Beiträge von Karl-Dieter

    Das Problem ist, dass gerade der höhere Dienst bei Kommunen und Kreisen SEHR selten ist, da würde mich wundern, wenn selbst die Dezernenten dazu gehören. Wenn man sich die Lebensläufe anguckt, gehe ich eher von gD aus, vielleicht A14-A15.

    Ansonsten, wenn man hier mal guckt:

    https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Or…icationFile&v=9

    Ein Beispiel einer Bundesoberbehörde. Die hat knapp 700 Mitarbeiter, hier auf dem Bild sieht man in der Gruppenleitung relativ viele Regierungsdirektoren, also A15. Paar ROAR, also gD mit A13, außerhalb des reinen wissenschaftlichen Bereiches.
    Ich behaupte mal, dass das keine Posten sind, wo man die nötigen Qualifikationen als Lehrer besitzt, um das auszuüben.

    Die Sache ist ganz einfach:

    Eine Beurlaubung ist für diesen zweck nicht möglich. Der § 28 TV-L und die entsprechenden Kommentare gibt das nicht her. Dort ist zwar eine Beurlaubung genannt, das sind aber "wichtige" Gründe, z.B. Pflege von Angehörigen oder wissenschaftliche Weiterbildung, also z.B. eine Promotion.


    Der Grund: "Ich zieh nach Norwegen und wenn es mir nicht gefällt, habe ich noch einen Job in der Hinterhand" geht nicht.


    Lösung: Du kündigst.

    Irgendwie scheinst du einen Hass auf weibliche Teilzeitkräfte zu haben, das kommt hier immer wieder durch


    Ich habe überhaupt keinen Hass auf weibliche Teilzeitkräfte. Ich mache sogar alles mögliche, damit es für sie so angenehm wie möglich ist. Mir ist nämlich die bereits angesprochene Problematik, dass sich die Arbeitszeit nicht proportional zur Bezahlung reduziert, deutlich bewusst.

    Pickel kriege ich allerdings bei z.T. arg frechen Sonderwünschen und Äußerungen von weiblichen Teilzeitkräften (wir haben keine männlichen Teilzeitkräfte, Vertretungskräfte mit kleinen Verträgen mal abgesehen), bei denen offensichtlich ist, dass sie ihren Job als gut bezahltes Hobby betrachten.

    Teilzeit gibt es als Bauleiter schonmal gar nicht.


    Natürlich geht das. Man hat einen Rechtsanspruch darauf bei mehr als 15 Mitarbeitern.
    Und wenn dein Mann mehr verdient, als du Vollzeit verdienen würdest, dann muss er auch gut sein. Gutes und qualifiziertes Personal findet man heutzutage nicht überall, d.h. der Arbeitgeber kann gerne mit Kündigung drohen - wird er aber nie im Leben durchziehen, weil nämlich in der Realität dein Mann am längerem Hebel sitzt (nicht nur rechtlich, sondern auch weil der AG dann niemand anderen findet). Die Situation vor 10 Jahren war auch ganz anders.

    /Teil gelöscht, da Beiträge von Anja und Anna Lisa vertauscht

    a)Da in NRW die Annahme von Freiplätzen inzwischen gestattet ist, bei der Anfrage nach den Konditionen direkt nach Freiplätzen fragen. Bietet jemand keine an, fliegt er halt raus. Fertig.
    b)Eltern würde ich sowieso nicht mit auf eine Klassenfahrt nehmen, warum auch?
    c) Auf gar keinen Fall, unter gar keinen Umständen, egal was kommt, zusammen mit Schülern zusammen in einem Zimmer übernachten, egal ob m oder w.
    d) Gemeinsame Dusche o.ä. wäre für mich auch ein No-Go, außer das sind entsprechend abschließbare Duschkabinen, wo man auch einen Bereich zum Umziehen hat.
    e) Auf ein Einzelzimmer hat man keinen Anspruch, aber a)
    f) Wenn ein nachrückender Mitschüler problemlos mitkommen kann, okay, aber ich würde hier keine Verrenkungen anstellen.

    Meine Fragen waren nur, ob es korrekt ist, dass
    - ICH selber nicht in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung meines Ehemannes wechseln darf während meiner Elternzeit


    Richtig, darfst du nicht. Du musst privat versichert bleiben.


    - ER sogar für seine "Vätermonate" (man kann es auch "Zusatzmonate" nennen), in seine FREIWILLIGE gesetzliche Versicherung einzahlen muss


    Natürlich. Wer zahlt denn sonst für seine Krankenversicherung? Hier ist der Unterschied zur gesetzlichen Pflichtversicherung, hier ist man beitragsfrei weiter versichert.

    Familienversicherung für Beamte in Elternzeit, die vorher nicht gesetzlich versichert waren, ist kraft Gesetz ausgeschlossen. Da muss man gar keine KK abklappern, die halten sich hier nur ans SGB V.

    (Genauer gesagt: SGB V, § 10, Satz 3)

    Das hat mich jetzt ungefähr 3 Minuten Google-Recherche gekostet, da frage ich mich immer, warum kriegt man das nicht selbst hin.

    Also zum einen kann man ja auch mit A15 dann in TZ gehen und würde somit die Mehrarbeit reduzieren und den Gehaltsverlust ausgleichen.


