar nicht um singuläre Prüfungen, sondern um die erkennbar falsche Verknüpfung von Anteilen erreichter Bewertungseinheiten in Prüfungen und der Quote der Beherrschung eines Berufs. Der falsche Schluss liegt hierin:

    Zitat von misspoodle


    Ich denke, dass ein Facharzt, der nur 50 % des Wissens hat, das er in seinem gesamten Fachgebiet haben sollte (nicht in einer einzelnen Prüfung während des Studiums) Patienten falsch behandelt und ihnen somit schadet.

    Anhand der Tatsache, in Prüfungen nur im Mittel 50% der erreichten Rohpunkte zu erreichen, ist gerade nicht ablesbar, man habe nur 50% des Wissens.

    Bereits im Schulsetting erfordert eine "ausreichende" Leistung i.d.R. die vollständige Lösung des AFB I (und damit die reproduktive Kenntnis allen erlernten Wissens in diesem Sachgebiet) in Verbindung mit etwas Anwendung auf nicht auswendig gelernte Sachverhalte.....oder bei leichten Lücken im Fachwissen eben mehr Anwendungsbezüge. An den Unis sind diese Maßstäbe noch deutlicher in schwierigere Bereiche verschoben.

    Mir fehlt da etwas Kontext zur "Probeklausur". Für welche Kursart und Jahrgang soll das zu welchem Zeitpunkt eine passende Klausur sein? Letztlich sind das ja die Standardaufgaben der Analysis....je nach Bundesland und damit sonstigen Themen in Mathematik aber eben auf verschiedenen Kursniveaus und Jahrgängen anzusiedeln. Eine Art Eingangsprüfung für die Q-Phase wäre das in NDS jedenfalls nicht, da insbesondere die Arbeit mit verketteten Funktionen erst in der Q-Phase auftaucht.

    PS: Dass sich seit 1995 (in dem Jahr war das eine Abiaufgabe) die KCs in sämtlichen Bundesländern geändert haben und damit einzelne Schwerpunkte herausfielen und - was viele vergessen - dafür andere hinzukamen, sollte bekannt sein. Insofern ist fraglich, ob die Aufgabe heute noch so geeignet ist.

    Das sehe ich natürlich auch so und teile auch die Kritik hinsichtlich Bewertungskriterien, nach denen man für eine aus Lehrersicht nicht ausreichenden Leistung trotzdem diese Note erteilen muss.

    Ich habe das schon öfter geschrieben, aber die Angabe eines Notenschlüssels (hier das Bestehen ab 50%) ist ohne gleichzeitige Berücksichtigung des Prüfungssettings und der Verteilung der Anforderungsbereiche wertlos. In einer Prüfung, die zu großen Teilen nur aus Reproduktion besteht, dürfen 50% natürlich nicht zum Bestehen reichen, in einer Prüfung, die fast nur aus Übertragung/Deutung/Wertung besteht, kann es sachgerecht sein, Leute schon bei z.B. 25% bestehen zu lassen (siehe Theoretische Physik in den obigen Beiträgen).

    Zu meiner Studienzeit gab es eine Vorlesung in theoretischer Physik, bei der man die Klausur bestanden hat, wenn man es (alle Hilfsmittel und Bücher waren erlaubt) geschafft hat, bei einer von vier Aufgaben einen Ansatzweise richtigen Lösungsweg zu formulieren. Etwa 50% der Teilnehmer haben bestanden.

    Kann ich genauso auch bestätigen...theoretische Elektrodynamik war echt lustig :D

    In meinem Bereich ist es inzwischen so, dass man mit 50 % der Leistung keine 5 mehr, sondern nun eine 4 erhält und damit bestanden hat. Das bedeutet, dass man im medizinischen Bereich Menschen in die Hände fallen kann, die nur die Hälfte ihres Berufes beherrschen. Ich finde das für die Zukunft erschreckend.

    Allen von uns sollten als Lehrkräfte mal etwas von verschiedenen Anforderungsniveaus gehört haben. Die Schlussfolgerung, jemand der "nur" 50% einer Prüfungsleistung erbracht hat, beherrsche seinen Beruf nur zu 50%, ist natürlich haltlos.

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