Wo steht das? Und natürlich kann man das im Teilzeitkonzept lösen: zB mit Teams aus zwei oder mehr TZ-Kräften, die sich dann jeweils berichten, was auf der Konferenz los war.
§ 17 ADO NRW
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
Und nein, das kann man eben nicht im TZ-Konzept lösen. Konferenztandems sind nicht erlaubt.