Ist das rechtens (in B.-W.)?
Klar, aber ist halt Mehrarbeit.
Ist das rechtens (in B.-W.)?
Klar, aber ist halt Mehrarbeit.
Man muss doch erst ab dem 3. Tag zum Arzt, richtig?
Bei Beamten in NRW:
Länger als drei Arbeitstage.
Donnerstag, Freitag & dann Montag krank ohne AU geht also als Beamter. Als Angestellter nicht.
wenn ich nicht weiß, was da die gängigen forschungsdiskussionen sind,
Die aktuellen Forschungsdiskussionen ihrer jeweiligen Fächer wissen doch 90% aller Kollegen nicht.
Aber wir haben doch WerDie? und die GehEhWeehh!
"WerDie" und "GehEhWeeh"? Im Ernst? Schreibst du auch "Microsuxx" oder "U$A"?
So habe ich als Teenager geschrieben.
finde keine Jobs mit meinem Alter und dem schlechten Bachelor
Das kann ich mir so nicht vorstellen, sondern ich würde hier erst einmal bei mir selbst schauen (Bewerbungsunterlagen, Auftreten, usw)
ich interesse mich für das OBAS Quereinsteiger Programm für FH Absolventen.
Gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? Eigentlich ist die Ansage doch recht klar:
Universitätsstudium mit min. 7 Semestern Regelstudienzeit, sonst kein OBAS. Du wärst hier mit Bachelor an einer FH eigentlich 2x raus.
Ich bin die Vertretungsreserve und zum Heizungslehrer mutiert während die Kollegen finden, dass Sonderpaedagogen grundsätzlich überbezahlt sind.
Was sagt der LR und PR dazu?
Wieso bekommt man eine leichtere Arbeit nur auf Minijobbasis?
ch verstehe, was du meinst, allerdings entsteht der Wunsch bei mir nicht aus einer Laune heraus, sondern daher, dass ich bereits in der Uni unterrichte habe und festgestellt habe, dass es super Spaß macht und auch wirklich sehr gut lief. I
Seminare an einer Uni halten ist was anderes als in der Schule zu unterrichten.
Ich habe so ein schlechtes Gewissen...
Warum?
Hingehen, sagen du bist schwanger und entsprechenden Nachweis vorliegen. Fertig.
Super, stellen wir nur noch Englisch- und Geschichts-Lehrer ein, die wären wohl auch mit A12 oder noch weniger glücklich.
Dann nimm Sport / Mathe. Ändert nichts an meinem Beispiel. Du hast meinen Beitrag nämlich offensichtlich nicht verstanden.
Hier wurde gesagt, dass die Löhne mit A13/A14 nicht konkurrenzfähig zur Wirtschaft sind. Ich bin der Meinung, dass sie das, bis auf wenige Einzelfälle, durchaus sind.
Mal sehen, wie weit die Schere bei a13 und a14 noch aufgeht im Vgl. zu den Löhnen in der Wirtschaft, bis auc hdie letzten kapieren, daß man für den Lohn nicht einmal mehr Seiteneinsteiger bekommt.
Das mag für manche Spezialisten (Informatik, Maschinenbau usw) gelten, aber nicht für den Durchschnittslehrer.
Nehmen wir mal die Kollegin mit Englisch/Geschichte. Wo bitte bekommt der in der Wirtschaft eine ähnliche Sicherheit UND ein äquivalentes Gehalt?
Als Berufseinsteiger mit A13Z/5 muss ich (selbst unter Berücksichtigung der selbst zu tragenden PKV) um ein ähnliches Netto in der freien Wirtschaft zu haben mit einem Jahresgehalt von knapp 70000 EUR einsteigen. Das bekommen normale Softwareentwickler* mit Universitätsabschluss in vielen Firmen erst nach einigen Jahren Berufserfahrung und dann ist dort Ende der Fahnenstange, sofern man nicht weiter aufsteigt (aber das macht nicht jeder)
(*und bitte kommt mir jetzt nicht mit dem Schwager dessen Kumpel der SAP zertizifizert mit Level 3500 ist)
Gegenfrage: Sollten die Eltern sich nicht selbst um einen Übersetzer kümmern? Warum muss ich das als Schule?
Bei vielen Kollegen wäre es quasi schon eine Arbeitskampfmaßnahme, wenn sie bei Krankheit mal zuhause blieben, obwohl keine Ferien sind...
Das gleicht sich aber mit den Kollegen aus, die bei einem quersitzenden Pups drei Tage zuhause bleiben.
hab also nur den Bachelor (1. Staatsexamen) in der Tasche.
Bachelor ist kein 1. Staatsexamen.
a ich nun total verwirrt bin, was die Entlohnung angeht,
E10.
Also alles safe meiner Meinung nach.
Wobei das MSB sagt:
ZitatAls erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern…FAQ5/index.html
Wie seht ihr das?
Halte ich rechtlich für sehr fragwürdig, da der Rauswurf schon eine erzieherische Einwirkung ist.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sofern der Antrag korrekt abgelehnt wurde: Keine.
Werbung