Beiträge von Seven


    Selbstverständlich habt ihr Recht damit, dass hier ein hartes Durchgreifen angemessen wäre. Dies erscheint aber schlicht und einfach unüblich zu sein [...]

    Schüler während des Unterrichts auf den Gang zu schicken ist nicht möglich. Das gibt es nicht (mehr), weil der Ausschluss ja auch zur Folge hat, dass er Schüler was vom Unterricht verpasst und dieser Nachteil wird nicht als verhältnismäßig betrachtet. Zudem würden die Schüler einfach ihre Handys benutzen oder zum Kiosk gehen. Besondere Störenfriede klopfen dann permanent an die Tür und stören den Unterricht von außen noch mehr. Beim Verhalten der "Tätergruppe" stünden auch schnell mal vier Schüler draußen, die sich dann eine zusätzliche Pause gönnen würden. Und dann brauche ich nächste Stunde gar nicht erst zu fragen, ob sie die versäumten Einträge nachgeholt haben.


    Es macht mich regelrecht wahnsinnig, so etwas zu lesen. Es ist natürlich viel besser, wenn der Unterricht innerhalb des Klassenraums gestört und ein Junge dabei gequält wird, als dass die Mobber vor die Tür gestellt werden, klar. :autsch:
    Weißt Du was, wenn das Ausschließen des Unterrichts nicht möglich ist, dann schick die Mobber doch mit einem hübschen Arbeitsauftrag in jeweils andere Klassenräume oder zur Schulleitung ins Büro. Dann sind sie beaufsichtigt und verpassen auch keinen Unterricht. Wenn sie möchten, können sie dann ja da weitermobben. Sobald diese Kinder in den jeweiligen Klassenräumen oder beim Schulleiter angekommen sind, bekommen die Eltern einen Anruf, gerne auch auf die Arbeit. Oh, das funktioniert übrigens jedes Mal. Der Rotzlöffel mobbt jede Stunde? Prima, dann könnt ihr im 40-Minuten-Takt bei den Eltern anrufen. Wetten, das Verhalten ändert sich eklatant???
    Mensch, es gibt doch MÖGLICHKEITEN!

    Ihr nehmt es hin, dass ein Junge vor euren Augen gequält wird, weil es "unüblich" ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen? Ich fasse es einfach nicht. Und dessen Eltern wissen es noch nicht mal, fragen sich aber wahrscheinlich bereits hilflos zuhause, warum ihr Kind sich plötzlich anders verhält?
    Mir wird schlecht.

    Off-topic @ Seven:


    Du kannst zu Mehrarbeit verpflichtet werden! (VV "Mehrarbeit im Schuldienst" 3.4.)
    Auf einen "PES-Aufstockungsvertrag" sollte man sich nicht einlassen. Dieser ist - wenn ich mich nicht ganz irre - schlechter bezahlt als die Mehrarbeitsvergütung.
    (Für nicht Vollzeitbeschäftigte ist nach VV 2.3. bereits die erste Mehrarbeitsstunden zu bezahlen - was in der Praxis so eher nicht passiert. Aber man kann ja den Antrag stellen. Vielleicht überlegt sich die SL dann eine andere Vertretungslösung.)

    Gruß
    Nitram

    Hallo Nitram,
    das habe ich so an unserer Schule noch nie erlebt, deswegen war mir die Verordnung tatsächlich unbekannt. So oder so kommt es aber aus dasselbe raus: Man müsste uns ziemlich viel Geld bezahlen... ;)
    Auch hätte zumindest bei uns der PR ein Wörtchen mitzureden.
    Danke für die Nachricht!
    Grüße,
    Seven

    DOlorean82, euer Verhalten macht mich richtiggehend wütend während des Lesens.
    NATÜRLICH habt ihr eine Handhabe gegen dieses Verhalten und NATÜRLICH gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, wenn ihr das nur wollt! Stattdessen seht ihr zu, wie ein Junge im zarten Entwicklungsalter zum Gehetzten und Gejagten wird, was dessen gesamte Schullaufbahn beeinflussen kann.

    Der Schulleiter oder der Stufenleiter kann sehr wohl die Eltern zum Gespräch laden und ja, das kann man auch erzwingen! Jede Schulordnung in jedem Bundesland sieht Maßnahmen vor, die voll und ganz ausgeschöpft werden können und sollen. Das muss man aber auch WOLLEN! Als Klassen- oder auch als Fachlehrer gibt es die Möglichkeit der Mediation, der Streitschlichtung, etc. Ein Anti-Agressionstraining wird auch in Jugendeinrichtungen angeboten oder auch vom Weißen Ring.

