Mich würde eher interessieren, warum du nicht in deinem studierten Beruf arbeitest bzw. dir da keinen Job suchst?
Beiträge von Karl-Dieter
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Das darf eigentlich nicht sein, wie schon aus Art. 3 Absatz 3 GG folgt.
In dem von dir genannten Passus steht nichts bzgl. einer durchgeführten Erkrankung. -
Du bist arbeitslos, du hast keinen besonderen Status als "Nicht-Beamter", sondern du bist halt einfach Arbeitslos und stehst in keinem Verhältnis zum Land Bawü. Du hast momentan nix mit dem LBV oder der Beihilfe o.ä. am Hut, dementsprechend auch keinen Anspruch und keine Beihilfeberechtigung. Sofern du nicht Anspruch auf ALG I hast, hast du Anspruch auf ALG II. Deine private Krankenversicherung läuft weiter, musst du aber auf 100% Abdeckung umstellen. Für dein Kind genauso, das hat aktuell keinen Beihilfeanspruch.
Warst du zum Zeitpunkt der Geburt schon nicht mehr Beamter? Dann hatte es da auch keine Beihilfeansprüche.Ich habe eine Finanzberaterin, die mich betreut
Und der solltest du einen Tritt in den Hintern verpassen. Ich finde, dass du das ganze etwas blauäugig angehst.
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Was will der Arbeitgeber dann machen?
Schadensersatz fordern.
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Das wurde bei mir einmalig bei der amtsärztlichen Untersuchung (2013) gemacht.
Was war das denn für ein schräger Amtsarzt? Einfach so ohne Grund mal eben die Lunge röntgen ist doch völliger Nonsens.
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Dennoch ist das Kind von Geburt an versichert und zwar zu 20 % PKV und 80 % Beihilfe.
Das ist so pauschal nicht richtig. Die Beihilfeberechtigung hat es, aber automatisch privat krankenversichert ist es nicht.
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Ich habe nun eine Rechnung eingereicht sowohl über das LBV Kundenportal als auch bei meiner PKV. Ich habe nun von meiner PKV eine Erstattungsmitteilung über lediglich 20 % des Rechnungsbetrages erhalten - vom LBV habe ich bisher natürlich noch nichts gehört. Ist denn mein Kind dann quasi zu 80 % "beihilfeberechtigt"?
Ja, ist es. Aber mich wundert es, dass dir das völlig unbekannt ist. Du wirst doch wissen, welchen Tarif du bei deiner PKV für euer Kind abgeschlossen hast. Oder hast du da einfach blind irgendwas unterschrieben?
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Wenn ich nebenbei jobbe, komme ich bei 15 bis 16 Stunden auf gut 600 bis 700 Euro.
Das ist ein ´Davon müsste ich auch noch die freiwillige KV finanzieren, denn bei 15 Stunden bin ich nicht pflichtversichert.
Bei dem Gehalt schon, entweder regulär Teilzeit dann normal sozialversicherungspflichtig oder es ist ein Midijob, dann hat man aber auch eine eigene KV. -
Aber vielleicht lohnt das bei der TE trotzdem alles nicht, im Ruhrgebiet z.B. ist man mit Öffentlichen bestimmt besser bedient...
Nicht unbedingt. Kann man so pauschal nicht sagen. Meine Frau und ich arbeiten beide im Ruhrgebiet, würden wir mit dem ÖPNV fahren, würde ich unser Arbeitsweg von 30 bzw. 45 Min auf 1,5 und 2 Stunden verlängern. Und das mit sehr eng getakteten Umsteigen.
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Wird mir jetzt zu abstrus, wir reden nicht von "The Walking Dead".
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Ich denke da an Pandemien wie die spanscihe Grippe nach dem ersten Weltkrieg oder Ebola.
Ob bei einer solchen Katastrohenlage unser Gesundheitssystem auch nur den Hauch einer Chance hätte? Ich glaube nicht.Spanische Grippe und Ebola aktuell in Deutschland wäre ein Witz.
Spanische Grippe konnte sich damals aufgrund der nicht bekannten Isolation der Influenza-Viren ausbreiten sowie durch Truppentransporte u.ä..
Ebola ist zwar eine fiese Krankheit, lässt sich durch Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Quarantäne recht einfach in den Griff bekommen, in Afrika breitet sich das recht schnell aus, da Tote (auch durch Ebola erkrankte) häufig aufgebahrt und von der ganzen Familie durch z.B. Küsse verabschiedet werden.
Ich bin mir relativ sicher, dass ich dir das bereits schonmal gesagt habe, aber du es ignoriert hast und hier dann solche Behauptungen weiter in den Raum stellst. -
was ihr durch evtl. Steuerklassenwechsel
Durch Steuerklassenwechsel bekommt man nichts zurück, es erhöht/erniedrigt sich nur die unterjährige Vorauszahlung, ändert aber nichts an der endgültigen Steuerbelastung.
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§26 (4)
Tatsächlich, danke.
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Die Voraussetzungen einer Sek II-Befähigung sind teilweise in der APO-GOSt, teilweise woanders zu lesen.
Wo steht dazu irgendwas in der APO-GOSt?
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und auf viel mehr Stunden aufweisen,
Wie meinst du das? Auf die Einstufung wird Wehrdienst angerechnet und Berufserfahrung im Lehramt nach dem 2. StEX (also eine Vertretungstätigkeit beispielsweise). Da du letzteres ja nicht hast, wird dir ggf. Wehrdienst angerechnet und damit landest du in A12 Stufe 4.
Ich weiß aber auch nicht, was du mit deinem Satz dort meinst.
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Die Waage aus Sicherheit und Freiheit sollte ja grundsätzlich ausgewogen sein. In Deutschland neigt sie sich leider häufig in Richtung Sicherheit und dann eben zu Lasten der Freiheit.
Die Deutschen verbieten ja sowieso recht gerne, manifestieren tut sich das in der Partei B90/Grüne.Wenn ich mir überlege, dass 1/3 aller Deutschen einen Verkauf von Lebkuchen vor einem bestimmten Stichtag verbieten wollen (https://www.focus.de/gesundheit/ern…id_4150382.html) - da stellen sich mir die Nackenhaare auf. Dann kauft es doch einfach nicht.
Genauso sehe ich das mit der Anschnallpflicht, es sollte zwar eine Pflicht sein Kinder anzuschnallen, aber wenn Erwachsene sich nicht anschnallen, sind sie selbst schuld wenn sie bei drauf gehen. Bei Masern beeinträchtigt man ja wieder andere, von daher ist hier eine Pflicht richtig.
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Dabei wollten rund 80% lieber in TZ straten, ahtten aber eben keine Wahl, wenn sie eine Stelle wollten.
Warum wollen 80% aller frisch ausgebildeten Lehrer in Teilzeit arbeiten?
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Ich glaube, die Hoffnung bei Lehrern in Brennpunkten ist immer wieder, dass sie vereinzelt doch auf Rohdiamanten stoßen, die es zum gegebenen Zeitpunkt schaffen, sich von ihrem asozialen Umfeld zu lösen und ihr kognitives Potential zu nutzen
Wie viel Erfahrung als Lehrer hast du nochmal? Wie viel Erfahrung hast du mit der Arbeit in Brennpunkten?
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