Ein Mitglied des Lehrerrates hat mich übrigens darauf hingewiesen, dass es in NRW auch für Teilzeitkräfte keinen Anspruch darauf gibt, jeden Tag die erste Stunde frei zu bekommen, auch nicht auf Grund von Kinderbetreuung. Laut Aussage des PhV müssen Eltern ggf. morgens eine Tagesmutter/einen Babysitter auf eigene Kosten anstellen, wenn die Kinder nicht anders in die KiTa kommen. Das nur zur Info.
Das ist richtig - wenn an der Schule ein Teilzeitkonzept vorliegt (z.B. bei 50% Deputat so und so viele Springstunden maximal und z.B. einen Tag frei) dann reicht das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.