Beiträge von Karl-Dieter

    Die Stubdenplaner sagten zu mir, wenn ich nicht soviel in den Nachmittag möchte, soll ich halt 5x die Woche kommen mit der 1/2 Stelle. Sie sagten dann, dass ich rein rechtlich keinen Anspruch auf einen freien Tag hätte. Die Gespräche verlaufen immer in die Richtung, dass sie freundlich sind bis man auf eine Änderung pocht

    Ja gut, man muss halt auch irgendwelche Kompromisse eingehen. Wir haben bei uns auch Kolleginnen, die machen z.B. 17 von 25,5 Stunden, das wäre bei uns ein Anspruch auf zwei freie Halbtage.

    Die wollen aber partout einen einen freien Tag, den bevorzugt bitte immer Freitags (Oder Montags), und zur 1. Stunde geht auch nicht, und Nachmittagsunterricht nur Mittwochs, aber dann nur bis zur 8. Stunde.
    Da muss man mal auf dem Teppich bleiben, ich sage nämlich ganz klar, zu welchen Lasten das geht: Zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen, die entweder keine Kinder haben oder denen, die keine entsprechenden Sonderwünsche anmelden.

    Ich will jetzt nicht sagen, dass das bei dir auch der Fall ist, aber ich finde jetzt bei 13 Stunden 2x Nachmittagsunterricht nicht schlimm.

    Es sollte bei euch an der Schule ein Teilzeitkonzept geben, welches das Kollegium zusammen mit dem LR ausarbeitet. Darauf hast du Anspruch. Mehr ist ein Bonus - aber darauf hast du keinen Anspruch.

    sowie kein faktischer Zwang zur Privatversicherung mit jährlich steigenden Beiträgen.

    A) Steigt die PKV nicht jährlich, sondern nur wenn die Steigerung min. 5% ist

    b) Steigt der absolute Beitrag zur KK bei Angestellten mit jeder Lohnerhöhung, mit jeder Auszahlung von Weihnachtsgeld, mit jeder ausgezahlten Überstunde.

    aber im Durchschnitt verdienen Akademiker in der freien Wirtschaft deutlich mehr!

    Brutto kann durchaus sein, Netto bin ich mir da nicht so sicher. Im Einzelfall ja, aber flächendeckend? Denke dass unsere Gehälter da durchaus konkurrenzfähig sind.

    Das würde für dich ja bedeuten, eine Klasse ist eine Woche auf Klassenfahrt und dein xy Unterricht findet nicht statt, den du dort vier Mal die Woche erteilst. Da du dann nach Hause gehst..... Zack...4 Minusstunden. Beim Praktikum...gar nicht auszudenken....

    Richtig, genauso ist das in NRW. Die Minusstunden werden aber am Ende des Monats genullt.

    Tue ich nicht. Mir wurde eine Frage gestellt und ich habe darauf geantwortet. Wird wohl erlaubt sein.

    Nein, du hast ursprünglich geschrieben:

    "Wenn man krank ist, muss man doch sowieso zum Arzt". Auf Nachfrage hast du eben deine persönliche Krankengeschichte dargelegt, aber du hast hier eben von dir auf Andere geschlossen.

    nicht in 1-2 Tagen auskuriert

    Auch drei Tage kann man zuhause bleiben ohne AU. Beamte 3 Arbeitstage, Angestellte 3 Werktage.

    Der Handwerker wird nach Stunden abgerechnet. Braucht er länger, wird es auch teurer. Er hat also gar keinen Anreiz schneller fertig zu werden sondern eher genau im Gegenteil.

    Das ist prinzipiell zwar richtig, aber du vergisst hier massig andere Einflußfaktoren: Der Handwerker steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, außerdem ist er auch auf eine gewisse Kundenzufriedenheit angewiesen, sonst hat er relativ zügig keine Kunden mehr.

    Da das ungeplant war und keine Zweibettzimmer frei waren (so bin ich versichert), habe ich ein Dreibettzimmer akzeptiert unter der Prämisse, dass ich auch keine Rechnung für ein Zweibettzimmer bekomme

    Nachdem auch kein Chefarzt anwesend war und ich die Chefarztbehandlung von der Beihilfestelle auch nicht bezahlt bekomme, weil ich das nicht zusätzlich versichert habe

    von der ich jetzt schon weiß, dass die Beihilfe keinen Cent übernimmt.

    Man muss hier unterscheiden. Mehrbettzimmer und die sog. Wahlarztleistung ist ein Unterschied.

    Ich weiß nicht, wie die Beihilfe in BW läuft, aber in NRW wird die sog. wahlärztliche Behandlung und ein 2-Bett-Zimmer (anteilig) auch bezahlt, auch wenn man das nicht entsprechend versichert hat. Eigentlich ist das doch völlig unabhängig.

    Ein Chefarzt muss hier auch nicht anwesend sein, es kann auch ein Oberarzt sein, ist es häufig auch, wenn der eigentliche Chefarzt verhindert ist. Bei der wahlärztlichen Vereinbarung bekommt man idR eine Liste mit den vertretungsberechtigten Oberärzten ausgehändigt.

    Grundsätzlich solltest du eine wahlärztliche Vereinbarung unterschrieben haben - hast du das nicht, auch als Privatpatient, würde ich der Rechnung widersprechen bzw. nicht zahlen. Bzw erst einmal anrufen und nachfragen. Hier direkt Brief mit Einschreiben und Rückschein ist in der Regel Quatsch, häufig reicht ein Anruf bei der rechnungsstellenden Stelle.

    Bei meiner Frau war das auch, die Rechnung für den KH-Aufenthalt (Geburt) ging zum Teil direkt an die PKV, der Rest für die Beihilfe an uns. Wir hatten dann auf einmal was zusätzlich von der KV ausgezahlt bekommen, für den Verzicht auf ein 1-Bett-Zimmer. Das stand allerdings auf unserer Rechnung drauf, waren im Endeffekt einfach die Rechnungen vertauscht. Ein Anruf, einen Tag später war eine Stornorechnung und korrigierte Rechnung bei uns und bei der PKV.

    Der Iran ist ein großartiges Land mit einer wunderbaren Bevölkerung, das in der hiesigen Hetzpresse oft genug in propagandistischer Weise als Feindbild aufgebaut wird.
    D

    Der Iran ist auch ein großartiges Land mit einer wunderbaren Bevölkerung - ändert aber nichts daran, dass sie von einem verbrecherischem Regime beherrscht werden:


    https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/iran

    Zitat

    Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen. Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden diskriminiert und strafrechtlich verfolgt. Frauen und Mädchen erlitten Gewalt und Diskriminierung in vielfacher Weise. Die Behörden verhängten zahlreiche Todesurteile und richteten Hunderte von Menschen hin, einige von ihnen in der Öffentlichkeit. Unter den Hingerichteten waren mindestens zwei Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.

    Und:

    Zitat

    Seeeehr vorsichtig lesen, was in den gängigen deutschen Medien steht.


    Lügenpresse, bla bla. Ist klar. Und die wahren Informationen bekommt man von Sputnik und RT?

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