Nicht alles, was der Dienstherr in die Vorschriften schreibt, ist auch rechtens. Ich weiß nicht, ob schon mal jemand die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gerichtlich hat überprüfen lassen.
So:
Zitat
Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).
Das steht beispielsweise in der ADO NRW. Ich kann natürlich jetzt sagen, dass alles, was mir irgendwie nicht passt, bestimmt nicht rechtens ist. Fakt ist aber : Hierzu gibt es kein gegenteiliges Urteil, also ist es erstmal rechtens, bis ein Gericht das Gegenteil urteilt.
In dem von dir zitierten Beitrag werden auch kranke Kollegen genötigt.
Nein, hier wird irgendwie von Darmproblemen und Migräne schwadroniert, wer Darmprobleme oder Migräne hat, soll sich krank schreiben lassen. Fertig. Das wurde in dem zitierten Beitrag auch ausdrücklich gesagt, dass nur eine Krankschreibung davor schützt.