Gibt es Alternativen zu Ritalin o.ä., die bei einem eurer Kinder sichtlich Erfolge gebracht haben?
Nein.
Gibt es Alternativen zu Ritalin o.ä., die bei einem eurer Kinder sichtlich Erfolge gebracht haben?
Nein.
ür die Zeit der Ferien oder in außergewöhnlichen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Bedarfsfall andere Lehrkräfte mit der Vertretung beauftragen. Zur Übernahme der Vertretung ist jede Lehrkraft verpflichtet
Ja, er kann sie quasi mit den Aufgaben der Schulleitung betrauen.
Das umfasst nicht im Sekretariat das Telefon bewachen, sondern was ganz anderes.
? sprechstunden
Dann sind es keine Dozierenden, sondern Sprechstunden-haltende.
Sprich mit den Dozierenden.
Während der Veranstaltung? Äußerst unhöflich
An bestimmten Schulen müssen Lehrer in den Ferien Telefondienst leisten (also das Telefon im Sekretariat "bewachen")
Wieso sollen Landesbeamte Tätigkeiten der Kommune durchführen, die auch nicht amtsangemessen sind?
Bzgl. Versicherungen:
Haftpflicht sollte klar sein, solltest du aber schon im Ref gehabt haben. Im Studium vermutlich noch über die Eltern.
Ansonsten brauchst du eine private Krankenversicherung die 50% abdeckt (die anderen 50% die Beihilfe), das kennst du vermutlich noch aus dem Ref. Da ist aber die Pflegeversicherung bei.
ALLE anderen Versicherungen würde ich erstmal etwas aufschieben und mich darüber in Ruhe kundig machen - auch wenn die Versicherungs"berater" einem gerne das "Komplettpaket" andrehen.
Von deinem Bruttogehalt geht Lohnsteuer, Kirchensteuer ggf., und der Solidaritätszuschlag ab. Den Rest bekommst du ausgezahlt (eben diese knapp 3300 EUR), davon bezahlst du deine PKV noch.,
Es ist eher so, dass wir diese Aktion zum ersten Mal ins Auge gefasst haben
Super Idee dann nicht da zu sein!
Der entscheidende Punkt dabei ist vermutlich tatsächlich, dass die SuS für den Freitag Morgen freigestellt werden, was es wohl zu einer Schulveranstaltung macht und auch entsprechend die Aufsichtspflicht mit sich bringt.
Das ganze Ding ist so oder so eine Schulveranstaltung, nicht erst das Freitag morgens freistellen. Das ist sowas von unstrittig.
Eltern sind hier faktisch nicht beteiligt, es ist ein Organ der Schule beteiligt, dieses Organ hat Verbindungslehrer, es sind minderjährige Schüler beteiligt. Und du kommst auch nur ansatzweise auf die Idee, dass das KEINE Schulveranstaltung ist? Es gab hier übrigens auch schon Urteile zu (LSG Rheinland-Pfalz, AZ: L 3 U 62/13 beispielsweise)
ann man es auch als Privatveranstaltung laufen lassen? Also Einladung dazu nicht von der Schule, und explizit drauf schreiben, dass es eine freiwillige und nicht schulische Veranstaltung ist, und die Schule nicht haftet?
Auch dann ist es eine Schulveranstaltung. Solche Tricks helfen da nicht.
Für mich ist die Diskussion völlig unnötig und die Frage stellt sich gar nicht: Es muss jemand vor Ort sein.
Holt euch 30+ iPads (und keine Android-Möhren), dürfte deutlich sinnvoller sein
und hab jetzt wahnsinnige Angst um meinen Job. berechtigt?
Im Ernst?
rwartet, dass man die SuS in 45 Min. durch verschiedene Methoden-Settings bugsieren kann.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Bei ein oder zwei SuS habe ich den Eindruck, man könnte ggf. eine Aufhebung in Betracht ziehen.
In der 5. Klasse?? Würde ich auf gar keinen Fall machen. Das kann ich dir sogar als nicht-Sonderpädagoge sagen.
Druck ausüben über den Lehrerrat ist zB nicht möglich: mehrere Personen im selbigen legen alles auf die Goldwaage und fuhren gefällig Buch für die Schulleitung.
Ihr wählt doch den Lehrerrat.
naja, sind die Unterschiede denn noch so gigantisch?
Ja.
Wobei man auch mal hinter die nackten Zahlen schauen muss. A 13 in MeVo ist soviel wie A 12 in BaWü. (gleicher Lohn für gleiche Arbeit ???)
Wenn wir dann noch mal die Lebenshaltungskosten vergleichen, sieht es wieder anders aus.
Weil sie keine Lehrerausbildung hat - die hast du hingegen schon.
Beispiel: Eine andere Freundin hat Anglistik und Germanistik studiert. Bachelor und Master. Sie ist nicht ins Ref gegangen und wird jetzt mit E9 abgespeist.
Was erwartet sie denn? A13?
Leider wird (für mich) dadurch aber auch die Versteuerung schwieriger.
Warum? Sofern es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelst, gibst du das einfach in deiner Steuererklärung an. Für die Gewinne (!) (nicht die Umsätze) gibt es keine Freigrenze, warum auch? Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, musst du noch ein Gewerbe anmelden.
Also bleibt das Problem beim Stundenplaner.
Eigentlich bei den Eltern und nicht beim Stundenplaner.
Werbung