Falls es hier um eine Reservedienstleistung, ehemals Wehrübung, geht, früher mussten AG und Dienstherren dem nicht zustimmen sondern das galt quasi als Wehrpflicht, inzwischen müssen die das genehmigen
Beiträge von Karl-Dieter
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Nachmittage frei? Ferien frei?
Ja genau. Ferien werden natürlich in dem Sinne vorgearbeitet bzw. wie das genau bei Sekretärinnen vereinbart ist, weiß ich nicht genau
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So kenne ich das von einigen Grundschulen, dass die Lehrkräfte auch mit Teilzeit jeden Tag reinkommen.
Warum auch nicht? Pädagogisch ist es absolut begründbar, dass zB Grundschüler ihre Lehrkraft jeden Tag sehen sollen und damit wäre auch in NRW ein fehlender freier Tag absolut legitim.
Unabhängig davon, dass manche auch keinen freien Tag wollen.
Unsere Sekretärin kommt bei einer 50% Stelle auch jedenfalls rein
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Wie seht ihr das? Auch in Bezug auf mein Alter und Besoldung.
Kann man nicht so pauschal beantworten, kommt immer auf die Person individuell an.
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Das haben die meisten damals als Schrott in die Tonne getreten

Richtig, und genau das gleiche mache ich zehn Jahre später mit Linux
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Das ist random
Ja, das merkt man. Hat rein gar nichts damit zu tun, dass du mir vorwirfst, ich würde Schwangeren vorwerfen, "dass sie sich mal nicht so anstellen sollen".
Bei allen von dir verlinkten Beiträgen habe ich meine Meinung zu der jeweiligen gültigen rechtlichen Regelung kundgetan, wie ich hier Schwangeren vorwerfe "dass sie sich mal nicht so anstellen sollen" ist mir unklar. Vielleicht kannst du mir das ja noch genau erklären.
Oder darf man deiner Meinung nach dazu erst was sagen, wenn man eine Frau ist? Oder nur wenn man Schwanger ist? Oder nur wenn man erwachsene Kinder hat?
Ich denke, du hast dich einfach verrannt mit deiner lächerlichen Ausserung und bist jetzt zu stolz um einzugestehen, dass sie falsch war und versuchst jetzt sie irgendwie im Nachhinein an den Haaren herbeigezogen zu begründen.
Wie gesagt, ich erwarte eine Entschuldigung von dir, gerne auch per PN, mehr werde ich zu dem Thema aber jetzt auch weiter dann nicht sagen.
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Eigentlich in jedem, habe in die Suchfunktion "Schwangerschaft" eingegeben und der erste Thread auf den ich geklickt habe:
Nochmal, ich glaube, du kapierst es nicht. Entweder kannst du es nicht oder du willst es nicht.
Nenne mir bitte EINEN Beitrag, wo ich so etwas angedeutet habe. Du hast eine Behauptung aufgestellt bzw. noch einen saudummen Kommentar über meine Frau gemacht, und behauptest weiter irgendwelche Sachen, die einfach nicht stimmen. Du bist in der Aufgabe deine Behauptung zu belegen und nicht irgendwelche Aussagen zu tätigen wie "Ja, jeder Beitrag". Welcher denn? Nenne mir doch bitte nur einen Beitrag.
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Das war Ironie, weil du immer einer der ersten bist, die Schwangeren mitteilen, dass sie sich mal nicht so anstellen sollen. Das ist aber nunmal aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Nenne mir bitte einen Beitrag, wo ich das gesagt habe.
Kann es sein, dass du mich mit State of Trance verwechselst?
Entschuldigung kann auch gerne per PN kommen.
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Du hast gesagt, dass der Frauenarzt kein BV ausstellen darf und ich unterstütze deine Aussage. In BaWü macht es zumindest das Regierungspräsidium. Allerdings vermutlich nur, wenn man an staatlichen Schulen beschäftigt ist.
