Beiträge von Karl-Dieter

    Vermutlich reagierst du nicht oder nicht angemessen auf Unterrichtsstörungen und dementsprechend nicht konsequent genug.


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    Warum du das Coaching als "verdonnert" betrachtest, ist mir schleierhaft. Offensichtlich benötigst du Hilfe - hier bekommst du sie. Dann nutze es auch und gehe nicht gleich mit einer negativen Grundeinstellung daran.

    Was willst Du denn noch bewerten? Etwa eine gute Note dafür, daß die Schüler nicht ihre Mitschüler beklauen?


    Mappenführung, fachspezifische Kompetenzen (z.B. wie gut jemand mit einem Mikroskop umgehen kann), Arbeit in Partner- und Gruppenarbeiten, Tests, usw


    Was meinst du, warum es nicht "Mündliche Note" sondern "Sonstige Leistungen/Mitarbeit" heißt?

    Hier mal als Beispiel für das Fach Mathematik:


    Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
    Zu „Sonstigen Leistungen“ zählen beispielsweise

    • Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, das Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder das Bewerten von Ergebnissen
    • kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit)
    • im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufgaben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase, angemessene Führung eines Heftes oder eines Lerntagebuchs
    • kurze, schriftliche Überprüfungen.

    ich plane im Mai mein Ref. anzufangen. Doch vor kurzem habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Entbindung ist wohl im Juli.

    Du hast Mutterschutz, 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen danach. Und die üblichen Regelungen. Dort bekommst du dein Gehalt weitergezahlt. Nach den 8 Wochen Mutterschutz kannst du halt normal dein Referendariat weitermachen - oder du gehst in Elternzeit. Da gibt es aber kein Geld vom Dienstherren.

    wenn sie jetzt seit 6 Doppelstunden gar nichts gesagt hat, könntest Du ihr auch in jeder Doppelstunde als Rückmeldung geben, daß diese Doppelstunde jetzt wieder eine 6 in der Sonstigen Mitarbeit bedeutet, eben weil sie nichts gesagt hat.

    Wenn die "Sonstige Mitarbeit" sich ausschließlich aus der mündlichen Mitarbeit zusammensetzt, könnte man das. Zum Glück tut es das nicht.

    In der schule gibt es und DARF es diesbezüglich keine Deutungen, Verklausulierungen o.ä. geben.

    Darf es in der Privatwirtschaft auch nicht geben, aber da hält sich keiner dran.

    Ein klassisches Arbeitszeugnis als Angestellter in der Schule ist rechtlich kein Unterschied zu einem Arbeitszeugnis als wenn man bei z.B. IKEA arbeitet.

    Bei meiner Bewerbung auf meine Beförderungsstelle (auch in NRW) habe ich nur geschrieben "Hiermit bewerbe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle blabla" und mehr nicht.
    Dann hat meine Schulleitung die Aufforderung zur Beurteilung bekommen.

    Mitschicken muss man eigentlich nichts

    Ich bin auch für abwechslungsreichen Unterricht und Methodenvielfalt etc., aber doch nicht innerhalb von 45 Minuten


    Es erwartet keiner eine Makromethodenvielfalt innerhalb von 45 Min. Du suchst dir dein Lernziel aus, und überlegst, welche Methode dann dazu passt.

    Oder wie läuft bei dir der Unterricht ab? Du stehst 45 Min vorne und erzählst?

    Es kann eben auch mal "nur" darum gehen, eine bestimmte Kompetenz gezielt personal zu schulen.

    In jeder Stunde solltest du eine Kompetenz schulen.

    Beispielsweise "Metalle nach ihrer Dichte und Magnetisierbarkeit unterscheiden und ordnen".
    Das kann ich jetzt mit einem Arbeitsblatt machen wo alles drinsteht, oder ich mache praktische Aufbauten wo alle möglichen Metalle drin sind und die Schüler müssen selbst die Dichte und Magnetisierbarkeit messen und aufschreiben.

    Was fändest du als Prüfer denn besser?

    Nein, Zeiten die vor dem 2. Staatsexamens geleistet wurden, werden in NRW weder bei der Einstufung noch beim Stufenaufstieg angerechnet.

    Stimmt nicht immer: Bei mir wurde beispielsweise der Wehrdienst angerechnet, bei meiner Frau wurden bei ihrer Vertretungstätigkeit als Angestellte nach dem 2. StEx förderliche Zeiten angerechnet, z.B. Schwimmtrainer während des Studiums. Das galt aber nur für die Angestellten-Zeit, bei der Verbeamtung wurde das wieder ignoriert.

    Ich kann problemlos Stunden mit Gruppenarbeit pur durchführen, ob nun im Alltag oder UB - da sagt keiner was. Eine Stunde nur in Einzelarbeit würde direkt als minderwertig abgestempelt werden. Das ist die Realität, ob es einem nun schmeckt oder nicht.


    Nein, aber sei mir nicht böse: Du hast große Probleme im Referendariat, und an solchen Aussagen merkt man, weshalb. Und quasi jede kooperative Methode hat auch ihre Einzelarbeitsphasen.

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