Ich muss in NRW in den ersten Unterrichtsstunden die Maßstäbe der Leistungsbewertung transparent machen und mir käme es nicht in den Sinn, später die Gewichtung zu ändern (warum? Um die Noten zu verbessern? Hast du Angst vor etwas?).
Ich weiß, du wirst Jetzt wieder denken "Warum antwortet er genau mir" aber ich fand den Beitrag interessant:
Es ist aber explizit keine arithmetische Mittelung vorzunehmen, sondern:
Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(§ 48 SchulG)