In dem Link steht, dass Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn sie direkt zur Ernennung geführt haben. Das war aber nicht so.
s.u.
Ich habe nach dem Studium noch ein paar Jahre an der Uni verbracht und parallel an einer Promotion gearbeitet sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet - das sollte dann vermutlich doch irgendwie angerechnet werden, oder?
Ich persönlich gehe davon aus, dass das nicht zählt. Ich bin hier aber auch kein Profi. Für mich klingt das eher so, dass Tätigkeiten, die man z.B. als angestellter Lehrer (Vertretungslehrkraft o.ä.) gemacht hat, angerechnet werden. Vielleicht ist es sogar noch extremer und es gilt nur für z.B. das OBAS-Verfahren (in NRW ist das das Referendariat als Seiteneinsteiger, aber als Angestellter),
Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin dürfte laut meiner Meinung nach nicht zählen. Du hast aber hier Rentenansprüche erarbeitet, da du ja in die gesetzliche RV eingezahlt hast.
Wie gesagt, ich bin mir hier auch nicht sicher und würde hier ggf empfehlen, mal Kontakt zum Personalrat aufzubauen.
Referendariat wird aber definitiv angerechnet.