    Hier ist ja wieder die Problematik bei Lehrern, dass die Reduzierung der Bezahlung nicht proportional zur Reduzierung der Mehrarbeit ist.

    Ansonsten, wenn der Threadersteller seinem Schulleiter mitteilt, dass er beim Französisch-Austausch aus familiären Gründen nicht dabei sein kann, und dieser ihm dabei einen Strick raus dreht, würde ich an dieser Schule sowieso nicht befördert werden wollen.

    Ansonsten würde ich auch den FK-Vorsitz abgeben. Französischer Filmabend oder ähnlichen Kram kann man auch gut in Schülerhände, sprich SV und deren Verbindungslehrer legen. Verdienen dann ggf. noch was für die SV-Kasse.


    Für mich klingt die Schilderung danach, dass der Threadersteller hier die Meinung hat, dass er unersetzlich sei, und kein anderer die Sachen machen können. Das ist ja nix schlimmes, denke das betrifft viele Leute, ist aber häufig eben nicht der Realität entsprechend.

    Würdest du diese Frage dem Vater auch stellen, ob das die Mutter auch macht, wenn er sich dafür entschieden hat?!?
    Ich finde so etwas einfach unverschämt.

    Wer solche Informationen in einem Diskussions-Forum preisgibt, muss auch damit rechnen, dass so etwas auch aufgegriffen und diskutiert wird.

    Mir fällt sowas aber häufig bei meinen Kolleginnen auf. Erstmal wird sich häufig völlig unter Wert verkauft (Kinder schon 20 Jahre alt, selbst knapp 50 Jahre alt) "Ich würde das nicht schaffen Vollzeit zu arbeiten", oder die abstrusesten Bedingungen werden bei Teilzeit gestellt (80% Teilzeit, keine 1. Stunde. kein Einsatz im Nachmittag, keine Springstunden) (geht einfach nicht!) mit der Begründung, dass man ja für die Kinder da sein muss. Auf die Gegenfrage, ob der Mann seine Arbeitszeiten nicht auch reduzieren oder flexibler gestalten könne, kommen dann Antworten wie "Ne, mein Mann hat einen richtigen Job" ( ;( ) oder "Er möchte das nicht".

    Mir ist das immer etwas schleierhaft, aus welchem Grund viele Frauen so selbstverständlich Jobtechnisch zurückstecken und der Mann hier gar nicht partizipiert. Mir ist bewusst, dass es da auch ökonomische Zwänge gibt (Mann verdient mehr), aber meiner Erfahrung nach sind die Ehepartner von Lehrerinnen entweder häufig selbst Lehrer oder verdienen nicht mehr als ihre Frau oder sogar weniger (wenn man mal von der Reduzierung von Teilzeit absieht)

    Ich habe einen Magister in Geschichte und Kunstgeschichte.
    Im Gegensatz zu Brandenburg, hat Berlin Kunstgeschichte aber nicht anerkannt - nur Geschichte. Somit muss ich Deutsch und Mathe nachstudieren.
    Ehrlich gesagt finde ich es ungerecht.


    Sei mir aber nicht böse, aber mit deinen Fächern musst du überhaupt froh sein, irgendwie einen Fuß in den Seiteneinstieg zu bekommen. Und inwiefern soll die Fächerkombination "Geschichte und Kunstgeschichte" für die Schulen relevant sein?

    Sorry, aber mich nervt die Bezeichnung Vätermonate. Dies manifestiert auch noch das eh schon gelebte Elterngeldmodell der meisten Paare. Dein Mann darf auch 3 Monate oder (welch Frevel) 12 Monate Elternzeit nehmen und das sogar allein mit dem Kind.

    Mich nervt das auch - allerdings machen hier häufig die Frauen nicht mit. Meiner Erfahrung nach wird man im ÖD hier als Mann nicht schräg angeguckt, anders als in der Industrie o.ä., aber die Frau will ja meistens die 12 Monate machen. Ansonsten kommt dann auch noch dazu, dass Frauen das dem Mann häufig nicht zutrauen (wobei hier auch sehr häufig der Mann schuld ist)

    Habe noch nie von solchen Fällen gehört, außer hier im Forum, wo die Leute aber anscheinend auch eine unterschiedliche Selbst- und Fremdwahrnehmung haben.

    Bei den Leuten, die in der UPP schlecht abgeschnitten haben oder durchgefallen sind, war das häufig abzusehen, zumindest ist das bei unserem Referendaren so. Die hatten bereits vorher schon arge Mängel, die sie nicht aufgearbeitet haben.

    Ansonsten gibt es dann noch die paar Fälle, wo eine Prüfungsstunde in die Hose gegangen ist (sowas wie, Fach Y: 1, Fach X: 5, Kolloqium: 1), aber das ist dann einfach shit happens

    Wir werden klar bevorzugt behandelt; Terminvergabe, Chefarzt, Einzelzimmer....

    Chefarzt und Einzelzimmer ist bei euch nur, weil ihr die entsprechende Zusatzoption in der PKV gebucht habt - kann man als gesetzlich Versicherter genauso.
    Terminvergabe stimme ich dir völlig zu.

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