Ich kenne natürlich die Fachseminarleitung nur aus den ersten Besuchen und kann dies darüber nicht erschließen.
Was hat denn deine Un/Kenntnis der Fachseminarleitung damit zu tun?
Ich kenne natürlich die Fachseminarleitung nur aus den ersten Besuchen und kann dies darüber nicht erschließen.
Was hat denn deine Un/Kenntnis der Fachseminarleitung damit zu tun?
Ist es bei euch andren Forumsleuten denn so wie bei mir, dass ausnahmslos alle schwangeren Kolleginnen sich (unterschiedlich lange) VOR dem Mutterschutz krankschreiben lassen (müssen?) (bis dato) und dieses "Phänomen" auch erst seit einigen Jahren so auftritt? Oder arbeiten alle bis zum Muschu?
Meine Frau hat 2 Wochen vor dem Mutterschutz ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Von den zurzeit drei anderen Kolleginnen haben zwei bis zum Mutterschutz gearbeitet, die dritte hat ein BV im 6. Monat bekommen. Hier aber auch augenscheinlich absolut nachvollziehbar.
Herrje, vor 200 Jahren haben Frauen ihr Kind auf dem Feld bekommen und davor und danach geackert. Heute ist das anders und welche Tätigkeiten wie erlaubt sind, regeln zum Glück keine missgünstigen KollegInnen.
Ja, und da sind auch 1/4 aller Kinder auf dem Feld krepiert und die Mütter gleich mit dazu.
Wenn ich ein Schulfest am Nachmittag durchgeführt und einen Wandertag hätte, ist meine Pflicht dann abgedeckt? Da steht nichts von "Klassenfahrten im dritten Schuljahr sind Pflicht".
Stichwort Fahrtenkonzept und Schulkonferenz
am Stück geht da gar nichts.
Ist allerdings rechtswidrig.
Für die Fahrt spricht:
- es ist ein großes Kompliment an deinen Mann, dass du ihm zutraust, dass er das managt.
Bei solchen Sprüchen schwillt mir schon wieder der Kamm, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Mann das managt. Warum sollte das zutrauen einer Selbstverständlichkeit ein Kompliment sein?
Warum wird bei Männern immer davon ausgegangen, dass das eine tolle Leistung ist, wenn man irgendwas bei der Kinderbetreuung hinbekommt? Frauen können das nicht von Natur aus besser oder schlechter als Männer.
Meine Kinder wären mir in diesem Fall um Welten wichtiger als irgendeine berufliche Tätigkeit mit Mehrarbeit, die nicht mal zusätzlich vergütet wird.
Das ist keine "Mehrarbeit" die zusätzlich vergütet werden soll/muss, sondern das ist eine der Kernaufgaben von Lehrern. Ich kann auch nicht sagen, dass ich keine Hausaufgaben kontrolliere, weil es zusätzliche Arbeit ist. Das ist im Gehalt schon von vornherein drin:
§10 ADO NRW
(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste)
Wie gesagt: Wer sich weigert irgendwelche Schulfeste oder Schulfahrten zu veranstalten und durchzuführen, verletzt seine Dienstpflichten damit in gleichem Maße, wie wenn er keine Noten gibt, keine Zeugnisse ausfertigt, und keine Klassenbücher führt.
Ich hab bei sowas, ehrlich gesagt, null Verständnis. Das ist alles vorher bekannt gewesen. Wie erwähnt: Wer das nicht will, soll kein Lehrer werden. Ganz einfach.
Ich verstehe sowieso nicht wieso man als Lehrer unbedingt solche Reisen machen muss.
Weil es in NRW in der Allgemeinen Dienstordnung steht.
Wer damit nicht einverstanden ist, soll kein Lehrer werden.
Seit Beginn des Schuljahres arbeite ich an einer Gesamtschule und wurde krass herabgestuft- Tarifgruppe 10
Auf einer Sek.-1-Stelle und als Nicht-Erfüller (ohne 2. StEx) ist E10 auch korrekt.
ich duze diese
Das würde ich so oder so nicht machen.
Nein, den BE gibt es bei meiner Kasse nicht.
Es ist eine Versicherung, keine Kasse.
Bei welcher Versicherung bist du denn?
Du gehst nicht auf Klassenfahrt. Punkt. Sollen sie dir einen Vermerk in der Dienstakte machen, wenn‘s sein muss.
Hm, ist immer ganz toll, wenn bei sowas dann die Kollegen einspringen müssen. Würde ich mich auch bedanken.
Sie muss also irgendwie dadurch, dass Mama 6 Tage weg ist
Der Papa ist ja noch da - vielleicht sollte er sich auch mal mehr um das Kind kümmern.
Grundschullehrer könnte etwas langweilig sein dafür wären die Kinder aber sicherlich niedlicher und artiger.
Ahja.
Ab und zu hört man auch mal von Fällen wie eine Mutter, die ihr Kind mit Down Syndrom aufs Gymnasium schicken wollte etc.
Ja und? Wo ist das Problem?
Welches Fach hast du studiert?
Frage an die, die das Verhalten des Schulleiters ganz fufchtbar finden: wieso muss man eigentlich ab dem 3. Tag eine Krankschreibung bringen
Müssen Beamte in NRW nicht. Sondern erst ab dem 4. Tag:
Zitat von ADO §15Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der dievoraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist (
Als Beamter kann ich somit von Donnerstag bis Montag (inkl.) ohne AU fehlen.
Der SL darf durchaus jederzeit ein Attest vor den Ferien verlangen. Wenn, dann muss er alle gleichbehandeln.
Nein, darf die SL nicht. Das kann nur die BezReg (bzw. Schulamt) verhängen.
Ich finde es auch völlig in Ordnung nach einem Attest zu verlangen. Oder hast du etwas zu verbergen und die Erkältung ist doch nicht allzu schlimm?
Dieses "Wenn du nix zu verbergen hast, machst du doch das und das" ist mit Abstand die dümmste Begründung die es gibt.
Wir sehen bis jetzt keinen Vorteil von Tablets ggü. Notebooks. Hat damit vielleicht jemand Erfahrungen?
iPads. Keine Android-Tablets. Nur iPads.
Genereller Nachteil von Notebooks: Meistens nicht so lange Akkulaufzeit und es ist ein Glücksspiel, ob man in der 4. Stunde noch Strom hat.
Oder gibt es da nachteile weil ich direkt nach dem Anfang im Mai schon ins Mutterschutz muss
Selbst wenn die vorausberechnete Entbindung am 1. Juli ist, wäre der Beginn des Mutterschutzes frühestens Mitte Mai.
Also "direkt Anfang Mai" in den Mutterschutz ist nicht.
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