    Dezente Hinweise auf Sprechstunden, leise Ermahnungen während des Unterrichts... Ja, du liebe Güte, habt ihr selbst Angst vor den Mobbern? Bei mir stünden die schon längst vor der Klassentür, würden sie sich so benehmen und danach gäbe es sehr ausführliche 4-Augen-Gespräche und das jedes Mal! Und zwar einzeln! Würde das nichts bringen, stünden sie danach direkt vor der Stufen- bzw. Schulleitung, dann Elterngespräche, danach Eltern-Kind-Gespräche und dann wird der Schulpsychologe eingeschaltet (der Schulsozialarbeiter wäre eher für den Gemobbten zuständig).
    Werdet ihr so lästig wie die Mobber es für den Gemobbten sind! Immer, in jeder Situation!

    Was sagen denn die Eltern des Gemobbten dazu? Oder habt ihr die gar nicht erst einbestellt?

    Mit anderen Worten, die Kollegen, die durch Oberstufeneinsatz ohnehin stärker mit vorbereitungs- und korrekturlastigen Kursen belastet sind, müssen in der Phase der Belastung auch noch mehr arbeiten, um während der Phase der extremsten Belastung (Abi) "normal" zu arbeiten und dann danach entlastet zu sein? Und da spielt der PR so einfach mit?
    Habt ihr dann wenigstens die Garantier, danach wirklich nicht für Vertretungen herangezogen zu werden, auch dann nicht, wenn wirklich Not am Mann ist?


    Für mich persönlich ist das (schriftliche) Abitur nicht die Phase der höchsten Belastung; diese ist während der Herbstferien oder kurz danach, wenn wir die Abiture selbst erstellen müssen. Durch das neu eingeführte "Zentralabitur" wird diese Belastung kaum gemindert, da wir ja immer noch die Aufgaben selbst erstellen müssen...
    Wirklich hart ist das mündliche Abitur, insbesondere wenn man einen GK in einer Doppelprüfung -bspw. SuS mit Kunst LK- in den Sprachen mündlich prüfen muss. Bei 17 bis 20 mündlichen Prüfungen dreht man schnell am Rad.

    Ich finde die Vorhalteregelung gar nicht schlecht. Mehrarbeit kann einem eigentlich nicht mehr aufgebrummt werden (außer besagten 3 Vertretungsstunden pro Monat), weil wir unsere Stunden ja bereits gehalten haben. Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig. Das Land würde sich sonst dumm und dämlich zahlen müssen, würden sie eine solche Mehrarbeit nach dem Abi anordnen.
    Aber Nitram hat recht: Das ist ein reines RLP-Ding und daher relativ irrelevant für den Fragesteller. ;)

    Wir Oberstufenkollegen haben so genannte Vorhaltestunden. Sprich wenn ich 13er zum Abitur führe, halte ich bis dahin mehr Stunden als mein Deputat hergibt (24 Std = volles Deputat, als 13er Kollege 25,5 Std bis zum letzten Schultag der Abiturienten). Während des schriftlichen Abiturs finden Stattvertretungsstunden statt: Habe ich einen 13 LK mit 5 Stunden, so muss ich diese 5 Stunden während des schriftlichen Abiturs dennoch ableisten, meist durch Vertretungsstunden (deswegen "Stattvertretung"), zusätzlich zu meinen 3 frei verfügbaren Vertretungsstunden im Monat.

    Durch die Vorhaltestunden haben dann die 13er Kollegen nach dem Abitur-Gedöns ein wesentlich entspannteres Leben, denn die Stunden, die sie theoretisch noch unterrichten müssten, sind ja bereits abgehalten. Bei uns, wenn es ein G9-Gym ist und die 13er bereits vor den Osterferien ihren letzten Tag haben, ist dies besonders nett bei einem solch langen 2. Halbjahr wie diesem. :)
    Dafür ist das 1. Halbjahr grässlich...

    Das kommt auf Deine Note des 1. Staatsexamens an sowie auf Sozial- und Wartepunkte, ob Du Dich auf ein bestimmtes Seminar festlegst, wie viele Mitbewerber es gibt und wie viel Bedarf für Deine Fächer an den Ausbildungsschulen besteht. Englisch/Geschichte ist natürlich total überlaufen...

