Beiträge von Karl-Dieter
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Bei uns gibt es gar keine Vertretung vor bzw. nach der jeweils ersten bzw. letzten regulären Stunde, egal ob VZ oder TZ.
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Beim 1. Kind musste ich dann alles über meinen Mann einreichen und bekam 70% Beihilfe als beihilfeberechtigte Ehefrau. Ich hab vorher auch VZ A13 gearbeitet, mein Mann VZ A11. War gar kein Problem.
Genau, so war auch mein Gedanke. Aber da stolpere ich eben über diese 18000 EUR Grenze, die man nicht überschreiten darf. Aber schon mal gut zu wissen, dass das bei dir kein Problem war. -
Dann kleckern aber immer noch Krankmeldungen rein, z.T. erst viertel vor 8
Da frage ich mich, wer sich wenige Minuten vor Schulbeginn noch krankmelden muss
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Hallo,
ich stehe gerade etwas vor dem folgenden Problem: Meine Frau und ich sind beide Lehrer in NRW und grundsätzlich beihilfeberechtigt. Sie ist allerdings gerade in Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung).
Wie verhält sich das jetzt mit der Beihilfe? Wäre ich selbst nicht beihilfeberechtigt, würde ihre Beihilfeberechtigung ja weiter laufen mit 50% (und Kind für 80%, was über sie läuft). Da ich aber beihilfeberechtigt bin, würden Frau und Kind über mich laufen, als berücksichtigungsfähige Angehörige (Frau mit 70% und Kind mit 80%). Jetzt bin ich aber darüber gestolpert, dass man nicht als berücksichtigungsfähiger Angehöriger laufen kann, wenn man im Vorjahr vor der Antragsstellung über 18000 EUR verdient hat (was bei meiner Frau der Fall ist). Danach wäre sie ja wieder selbst beihilfeberechtigt mit 50% Beihilfe. Oder gibt es hier wieder irgendwelche Ausnahmen, wenn man normalerweise selbst beihilfeberechtigt ist? Die Beihilfestelle meiner Frau hat z.B. die Beihilfe nicht mehr gezahlt, als sie erfahren hat, dass ich ebenfalls Beamter bin. Meine Beihilfestelle hat mir allerdings einen Fragebogen zu den Einkünften geschickt.
Deswegen bin ich hier jetzt arg verwirrt. Weiß da jemand genaueres?
Viele Grüße
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O.Meier - ich glaube es nicht nur, ich weiß auch wie viel Stress es ist, morgens um 7 Uhr oder noch später (im Auto, oder im "alle kommen an und wollen gleich was vom Konrektor" den Plan zu machen. Da ist es besser, ihn abends in Ruhe zu machen und ihn morgens fertig zu haben.
Also ich mache bei uns selbst den Vertretungsplan. Wir haben festgelegte Zeiten, wo die Kollegen anrufen sollen. Und dann erledige ich den Vertretungsplan in 15-20 Minuten. Also soviel Stress ist das nun auch wieder nicht.
Und nein, wir sind nicht nur 15 Kollegen, sondern eher das fünffache. -
Allerdings strebe auch ich eine Stelle als verbeamtete Lehrerin an.
Ohne Referendariat bzw. das Äquivalent im Seiteneinstieg (OBAS heißt das in NRW) wird das mit der Verbeamtung nichts. Und dafür fehlt dir das zweite Fach. Außerdem sitzt du auf keiner Planstelle, sondern auf einer ganz normalen Vertretungsstelle, da wird nix umgewandelt.
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Die Klientel am Gymnasium ist schon lange nicht mehr das, was sie mal war.
Du meinst damals, wo das Gymnasium nur dem elitären Kreis von Sprößlingen des Adels, Beamten und leitenden Angestellten vorbehalten war und zum Glück keinen Kontakt mit dem Pöbel hatte?
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Für mich ist es ein riesen Privileg den Mittag Zeit für die Kinder zu haben.
