Ich schaue auf die Leistungen bzw. das Leistungsvermögen und das Arbeitsverhalten des Schülers, nicht auf die Herkunft
Beiträge von Karl-Dieter
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Jupp, das ist nicht gut, dem stimme ich ja zu. Wie lange gibt es aber jetzt in Deutschland schon keine verbindliche Empfehlung mehr? Soweit ich informiert bin, kann in den meisten (allen?) Bundesländern jedes Kind aufs Gymnasium gehen, sofern die *Eltern* das denn wollen.
Das ist richtig, allerdings unterschätzt man hier, wie sehr gerade "einfachere" Eltern auf den (unverbindlichen!) Rat der Grundschullehrer vertrauen.
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Das ist mir grade noch gar kein Begriff.
Öffnungsaktion besagt nur, dass private Krankenversicherer Beamte nehmen MÜSSEN (bei max. 30% höherem Beitrag), auch wenn die von der PKV normalerweise abgelehnt worden wären.
Wenn du im Ref. allerdings schon privat versichert warst, betrifft dich das in 99,9% der Fälle nicht.
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Es ist eben ein Mythos zu glauben, dass Eltern, die selbst nicht mit beliebiger Intelligenz gesegnet sind, mit gleicher Wahrscheinlichkeit intelligente Kinder in die Welt setzen wie einigermassen schlaue Leute
Das hat auch nie jemand behauptet. Wir reden hier immer bei Kindern mit gleicher Leistung. Das hatte ich aber auch schon mehrfach erwähnt (beispielsweise hier: Erzieher sollen so viel wie Grundschullehrer verdienen oder auch hier Erzieher sollen so viel wie Grundschullehrer verdienen ).Es ist nachgewiesen, dass Philipp (Eltern: Arzt und Juristin) mit einem Notendurchschnitt von 2,0 mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit eine Gymnasialempfehlung bekommt als Justin (Eltern: Gartenbauer und Hausfrau) mit einem Notendurchschnitt von 2,0.
Hör bitte auf es absichtlich falsch zu verstehen.
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Aber wer entscheidet denn, dass ein Kind unterschiedlicher Nationalität aber mit gleichen Leistungen einen andere Schule besucht? Doch nicht die Lehrer! Sondern die Eltern!
Du kennst die aktuelle Studienlage und die Realität offensichtlich nicht.
Aber das ist nicht die Schuld des Systems!
Vielleicht in deinem konkreten Fall nicht, solche Ausnahmen gibt es immer, aber im Durchschnitt ist es tatsächlich ein Problem, wenn ein leistungsstarker Schüler, der aus einem bildungsfernen Haushalt kommt, an einer Schule ohne Oberstufe ist. Das ist sogar schon ein Problem am Ende der Primarstufe.Wie gesagt: Das sauge ich mir nicht alles aus den Fingern, sondern das ist eigentlich Basiswissen von gängigen Studien (Geißler, Diefenbach, Mikrozensus, IGLU, PIRLS, PISA, KMK) (teils sind die hier Studien, teils Herausgeber genannt)
Beispielhaft ein institutionelles Problem ist z.B., dass Hausaufgaben sehr häufig den Eltern überlassen werden, also dass die das kontrollieren müssen. Dazu sind Eltern aber auch kognitiv nicht immer in der Lage - schon hat der eine Schüler ein Problem.
Aber wie gesagt: Lies dich erstmal in gängige Studien ein, also die wirklich absoluter Standard ist, dann wirst du sehen, dass in der Tat "das System" höchstproblematisch ist.
Die Eltern entscheiden dann, was tatsächlich gemacht wird.
Wie hier in Deutschland auf Basis der Empfehlungen der Grundschullehrer (entweder bindend oder in einem Gespräch). Interessanterweise empfehlen Grundschullehrer auch bei identischen Leistungen häufiger eine geringwertigere Schulform, wenn das Kind eine bildungsferne Herkunft hat.Ja, das ist auch logisch, nicht? Du kannst wohl niemanden verpflichten aufs Gymnasium zu gehen, nur weil die Noten passen.
Interessanterweise zwingt man denjenigen aber, wenn die Noten nicht passen, das Gymnasium (oder auch die Realschule) zu verlassen. Warum soll das andersherum nicht gehen?Ständige Aufschulung macht keinen Sinn weil die Lehrinhalte und deren Vermittlung auf unterschiedlichem Niveau stattfinden.
Ich rede hier nicht von "ständiger" Aufschulung. Aber bei einem Schüler, der beispielsweise auf einer Real- oder Hauptschule wirklich sehr gut ist, mal zu prüfen, ob der für eine Aufschulung geeignet wäre, ist nicht wirklich zuviel verlangt.
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Unser Schulsystem *ist* durchlässig und eures ist es auch. Ein beliebiger Wechsel in jeder Jahrgangsstufe macht administrativ nicht unbedingt Sinn. Wir haben den Vorteil, dass unsere Schüler zweimal das Schulhaus wechseln - zum Übergang Primar - Sek I und zum Übergang Sek I - Sek II. Jedes mal besteht die Möglichkeit höher zu klettern oder tiefer zu fallen.
