Besteht Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür, wenn dieser an einem unterrichtsfreien Samstag stattfindet? Wenn ja, haben wir dann einen Anspruch auf Unterrichtsausfall zum Ausgleich?
Ein Blick in die ADO verschafft Klarheit: Tag der offenen Tür, Schulfeste, u.ä. gehört zu den Dienstpflichten eines Lehrers, ist damit mit dem Gehalt abgegolten. Damit Anwesenheitspflicht und kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich (auf Unterrichtsausfall sowieso schon nicht)