An den meisten Schulformen wirst du aber nicht die Möglichkeit dazu haben. Bei uns geht die 10. Stunde beispielsweise bis knapp 16:30 Uhr
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Die Idee dahinter ist tatsächlich nur, dass ich großen Respekt vor den Umgang mit sozial-schwierigen Schülern habe
Wie kommst du auf die Idee, dass am Gymnasium nur brave Kinder aus gutbürgerlichen Elternhäusern sind und an anderen Schulen nur "Asis"?
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Ich kenne natürlich die Fachseminarleitung nur aus den ersten Besuchen und kann dies darüber nicht erschließen.
Was hat denn deine Un/Kenntnis der Fachseminarleitung damit zu tun?
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Ist es bei euch andren Forumsleuten denn so wie bei mir, dass ausnahmslos alle schwangeren Kolleginnen sich (unterschiedlich lange) VOR dem Mutterschutz krankschreiben lassen (müssen?) (bis dato) und dieses "Phänomen" auch erst seit einigen Jahren so auftritt? Oder arbeiten alle bis zum Muschu?
Meine Frau hat 2 Wochen vor dem Mutterschutz ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Von den zurzeit drei anderen Kolleginnen haben zwei bis zum Mutterschutz gearbeitet, die dritte hat ein BV im 6. Monat bekommen. Hier aber auch augenscheinlich absolut nachvollziehbar. -
Herrje, vor 200 Jahren haben Frauen ihr Kind auf dem Feld bekommen und davor und danach geackert. Heute ist das anders und welche Tätigkeiten wie erlaubt sind, regeln zum Glück keine missgünstigen KollegInnen.
Ja, und da sind auch 1/4 aller Kinder auf dem Feld krepiert und die Mütter gleich mit dazu.
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Wenn ich ein Schulfest am Nachmittag durchgeführt und einen Wandertag hätte, ist meine Pflicht dann abgedeckt? Da steht nichts von "Klassenfahrten im dritten Schuljahr sind Pflicht".
Stichwort Fahrtenkonzept und Schulkonferenz
am Stück geht da gar nichts.
Ist allerdings rechtswidrig. -
Für die Fahrt spricht:
- es ist ein großes Kompliment an deinen Mann, dass du ihm zutraust, dass er das managt.Bei solchen Sprüchen schwillt mir schon wieder der Kamm, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Mann das managt. Warum sollte das zutrauen einer Selbstverständlichkeit ein Kompliment sein?
Warum wird bei Männern immer davon ausgegangen, dass das eine tolle Leistung ist, wenn man irgendwas bei der Kinderbetreuung hinbekommt? Frauen können das nicht von Natur aus besser oder schlechter als Männer.
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Meine Kinder wären mir in diesem Fall um Welten wichtiger als irgendeine berufliche Tätigkeit mit Mehrarbeit, die nicht mal zusätzlich vergütet wird.
Das ist keine "Mehrarbeit" die zusätzlich vergütet werden soll/muss, sondern das ist eine der Kernaufgaben von Lehrern. Ich kann auch nicht sagen, dass ich keine Hausaufgaben kontrolliere, weil es zusätzliche Arbeit ist. Das ist im Gehalt schon von vornherein drin:
§10 ADO NRW
(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste)
Wie gesagt: Wer sich weigert irgendwelche Schulfeste oder Schulfahrten zu veranstalten und durchzuführen, verletzt seine Dienstpflichten damit in gleichem Maße, wie wenn er keine Noten gibt, keine Zeugnisse ausfertigt, und keine Klassenbücher führt.
Ich hab bei sowas, ehrlich gesagt, null Verständnis. Das ist alles vorher bekannt gewesen. Wie erwähnt: Wer das nicht will, soll kein Lehrer werden. Ganz einfach.
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Ich verstehe sowieso nicht wieso man als Lehrer unbedingt solche Reisen machen muss.
Weil es in NRW in der Allgemeinen Dienstordnung steht.
Wer damit nicht einverstanden ist, soll kein Lehrer werden.
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Seit Beginn des Schuljahres arbeite ich an einer Gesamtschule und wurde krass herabgestuft- Tarifgruppe 10
Auf einer Sek.-1-Stelle und als Nicht-Erfüller (ohne 2. StEx) ist E10 auch korrekt.
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ich duze diese
Das würde ich so oder so nicht machen.
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