Beiträge von Karl-Dieter

    wäre das in Deutschland rechtlich erlaubt?


    Also wenn jemand z.B. im Unterricht stört, finde ich das auch nicht unbedingt zielführend. Grundsätzlich geht das aber:


    Zitat

    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

    Das wären hier z.B. die Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung und/oder Beauftragung von Aufgaben, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Die Tat sollte natürlich irgendwas mit Müll/Verunreinigung usw. zu tun haben.


    Das bezieht sich auf jedes Fach, was irgendwie ansatzweise praktische Anteile hat. Ist bei den Naturwissenschaften nicht anders.

    Habe ich das richtig verstanden, dass in NRW Lehrer, die Arbeitslehre unterrichten, die praktischen Fächer lehren?


    Arbeitslehre (so heißt das Fach an Gesamtschulen beispielsweise, ist unterteilt in Technik und Hauswirtschaft, dazu kommen jeweils Anteile von Wirtschaft) wird von regulären Lehrern unterrichtet, die in diesen Fächern auch ausgebildet sind (im Idealfall) über ein Studium + Referendariat.

    Hier ab S. 40 ungefähr stehen die Inhalte für HW https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upl…e/KLP_GE_AL.pdf

    Das ist übrigens nicht nur Kochen.

    Wenn das Land möchte, dass solche Dinge die Ausnahme bleiben, könnte es problemlos irgendwelche blöden Tätigkeiten anordnen, die aber gemacht werden müssen. Darunter fällt z.B. der Telefon- und Postdienst, Akten sortieren, Bücher stempeln und einsortieren etc.


    Beamte müssen auch entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt werden. Du kannst einem A12/A13er nicht sagen,"du sortierst jetzt 3 Wochen Akten".

    Ist Standardfach an Sekundar- und Gesamtschulen in NRW im Lehrplan, sowie auch als Wahlpflichtfach. An Realschulen afaik ebenfalls.

    Englisch/HW ist dir ne Stelle sicher. Gerade auch im S1-Bereich.


    im Wahlpflichtbereich wählen die eher etwas "praktisch" veranlagten Schüler das, weil das in Kombination mit Technik angeboten wird.

    Die Schulleitung versucht mich jetzt mit Vertretungsstunden zu schikanieren. Ich habe mit den entsprechenden Systembetreuern bereits vereinbart, sie in der verbleibenden Zeit zu unterstützen


    Ähm, hallo? Du bist als Lehrer eingestellt worden und musst entsprechend deinen Job machen. Du kannst dir nicht nach belieben aussuchen, was du machst. Das ist keine Schikane der Schulleitung, sondern sie sagt dir nur, wie du deinen Job zu tun hast.

    Der Bachelor zählt übrigens sehr wohl. Ich habe im ersten Ba/Ma-Jahrgang (2005) an der Universität Dortmund studiert und meine 1. Staatsexamensnote war zusammengesetzt aus Bachelor und Master. In welchem Verhältnis weiß ich allerdings nicht.

    Wer plant denn eine Lehrkraft für 6 Wochen mitten im Schuljahr ein? Ich vermute, dass ich die ein oder andere Vertretungsstunde halten und ansonsten administrative Aufgaben erledigen muss. Aber das kann wohl nur meine Schulleitung entscheiden.

    Also wenn die Schulleitung hier etwas logisch denkt, dann wird sie dich voll für Vertretungen einsetzen, also mit deiner regulären Stundenzahl. Oder du wirst irgendwo in Doppelbesetzung eingesetzt. Alles andere wäre dem Kollegium auch gegenüber unfair, weil für die sechs Wochen wirst du eben auch bezahlt - für deine orginäre Tätigkeit. Unterrichten. Wenn du stattdessen nur "ein oder andere Vertretungsstunde" hältst, bedeutet das nämlich automatisch, dass das Kollegium Mehrarbeit leisten muss, für die du aber eigentlich bezahlt wirst. Die Vertretung muss ja idR sowieso gemacht werden.
    Und administrative Aufgaben sind entweder Sache des Schulträgers (falls es das Sekretariat ist), oder die sind schon über entsprechende Beförderungsstellen oder Entlastungsstunden abgedeckt.

    Karl-Dieter: Danke, aber der oben zitierte Passus (" Zeiten einer Elternzeit/Beurlaubung ohne Teilzeitbeschäftigung [sind] nicht ruhegehaltfähig. Für die ersten drei Lebensjahre des Kindes [...] wird ein Ruhegehalt gewährt.") widerspricht sich doch inhaltlich. Bin ich die einzige, der das auffällt oder habe ich so ein Brett vorm Kopf?

    Elternzeit kann man auch später nehmen, z.B. wenn das Kind 5 ist.
    Dann ist das aber nicht ruhegehaltfähig, nur wenn das in den ersten drei Jahren genommen wird.


    Also so schwer ist es jetzt auch nicht unbedingt. Das hat nichts mit "Juristendeutsch" zu tun.

    Als junge Mutter bist Du in der "glücklichen" Situation, zwischen drei Möglichkeiten wählen zu können.

    a) Du gehst wieder Vollzeit arbeiten und hast das Kind den ganzen Tag fremdbetreut.

    b) Du gehst unterhälftig in Teilzeit arbeiten und hast das Kind an den Tagen, wenn Du arbeitest, betreut.

    c) Du bleibst zwei (oder drei) Jahre zu Hause und bist ausschließlich für Dein Kind da.


    d) Man geht Vollzeit arbeiten und der Mann bleibt zuhause.

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