Unzufrieden bin ich mit unserem sehr leistungsschwachen Schülerklientel, das auch häufiger zum Vandalismus neigt
Klagen über "sehr leistungsschwaches Schülerklientel" an einem Gymnasium kann ich irgendwie nicht ernst nehmen.
Unzufrieden bin ich mit unserem sehr leistungsschwachen Schülerklientel, das auch häufiger zum Vandalismus neigt
Klagen über "sehr leistungsschwaches Schülerklientel" an einem Gymnasium kann ich irgendwie nicht ernst nehmen.
Aber meiner Meinung nach passt das doch zu euren Erfahrungen, dass dann eben erst später die Beförderung ausgesprochen wird. Habt ihr noch eine andere Quelle, auf die ich verweisen kann?
§11 geht weiter, und zwar so:
Zitat(3) Abweichend von Absatz 2 Nummern 1 und 2 ist eine Beförderung in den Fällen des Nachteilsausgleiches gemäß § 10 zulässig. Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 9 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.
Ich hatte z.B. die Auszeichnung wegen besonderer Leistungen
Klar, jeder hat da eine andere Meinung. Ich fand das russische System ganz gut, da es scheinbar funktioniert. Jedem das Seine.
Ja, funktioniert ganz toll, wenn man jetzt so Leuten wie Putin hinterherrennt
Ich habe ein Einstellungsangebot zum 01.11., wenn alles passt und ich die Prüfung bestehe als Beamtin. Ganz ohne weiteren Antrag (NRW, OVP Referendarin)
Nur wenn vorher alles vorliegt - wenn der Amtsarzttermin z.B. später erst ist, gibt es erst später die Verbeamtung.
Fängst du nicht erstmal bis zur Verbeamtung als Tarifbeschäftigter an?
Sofern die Voraussetzungen vorliegen (Alter, OK vom Amtsarzt, EU-Staatsbürgerschaft) ist man sofort ab dem 1. Tag Beamter.
wenn die Schüler während des Unterrichts sich gegenseitig beleidigen
Werden aus dem Unterricht verwiesen und ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet.
ölliges Desinteresse an jeglicher Mitarbeit zeigen?
Das sind keine Disziplinschwierigkeiten. Die bekommen dann einfach die entsprechende Note.
der Einsatzplan ist eine Weisung, die die Schulleitung sehr wohl hat. und es ist ein allgemeines Recht, nicht nur bei LehrerInnen. Wer einen Einsatzplan erhält UND ihn antritt, hat eine unbefristete Stelle.
Er hat keine, sondern er hat Anspruch auf eine. Die muss er sich aber einklagen - was aber häufig auf einen Vergleich hinausläuft.
Bin z.Zt. in Elternzeit zu Hause und würde mir durch die Mittagsbetreuung nur ein bißchen was dazu verdienen.
Dann such dir doch ne Vertretungsstelle mit ein paar Stunden als Lehrerin. Da verdienst du doch das x-fache.
Hallo,
die BezReg Münster möchte, dass ich in dem Formular zum Elternzeit"antrag" "verbindlich erkläre", dass ich Elterngeld (nicht) beantrage und/oder für meinen Partner. Außerdem soll ich angeben, wie der Elterngeldbezug zwischen mir und meiner Partnerin aufgeteilt wird. Außerdem soll ich Änderungen bezüglich der Bezugsdauer sofort mitteilen. (Seite 3 https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…-01_07_2015.pdf )
Ich spare das jetzt aus, da ich der Meinung bin, dass das völlig unabhängig von der Elternzeit ist und die Bezirksregierung nichts angeht. Oder gibt es dafür irgendeine rechtliche Grundlage?
Danke
und benutze, wenn die sich nicht bewegen wollen, mal den Begriff "Dienstaufsichtsbeschwerde". Bei vielen wirkt das Wunder...
Die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hören die vermutlich den ganzen Tag.
Insgesamt ist die Arbeit zwar recht ungleich verteilt, aber ok. Ist auch das passende Gehalt dazu.
Nun habe ich gehört, dass es mehrere Monate (!!!) dauern kann
Mehrere Monate nicht. Aber die Unterlagen vom Dienstantritt müssen zur BezReg geschickt werden, die BezReg schickt das weiter ans LBV und dann erfolgt die Abschlagszahlung sofort, da das Gehalt ja im Vorhinein bezahlt wird.
Bei mir (Einstellung Februar) kam mein Februar + Märzgehalt mit dabei um den 20. Februar herum.
Bei ner Kollegin allerdings tatsächlich erst 7 Wochen später.
Grundsätzlich würde ich auf jeden Fall damit kalkulieren, dass du 4 Wochen kein Gehalt bekommst.
Das wäre grundsätzlich bei Angestellten aber auch der Fall, weil das Gehalt ja rückwirkend gezahlt wird. Das man sofort das Gehalt im Vorhinein bekommt, ist eigentlich nur bei Beamten der Fall
Ich verstehe überhaupt nicht, was das heißt.
Das steht in deinen Unterlagen, die du bekommen hast. Wo konkret hat er dich falsch beraten?
Warum das aufgesplittet ist (30 + 20), weiß ich nicht, bei mir ist das auch so.
Damit man eine der Optionen, je nach Beihilfehöhe, rausnehmen kann. Bei 2 Kindern in Ausbildung z.B. wird der 20er rausgenommen, bei Pension der 30er.
Spätere wahrscheinliche Altersarmut der Frauen kommt noch als weiteres Problem dazu, das das Ehegattensplitting mit sich bringt.
Das ist so nicht ganz korrekt - Die Frauen partizipieren natürlich am Zugewinn der Ehe und es wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt.
Riestern lohnt sich halt auch wirklich mit Kindern und in EZ/ TZ. Und eigentlich auch nur dann.
Und für Ledige mit hohem Einkommen. Und für Leute, die eine AV aufbauen wollen, die aber vor Zugriff des Staates sicher sein soll (also z.b. bei ALG II BEzug)
Und für Leute, die wenig Lust haben, sich selbst großartig mit Altersvorsorge zu befassen - und das dann halt machen lassen. Kostet aber nun mal Geld.
Wir haben das Steuerklassenmodell III/V, was uns aufgrund der deutlichen Einkommensunterschiede günstiger kommt
Für euren lohnenden Steuervorteil ist nicht das Steuerklassenmodell maßgeblich, sondern das Splitting-Verfahren. Auch bei V/III oder IV/IV hättet ihr exakt die selbe Steuerlast - nur die monatlichen Vorauszahlungen sind unterschiedlich hoch .
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