Beiträge von Karl-Dieter

    Hinweise zu konkretem Vorgehen im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine unzulässige Rechtsberatung

    Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

    Meine Frage Frage lautet also, welche außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sind für befristet angestellte Lehrkräfte in NRW verbindlich?

    Alle.

    , über meine vertraglichen Unterrichtsstunden hinausgehende Zeiten abzurechnen und mir vergüten zu lassen.

    Das geht nicht, weil in deinem Gehalt eben nicht nur die Unterrichtsstunden abgedeckt sind, sondern, hier ist der Hinweis auf § 10 ADO NRW richtig, auch weitere Aufgaben.

    Aber: Relevant ist auch § 17 ADO NRW für Teilzeitbeschäftigte.

    Zitat

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    Besprich das also mit der Schulleitung.

    Ich beglückwünsche alle, die in die Richtung schreiben, zu ihrer tollen Schule.
    Es GIBT Kolleg*innen (und somit auch Kollegien), die "Weiterentwicklung" und "andere Interessen als Unterricht" komisch beobachten. In der Regel solche, die ihre "Nebenaufgabengebiete" als "Last" bzw. zu schluckende Kröte auf dem Weg zur/für die Beförderung.

    Ich muss fairerweise sagen, dass ich das so noch nicht erlebt habe. Die Kollegen, die bei uns befördert werden, sind in der Regel auch tatsächlich sehr fähig. Mag vielleicht daran liegen, dass Beförderungsstellen an einer Gesamtschule im S1-Bereich im Verhältnis nicht so häufig sind.

    Gehört habe ich hier häufiger (wie gesagt, Hörensagen), dass insbesondere an Gymnasien Beförderungsstellen deutlich häufiger vorhanden sind & auch für teilweise sehr komische Aufgaben ausgeschrieben werden. Ob das stimmt, weiß ich nicht so.

    Wir haben bei uns an der Gesamtschule (knapp 1000 Schüler) drei S1er mit A13 und ich glaube nur genauso viele mit A14 (als OStR). (plus Schulleitung).

    Ich kann auch nur von mir berichten, ich habe meine Schulleitung immer auf dem Laufenden über meine Ziele gehalten, ich wurde durch Fortbildungen unterstützt und als ich mich selber auf eine (erw.) Schulleitungsstelle beworben habe, ging die Bewerbung hier natürlich auch über den Dienstweg (auch wenn man es in NRW formal nicht muss sondern direkt an die BezReg senden kann).

    Guten Abend, vielen Dank für die vielen Antworten. Tatsächlich hab ich lange überlegt, ob ich meiner Schulleitung schon vor dem Abschicken meiner Bewerbung bescheid sagen soll. Allerdings hätte ich dann nur die Pferde scheu gemacht und die Gerüchteküche angekurbelt. Nachher hätte es nicht geklappt und wie stehe ich dann da?

    Wieso hättest du "die Pferde scheu gemacht" und "die Gerüchteküche angekurbelt"? Dass man sich beruflich weiterentwickeln will, ist doch absolut legtim.

    "Wie stehe ich dann da" - so wie vorher, man geht damit professionell um.

    Allerdings findet das Gespräch an einem Donnerstag um 13:30 statt, wo ich bis 13:20 Unterricht habe. Anfahrt dauert 25-35 min.....meint ihr, ich könnte versuchen den Termin nach hinten zu verschieben bzw den Mittwoch vorher (mein freier Tag) anzubieten? Ich weiß nicht, ob ich bei diesem 1. Auswahlgespräch schon meine Schulleitung informieren will, es wird soviel getratscht.....

    Natürlich lässt du dich dafür beurlauben.

    Deine Schulleitung hätte ich schon längst informiert, schon vor Absenden der Bewerbung.

    Persönlich wünsche ich dir natürlich, dass die Zulassung klappt, aus professioneller Perspektive finde ich es aber trotzdem etwas merkwürdig, dass sieben Semester und Bachelor ausreicht und dann noch mit Fächern, die etwas an den Haaren herbeigezogen sind.

    Weiß jemand, wie es theoretisch mit den Chancen für eine Verbeamtung aussieht?

    Wenn du das OBAS-Verfahren durchlaufen hast, bist du voll ausgebildeter Lehrer und kannst auch verbeamtet werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen (Alter, Gesundheit, EU-Staatsbürgerschaft).

    Ich tue mich allerdings schwer damit, bei einem siebensemestrigen Bachelor Kunst & Design die erforderlichen Voraussetzungen für das OBAS an der Grundschule zu erkennen, will mich da aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.


    /edit: Hab nochmal recherchiert, sieben Semester reichen, muss aber von einer Universität sein.

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