Beiträge von Karl-Dieter
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Tue ich nicht. Mir wurde eine Frage gestellt und ich habe darauf geantwortet. Wird wohl erlaubt sein.
Nein, du hast ursprünglich geschrieben:
"Wenn man krank ist, muss man doch sowieso zum Arzt". Auf Nachfrage hast du eben deine persönliche Krankengeschichte dargelegt, aber du hast hier eben von dir auf Andere geschlossen.
nicht in 1-2 Tagen auskuriert
Auch drei Tage kann man zuhause bleiben ohne AU. Beamte 3 Arbeitstage, Angestellte 3 Werktage.
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Ne, kenne ich so nicht. Meistens ist es bei mir so, dass mir tagsüber schon nicht gut ist... Es kratzt im Hals, ich habe leichte Temperatur, etc. und es mich dann spätestens am nächsten Morgen bereits so "umgehauen" hat, dass ich zum Arzt muss, sprich hohes Fieber, starke Halsschmerzen,
Wieso schließt du von dir auf andere?
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Der Handwerker wird nach Stunden abgerechnet. Braucht er länger, wird es auch teurer. Er hat also gar keinen Anreiz schneller fertig zu werden sondern eher genau im Gegenteil.
Das ist prinzipiell zwar richtig, aber du vergisst hier massig andere Einflußfaktoren: Der Handwerker steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, außerdem ist er auch auf eine gewisse Kundenzufriedenheit angewiesen, sonst hat er relativ zügig keine Kunden mehr.
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Da das ungeplant war und keine Zweibettzimmer frei waren (so bin ich versichert), habe ich ein Dreibettzimmer akzeptiert unter der Prämisse, dass ich auch keine Rechnung für ein Zweibettzimmer bekomme
Nachdem auch kein Chefarzt anwesend war und ich die Chefarztbehandlung von der Beihilfestelle auch nicht bezahlt bekomme, weil ich das nicht zusätzlich versichert habe
von der ich jetzt schon weiß, dass die Beihilfe keinen Cent übernimmt.
Man muss hier unterscheiden. Mehrbettzimmer und die sog. Wahlarztleistung ist ein Unterschied.
Ich weiß nicht, wie die Beihilfe in BW läuft, aber in NRW wird die sog. wahlärztliche Behandlung und ein 2-Bett-Zimmer (anteilig) auch bezahlt, auch wenn man das nicht entsprechend versichert hat. Eigentlich ist das doch völlig unabhängig.
Ein Chefarzt muss hier auch nicht anwesend sein, es kann auch ein Oberarzt sein, ist es häufig auch, wenn der eigentliche Chefarzt verhindert ist. Bei der wahlärztlichen Vereinbarung bekommt man idR eine Liste mit den vertretungsberechtigten Oberärzten ausgehändigt.
Grundsätzlich solltest du eine wahlärztliche Vereinbarung unterschrieben haben - hast du das nicht, auch als Privatpatient, würde ich der Rechnung widersprechen bzw. nicht zahlen. Bzw erst einmal anrufen und nachfragen. Hier direkt Brief mit Einschreiben und Rückschein ist in der Regel Quatsch, häufig reicht ein Anruf bei der rechnungsstellenden Stelle.
Bei meiner Frau war das auch, die Rechnung für den KH-Aufenthalt (Geburt) ging zum Teil direkt an die PKV, der Rest für die Beihilfe an uns. Wir hatten dann auf einmal was zusätzlich von der KV ausgezahlt bekommen, für den Verzicht auf ein 1-Bett-Zimmer. Das stand allerdings auf unserer Rechnung drauf, waren im Endeffekt einfach die Rechnungen vertauscht. Ein Anruf, einen Tag später war eine Stornorechnung und korrigierte Rechnung bei uns und bei der PKV.
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Der Iran ist ein großartiges Land mit einer wunderbaren Bevölkerung, das in der hiesigen Hetzpresse oft genug in propagandistischer Weise als Feindbild aufgebaut wird.
