Laut Erlass ja - wobei ich das immer nur als zusätzliche Unterstützung sehen würde und nicht als Ersatz
Beiträge von Karl-Dieter
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Dass man dauerhaft mit Menschen, die man nicht leiden kann eng zusammenarbeiten muss, Gruppenarbeiten macht, vielleicht aur Klassenfahrten im selben Zimmer schlafen muss, gibt es in der realen Welt außerhalb der Schule nicht.
Bundeswehr, Polizei, Handwerker auf Montage, etc pp.
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Die gibt es auch und bringen zumindest bei uns in NDS ebenfalls zwangsläufig A- und B- Wochen mit sich. Das liegt u.a. an der Stundentafel, die in der Sek II nicht mehr wie in der Sek 1 verschiebbar ist und halt auch 3- und 5-stündige Kurse (also 135min/225min pro Woche) vorsieht.
Ja, oder A/B/C/D-Wochen, wenn man z.B. für Grundkurse die "fehlenden" 15 Min über eine weitere 60 Min Stunde alle vier Wochen aufholt. Trotzdem kommt es da nicht zu so gravierenden Unterschieden in den einzelnen Wochen.
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Gibt ja durchaus auch andere Modelle, z.B. 60 Min oder ähnliches.
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In der aktuellen C‘t wird als „flexibler Familienfotodrucker“ der Canon Pixma TS9550a empfohlen.
Tintenkosten mit Originaltinte (XXL) liegt bei der ISO Farbseite bei 14,66 Ct und ein 10x15 Foto bei 28 Cent
für Aufgaben im Homeoffice wird aber eher die Canon Maxify Serie empfohlen
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Sie haben dann Urlaub.
Okay, danke. Wobei die ja eigentlich nur den regulären Jahresurlaub haben und nicht generell die Ferien frei.
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Die restliche Zeit war ich ohne Elterngeld in der Elterzeit bis Mitte Juni 2024.
Dann kriegst du ab Mitte Juni wieder Geld. Ich würde bei der Besoldungsstelle mal anrufen und nachhaken.
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Das kann aber durchaus sein, dass du am Ende deiner Elternzeit ohne Platz über das Ländertauschverfahren da stehst. Dann musst du um Entlassung aus dem Dienst bitten.
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Ich höre im eigenen privaten wie beruflichen Umfeld zuletzt vermehrt Stimmen, dass mit dem Gedanken gespielt werde, deutlich früher schon in Rente zu gehen. So sehr ich das individuell nachvollziehen kann, tue ich mir wiederum schwer, das mit den gleichzeitig immer lauter werdenden Stimmen wegen Fachkräftemangel und der Forderung nach späterem Renteneintritt in Einklang zu bringen.
Alle Altersteilzeitmodelle & Co sollte man sowieso abschaffen, absolut kontraproduktiv. Aber das rührt halt keiner an, weil man sich dann mit den künftigen Rentnern anlegt
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Direkt für den Tag krank schreiben lassen?
Mir ist das ja schon im anderen Thread aufgefallen. Krankmelden scheint für dich immer die naheliegenste Lösung für alle Probleme zu sein. Ich gehe davon aus, dass du das in der Vergangenheit (Uni, private Probleme etc) auch selbstverständlich so gemacht hast. Ich kann dir nur sagen, gewöhn dir das ganz dringend ab sonst wirst du schon im Ref Probleme bekommen - sowas fällt nämlich auf, und zwar negativ.
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Warum ist das bei uns nicht so????
In BaWü gibt es doch auch Altersermäßigung?
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Ein ETF bringt im Schnitt 8% Rendite.
Nicht "ein" ETF sondern der MSCI World hat in den letzten 50 Jahren im Schnitt über 15 Jahre eine Rendite von knapp 8-9% gemacht.
Es gibt auch durchaus ETF, die sehr mies performen.
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Für NRW ist das auch so.
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Aber er ist doch nicht bei der Schulleitung erschienen und hat sich nicht an die Vorgaben gehalten.
In RLP ist ein eintägiger Ausschluss nur durch die Schulleitung vorzunehmen, es ist ein Verwaltungsakt, mit vorheriger Anhörung und schriftlicher Bekanntgabe mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Das ist hier alles nicht passiert. Sie hat für diesen Sachverhalt die SL hinzugezogen, das ist auch in Ordnung, damit liegt die Verantwortung bei der, aber es ändert nichts daran, dass der Ausschluss trotzdem rechtswidrig war.
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Ändert aber trotzdem nichts daran, dass der Ausschluss hier nicht rechtmäßig war.
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Sollte ich mich doch krank melden?
Meinst du das tatsächlich ernst?
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Der Schüler ist volljährig.
Gib es an die SL weiter, genieß die Ferien und verweise den Schüler zur Not auf den Klageweg. Und in Zukunft schließe ihn gleich aus, ohne eine erzwungene Entschuldigung zu verlangen

Die Kollegin kann ihn nicht selbst ausschließen.
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ich werde auf deine Anmerkungen nicht mehr eingehen.
Ist absolut okay für mich, abschließend empfehle ich dir nur ganz dringend, dass du eine Fortbildung Schulrecht brauchst. So wie du das aktuell machst, wirst du dich in die Nesseln setzen, wenn du Eltern hast, die etwas Ahnung haben.
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Man kann sowohl pädagogische, als auch erzieherische Maßnahmen ergreifen. Je nach Dringlichkeit können diese von der SL vor der Maßnahme ausgesprochen werden. Auch eine Klassenlehrerin darf Entscheidungen zur Sicherheit der Klasse treffen. Dass diese Entscheidungen immer in Rücksprache mit der SL zu treffen sind, steht außer Frage.
Pädagogische Maßnahmen sind erzieherische Einwirkungen.
Ansonsten frage ich mich schon, ob du meinen Beitrag gelesen hast.
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deiner Vermutung, dass sich der Schüler keiner Schuld bewusst ist. Und DAS ist das eigentliche Problem, mit dem ich umzugehen habe in der Zukunft
Willkommen in der Welt der nicht-gymnasialen Sekundarstufe I. Alltag bei uns. Muss man auch mit umgehen, ist jetzt kein Weltuntergang
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