Polizei ist Pflicht. Mir ist nicht klar, warum ihr das hier so lasch handhabt. Alleine schon um die ganzen Sachen durchsuchen zu lassen.
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
Fürsorgepflicht ist auch nur eine leere Worthülse,oder?
Ähm, sorry, aber Fürsorgepflicht bedeutet nicht, dass der Dienstherr gucken muss, dass jeder Landesbeamte einen Arbeitsplatz hat, der nur eine Minute fußläufig weg ist. Eine Abordnung ist ein völlig normales Instrument, um den Unterricht an verschiedenen Schulen sicherzustellen. Das sind jetzt keine unzumutbaren Zustände, die du hier beschreibst. Sondern, ganz ehrlich, das klingt etwas nach "Mimimi". Wenn für deine "Kollegin" der normale Unterricht schon an der Grenze der Überlastung ist, dann soll sie halt Teilzeit arbeiten.Mag vielleicht etwas hart klingen, aber ich habe bei sowas wenig Verständnis. Mir ist völlig bewusst, dass es auch bei Abordnungen beschissene Zustände gibt, gerade wenn die Schulen nicht miteinander kommunizeren, aber darum geht es hier nicht.
-
Das bezweifle ich, denn sie würde dann in absehbarer Zeit für mehrere Wochen ausfallen.
Inwiefern ist das jetzt konkret eine Mehrbelastung?
Dazu kommt, dass sie ein ärztliches Attest bekommt, welches sich explizit auf die Abordnung bezieht.
Wir wissen alle, welche Aussagekraft solche Atteste haben. Ansonsten läuft das doch üblicherweise so. "Hey Doc, ich hab hier ne Abordnung/blöden Stundenplan/doofen Kurs, ich brauch n Attest, dass ich das gesundheitlich nicht schaffe" -"Hier, bitte!".Mein Tipp: Sie sollte sich an den Personalrat wenden.
-
Sie kann also trotz gesundheitlicher Gründe abgeordnet werden?
Das habe ich nicht gesagt, sie kann aber erstmal nicht "ablehnen", weil das ja kein Wunschkonzert ist, sondern eine Abordnung.
-
Dafür gibt es dann aber auch keine Minusstunden bei Abiturkursen, zumindest nicht an den Schulen, an denen ich war. Deswegen sehe ich für mich keinen Grund zum Klagen.
Ist eigentlich nicht korrekt, in den Mehrarbeitsregelungen ( z.B. https://www.phv-nw.de/system/files/p…ass-1-12-14.pdf ) steht das eigentlich deutlich drin, dass das "nicht anrechenbare Ausfallstunden" sind, sprich das gilt als Minusstunden bzw. man kann hier problemlos zur Vertretung eingesetzt werden. Mir ist durchaus bewusst, dass viele Schulen das anders handhaben bzw. mit Augenmaß daran gehen, aber man hat keinen Anspruch darauf.
Ich denke, dass das insbesondere vielen Lehrkräften der Sekundarstufe II nicht klar ist, dass beispielsweise diese Mehrbelastung hier durch die höhere Besoldungsgruppe und die Amtszulage abgedeckt ist. Bei Berufsanfängern macht das ein Gehaltsunterschied von 8000 EUR im Jahr (Brutto) aus (A12/4 vs. A13Z/5).
-
1. Kann sie aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, da es für sie eine zu große Belastung wäre?
Nein.3. Grund wäre Überlastung, wenn zur jetzigen Belastung auch noch ein Abordnung dazu käme.
Betrifft das nicht grundsätzlich jeden Kollegen? -
-
Die geringen Zahlen, die auch dort genannt werden, sind höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ansonsten, wenn sie die Anforderungen erfüllen, wüsste ich nicht, was dagegen spricht.
-
Unterrichtet man dann schon, oder was passiert in der Einarbeitungszeit?
Du bist ganz normal Vollzeit in der Schule, machst natürlich auch schon Unterricht, aber mit Begleitung durch andere Lehrer.
kommt Ende August für mich nicht in Frage.
Dann geht das dieses Jahr nicht.
Da mein Kind erst ab September in den Kindergarten geht und ich ihn dort eingewöhnen muss
Was ist denn mit dem Vater?
-
Wegen Englischkenntnisse. hatte gedacht, dass ich evtl. Englisch unterrichten könnte aber ich vermute mal, dass meine Kenntnisse nicht reichen bzw. ein 2 jähjriges Studium in englischer Sprache nicht ausreicht um englisch unterrichten zu dürfen.
Ich habe Deutsch als Muttersprache, trotzdem bedeutet das nicht, dass ich Deutsch unterrichten kann. -
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Lehrkraft…eruf/index.html
ZitatAktuell sind die Bewerbungschancen mit Ausnahme der MINT-Fächer, Elektrotechnik, Kfz-Technik und Maschinenbautechnik sehr gering.
Mathe sollte entsprechend einen sehr hohen Anteil an deinem Studium gehabt haben. Mal 2-3 Mathevorlesungen reicht da nicht.Zitat
An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer- einen an einer Universität erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
- die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
- im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.
-
ob ein Laufbahnwechsel von SoPä nach Regellehramt in der S1 möglich ist und ob du dabei deine A13-Stelle behältst.
Warum sollte man dabei seine A13 behalten?
-
oder mit welcher Begründung?
Weil das, genauso wie Elterngespräche u.ä. auch mit dem Gehalt abgedeckt ist.
-
Geh zum Lehrerrat oder klär das mit dem Personalrat, da kann man ja kurz nachfragen.
In NRW ist das sehr deutlich geregelt, Teilnahme an Prüfungen (auch Aufsicht) ist keine anrechenbare Mehrarbeit.
-
Wecker hört man problemlos durch Ohrstöpsel.
-
Ich bin bei uns zur Sparkasse hingegangen und wollte auch was kostenloses, allerdings auch mit Treuhand funktion.
Resultat war, ich habe ein Sparbuch bekommen (Was der absolut letzte Scheiß ist, weil man nicht sieht, von wem die Eingänge sind) und ob das wirklich Treuhand ist, wage ich zu bezweifeln.
Das Sparbuch läuft zwar auf "Vorname Nachname Treuhand" aber ich gehe davon aus, dass das Wörtchen Treuhand einfach an den Nachnamen angehängt wurde, faktisch also gar keine Bedeutung hat.
-
vielleicht einfach nur eine Vertretungsstelle anzunehmen, bevor der (Lern-)Stress des Refs anfängt, auch sehr verlockend
Eine Vertretungsstelle direkt nach der Uni ist deutlich stressiger als der doch relativ kuschelige Einstieg in den Anwärterdienst -
aber da ich generell überlege, mich noch nicht direkt zum Mai
Warum?
-
Und warum wechselst du überhaupt die Schulform?
-
- Schulbuchautorin (hat mein Interesse sehr geweckt!)
Das macht man nicht hauptberuflich, sondern das machen idR Lehrer als Hobby für 50 EUR die Seite oder so.
Werbung