Das ist so nicht ganz richtig. Einerseits geschieht die "Abschulung" automatisch, eine "Aufschulung" aber nicht. Das ist schon mal das erste Hindernis. Andererseits gibt es zig Studien dazu, dass Kinder mit identischen Leistungen aber unterschiedlicher Herkunft (Bildungsgrad, Nationalität, Kultur usw.) dann unterschiedliche weiterführende Schulen besuchen.
Dass ein Wechsel nicht in jeder Jahrgangsstufe möglich sein sollte, macht insofern administrativ schon Sinn, weil es ja bereits so gehandhabt wird, eben bei der Abschulung oder Aufschulung. -
Weil sie vorher Kinderpfleger oder Sozialassistent werden müssen. Soweit meine Info.
Richtig, das ist aber nur dann der Fall, wenn man z.B. nur den Hauptschulabschluss hat,. -
Eine Planstelle als „Beamter“ an unserer Schule wird als Planstelleninhabervertrag „i.E.“ (im Ersatzschuldienst) angeboten, da ein privater (in diesem Fall kirchlicher) Schulträger keine staatliche Stelle darstellt. Diese Plansstelle ist in ihren Rechten und Pflichten dem Landesbeamten gleichwertig. Dies betrifft alle Aspekte bezüglich Besoldung, Versorgung / Pensionsansprüche, Beihilfe, Beförderungsmöglichkeiten und Beschäftigungssicherheit und besteht nach der Probezeit ebenfalls auf Lebenszeit.
http://www.bischof-ketteler-schule.de/stellenangebote/lehrkraefte-faq/
5 Min google
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Mir ist noch nicht ganz klar, was es einen Versicherungsmakler angeht, welche Vermögenswerte ich besitze oder was ich im Depot habe - aber gut.
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Wie gesagt, mit einer 10.000er-Leitung.
Kann definitiv nicht sein.
10000er Leitung bedeutet umgerechnet ca. eine Downloadgeschwindigkeit von 1,2 Megabyte/Sekunde. Wenn wir einfach mal nur davon ausgehen, dass 400 Leute gleichzeitig drin sind und irgendwas machen, dann hat jeder Nutzer eine Downloadgeschwindigkeit von 3 Kilobyte/s (!!!) . Das ist nur 1/3 dessen, was zur Verfügung steht, wenn beispielsweise dein "Inklusiv-Volumen" deines Handyvertrages aufgebraucht ist, und effektiv ist hier die Internetnutzung nicht mehr möglich.
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Würde da auf gar keinen Fall irgendwelche Ausstattung kaufen.
Mehr als ein guter Laptop macht ein guter Desktop-PC mit Monitor Sinn.
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Also Gigabit-Glasfaseranschlüsse sind bei 1000 Schülern wirklich noch nicht nötig... Wir haben 1300 Schüler und knapp 100 Kollegen und haben eine ganz normale 10.000er-Leitung ohne „Performance“-Probleme.
Also eine 10Mbit-Leitung ist ja im Privathaushalt schon absolut unterdimensioniert. Wir haben bei uns an der Schule 16 Mbit/s und die Schüler haben keinen Zugriff darauf. Und das ist bei uns teilweise eine Katastrophe, wenn z.B. Microsoft Patchday ist und auf einmal jeder PC irgendwelche Windows-Updates zieht. Oder wenn ein Kollege einen Film bei Youtube guckt -
. Zahlt dir Ministerin dann die Kosten für die notwendigen Gigabit-Glasfaseranschlüsse?
Im Koalitionsvertrag steht drin, dass die Schulen an Glasfaser angeschlossen werden. -
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Die Note von der Masterarbeit ist völlig irrelevant.
Du brauchst zwingend:
- Bachelorzeugnis
- MasterzeugnisMit diesen beiden Dokumenten lässt du dir das 1. Staatsexamen ausstellen.
Das 1. SteX muss ZWINGEND zwei Wochen vor dem Ref-Beginn vorliegen. Tut es das nicht - vorbei -
In NRW werden Krankenstunden sowieso dokumentiert (siehe https://www.svws.nrw.de/index.php?id=212), der Grund ist hier aber völlig irrelevant.
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In NRW ist der Rauswurf übrigens ganz klar in §53 SchulG geregelt:
Zitat(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
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Ich bin aufgrund der Arbeitsbedingungen dort sehr unzufrieden.
Wieso versuchst du nichts zu ändern?
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Völlig egal. Ich hab auch 14 Semester gebraucht.
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Bei mir ist mal ein Schüler der Schule verwiesen worden wegen eines Hitlergrußes.
Das ist auch korrekt, aber weil man einen Mitschüler "Adolf" nennt, direkt in den Trainingsraum? Der kriegt n Anpfiff und gut ist.Auch qualitativ ist ja ein Unterschied zwischen "Adolf" und "Hitlergruß" (welcher auch strafrechtlich relevant ist)
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