Beiträge von Karl-Dieter

    Die 16€ enthalten keine Arbeitshefte, Workbooks, Papier zum Verbrauch, Bastelmaterialien, der Begriff der "sonstigen Arbeitsmittel" ist hier juristisch recht weit auszulegen und umfasst im Grunde alle Verbrauchsmaterialien.

    Sehe ich hier anders, aufgrund der Beschreibung interpretiere ich das eher so, dass insbesondere Arbeitshefte, die für den ganzjährigen Gebrauch bestimmt sind, Lernmittel sind. Bei Bastelmaterialien & Co bin ich absolut auf deiner Seite. auf der Seite vom Ministerium zu den zugelassenen Lernmittel steht auch explizit "sowie Art des Arbeitsmittels (z.B. Schülerarbeitsheft, Schülerbuch) sortiert ausgegeben."

    Vielleicht kann sich hier noch jemand anders äußern.

    Bei uns in der Grundschule (Elternperspektive) hat die Klassenlehrerin zu Beginn des Schuljahres eine Aufschlüsselung darüber gegeben, was sie gerne anschaffen möchte, aber von der Schule nicht finanziert bekommt und dann um einen Startbeitrag für die Klassenkasse von 30€ pro Kind gebeten, um diese Anschaffungen für die Klasse zu finanzieren, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass das eine freiwillige Zahlung ist (weil es für manche Familien sicherlich eine Stange Geld ist), sie damit aber trotzdem Anschaffungen für alle Kinder finanziert und sie ja auch nicht weiß, wer bezahlt hat und wer nicht (Führung der Kasse erfolgt durch Eltern). Es haben dann fast alle bezahlt und sie konnte die notwendigen Materialien kaufen.


    Man kann jetzt darüber streiten, ob das nicht Aufgabe des Schulträgers sei (ist es definitiv), aber der stellt sich halt tot und es kann ja auch nicht sein, dass die Lehrer das aus der Privatkasse übernehmen, das sehe ich dann doch eher bei den Eltern, wenn es den Kindern zugute kommt. Wenn die Kinder eine Federmappe mit Stiften brauchen, dann ist das ja auch durch die Eltern anzuschaffen und nicht durch die Lehrer. ;)


    Tatsächlich ist das rechtswidrig (Edit: In NRW. Du kommst ja auch aus NRW)

    Der Eigenanteil für Lernmittel beträgt in der Grundschule 16 EUR pro Schuljahr, exklusive ggf. zu erhebende Kopierkosten.

    Man kann zwar etwas umschichten, z.B. in einem Schuljahr 17 Euro und dafür darauf folgenden 15 Eur. Aber im Schnitt sind es 16 EUR.


    Eine "freiwillige" Leistung ist ganz klar rechtswidrig:

    Zitat


    7 Zu freiwilligen Leistungen in geringem Umfang können Eltern nur gebeten werden, wenn dies zur Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs erforderlich ist.

    https://bass.schul-welt.de/6242.htm

    Aufgrund deiner Schilderung ist hier nicht davon auszugehen, dass das "unvorhergesehen" ist.


    Dein Beispiel mit Stiften etc. ist davon ganz klar ausgenommen, weil das per Definition keine Lernmittel sind:

    Zitat

    2.2 Keine Lernmittel sind Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind erforderlichenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen. Hierzu zählen insbesondere:

    - Schreib- und Zeichenpapier aller Art (Hefte, Zeichenblöcke usw.);

    - Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art einschließlich technischer Hilfsmittel;

    - elektronische Datenträger oder Papier, die bzw. das die Schule zentral beschafft und den Schülerinnen und Schüler zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen aushändigt;

    - sonstige Arbeitsmittel.

    Die Dame, die den Job jetzt bekommen hat, ist frisch aus dem Ref & ausgebildete GS-Lehrerin.

    Absolut nachvollziehbar, dass sie die Stelle bekommen hat. Sie ist dafür ausgebildet, du nicht.

    Andersherum würdest du dich doch auch wundern, wenn du dich am Gymnasium bewirbst und du die Stelle nicht bekommst, aber eine Lehrerin, die das Lehramt gar nicht hat, sondern für Grundschule.

    Den genauen Wert weiß ich nicht, aber das ist tatsächlich so und kommt aus den Personalvertretungen.

    Hintergrund ist der, dass es in der Vergangenheit vermehrt Leute gab, die in Vertretungsverträgen versackten und ihr Studium dann nicht mehr weiter betrieben...

    Ich glaube es geht hier eher um die Werksstudentenregelung, da muss der AG nämlich keinen AG-Anteil für die KV zahlen.

    n wie Röteln etc

    Normalerweise solltest du als Frau dagegen geimpft sein, es wird nämlich empfohlen. Gerade wenn ich vorhabe, schwanger zu werden ODER Schwangere in meinem Dunstkreis habe.

    Das darf sie gar nicht, oder?

    War ja kein Bewerbungsverfahren. Wenn dein Mann antwortet, ist er natürlich selbst schuld.

    Als es dann eine freie, unbefristete Stelle an unserer Schule gab, die nicht durch Umsetzung besetzt wurde, bekam sie eine andere junge Frau in meinem Alter.

    Hattest du dich auf die Stelle beworben?

    Bist du ausgebildete Lehrerin?

    Ich vermute aber eher, dass es dir um "pädagogische Freiheit" geht, die es in den meisten Bundesländern schlicht nicht gibt. Passender ist der Begriff "pädagogische Verantwortung", die letztlich immer wieder einen Rückgriff auf die rahmenden schulrechtlichen Regelungen nimmt. Dazu können durchaus auch (dann für alle verbindlichen!) Absprachen und Festlegungen innerhalb einer Fachschaft gehören.

    In NRW gibt es den, in der ADO


    § 5

    Pädagogische Freiheit und Verantwortung

    (1) Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach Verfassung (BASS 0-2) und Schulgesetz NRW zu beachten.

    (2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

    (3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

    Bist du dir da sicher? Es geht um > 15jährige, die teils Anfahrtswege von mehr als einer Stunde mit dem ÖV an die Schule haben. Aus einem Klassenlager schicken wir übrigens auch niemanden ohne Rücksprache mit den Eltern nach Hause. An einem Klassentag durchaus. Ein mögliches Szenarium ist z. B. dass jemandem unterwegs beim Laufen auffällt, oh, die Schuhe sind zu klein, damit läuft sich's aber gar nicht gut. Wenn die Schuhe für einen Wandertag gänzlich ungeeignet sind, bin ich sogar verpflichtet, die Person noch am Bahnhof wieder heimzuschicken.

    Für NRW bin ich mir da 100% sicher.

    Unser Stundenplaner ist übrigens Mathematiker, der Konrektor, der die Sonderschienen legt ist Physiker. Man sollte das Planen, insbesondere an grossen Schulen, einfach auch Leuten überlassen, die gut mit Zahlen sind.

    Ich bin hier tatsächlich sehr gut drin, aber eine null in Mathe. Man braucht eher gesunden Menschenverstand und logisches Verständnis

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