Beiträge von Karl-Dieter

    Wusstet ihr, dass alle Grundschullehrer Mathematik studieren müssen, die ihnen fast allen das Genick bricht, weil, wenn Mathe hätten studieren wollen, hätten sie es getan?

    Sei mir nicht böse, aber das wusste sie vorher. Das Mathe-Grundlagenstudium ist jetzt auch kein reines Fachstudium, sondern besteht im wesentlichen aus etwas erweitertem Abiturstoff.



    Aber bei Wehklagen von Lehrämtern über irgendwelche fiesen Matheklausuren muss ich an diesen Vorfall und die darauffolgende Stellungnahme der Universität denken:


    http://www.mathedidaktik.uni-k…tik_und_ihre_Didaktik.pdf



    Zitat

    Davon sind 305 Studierende zur Klausur erschienen und es haben 22 Studierende die erste Prüfungbestanden




    Zitat

    Ist der Stoff denn relevant für die Ausbildung von Grundschullehrern?Die Inhalte der Einführung in die Mathematik sind unverzichtbar für eine weitere mathematischeEntwicklung der Lehramtsstudierenden in Mathematik und ihrer Didaktik. Es ist noch nicht lange her,da gehörten sie in weiten Teilen zum Schulstoff im Gymnasium. Vor allem aber sind sie direkt mit denmathematischen Inhalten in der Grundschule verbunden oder liegen ihnen unmittelbar zugrunde. Siesind in moderner mathematischer Sprache und für Erwachsene formuliert. Viele wichtige Aspekte zurDiagnose und Förderung mathematischer Lernprozesse bei Grundschulkindern können überhauptnur auf Grundlage der genauen Kenntnis der mathematischen Hintergründe formuliert, entdeckt undgenutzt werden. Mathematik ist in der Grundschule eines der wichtigsten Fächer, das die meistenGrundschullehrer lebenslang fast täglich unterrichten. Wie auch in der Schule Wissen nicht nur alsSelbstzweck vermittelt wird, so sollen die bei uns vermittelten Grundlagen eine lebenslangemathematische Entwicklung einer Lehrerin, eines Lehrers bei sich wandelnden Vorstellungen vonMathematikunterricht ermöglichen. Die Landesregierung in NRW hat aufgrund der schlechten PISAErgebnisse nicht umsonst die neue Grundschullehrerausbildung zu einem vollwertigen universitärenMasterstudiengang aufgewertet.

    Und jetzt das interessante:





    Zitat

    Wir beobachten bei Studierenden drei Probleme als Ursachen für ein schlechtes Abschneiden:mangelnde Verantwortung und Selbstständigkeit für den eigenen Lernprozess, ungenügendemathematische Vorkenntnisse und die „pro forma“ Teilnahme an der ersten Klausur.


    Die erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben scheitert sehr häufig nachweisbar an einfachenRechnungen, wie Punkt- vor Strichrechnung, Ausklammern, Multiplikationsaufgaben wie 5 × 25, dasKürzen von Brüchen, Potenzrechenregeln etc. Auch weitergehender Stoff aus der Mittelstufe, wiedas Lösen quadratischer Ungleichungen, steht häufig nicht zur Verfügung. Begriffliches Denken oderSätze mit mathematischem Sinn zu formulieren, fällt vielen schwer.

    Ich muss zugeben, dass ich eher der lockere Lehrer-Typ bin, der auch mit seiner Schülerschaft den ein oder anderen Spaß macht, sich auch mal vor den Kleineren bewußt "zum Affen" macht, sich von den älteren SuS auch duzen lässt usw.

    Ich würde dir DRINGEND raten dieses Verhalten SOFORT abzustellen.



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    Noch mal zum Thema:


    Mir ist häufiger aufgefallen, dass frische Referendare aber auch unausgebildete Vertretungslehrkräfte einen ganz anderen Eindruck von ihrem Unterricht haben als andere. Um es kurz zu fassen: Derjenige der beurteilt hat mehr Ahnung.


    Dadurch, dass du hier äußerst, dass dein Schulleiter ja quasi keine Ahnung mehr vom Lehrer-Geschäft hat und dich deswegen nicht beurteilen kann, wirkt aus dem Mund eines unausgebildeten Vertretungslehrers etwas ... lächerlich.

    Schießt du jemanden über den Haufen, der dir "nur" die olle Vase klauen will und grad am abhauen oder vor Schreck wegrennen ist, nennt man das Totschlag/Mord/ oder im besten Fall Notwehrexzess (je nach Richter).