    Es gibt eine Liste im Netz, auf der die Einstellungszahlen des jeweils letzten Turnus veröffentlich werden (Google hilft). Seitdem vor ein paar Jahren die Teildienststellen eröffnet wurden und das Referendariat auf 18 Monate verkürzt wurde, gibt es tendenziell mehr Ref-Stellen und eine höhere Wahrscheinlichkeit, schnell einen Ref-Platz zu ergattern.

    Als ich damals mit der Uni fertig war, gab es noch das 24-monatige Ref und auch nur 6 Seminare (2 im 18-Monate-Rhythmus); so wartete ich 1,5 Jahre auf den Platz. Ich wäre damals mehr als dankbar gewesen, wenn mir die ADD die Wartezeit mitgeteilt hätte (und ich nicht immer nach 6 Monaten erfahren hätte, dass es wieder nicht geklappt hat), denn dann hätte ich sofort ein Drittfach angefangen zu studieren und hätte die Zeit effektiv nutzen können.

    In RLP verfällt es auch nicht.
    Ruf bezüglich Deiner Fragen doch einfach mal bei der ADD in Trier an. Die Leute dort sind wirklich nett (nicht die flinkesten, aber echt auskunftsfreudig) und können Dich beraten.
    Mach Dich allerdings darauf gefasst, dass sie Dich durchs Telefon vor Freude weinend küssen werden wollen, denn Kunstlehrer sind auf dem Markt nicht mehr zu finden.
    Nur Mut!

    Ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen. (GEW-ler)

    Erst legt den §28 so aus, dass ich
    1. 6 Monate Angestellter sein werde und eine Beurteilung (Bewährung für Sek 1) brauche um a12 zu bekommen.
    2. Ein Kolloquium ablegen muss
    3. Ein didaktisches Studium in Mathe oder Deutsch ablegen muss.


    Also legst Du nach Antritt Deiner Planstelle quasi eine Abstiegsprüfung ab, obwohl Du absolut berechtigt bist, in der Sek I zu unterrichten? :autsch:
    Sorry, das ist doch verrückt.
    Ich weiß, Planstellen sind heutzutage rar gesät, aber man sollte sich dennoch weder verar***en noch verheizen lassen.


    Sobald du in der S1-Laufbahn bist, bleibst du da drin bis du dich entlassen lässt (wäre sehr dämlich) oder du einen Laufbahnwechsel machst.
    Die Stellen wandeln sich nicht von alleine um und auch für eine Versetzung an ein reguläres Gymnasium brauchst du den Laufbahnwechsel.
    Das Problem am Laufbahnwechsel ist vor allem, dass die neue Stelle dafür geöffnet sein muss.


    Ich kann das irgendwie gar nicht glauben! Der TE hat das 2. Staatsexamen für Gym abgelegt, was ihn dazu berechtigt, Sek I und Sek II zu unterrichten und zwar ein Leben lang, da ein 2. Staatsexamen nicht verfällt und somit auch nicht die Lehrbefähigung für das gewählte Lehramt.
    Nun scheint es laut euch so zu sein, dass er, sobald er eine Sek I-Stelle annimmt -noch dazu auf einer Gesamtschule, die in 5 Jahren eine gymnasiale Oberstufe erhält- gar nicht mehr in der Sek II unterrichten könnte, ohne dass er einen Laufbahnwechsel anstrebt?!
    Das ist doch, vorsichtig ausgedrückt, Mäusepups! Warum sollte er eine Aufstufungsprüfung für ein Lehramt ablegen, das er schon längst inne hat?
    Wieso könnte er sich nicht (mehr) an ein normales Gym versetzen lassen ohne Laufbahnwechsel? Er gibt doch nicht die Unterrichtsbefähigung für die Oberstufe mit der Annahme einer Sek I-Stelle an der Türschwelle ab.

    Natürlich verstehe ich den Paragraphen, den ihr zitiert (und eure Glaubwürdigkeit stelle ich hier auch nicht infrage!), doch es verwundert mich enorm! Unter den Voraussetzungen könnte ich mir persönlich nicht vorstellen, eine Stelle in NRW als Sek II-Lehrer an einer Gesamtschule anzunehmen, wenn man mir plötzlich durchs Hintertürchen meine Lehrbefähigung entzöge, mich auf A12 setzte und mich dann doch in irgendeiner Weise nach 5 Jahren für eben dieses Gehalt in die Oberstufe bugsierte, während neu eingestellte Kollegen denselben Job für A13 machten, für den ich ja auch ein 2. Staatsexamen abgelegt habe...

