Wenn die Kollegen gleich die Kategorie Verspätung eintragen oder die Bemerkung, dass der Schulbus zu spät kam
Das Problem ist, dass viele das über die App regeln und da kann man bei der Abwesenheit als Fachlehrer keine Kategorie eintragen.
Wenn die Kollegen gleich die Kategorie Verspätung eintragen oder die Bemerkung, dass der Schulbus zu spät kam
Das Problem ist, dass viele das über die App regeln und da kann man bei der Abwesenheit als Fachlehrer keine Kategorie eintragen.
Wenn es vernünftig gemacht ist, ist der Effizienzgewinn bei einem digitalen System (erst recht beim digitalen Klassenbuch)
Beim digitalen Klassenbuch (von WebUntis, gibt es andere?) habe ich zwar eine bessere Übersicht, effizienter finde ich es aber nicht wirklich. Die Kollegen tragen bei uns z.B. sämtliche Verspätungen ein, was auch sinnvoll ist, allerdings generiert das haufenweise offene Abwesenheiten, wo man dann erstmal gucken muss, was das eigentlich ist.
Das hatte ich in der Tat überlesen, gleichwohl halte ich diese Praxis in größeren Systemen und gerade an weiterführenden Schulen für nicht effizient.
Natürlich ist das nicht effizient, aber wenn das die Kollegen nicht machen, entlastet es sie natürlich und dementsprechend kann die Person, die es macht, auch aus dem Lk-Topf entlastet werden.
In diesem Abschnitt wird von Zeichnung gesprochen. Das habe ich auch gefunden gehabt. Zeichnung ist aber ungleich Herstellung/Druck der Zeugnisse?
Mein stv. SL behauptet der Druck sei Aufgabe jedes KL. Da ich diese Aufgabe übernehmen soll, soll ich dafür aus dem allgemeinen Lehrertopf entlastet werden. Der ist aber leer und ich habe keine Lust zum Buh-Mann zu werden, wen für mich da etwas umgeschichtet werden muss.
Die SL hat Recht.
ADO § 10
1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus
Die Annahme, dass das die abteilungsleitung an Gesamtschulen schon mal eben mit macht, ist halt prinzipiell falsch. Von daher ist es folgerichtig, dass du aus dem LK Topf entlastet wirst.
Bei den Stellungnahmen der Gymnasial-Kollegen muss ich brechen.
Eine Anekdote:
„Dazu leisten die Lehrkräfte noch organisatorische Aufgaben im Bereich des Schulalltags (Klassenfahrten, Klassenaktivitäten, Projekttage, andere Schüler- und Schulaktivitäten) in einem Maße, wie er an Grundschulen verständlicherweise nicht üblich ist.“
„Denn die Arbeit des Chefarztes in einem Krankenhaus z.B. stützt sich auf die Hilfe oder unverzichtbare Zuarbeit zahlreicher anderer Personen im medizinischen und technischen Bereich, die geringer entlohnt werden als der Chefarzt, auch wenn die Arbeit des einen oder anderen überhaupt erst die notwendigen Voraussetzung für das Gelingen der Chefarztbehandlung schaffen. Dieses Beispiel ließe sich im Grunde auf alle Bereiche der Berufswelt übertragen.“
Auf der anderen Seite fühlen sich die "normalen" Kinder unfair behandelt
Habe ich nie bemerkt, aktuell habe ich vier Förderschüler L, und einmal ESE in meiner Klasse, habe nie bemerkt, dass sich da irgendwo wer unfair behandelt fühlt.
Kommt natürlich auch drauf an, wie man das als Lehrkraft dann entsprechend gestaltet.
Wenn ich z.B. eine Klassenarbeit austeile und dann dem L-Kind als letztes seine Arbeit hinlege und dabei sage "Hier, deine leichtere Version der Klassenarbeit", dann darf man sich darüber nicht wundern.
Aber wenn ich von mir als Mutter ausgehe finde ich es richtig.
Ich will gutes und lernförderliches Material für meine Kinder gerne bezahlen.
Wo ziehst du die Grenze? 60% mehr? Oder 600% mehr? Oder 1500% mehr?
Du kannst das vielleicht bezahlen. Aber wenn man wie du oder deine Kinder an einer Schule mit Sozialindex 1 ist, kriegt man gar nicht mit, mit wie wenig Geld manche Eltern auskommen müssen.
Und die Frage ist ja auch, ob du nicht sogar die Pflicht zur Remonstration hast, entsprechend z.B. diese Gelder einzusammeln. Da kann man das nicht einfach auf die SL auslagern.
Ok, ich hätte vielleicht noch explizit Grundschule dazu schreiben solle, als ich sagte welche Schule macht es anders..
Ist bei meiner Frau auch eine Grundschule.
Geld für Kopien, oder auch für Verbrauchsmaterial bei Kunst ist erlaubt einzusammeln, das steht aber auch in dem Erlass drin, wenn du da drauf geklickt hättest.
Alle deine Begründungen machen es nicht besser - es ist schlichtweg rechtswidrig.
Grundschulen in NRW können 48 EUR verfügen pro Schuljahr pro Schüler:
https://bass.schul-welt.de/6228.htm
Davon sind 1/3 , also 16 EUR Eigenanteil.
Zeig mir mal eine Schule bei der das hier in NRW ( andere Bundesländer kann ich nicht beurteilen) anders ist .
Meine Schule beispielsweise. Die von meiner Frau.
Es ist schlicht und ergreifend rechtswidrig, was ihr da macht. Dass die Schulkonferenz darüber informiert wird, macht es auch nicht besser. Da sitzen in der Regel die engagierten Eltern, und die, die wenig Geld haben, gucken dass sie irgendwie über ihre Runden kommen und kennen ihre Rechte nicht.
Nun haben wir eh keinen Betreuungsplatz bekommen
Ich würde eher hier ansetzen.
Ich habe mich 2018 auf eine Beförderungsstelle (erfolgreich) beworben und da stand das auch schon drin
In der Regel sind das eh die „normalen“ Materialien ( Arbeitshefte- Bücher etc.). Da das Büchergeld eh nie reicht wird bei uns tatsächlich das doppelte eingesammelt ( ja ich weiß, ist wohl nicht wirklich erlaubt.. aber wo kein Kläger da kein Richter).
Wenn ich sowas lese 🤮 bin mal gespannt, ob das für dich auch okay ist, wenn du wegen zu schnellem fahren geblitzt wirst und die Polizei einfach das Doppelte von dir verlangt.
Nochmal: das Verhalten vor Ort war nicht die Grundlage der Verurteilung, sondern die mangelhafte Vorbereitung.
Hast du schon die schriftliche Urteilsbegründung?
Hier ging es darum, dass die Eltern keine Information zur Krankheit gemacht haben
Sie haben es der Schule gesagt.
Hat jemand eine Vorlage für die Abfrage von Vorerkrankungen, Medikamenten usw? Kann auch ein anderes Bundesland sein.
Da gibt es keine bestimmten Formalia, kannste doch mit Word eben selbst basteln.
Tabelle, linke Spalte "Vorerkrankungen, Allergien, Besonderheiten, Sonstiges" und dann Unterschrift der Eltern und fertig. Das halt abheften.
Wo kann man diese Regelung nachlesen?
§ 33 FrUrlV
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