    Wenn dir jemand die Handtasche klaut, darfst du ihm nicht die Rippen brechen, das Handgelenk oder sonstewas

    Wenn dich jemand beleidigt, darfst du ihm keine reinzimmern.

    Die Verhältnismäßigkeit ist entscheid.

    Die Tötung eines Diebes ist von Rechts wegen immer noch ein Totschlag oder eine Tötung, nicht aber Notwehr.


    Jeder dieser Aussagen ist falsch und wurde bereits auf den vorherigen Seiten widerlegt. Lies sie dir noch mal durch und bemühe bitte auch die Google-Suche. Ich werde nicht erneut das selbe wie auf den vorherigen Seiten erzählen. Gerade zu dem Unsinn bzgl. der Verhältnismäßigkeit wurde nun auch genügend gesagt.



    Hier ein weiterer Fall, wo mehrere deiner Aussagen widerlegt werden:



    Dass der 70-jährige Juwelier Werner Gebhard zur Waffe griff, als er sich in seinem Keller zwei Männern gegenüber sah, die sich auf ihn zu bewegten, war nach Auffassung des Staatsanwaltes gerechtfertigt: „Die Schussabgabe geschah nach meiner Überzeugung in Notwehr.“ Gebhard selbst schilderte die dramatischen Sekunden so: „Als das Licht anfing zu flattern, sah ich einen größeren Schatten schnell auf mich zugehen. Zum Nachdenken war keine Zeit.“ Der Juwelier zog seine Pistole, die vorn in seinem Gürtel steckte: „Ich habe sofort geschossen.“

    Tödlicher Einbruch in Moers - Juwelier schoss aus Notwehr | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedt…1844687.html#plx280929494

    In NRW können Vertretungslehrkräfte beurteilt werden, und ich halte das ehrlich gesagt auch für sehr sinnvoll. Bei nicht ausgebildeten Vertretungslehrkräften kenne ich das aber nur so, dass da ganz geringe Maßstäbe angelegt werden, so nach dem Motto, wenn die Schüler nicht beleidigt und geschlagen werden, ist alles okay.

    da die Eltern einer Schülerin sich weigern den Bußgeldbescheid zu bezahlen und auch nicht möchten, dass die Schülerin alternativ diese als Sozialstunden ableistet

    Wer hat denn den Bußgeldbescheid bekommen? Die Eltern? Dann kann doch die Tochter doch nicht das Bußgeld ihrer Eltern abarbeiten?!

    Der Junge HATTE das Portemonnaie des Rentners mit 2000 Euro einstecken. Gegenüber der Polizei beteuerte der Mann aber, dies nicht bemerkt zu haben. Und nu?

    Oder so, irgendwie sowas war da. Hätte der Mann gesagt, er hätte gewusst, dass das Portemonnaie dadrin war, wäre es wieder Notwehr gewesen.


    Als aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr. Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt.Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff.



    http://www.sueddeutsche.de/pan…cher-verurteilt-1.2710693



    Wie gesagt, darin sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Aussage. Letale Notwehr ist auch zur Verteidigung von geringwertigen Gütern erlaubt, es gibt hier keine Verhältnismäßigkeit.



    Ganz lehrreich ist auch der Fall, wo ein Mitglied der "Hells Angels" einen Polizisten in (vermeintlicher) Notwehr erschossen hat und dafür freigesprochen wurde:


    http://www.spiegel.de/panorama…s-angel-auf-a-795678.html

    Vielleicht solltest du so langsam geistig aus der Schüler/Student-Ebene fortkommen.


    Anspruch darauf hast du nicht. Wenn die Schulleitung einverstanden ist UND du privat deine Vertretung organisierst, dürfte das kein Problem sein.

    Hat eigentlich einer von euch Streithähnen die erforderlichen Rechtskenntnisse um das wirklich behaupten zu können, was ihr hier schreibt?


    Ich habe selber nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, das ist mir schon bewusst, aber dafür lese ich ja Sekundärliteratur.


    Und wenn da z.B. steht, dass "notwehrfähig alle Individualrechtsgüter, wie z.B. Eigentum, Besitz, Ehre sind", dann ist das relativ eindeutig. Die meisten, wie z.B. Seph, lesen ja nicht mal irgendwas, sondern behaupten einfach was.

    Mit "wenn nachts um 2 Uhr ein Einbrecher bei dir im Haus steht" ist es noch lange nicht getan.