    Mach Dich bitte mal schlau, ob Du nicht doch als normaler Gym-Lehrer an der Gesamtschule anfangen kannst (ich kenne es aus RLP auch nur so, wenn es 1. absehbar ist, dass die IGS eine Oberstufe bekommt oder 2. schon eine Oberstufe besitzt, der Kollege gemäß seiner Lehrbefähigung eingesetzt und auch bezahlt wird), denn ansonsten würde ich mich niemals darauf einlassen.

    Die Frage von Jule ergibt aber Sinn: Der TE ist auf einer Planstelle an einer Gesamtschule, die ihre Oberstufe erst hochziehen muss. D.h. die ersten 5 Jahre KANN er gar nicht in der Oberstufe unterrichten, ist aber eventuell bereits für die Oberstufe eingeplant. Welche Planstelle hat er also, Sek I oder Sek II?
    Ist er auf Sek I, wird er demnach nach spätestens 5 Jahren eine Hochstufung beantragen - das erspart dem BL die ersten 5 Jahre mal genüsslich viel Geld.

    Ist er auf einer Gesamtschule, so wird er -bei äußerer Differenzierung- höchstwahrscheinlich die gymnasialen Kurse unterrichten (was auch Sinn ergeben würde), bei geringerer Bezahlung. Jetzt würde mich wirklich interessieren, welche Eingruppierung die Planstelle des TE hat.

    Zur Frage des TE: Die Lehrbefähigung verfällt nicht, genau so wenig wie ein Examen verfällt. An unserer Schule haben wir viele Sek II-Lehrer, die auf relativ wenig Stunden fahren und somit nur in der Sek I eingesetzt sind. Natürlich verfällt die Lehrbefähigung für die Sek II nicht. Es liegt an der SL, ob sie in der Oberstufe eingesetzt werden oder nicht.


    Mein Problem: Ich habe bisher nur eine 6. Klasse unterrichtet und weiß noch nicht, ob ich mir ein Lehrerleben nur mit den Kleinen vorstellen kann, da ich doch die Jugendlichen sehr vermissen werde.


    Hat zwar so gesehen mit Deinem eigentlichen Problem nichts zu tun, doch in Berlin dauert die Grundschule 6 Jahre statt 4. Vielleicht nimmt Dir das ein paar Zweifel.
    Ansonsten viel Erfolg! :)

    Ein solches Vorgehen empfinde ich als enorm riskant.
    Sicherlich ist der SL der erste Ansprechpartner in solchen Sachen, jedoch wird er nichts tun, wenn er keinen akuten Handlungsgrund sieht. Eine Co-Klassenleitung aufzulösen, die eventuell im Schulkonzept verankert ist, macht man nicht so leicht. Wenn es darüber hinaus geht, muss der SL die zuständige Behörde einschalten (bei uns nennt sich das ADD), allerdings bewegt die sich erst, wenn auch -oder gerade- Eltern auf die Barrikaden gehen. SL können dahingehend insistieren, aber gerade bei Lehrermangel, der in eurer Schulart in Berlin momentan massiv auftritt, sehe ich das wenig Spielraum.

    Wäre es nicht sinnvoller, das Gespräch mit dem SL UND dem betreffenden Kollegen zu führen? Sich hinter dem Rücken eines Kollegen, egal wie er sich gibt oder wie unbeliebt er ist, beim SL aufzuregen, ist für mich irgendwie falsch. Aber ich kenne die genauen Umstände auch nicht.

    "Was empfindet/empfandet ihr als Schwierigkeit in euren Schulpraktika?"

    Ich glaube, lotus möchte wissen, was WIR damals als Schwierigkeiten während der Praktika ansahen und nicht, welche Schwierigkeiten wir mit den heutigen Praktikanten haben! :aufgepasst:

    Um ehrlich zu sein, ich weiß es nicht mehr! Ich hatte nur ein zweiwöchiges Praktikum (das Vierwöchige wurde mir aufgrund meiner Assistant Teacher-Zeit gnädigerweise erlassen) und das ist soooo lange her, dass ich mich kaum noch daran erinnere...

