Allerdings ... da man als Vollzeitkraft ab der vierten Zusatzstunde im Monat ein Recht auf Freizeitausgleich bzw. finanziellen Ausgleich hat, wird peinlich darauf geachtet, dass man meistens nur 3 Vertretungsstunden im Monat hat - es sei denn, es ist einem selbst durch Skilager z.B. Unterricht ausgefallen, der wird dann gegen gerechnet.
Letzteres ist auch tatsächlich so vorgeschrieben und konform, ersteres bezweifel ich, da die Vertretungsplaner das nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Ansonsten hilft mal ein Gespräch mit demjenigen, und dann wirst du deine 4. Stunde eingesetzt und auch bezahlt.