Wenn du nicht fahren willst, fährst du eben nicht. Schon gar nicht, wenn du das selbst bezahlen sollst. Dazu gibt es auch schon einen Thread. Wenn jemand anderes die Fahrt organisiert, ich sie nicht bezahlen muss und mir das mit der Lerngruppe vorstellen kann, fahre ich auch mal auf Studienfahrt. Das ist bisher aber erst ein mal vorgekommen. Als Klassenleitung mache ich gerne Tagesausflüge bis maximal eine Übernachtung in der Region, an Orte, die mich interessieren und für die ich auch privat Geld ausgeben würde.
Als Beamter kann man mich ja glücklicherweise zu fast nichts zwingen.
Und ob man Beamte zu etwas zwingen kann. Sag du in SLH mal, dass du keine Klassenfahrt machst. Dann kloppt man dir ein Disziplinarverfahren um die Ohren, weil du deine Dienstpflicht verletzt.
Das einzige, wie man rechtlich sauber aus so einer Mehrarbeit herauskommst ist, wenn man kurzfristig erkrankt.
Es scheint ja in anderen Bundesländern humaner zuzugehen, aber in SLH ist man vieler Rechte beraubt und es kann von oben extrem viel angeordnet werden, gerade auch bei Beamten!
Das einzige, und da gebe ich dir recht ist, dass man das nicht selber bezahlen muss. Aber das Geld für die Lehrkräfte aufzutreiben ist für den Dienstherrn nie das Problem, da man halt genötigt wird in einfachsten Jugendherbergen unterzukommen, die man privat natürlich nie von innen sehen würde. So ist genug Geld da um den Lehreranteil zu übernehmen. Alles möglichst billig.
Natürlich versteckt sich der Dienstherr dann wieder hinter der Aussage, dass die sozial schwachen Familien sich keine teurere Unterkunft auf der Fahrt leisten könnten. Als Lehrer musst das dann eben doch Orte besuchen, für die du privat nie Geld ausgeben würdest.
Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass der Dienstherr das durch die gegenüber anderen Bundesländern erhöhte Pflichtstundenzahl eingesparte Gehalt, sowie das entfallene Weihnachtsgeld, genau für solche Zwecke benutzt.
Mit anderen Worten, der Dienstherr enthält den Lehrern in Schleswig-Holstein einen Teil ihres Gehalts (erhöhte Pflichtstundenzahl!), sowie deren Weihnachtsgeld vor, um die Lehrer mit diesem Geld dann auf Klassenfahrten in Jugendherbergen zu zwingen (Dienstpflicht!), indem er aus diesem eingesparten Topf dann den Lehreranteil übernehmen kann. Eigentlich ganz geschickt, die Eltern und Schüler freuen sich, dass die Lehrer das machen müssen und es ist sogar besser als kostenneutral, denn es wird rechtlich nicht nur keine Mehrarbeit fällig, sondern es ist sogar quasi vom eigenen Lehrergehalt bezahlt.
Und so kann der Dienstherr strahlen, sich hinstellen und behaupten: "Kein Lehrer muss auf Klassenfahrt fahren, wenn er die Kosten dafür selber tragen müsste". Macht er aber, er wird halt an anderer Stelle dafür geschröpft.