Man arbeitet ja vielleicht ganz bewusst Teilzeit und verzichtet auf SEHR viel Geld, damit man eben solche Termine wie den Geburtstag des Kindes problemlos wahrnehmen kann.
Nein, man arbeitet Teilzeit, damit man weniger Stunden arbeitet.
Das bedeutet nicht, dass man für sämtlichen Privatkram einen Freifahrtschein hat. Idealerweise hat die Schule ein Teilzeitkonzept ausgearbeitet, bei uns ist das z.B. so geregelt, bei wie vielen Stunden man wie viele freie Halbtage/Tage hat, und an wie vielen Konferenzen man teilnehmen muss.
Wenn der Stundenplan dann an dem Geburtstag des Kindes Unterricht bis zur 10. Stunde vorsieht, dann muss man halt den Unterricht machen. Ich wüsste nicht, warum jemand mit Teilzeit dann hier den Anspruch haben soll, dann freizubekommen. Und wo zieht man die Grenze? Geburtstag des Kindes kann ich noch nachvollziehen, aber dann kam hier im Thread auch die Beerdigung des Nachbarn zu sprechen, oder der Hund des Onkels etc. Wo zieht man die Grenze? Klar, mit einem guten Kollegium kann man da einiges machen, aber man sollte es nicht überreizen und man muss ganz deutlich sagen, dass etliche Extrawürste (Und ja, ich nenne das jetzt so) von Teilzeitkollegen ganz stark zu Lasten der Vollzeitkollegen gehen. Und damit meine ich nicht die oben besprochenen Regelungen, sondern noch so individueller Kram wie "Ich arbeite Teilzeit mit 20 von 25,5 Stunden, aber ich kann nicht 1. Stunde und 8-10 Stunde geht auch nicht, und generell nur einen Nachmittag." Gerne noch mit einem Gefälligkeitsattest oder irgendwelchen Wisch einer Kita garniert und zack, hat man einen Stundenplan ohne Springstunden. Dreimal dürft ihr raten, wer natürlich dann die beschissenen Stundenpläne hat, nämlich andere Kollegen, egal ob Teil- oder Vollzeit. Fairerweise muss man sagen, dass derartige Sonderwünsche mit Attesten auch gerne bei Vollzeitkollegen vorkommen, aber zumindest meiner Erfahrung nach gehäuft bei Teilzeitkollegen.