DDer Iran ist auch ein großartiges Land mit einer wunderbaren Bevölkerung - ändert aber nichts daran, dass sie von einem verbrecherischem Regime beherrscht werden:
https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/iran
ZitatDie Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen. Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden diskriminiert und strafrechtlich verfolgt. Frauen und Mädchen erlitten Gewalt und Diskriminierung in vielfacher Weise. Die Behörden verhängten zahlreiche Todesurteile und richteten Hunderte von Menschen hin, einige von ihnen in der Öffentlichkeit. Unter den Hingerichteten waren mindestens zwei Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Und:
ZitatSeeeehr vorsichtig lesen, was in den gängigen deutschen Medien steht.
Lügenpresse, bla bla. Ist klar. Und die wahren Informationen bekommt man von Sputnik und RT? -
Warum um alles in der Welt sollte denn der Iran einen Krieg provozieren?
Er provoziert keinen Krieg, er geht nur davon aus, dass Trump blufft, nachdem er gerade jetzt keinen Krieg gebrauchen kann - und so kann der Iran seine Interessen durchsetzen.
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Also bei uns machen die 10er und 9er die Innenaufsichten...
Wir haben auch sowas, unterstützen die Lehrer. Kontrollieren ob die Räume zu sind usw.
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oder bei entsprechender Ansammlung an "Minusstunden" wird nächstes Schuljahr eine Lerngruppe zusätzlich daraus.
Das ist nicht erlaubt in NRW.
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und der Lehrerrat ist bei uns ein Gremium, das sich vornehmlich um die Organisation von Geburtstagsgeschenken bei einem "runden Jubiläum" kümmert.
Der wird doch von euch gewählt?
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Müsste die Beförderungsstelle nicht A14 sein?
Primarstufe und S1-Lehrämter sind in NRW A12 Eingangslehramt
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Auf das Kolloquium habe ich mich bei meiner Beförderungsstelle überhaupt nicht vorbereitet.
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Also man kann ja durchaus am Listenverfahren teilnehmen, da habe ich mich vorhin falsch ausgedrückt, - ich wäre aber vorsichtig, hier vorschnell eine Stelle anzunehmen.
Wir haben keinen Lehrermangel! Das ist alles nur Gerede.
Das sehe ich anders: Such mal S1-Lehrer oder Sonderpädagogen, da gibt es seit Jahren von zu wenig. -
Leo sind nur die schulscharfen Stellen. Liste läuft übers Ministerium (oder so ... ? jedenfalls nicht über Leo).
Bei LEO muss man immer regelmäßig reingucken, das kann man so pauschal nicht sagen.
Was ich dir aber sagen kann, dass du mit S1-Lehramt und Englisch/Sport deine Stelle sicher hast. Deswegen würde ich auch nicht voreilig am Listenverfahren teilnehmen, weil du dir bei schulscharfen Stellen die Schulen halt auch besser aussuchen kannst.
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Also mir wurde meine Wehrdienstzeit (9 Monate) sehr wohl auf meine Stufenlaufzeit angerechnet - und da FWDL eigentlich den selben Status wie der GWDL hat, müsste das normalerweise auch der Fall sein. In NRW
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d.h. es könnte gut möglich sein, dass ich nach 2 Jahren ebenfalls eine Sek I Stelle an einer
Gemeinschaftsschule etc.Nein, du bekommst schon eine Sek.-II-Stelle im höheren Dienst als Studienrat.
Das kann aber durchaus auch an z.B. einer Sekundarschule sein, die haben ganz wenige Stellen im hD mit Eingangsbesoldung A13, die für GyGe-Lehrkräfte offen sind.
Übrigens hast du nicht "Gymnasiallehramt" studiert, sondern "Gymnasium und Gesamtschule".Was ist denn deine Fächer?
Spanisch / Religion?
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Arbeitslehre Wirtschaft gibt es schon ewig an Gesamtschulen in der Sekundarstufe I
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Gedanken Lehramt Geographie und Sozialwissenschaften fürs Gymnasium an der Uni Köln zu studieren.
a) Heißt es "Für Gymnasium und Gesamtschule" nicht nur für Gymnasium.
b) Auf gar keinen Fall diese Fächerkombination!! Auch kein Geschichte / Erdkunde o.ä..
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