Genau, das habe ich ja auch gesagt. Das bezog sich, wie auch aus dem Kommentar zu entnehmen ist, auf die Arbeitsbedingungen. Da ist der AG für zuständig. Individuelles BV kann jeder Arzt.
Weshalb ich hier „übergriffig“ bin Satsuma oder warum meine Frau „blau macht“ Quittengelee ist mir unklar.
Aber es ist ja auch bezeichnend, dass beide sich nicht mehr gemeldet haben. Eine Entschuldigung, auch per PN, wäre wünschenswert.
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aber du erlaubst dir natürlich gern mal zu allen anderen schwangeren Kolleginnen großzügig und unangebracht deinen Senf abzugeben.
Welche angeblich übergriffig Kommentare von mir meinst du konkret?
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Aah, na dann. Wieso nicht direkt bis zum Mutterschutz, wollte sie wohl noch zwei Wochen blaumachen?
Was willst du von mir? Wieso unterstellst du meiner Frau so etwas?
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Warum sollte bei Video-Onlineunterricht nicht gesprochen werden können? An meiner Schule sind die technischen Möglichkeiten gegeben, dass Bild und Ton aus dem Klassenzimmer übertragen werden können.
Es geht um den Austausch untereinander
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Wie gesagt, Online-Unterricht könnte dann eine Alternative sein. Die erwachsenen Teilnehmer müssten eigentlich gut mit klar kommen, wenn die TE nicht physisch vor Ort ist, sondern in den Raum zugeschaltet wird.
Halte ich für fraglich, wie der Lernerfolg beim Sprachen lernen so klappen soll, da Sprachen ja auch gesprochen werden müssen
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Ich will aber nicht leugnen, dass sich seit Corona die Sitten einfach geändert haben - ich hab ebenfalls seit März 2020 keine Frau mehr bis zum Mutterschutz arbeiten sehen.
Gibt es aber. Meine Frau hat während ihrer Schwangerschaft bis Ende 2020 noch gearbeitet bis zwei Wochen vorm Mutterschutz, weil die Regeln in NRW da sehr unterschiedlich waren (nein, freiwillig nein, ja, nein) und aktuell auch zwei Kolleginnen von mir bis zum Mutterschutz
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Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.
Ja, aber nicht aufgrund von speziellen Arbeitsbedingungen. Dafür ist der Arbeitgeber da. Der Gyn kann ein BV erteilen zB aufgrund des Risikos einer Plazentaablösung wenn die Schwangere halt liegen muss etc
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Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.
Für NRW gilt das nicht, da gibt es V-Stellen erst ab Elternzeit und selbst wenn früher, wäre der Tausch höchst unattraktiv, da man aktuell für eine voll ausgebildete erfahrene Lehrkraft in der Regel dann nur irgendeinen Studenten kriegt.
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Der Gynäkologe kann dir Beschäftigungsverbot erteilen oder eingeschränktes BV, das bestimmte Bedingungen vorgibt (zum Beispiel nur online-Unterricht fiele mir ein oder ein anderer Arbeitsbereich ohne Kundenkontakt).
Nein, dafür ist der Gynäkologe nicht zuständig sondern das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es wird übrigens auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, ob man in Kontakt mit Krankheiten kommt, die das Baby behindert machen. Ist bei älteren Schülern seltener der Fall als bei zB U3-Betreuung
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Vor wie vielen Jahren - und mit welcher Distribution hast du deine Erfahrungen gemacht? Die Bandbreite der Möglichkeiten ist weit gefächert.
Ubuntu vor 10 Jahren. Hat mir gereicht, versuche es definitiv auch nicht nochmal
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Nie wieder Linux. Super umständlich. Wesentlich komfortabler, moderner und verbreiteter ist MacOs
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Wenn Schüler bereitgestellte Vertretungsaufgaben bearbeiten, mache ich aber doch auch nix anderes als beaufsichtigen.
Sollte schon etwas mehr sein, siehe § 12 ADO NRw
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 6). Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).
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