    Bei diesem Fall ist der Einbrecher geflüchtet und ihm wurde in den Rücken geschossen. In der Urteilsbegründung steht explizit drin, dass das Urteil anders ausgegangen wäre, wenn der Einbrecher z.B. das Portemonnaie des Überfallenen mitgehabt hätte.


    aber was du schreibst ist juristisch absolut nicht haltbar

    Der Autor des Kommentars ist Richter am Bundesgerichtshof. Warum sollte das juristisch nicht haltbar sein? Ich habe für meine Aussage Belege geliefert, ich hätte nun gerne auch mal Belege für deine Aussagen.


    Angriffe auf das Eigentum sind nicht einmal durch §32 StgB abwehrbar, sondern nur durch §34 StgB (Rechtfertigender Notstand). Und hier ist zwingend auf Verhältnismäßigkeit zu achten:

    Auch hier:


    Ohne auch nur ansatzweise irgendwelche Belege zu liefern, behauptest du konsequent weiter irgendwelchen groben Unfug. Das erinnert mich an den Diskussionsstil von russischen Verschwörungstheoretikern.


    Ich liefere nun ein letztes Mal Belege für meine Aussagen, ansonsten werde ich deinen Unfug in dieser Diskussion ignorieren, sofern da nicht irgendwas Substanzielles mit Belegen kommt.


    Notwehrfähig sind grundsätzlich alle Individualrechtsgüter. Aufeinen strafrechtlichen Schutz kommt es nicht an. Immer wieder wirdverkannt, dass nicht nur Leib und Leben, die Freiheit und das Eigentum,sondern auch etwa das Hausrecht, der Besitz, die Ehre und bestimmteAusprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2I i. V. m. Art. 1 I GG) geschützt werden. Insoweit darf das „von sich“in § 32 II 1. Var. nicht missverstanden werden; es bezieht sich auf denAngegriffenen als Inhaber eines notwehrfähigen Rechtsguts (Mitsch,JuS 2000, 851)


    http://www.chbeck.de/fachbuch/…9_1512201108552966_lp.pdf


    Aus: Strafrecht Allgemeiner Teil: Strafrecht AT, der Autor ist Professor für Strafrecht an der Universität Konstanz.



    Ich nehme deine unsachlichen Antworten schon einmal vorweg:


    - Juristisch nicht haltbar
    - Schlussfolgerungen sind falsch
    - Lies deine Quellen genauer
    - gefährlicher Schwachsinn.



    Das ist also geklärt, nun erwarte ich für deine Aussagen Belege. Ansonsten, wie bereits oben erwähnt, ist die Diskussion mit dir für mich beendet.

    Du bist kein Sportschütze

    Aha? Und das weißt du woher?

    Wenn du nicht sportlich schießen möchtest

    Natürlich schieße ich sportlich, bundesweit, sogar recht erfolgreich.

    Glaub mir, wenn du in eine Situation kommst, wo du deine Waffe gegen einen anderen Menschen einsetzt, wirst du es später bereuen.

    Und das weißt du nach einem Blick in deine Glaskugel?


    Nicht nur rechtlich (Verhältnismäßigkeit der Mittel)

    Im Rahmen der Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit der Mittel.


    Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.


    http://www.zeit.de/gesellschaf…-fischer-im-recht/seite-5



    Ich stelle hier mal eine Gegenfrage: Bist du der Meinung, dass eine Frau sich vergewaltigen lassen muss, wenn ansonsten die einzige Abwehrmaßnahme tödliche Folgen hat? Laut deiner Logik ist ja die körperliche Unversehrtheit der Frau und ihre sexuelle Selbstbestimmung geringwertiger als das Leben des Angreifers.
    Denkst du wirklich so? Antworte mit "Ja" oder "Nein".

    Gott sei Dank brauchen wir in unserem Land keine Schusswaffen um unser Leben zu verteidigen


    Wenn nachts um 2 Uhr ein Einbrecher bei dir im Haus steht, offensichtlich schon:



    Der Mann ist Jäger und besaß den Revolver legal. Er habe aus Notwehr gehandelt, gab der Mann gegenüber der Polizei an. Die ermittelt wegen Totschlags. Es gebe allerdings Indizien, die die Notwehr-Version bestätigen, sagt Staatsanwältin Beatriz Föhring. Nach WDR-Informationen wurde am Tatort ein Messer gefunden. Der 18-jährige mutmaßliche Einbrecher stammte aus Albanien und war als Zuwanderer zuletzt in einer Unterkunft in Dortmund gemeldet.


    http://www1.wdr.de/nachrichten…rletzt-neuenrade-100.html

    Wenn sie doch aussteigen will, warum sollte sie sich dann abordnen lassen?
    Sie möchte von der Schule weg, für eine gewisse Zeit.

    Genau deswegen eine Abordnung. Es gibt ja für Lehrer Abordnungsstellen, die eben nicht an einer Schule sind.

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