Angenommen ich würde um eine Dienstanweisung bitten, wie mit den einkassierten Handys zu verfahren ist. Kannst Du mir mal die Antwort formulieren, die Du mir schriftlich als Schulleiter dann gibst?
Auch du als normale Lehrkraft solltest dich daran halten, dass erzieherische Einwirkungen einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegen, also die Wegnahme darf nur solange erfolgen, sofern sie erforderlich und angemessen ist. Länger als nach der Unterrichtsstunde ist das in der Regel nicht.
Warum du dafür eine schriftliche Dienstanweisung benötigst, ist mir schleierhaft. Auch das ist übrigens eine Unsitte bei Lehrkräften, dass alles ins Kleinklein bestimmt werden soll damit man selber ja keine Verantwortung übernimmt.