Du redest wahrscheinlich von der Pflicht von Beamten, bis zu drei Unterrichtsstunden pro Monat zusätzlich unentgeldlich abzuleisten (also pro Monat, nicht pro Woche). Diese Stunden dürfen aber nur bei unvorhergesehenem Stundenausfall angeordnet werden und müssen alle Kollegen und Kolleginnen gleichmäßig belasten. Das systematische Einplanen von Kollegen und Kolleginnen, bei denen aufgund des Abiturs Unterricht wegfällt, ist deshalb rechtswidrig. Erkundige dich bei den Verbänden, notfalls auch der GEW, die sehen das genauso.
Nein. Rede ich nicht. Ich rede von §13 ADO. Und das ist dort sehr eindeutig geregelt. Aus diesem Grund habe ich auch deutlich von "Statt-Vertretungen" gesprochen die "durch Abgangsklassen" entstehen.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…dlegend/ADO.pdf
(4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zuUnterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten,Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen(z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstundeninsbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besonderedienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
Lehrer machen oft den Fehler, dass sie ihre eigenen Rechte nicht kennen und auch nicht dazulernen wollen. Dann basteln sie sich irgendwelche (moralisierenden) Pseudo-Argumente zusammen, die ihr persönliches Weltbild bestätigen sollen. Das ist nicht professionell, das ist Pipi-Langstrumpf ("Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."). Peinlich.