In NRW muss man das EFV machen.
Beiträge von Karl-Dieter
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Und während der Ausbildung hast du nicht nur sieben Stunden Unterricht.
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Bist du dir da sicher? Es geht um > 15jährige, die teils Anfahrtswege von mehr als einer Stunde mit dem ÖV an die Schule haben. Aus einem Klassenlager schicken wir übrigens auch niemanden ohne Rücksprache mit den Eltern nach Hause. An einem Klassentag durchaus. Ein mögliches Szenarium ist z. B. dass jemandem unterwegs beim Laufen auffällt, oh, die Schuhe sind zu klein, damit läuft sich's aber gar nicht gut. Wenn die Schuhe für einen Wandertag gänzlich ungeeignet sind, bin ich sogar verpflichtet, die Person noch am Bahnhof wieder heimzuschicken.
Für NRW bin ich mir da 100% sicher.
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Unser Stundenplaner ist übrigens Mathematiker, der Konrektor, der die Sonderschienen legt ist Physiker. Man sollte das Planen, insbesondere an grossen Schulen, einfach auch Leuten überlassen, die gut mit Zahlen sind.
Ich bin hier tatsächlich sehr gut drin, aber eine null in Mathe. Man braucht eher gesunden Menschenverstand und logisches Verständnis
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Dürfte man rein theoretisch die Teilnahme an der Fahrt von einer solchen Unterschrift abhängig machen?
Nein, sofern es eine Pflichtfahrt ist.
Mein konkreter Anlass ist aber tatsächlich eine angeblich freiwillige Fahrt (?), das weiß ich nicht so genau.
Das ist aber schon entscheidend, ob es eine Angebotsfahrt oder nicht ist. Das sollte ja dem Fahrtenkonzept entnommen werden können.
Unabhängig davon bin ich mir sowieso unsicher, ob diese Kleingruppenunterschriftsregelung überhaupt irgendeinen Sinn hat. Die Aufsichtspflicht besteht ja weiterhin. Ein permanentes im-Auge-haben ist ja im Rahmen dieser sowieso nicht nötig.
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Hat sich die Regelung geändert?
Gilt ja nicht für jede*n aber ICH zum Beispiel hätte mich sofort nach Ende der Probezeit auf eine Beförderungsstelle bewerben dürfen. Die Leute soll es ja geben.Ich war auch einer derjenigen, der eine entsprechend gute Bewertung erhalten (und sich auch erfolgreich innerhalb eines Jahres nach Ende der Probezeit auf eine entsprechende Stelle beworben hat), aber die ist ja nicht der Regelfall. Im Normalfall braucht man für eine normale Beförderungsstelle 1 Jahr nach Ende der Probezeit.
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Besonders bei Dienstbesprechungen. Diese gibt es offiziell noch nicht mal.
Zu Hessen kann ich nichts sagen, in NRW gibt es die sehr wohl. § 23 Abs. 5 ADO
Weil? Welchen Nutzen hat es denn, wenn man anwesend ist? Besonders bei Dienstbesprechungen. Diese gibt es offiziell noch nicht mal.
Ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit, was bei digitalen Settings nicht immer gegeben ist. Von der technischen Ausstattung und Vorbereitung gar nicht zu reden.
Unabhängig davon: Übrigens ändert das gar nichts daran, dass viele Lehrkräfte sich dann genauso über eine VideoDB beschweren würden, weil es ja deren "freier Tag" sei
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Sehe ich anders.
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Bei uns ist jede Kollegin und jeder Kollege in 2-3 Fachkonferenzen und 75% haben eine FaKo-Leitung.
ist in Grundschulen in NRW aber durchaus eher unüblich => § 70 SchulG. Machen dann halt alle zusammen als Lehrerkonferenz
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Eine Vollzeitstelle lässt sich locker an 4 Tagen unterbringen. Zumindest, wenn man 10 Stunden pro Tag verplanen kann
Das kann man, das Problem ist aber häufig ,dass der unterrichtsfreie (!) Tag dann wie ein freier Tag gesehen wird und bei jeder nötigen Dienstbesprechung o.ä. direkt auf den freien Tag gepocht wird. Oder direkt für Elterngespräche Unterrichtsausfall gefordert wird etc pp
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Unsere Tochter ist jetzt problemlos eingeschult worden und geht auch problemlos zur Schule. Wüsste nicht, weshalb wir hätten EZ nehmen sollen.
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Der Personalrat ist sehr eng mit der Schulleitung.
Hast du dich jetzt an den Pr gewendet oder nicht?
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In NRW gibt es nur diesen Studiengang, also nicht "Lehramt an Gymnasien" und "Lehramt an Gesamtschulen" getrennt.
Mein Referendariat habe ich am Gymnasium absolviert, danach aber leider drei Jahre keine Planstelle erhalten. Dann habe ich mich an Gesamtschulen beworben und konnte mir die Stelle aussuchen (habe von allen Gesamtschulen nach den Bewerbungsgesprächen ein Einstellungsangebot erhalten).
Genau, ich weiß. Ich bin in NRW.
Mir ist nicht ganz klar, warum du dich über die Schulform Gesamtschule beschwerst bzw. damit nicht zufrieden bist, aber damals das Lehramt dafür studiert hast. Hättest du das nicht gewollt, hättest du es gar nicht studieren dürfen.
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Ich bin nämlich allgemein nicht sehr glücklich an der Schulform Gesamtschule
Mich wundert allerdings dann schon, weshalb du bei der Einschreibung ins Studium das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen" wählst.
Ich würde mich über Denkanstöße oder Erfahrungen freuen.
Mit deiner Schulleitung und dem Personalrat gesprochen?
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stimmt beispielsweise schon, dass man z.B. in den Hauptfächern eine ganz andere Handhabe hat.
Nö, eigentlich die gleichen Maßnahmen. Oder ist es bei euch üblich Verhalten mit Noten zu sanktionieren?
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Folgende Möglichkeiten hast du:
erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann
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Danke für den Vorschlag. Die Bahn ist leider auch sehr teuer. Die Woche sollte nicht über 400€ kommen.
Unter 400€ und europäisches Ausland - quasi nicht machbar
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Spätestens dann, wenn die dienstliche Tätigkeit Ursache der psychischen Probleme ist, ist ein Beschäftigungsverbot durchaus nachvollziehbar und das ist oft genug der Fall.
Das ist klar, aber es muss ja das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des ungeborenen Babys gefährdet sein. Und das ist mir nicht ganz klar, wie das der Fall sein soll bei psychischen Problemen.
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Nein, ist völlig irrelevant und auch nicht ungewöhnlich. Kann dich natürlich hindern, ggf. irgendwann eine Versicherung abzuschließen, wenn irgendwas mit der Psyche relevant wird.
Wobei ich persönlich einen psychischen Grund bei einem individuellen Beschäftigungsverbot nicht so wirklich nachvollziehen kann.
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