Also das was in Köln passiert ist, war ja jetzt nicht unbedingt "fummeln". Die betroffenen Frauen haben das auch sicherlich anders gesehen.
rechtfertigt aber kein Loch im Kopf
Doch, tut es schon. Im Rahmen der Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der Täter hätte einfach nicht angreifen müssen, dann hätte er auch kein Loch im Kopf.
Zitat
Zwischen dem angegriffenen Recht und der Beeinträchtigung des Angreifers findet eine Güterabwägung grundsätzlich nicht statt; der Verteidiger darf also z. B., wenn eine Körperverletzung nicht anders abzuwehren ist, den Angreifer auch schwer verletzen oder gar töten (Grundsatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen).
(Anmerkung: s.u.)
http://www.bpb.de/nachschlagen/l…z/22621/notwehr
Zitat
Es ist das Verteidigungsmittel zu wählen, das bei gleicher Wirksamkeit den geringstenSchaden anrichtet.Der Angreifer (Anm.: der Notwehrausübende) muss sich jedoch nicht auf das Risiko einer ungenügendenAbwehrhandlung einlassen.Bei dem Gebrauch von gefährlichen Waffen ist ihr Einsatz grundsätzlich vorheranzudrohen. Oft liegt darin schon eine abschreckende Wirkung. Dies gilt nur solange esdie Situation zulässt. Das Risiko einer Rechtsgutsverletzung oder eine schwächereVerteidigungssituation muss nicht hingenommen werden.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_un…ter/Notwehr.pdf
Habe ich nicht, weil es nicht erlaubt ist. Wäre es aber erlaubt, würde ich das von Situation zu Situation entscheiden.
wenn wir uns am Kölner Bahnhof befunden hätten
Direkt am Bahnhof in der Menge ist der Einsatz schwierig, das habe ich auch schon gesagt. Es ging mir (s.o.) um die Gegend UM den Hbf herum, wo es teilweise zu Hetzjagden kam.
Gegenfrage: Wenn du die Wahl hättest, zwischen Vergewaltigung oder letale Einwirkung (womit auch immer) auf den potentiellen Vergewaltiger: Was würdest du wählen? Ehrlich.