    Doch, es ist immer mühselig.
    Mittlerweile versuche ich bspw. Referate so gut es geht zu vermeiden, da die SuS sowieso nur das runterbeten, was sie bei wikipedia finden und das Handout auch dementsprechend zusammenkopiert wurde. Selbst bei Buchvorträgen (12. Klasse) schaffen es die SuS nicht, selbst eine Inhaltsangabe zu schreiben; in der Quellenangabe taucht das gelesene Buch gar nicht erst auf. Sie wissen, dass ich dann sofort 0 Punkte gebe, machen es aber dennoch und akzeptieren die Note halt.
    In anderen Klassenstufen ist es nicht anders. Es nervt mich wahnsinnig, weiß aber leider nicht, was ich dagegen tun kann, außer die entsprechende Note dafür zu geben und immer wieder zu erklären (schriftlich und mündlich), was ich verlange.
    Meistens nützt es nichts.

    Ein Kolloquium muss doch in jedem Fall abgelegt werden - jedenfalls in RLP.
    Was sagt denn der Zweitgutachter zur Facharbeit? Sieht er es ähnlich wie die Freundin?
    Falls die Google-Suche nichts bringt, würde ich die angegebenen Quellen durchgehen und mir zur Not auch vom Schüler die Bücher geben lassen, um bestimmte Formulierungen zu prüfen.
    Ansonsten hilft tatsächlich nur das Kolloquium. Allerdings sehe ich es so: Wenn man absolut nichts findet, weder im Netz noch in den anderen Quellen, dann sind die Hände gebunden. Ich kenne keine Vorschrift, die es Schülern untersagt, eine Facharbeit von einem Muttersprachler/Bekannten nochmals gegenlesen zu lassen. Kann der Schüler der absichtlichen Täuschung nicht überführt werden, muss man die Arbeit ganz normal nach den vorgegebenen Kriterien bewerten, so sauer es einem auch aufstößt.

    In RLP muss man dreimal zum Amtsarzt: fürs Ref, die Verbeamtung auf Probe und dann noch mal für die Verbeamtung auf Lebenszeit.
    Die etwas schwammigen Aussagen, die Du gelesen hast, resultieren aus verschiedenen Vorgehensweisen bei den verschiedenen Amtsärzten, denn das Prozedere scheint nicht einheitlich zu sein.
    Ich hatte bei allen Untersuchungen eine Urin- und Blutprobe (die, so viel ich weiß, auf alles getestet wurden, denn die Unterlagen bekam ich später zugeschickt); meine Ref-Kollegen hatten dies nur teilweise, dafür wurden andere Tests bei ihnen gemacht. Es scheint immer darauf anzukommen, wo Du zum Amtsarzt gehst.

    So oder so hätte ich allen Tests zugestimmt (da ich noch nie Drogen genommen habe, war mir ein solcher Test herzlich egal), aber explizit danach gefragt wurde ich bei keiner meiner drei Untersuchungen.

    Ich will jetzt nicht mit irgendeiner moralischen Keule kommen, aber Dir ist schon bewusst, dass illegaler Drogenkonsum als Beamter nicht so pralle daher kommt?

    Aber wenn man nach 20 Dienstjahren noch den Stoff des Schulbuches, dessen Aufgaben man seit Jahren täglich vor Augen hat, vorbereiten muss, läuft ganz sicher etwas schief.

    Aber darum geht es doch gar nicht! Der um Hilfe suchende Partner sagte, seine Partnerin sei im 4. Berufsjahr Grundschule; sie hat also zum ersten Mal eine 4. Klasse und rödelt sich rund. Das ist doch was völlig anderes, als ein Kollege, der schon 20 Berufsjahre auf dem Buckel hat!

    Keiner hier beschwert sich, dass er/sie zu viel Arbeit habe; wir haben lediglich unser Arbeitspensum erwähnt, um dem Threadsteller einen Einblick in unsere Arbeitsweisen zu geben, damit dieser sie mit denen seiner Partnerin vergleichen kann, da ihm schlicht der Vergleich fehlt(e). Nur darum ging und geht es!

    Was soll das denn jetzt?

    Bisher fand ich den Faden wirklich interessant, aber diese "Entführung" des Threads passt mir gar nicht. Das sind einfach zwei verschiedene Paar Schuhe, die überhaupt nichts miteinander gemein haben. :staun:

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