Beiträge von Schmeili

    Du musst keine Steuererklärung machen.
    Aber: Du bekommst nichts zurück? Das kann ich mir fast gar nciht vorstellen! Du kaufst doch sicherlich auch recht viele Materialien, Bücher, hast Fahrtkosten, Versicherungskosten (PKV kannst du zum Teil absetzen), Telefon/Internetkosten zu 20% usw.
    Wie macst du denn deine Steuererklärung? F+llst du nur die Formulare aus oder hast du ein Pc-Programm? Wenn es dir zuviel Arbeit ist: Es gibt Vereine die dir Steuererklärung machen (Hier heisst der "Lohnsteuerhilfeverein", die bekommen dann einen Teil der Steuern von dir, die du wieder bekommst).

    *lach* Super Vorschlag MYlonith!
    Eigentlich nehme ich mir Jahr für Jahr vor mir dieses Kasperletheater nicht mehr anzutun - aber irgendwie schau ich es dann doch immer wieder.
    Wir haben diesmal immer gewettet, wer von welchem nachbarland die meisten Punkte bekommen hat - manchmal waren da echt Überraschungen dabei - direkte Nachbarn aber nur 6 Punkte - Schweinerei! Und das im Ostblock...Wenn das man gut geht in nächster Zeit... :P

    Hm, das klingt echt komisch. Mein Rat wäre zu einem speziellen Sportarzt zu gehen, der kann vielleicht weiterhelfen. Es kann ja z.B. mit dem Säuerungsgrad der Muskeln zu tun haben, das wären dann schon spezielle Untersuchungen. Weiter kann ich dir da leider auch nciht helfen...

    Wie du es machst ist letztendlich nur eine Frage deines Geschmacks!
    Ich habe mir die Fotos gescannt bzw. hatte sie tw auch digital, habe sie noch verkleinert und mit Pc beschriftet (in Word) und dann ausgedruckt, da ich einen sehr guten Drucker habe. Du kannst sie z.B. auch in ein Dokument einfügen und dieses dann eben im Copy-Shop auf nem Laserdrucker ausdrucken lassen - da erkennst du keinen Unterschied (minimal)!
    Denk auch dran, dass du die Arbeit ja mehrfach abgeben musst, willst du dann überall die Fotos einkleben?
    Aber nen Strick wird dir niemand aus einer von beiden Möglichkeiten drehen ;)

    Danke!
    Ich hab echt ein bisschen Bammel vor Montag, weil ich glaube die nächsten 2 Wochen nciht wirklich in der Schule anwesend sein kann - ich könnte die Schulleiterin sehr gut verstehen wenn sie sagen würde - Nein danke, dann lieber doch nciht X(

    Wenn man sich die Besoldungstabelle anschaut, sieht das aber sehr stark danach aus, größere Sprünge sind erst ab hohen Altersstufen erkennbar...
    Schon komisch?! ?(

    Hallo,
    ichhabe schon die Suchfunktion genutzt, bin aber leider zukeinem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen.
    Ich werde bald iene Vertretungsstelle mit voller STundenzahl (25 Std) in Hessen annehmen. Nach welchem Tarifvertrag werde ich bezahlt? Habe auf einer GEW Seite gesehen, dass Hessen aus dem TVÖD oder TVL ausgestiegen sei, heisst dass, dass hessen nach BAT bezahlt?
    Oder kann mir einfach jemand grob sagen, was ich verdienen werde?


    Meine 2. Frage ist:
    Das Schulamt will nun eine bescheinigung von mir haben, dass ich keine Röteln habe: Reicht es, wenn ich gegen Röteln geimpft worden bin oder muss ich dafür nochmal extra zu einem Arzt?


    Meine 3. Frage:
    Weiß jemand, wie das gehandhabt wird, wenn man einen Lehrauftrag annimmt, aber dann noch Vorstellungsgespräche (für die Zeit nach den Sommerferien) hat? Muss man dafür freigestellt werden oder liegt das im Ermessen des Schulleiters?


    (Bin aus Niedersachsen, hier brauchten wir sowas nie...)


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
    LG Schmeili

    Zitat

    Original von Tina_NE
    Du wärst nicht die Einzige, die sich arbeitslos meldet und vom Sozialamt Hilfe zur KV bekommt...


    aber du fragst uns gerade, ob du lügen sollst...willst du wirklich eine Antwort????


    Was silke111 macht ist ja kein Lügen, sie hält nur Informationen zurück. und mal ganz ehrlich: Die ganzen Scherze mit Verträgen bis zu den Ferien - würde das in der freien Wirtschaft geschehen würden die Leute massenhaft vors Arbeitsgericht zeihen, es ist ein Unding, die Leute vor den ferien zu "entlassen"... Soweit ich informiert bin, muss man in normalen Firmen nach 3 Zeitverträgen einen unbefristeten Vertrag ausstellen.... (bzw. darf nicht erneut einen befristeten vertrag mit demselben Arbeitnehmer schließen)...

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