Seiteneinstieg über die OBAS
Oder PE.
Seiteneinstieg über die OBAS
Oder PE.
Ist mir immer wieder ein Rätsel, weshalb Leute ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen.
Normalerweise legt das der BAD fest, was du machen darfst.
Das kannst du vergessen. Du kannst natürlich deine Entlassung beantragen und dich im neuen Bundesland bewerben und hoffen, dass etwas von der Ausbildung anerkannt wird, aber automatisch passiert da nix. Das kannst du definitiv vergessen.
Du bist ja in einer Anwärterausbildung als Landesbeamter.
Ohne die genaue (!) Frage vorliegen zu haben, kann man hier nichts sagen. Ich würde die genau dem Wortlaut nach beantworten. Wenn da nichts bzgl. der letzten 10 Jahre steht, dann gilt das nicht für die letzten 10 Jahre.
Ich persönlich vermute sowieso, dass plastische Operationen nicht zu dieser Frage zählen, aber hier würde ich deinen Versicherungsverkäufer fragen.
Also für mich ist das so okay, du sparst dir halt die Korrekturarbeit.
Ich muss auch in 2 Wochen beim mündlichen Abitur 6 Protokolle an meinem freien Tag führen, dafür kriege ich selbstverständlich auch keine Anrechnung
Dafür bekommst du A13 mit Amtszulage.
Und schade, dass dies am alltaeglichen Unterrichtsgeschehen soooooo weit vorbei geht
Eigentlich nicht. Placemat und irgendeine sinnvolle Sicherung ist nun nix wirklich abgehobenes.
Hier bei uns haben viele kleine Läden keine EC-Zahlung, weil sich das unter einem Betrag nicht lohnt, da da eben noch Gebühren zukommen. Hier im Hamburger und Niedersächsischem Raum habe ich noch keine EC-Geräte auf Flohmärkten erlebt.
Der Grund für fehlende Akzeptanz von Kartenzahlung, gerade bei Dienstleistung und Gastronomie, ist in den meisten Fällen Steuerhinterziehung:
ZitatWer als Kunde sichergehen will, dass seine Zahlung richtig verbucht und versteuert wird, kann per EC- oder Kreditkarte zahlen. Solche Geldströme sind für die Fahnder nachzuverfolgen. Allerdings weigern sich Wirte manchmal mit fadenscheinigen Begründungen, Karten anzunehmen. Diese Erfahrung haben auch die Hamburger Finanzprüfer gemacht. Nach einer Weihnachtsfeier wollten sie per EC-Karte zahlen. Der Kellner behauptete allen Ernstes: "Nein, um diese Zeit ist das Gerät schon abgeschaltet, das geht leider nicht."
Sehr lesenswerter Artikel: https://www.zeit.de/2014/09/steuer…komplettansicht
Die Gebühren sind häufig weniger Grund: Hier mal ein Beispiel:
https://www.berliner-volksbank.de/firmenkunden/g…ay-kompakt.html
Für 35 EUR im Monat bekomme ich a) ein Terminal b) 3000 EUR Umsatzvolumen ohne weitere Gebühren.*
Das sollte sich auch ein z.B. gewerblicher Aussteller auf einem Flohmarkt oder Wochenmarkt leisten können. Wenn er denn wollte.
* (Es gibt durchaus auch Verträge mit z.B. 10 Cent Gebühren/Tx + Disagio, das lohnt sich dann eher nicht bei kleinpreisigen Artikeln, aber für Kartenzahlung gibt es so viele Tarife wie für Handys. Ist für jeden das passende dabei)
Eine vernünftige Sicherung ist für mich etwas, mit dem die Schüler nachher z.B. für eine Arbeit/Test o.ä. lernen könnten. Irgendwo ein paar schmierige Notizen auf einem Placemat oder auf der Rückseite vom Arbeitsblatt ist das für mich nicht.
Wobei dann doch eigentlich immer fuer korrekt ausgefuerte kooperative Methoden im Unterricht die Zeit von einer Schulstunde á 45 Minuten defintiv zu kurz ist, oder?
Nein, das klappt schon. Aber die Methode musst du vorher definitiv 1-2x geübt haben.
Bei Referendaren, die z.B. das Gruppenpuzzle erstmalig im Unterricht einsetzen, geht das immer schief. Jede Methode, und selbst wenn es nur T-P-S- ist, würde ich immer vorher üben.
Das bedeutet nicht, dass man die Stunde 1:1 vorher schon mal macht, aber man muss die Methode einüben. Das ist ja auch nix schlimmes, dann steht die Reihe halt unter diesem methodischen Fokus
Das ist beruhigend, dass du die Sicherung bei der "Placemat"-Methode schon alleine durch die Gruppensicherung und vorab individuelle Ueberlegung jedes einzlenen Gruppenmitglieds siehst.
Das ist meines Erachtens nach keine vernünftige Sicherung.
Welche Bedenken/Ideen hättet ihr bei der Organisation und Durchführung eines Flohmarkts?
Kartenzahlung anbieten:
Aber gerade weil ihr in NRW dahingehend keine Unterschiede macht, habt ihr die hohen Abiturquoten und das Problem, dass man Abitur braucht, um Kassierer werden zu können.
Schwachsinn.
Für dich gilt einmal mehr:
[Blockierte Grafik: https://data.motor-talk.de/data/galleries/0/63/5941/28514124/lesen-denken-posten-37680-1-384644903803644787.gif]
a) Inhalt geht vor Methode. Für mich klingt das so, als wenn du unbedingt diese Methode machen willst.
Ein Placemat dient ja z.B. zur Zusammenfassung eines Arbeitsergebnisses von Einzelnen, das Gesamtergebnis müssen natürlich alle nochmal dann z.B. im Heft stehen haben. Wenn das einzige Ergebnis nachher auf dem Placemat steht, was ggf. nachher im Ende im Müll landet => Das geht nicht.
Du kannst jeweils auch einen Gruppensprecher bestimmen, der dann das Ergebnis der Gruppe vorstellt. Das aber dann relativ zügig. Das soll sich nicht wie Kaugummi ziehen.
Wenn irgendwer was nicht rafft, weil er nicht aufgepasst hat, hat er Pech gehabt.
Als Beamtin brauche ich erst ein Attest, wenn ich länger als 2 Tage fehle.
Das kann nicht sein. Damit wärst du deutlich schlechter gestellt als Angestellte, die benötigen laut EntFG nämlich eine AU wenn die Krankheit "länger als drei Kalendertage" dauert.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
Sprich: 3 Tage geht ohne AU.
In NRW ist das für Beamte noch etwas besser geregelt, hier gehen drei Arbeitstage ohne AU. Sprich auch sowas wie Donnerstag, Freitag, Montag.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…dlegend/ADO.pdf §15
Das sollte beim Bund, in den Kommunen und den anderen Ländern aber ähnlich geregelt sein.
Die Frage ist aber allerdings: dürfen wir überhaupt eine Attestpflicht verhängen? (jenseits des beruflichen Ausbildungsbereichs). Ich glaube mich zu erinnern, dass es sich ein bisschen um eine Grauzone handelt.
§ 43 SchulG NRW.
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderennicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigendie Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich denGrund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterrichtaus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule vonden Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen einschulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen
Kann es vielleicht sein, dass der Schüler zu Beginn der Krankheit zum Arzt gegangen ist & der Arzt erst am Ende der Behandlung für die gesamte Krankheitsdauer das Attest ausstellt?
Also es ist nicht einmal, sondern JEDES Attest (habe hier bestimmt 10 dieser Sorte hier liegen).
Hallo,
wie handhabt ihr das in folgenden Fällen? Geht um NRW.
Wir haben eine Schülerin, die sehr hohe Fehlzeiten hat. Hier wurde dann eine Attestpflicht verhängt. Minderjährig, Sek. 1
Sie liefert zwar seitdem immer Atteste, aber die sind grundsätzlich rückwirkend von den Ärzten (zwei verschiedene) ausgestellt.
Beispielsweise:
16.4. - 20.4., ausgestellt am 20.4.
oder, noch übler:
9.4. - 11.4. am 13.4. ausgestellt.
Wir akzeptieren das zwar so, aber so ganz optimal empfinde ich das nicht.
Wenn ich mich richtig erinnere, absolviert man mit dem 1. Staatsexamen ja nur den theoretischen Teil der Ausbildung. Den praktischen (2. Staatsexamen) halte ich für wichtiger. Das weist nach, dass man mit Schülern arbeiten kann.
Mit Schülern arbeiten bringt dir aber nicht viel, wenn dir die fachlichen Grundlagen fehlen.
Eine vernünftige Schulleitung wird, sofern er/sie andere Möglichkeiten hat, keinen Lehrer ohne entsprechende Fakultas in der Q1 und Q2 einsetzen.
Doch, eigentlich schon. Man hat dann halt deutlich weniger Lebenseinkommen, und davon halt 43%.
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